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Hallo Dracosophus,

 

ok, nehmen wir mal an der Zauberer macht das "nicht leichtfertig" in einem Weltrettungsszenario. Ich denke dies wird nicht allzu häufig vorkommen. Für eine einmalige Gelegenheit, wäre es nicht zu stark.

 

Allerdings würde auch die neuerliche Formulierung nicht diese positiven WM rechtfertigen. Ich glaube eine passende Formulierung zu finden, ist ziemlich schwer. Ich befürchte einem Zauberer würde es auch so gehen, vor allem, falls er unter Zeitdruck steht (normalerweise warten so wichtige Aufgaben nicht). Er würde es ja erst im Ernstfall merken oder in dem er seine Gruppenmitglieder im wahrsten Sinne in den Wahnsinn treibt ...

 

Aber selbst falls dies gelingen sollte. Wenn der Auftrag das Widerstehen gegen Geistesmagie ist. Wäre er nicht dann zu Ende, wenn dies einmal erfüllt ist?

 

Mir ist auch immer noch nicht klar, wie du das "zu stark" in der Spielwelt umsetzen willst.

 

Grüsse Merl

 

p.s. mein posting hat sich zeitlich mit mehreren anderen postings überschnitten. es kann also überschneidungen geben.

Bearbeitet von Merl
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Top-Benutzer in diesem Thema

@Tuor: Hmm, ein Gebot kann einfach wieder aufgehoben werden (wurde hier im Strang schon mehrmals gesagt). Der aussprechende Zauberer kann ja auch ein Gruppenmitglied sein. Nachteile durch ein Geas hat man erst nach sieben Tagen - darauf haben meine Formulierungen abgezielt.

Hat bei dir jemand ein Geas schonmal als Schutzzauber benutzt?

 

@Merl: Was für WM? Es geht um das Zauberduell. Und das erfüllt meine Formulierung garantiert.

Das "zu stark" setzte ich nicht in der Spielwelt um. Im Zweifel wirkt es einfach nicht so. Die Situation ist dem SL und jedem Spieler offensichtlich klar. Und da ein Geas Bedeutungen transportiert, klappt es eben nicht in diesem Zusammenhang. Es sieht ja auch jeder Spielfigur in der Spielwelt wie es benutzt werden soll.

 

 

Warum sollte ein Heiler, der Leben schützen muss, nicht immer wenn die Gruppe in (Lebens-)Gefahr ist (also immer), ihre Überlebenschance mit Geas erhöhen? Oder was ist wenn man meine dauerhafte Formulierung (oder eine bessere) für immer behält, man kann keine Nachteile erhalten. Ein Geas transportiert ja sogar die Bedeutung so, wie sie gemeint wurde und nicht nur wie es formuliert wurde (da gab es eine lange Diskussion darüber).

Bearbeitet von Dracosophus
von Merls Beitrag überrascht
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@Tuor: Hmm, ein Gebot kann einfach wieder aufgehoben werden (wurde hier im Strang schon mehrmals gesagt). Der aussprechende Zauberer kann ja auch ein Gruppenmitglied sein. Nachteile durch ein Geas hat man erst nach sieben Tagen - darauf haben meine Formulierungen abgezielt.

Hat bei dir jemand ein Geas schonmal als Schutzzauber benutzt?

Nein, weil man guten Schutz einfacher bekommen kann.
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@Tuor: Hmm, ein Gebot kann einfach wieder aufgehoben werden (wurde hier im Strang schon mehrmals gesagt). Der aussprechende Zauberer kann ja auch ein Gruppenmitglied sein. Nachteile durch ein Geas hat man erst nach sieben Tagen - darauf haben meine Formulierungen abgezielt.

Hat bei dir jemand ein Geas schonmal als Schutzzauber benutzt?

Nein, weil man guten Schutz einfacher bekommen kann.

Und wie erhält man vergleichbaren oder besseren Schutz?

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@Tuor: Hmm, ein Gebot kann einfach wieder aufgehoben werden (wurde hier im Strang schon mehrmals gesagt). Der aussprechende Zauberer kann ja auch ein Gruppenmitglied sein. Nachteile durch ein Geas hat man erst nach sieben Tagen - darauf haben meine Formulierungen abgezielt.

Hat bei dir jemand ein Geas schonmal als Schutzzauber benutzt?

Nein, weil man guten Schutz einfacher bekommen kann.

Und wie erhält man vergleichbaren oder besseren Schutz?

 

Ich sag mal, durch einen Talisman (billig), eine Schutzrune, einen eigenen Schutzzauber (Geistesschild, Zweite Haut oder Schwarze Zone, wenn ich nicht irre) oder eben ein Amulett. Bei den Schutzzaubern (und dem Amulett) würfelst du gegen die ABW und die wird sinnvollermaßen bei 10-15 (zusätzlich maximal +25) liegen, bei jedem Zauberduell gegen einen hochstufigen Gegner erreichst du bei Gleichstand maximal eine 50% Chance, wenn überhaupt.

Bearbeitet von Galaphil
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Als Spieler eines Heilers (ausdrücklich sind auch alle weiblichen Formen gemeint) käme es für mich nicht in Frage, ein Geas als permanenten Schutzzauber zu mißbrauchen. Ich käme ja auch nicht auf die Idee zur Besiegelung eines jeden Auftrags das Grab meiner Mutter aufzusuchen und einen Blutschwur zu leisten. Wenn ich sage, ich tue dies oder jenes, dann ist das so. Ein Geas auszusprechen ist episch - und sollte es auch bleiben.

 

Als Spielleiter würde ich mir den Wortlaut eines Geas aufschreiben lassen. 3*7 Worte sind nicht viel. Überschreiten meine Spieler die Anzahl, würde sie spielen lassen und bei Gelegenheit damit konfrontieren, dass der Spruch nichts bringt. Aber gehen wir mal davon aus, dass sie sich das schon gut überlegt haben. In jedem Fall würde ich, so penibel wie man mich sonst nicht kennt, alles was nicht gesagt wurde, gegen die Spieler verwenden.

Ein Gebot wie "Du sollst fortan allen Zaubern widerstehen" ist meiner Meinung nach nicht haltbar. Fazit: der Geasträger wird das Gebot brechen. Und meiner Meinung nach ist das genau genommen ähnlich dem Verbot zu handhaben. Denn man sollte etwas nicht tun, was man dennoch getan hat (sich verzaubern lassen. Und man kann danach auch nicht sagen: "Ab jetzt halte ich mich wieder dran". Der Zug ist dann abgefahren. Und daraus folgt: nach 7 Tagen verliert der Geasträger 1 LP des LP-Maximums, die sich nicht mehr regenerieren, da die Aufgabe nicht mehr erfüllt werden kann.

Ob sich das LP-Max nach der Rücknahme eines Geas regeneriert, lasse ich mal dahingestellt...

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@Galaphil: Hmm, aber ich habe den Geas-Schutz ja permanent und einfach so ohne Kosten; er schützt auch gegen beliebig viele Zauber. Ich kann ja zudem alles andere noch zusätzlich benutzen. Auch kann permanente Geistesmagie nicht länger als drei Tage wirken und ein anderes Geas geht auch nicht mehr (das mit der permanten Magie und dem Geas ist allerdings nicht so kampftechnisch relevant).

 

@Shayleigh: Ich sehe nicht, wie ein Heiler (oder ein anderer Zauberer) der sein Leben und das seiner Freunde schützen möchte, ein Geas missbraucht. Was soll das "episch" bedeuten? Grad-6-Zauber werden doch regelmäßig benutzt, wenn man eine Anwendung dafür hat. Das Gleiche gilt auch für Große Magie. Und eigentlich muss man das Geas pro Gruppenmitglied nur einmal benutzen.

Ich habe auch schon verschiedene Formulierungen vorgeschlagen, die kein Verbot darstellen und niemals die 7-Tage-Grenze erreichen; zudem ja die Intension des Aussprechenden beim Geas berücksichtigt wird. Deine Variante "Du sollst fortan allen Zauber widerstehen" ist auf jeden Fall kein Verbot, in meinen Augen wird so ein typisches Gebot formuliert; selbst wenn, gibt es ja andere Formulierung und nochmals: die Intension des Zaubernden fließt mit ein.

 

Wenn jetzt mehrere das permanente Zauberduell zusätzlich zur Resistenz als nicht so mächtig erachten, denke ich nochmal darüber nach, das Geas als Schutzzauber zuzulassen. Vielleicht kommt ja noch ein erleuchtender Beitrag - mir erscheint es irgendwie immer noch zu stark.

Bearbeitet von Dracosophus
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@Shayleigh: Ich sehe nicht, wie ein Heiler (oder ein anderer Zauberer) der sein Leben und das seiner Freunde schützen möchte, ein Geas missbraucht. Was soll das "episch" bedeuten? Grad-6-Zauber werden doch regelmäßig benutzt, wenn man eine Anwendung dafür hat. Das Gleiche gilt auch für Große Magie. Und eigentlich muss man das Geas pro Gruppenmitglied nur einmal benutzen.

Ich habe auch schon verschiedene Formulierungen vorgeschlagen, die kein Verbot darstellen und niemals die 7-Tage-Grenze erreichen; zudem ja die Intension des Aussprechenden beim Geas berücksichtigt wird. Deine Variante "Du sollst fortan allen Zauber widerstehen" ist auf jeden Fall kein Verbot, in meinen Augen wird so ein typisches Gebot formuliert; selbst wenn, gibt es ja andere Formulierung und nochmals: die Intension des Zaubernden fließt mit ein.

 

Die Unterscheidung ist eigentlich nicht "Gebot" oder "Verbot" Die Unterscheidung ist "ein endlicher Verstoß gegen Geas" und "ein unendlicher Verstoß gegen das Geas". Legt mir das Geas auf, ich soll nach Süden gehen und ich laufe gen Norden, erleide ich die entsprechenden Nachteile nach 7 Tagen. In dem Moment jedoch, in dem ich umkehre (die ganze Strecke zurück laufe) und nach Süden gehe, erleide ich keine weiteren Nachteile mehr, sobald ich meinen Ausgangspunkt überschritten habe. Dumm, wenn ich 8 Tage zurück brauche. Dann verliere ich einen weiteren LP. Die bereits erlittenen Nachteile bleiben. Dies ist ein Beispiel für einen endlichen Verstoß - ich kann ihn beenden und (wieder) entsprechend dem Geas handeln.

 

"Du darfst dich von keinem Zauber beeinflussen lassen, der nicht durchgehend länger als sechs Tage auf dir liegt."

Wenn die Resistenz misslingt und auch das Zauberduell, behaupte ich, dass es sich um den unendlichen Verstoß gegen das Geas handelt, denn Du hast Dich beeinflussen lassen. Unumkehrbar. Entweder nimmt der Zauberer das Geas zurück, oder Du wirst sterben. Und ja, die Intension war der Schutz. Hast Du ja auch erhalten. Der Gewinner des Zauberduells hat Dich dennoch mit seinem Zauber beeinflusst.

 

Und "episch" bedeutet, es ist Einstellungssache. Wie mit dem Blutschwur.

 

Und wenn Du davon ausgehst, dass die genaue Formulierung nicht so wichtig ist, weil die Intension berücksichtigt werden muss und jeder Zauberer automatisch das Leben seiner Gruppe dazu heranziehen kann "einfach mal so" ein Geas auszusprechen... ja, dann hast Du Recht. Dann schließe ich mich Deiner Meinung an

... und einfach sagen, dass es zu stark wäre.
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@Verpflichtung, Gebot und Verbot: Also "Gehe immer nach Süden." ist eine Verpflichtung (um bei den Formulierungen der Geas-Beschreibung zu bleiben) und "Gehe nicht nach Norden." ist ein Gebot, etwas zu unterlassen, also ein Verbot. Ich verstehe nicht, was daran unklar ist.

 

@meine Formulierungen: Mein Beispiel "Ignoriere jeden Zauber und jegliche Magie, welche noch nicht länger als durchgehend sechs Tage auf dir liegt." ist eindeutig eine Verpflichtung, die ich erfüllen muss (und es gibt sicher noch geschicktere Formulierungen). Wirkt jetzt Geistesmagie auf mich, zwingt diese mich, gegen die Verpflichtung zu handeln und wird vom Geas abgewehrt - bei meiner Formulierung ist auch jeder andere Zauber ein Problem, was mir aber egal sein kann, da er entweder aufhört oder ich erst nach sieben Tagen ein Problem hätte; man kann aber "Zauber" durch "Geisteszauber" und Magie durch "Geistesmagie" ersetzen.

Das Gleiche gilt für ein entsprechendes Verbot.

Selbst bei ungenauer Formulierung entscheidet ja die Intension des Aussprechenden und der Hörende versteht es auf magische Weise (diesen Punkt habe ich auch erst anders gesehen, wurde aber hier im Forum ausführlich mit offizieller Regelantwort diskutiert).

 

@"unendlich": Ich denke, ich verstehe, was du meinst. Also das wäre ein Punkt ein Verbot zu vermeiden. Allerdings kann der Zauberer, der das Geas ausgesprochen hat, es ja jederzeit zurücknehmen.

 

@"einfach so": Das eigene Leben und das meiner Freunde erachte ich nicht als "einfach so", sondern als eine der stärksten Motivationen überhaupt; also wenn ich Zauber nicht zum Schutz des Lebens benutzen darf, dann weiß ich echt nicht mehr. Zudem kann ich das permanente Geas auch für eine besondere Aufgabe aussprechen und ab dann, hat es jeder aus der Gruppe. Aber das hatten wir ja schon.

Bearbeitet von Dracosophus
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Hi Dracosophus

 

Nach einigem Nachdenken sehe ich die Idee eher als Belastung statt als Schutz für den Spieler, der mit dem Geas verzaubert wird. Warum? Weil es Situationen gibt, wo er nicht widerstehen kann und dann doppelt bestraft, also nicht nur durch den Zauber des Gegners, sondern auch noch durch den Zauber des "Freundes". Das kann sogar in eine besonders fiese Foltermethode des Gegners münden und als betroffener Spieler würde ich das absolut nicht wollen.*

 

Eine weitere Frage: wenn du gegen jeden Zauber geschützt sein willst, unterscheidest du dann zwischen den einzelnen Zauberarten (bardisch/dämonisch/dweomer/finster/göttlich)? Und wie sieht es mit Zauber aus, die jeder Spieler wollen würde - Heilzauber, Schutzzauber, Kampfzauber und ähnliches? Die würden dann ja auch nur erschwert durchkommen und langfristig Nachteile bringen, oder?

 

Und drittens hab ich gerade in Erinnerung, dass es auch noch Göttlicher Schutz vor Magie und Göttlicher Schutz vor dem Bösen gibt, was mMn noch besser ist und ebenfalls keine negativen Folgen haben kann.

 

Also, wenn ein Spieler bei dir das durchziehen will, dann würde ich ihn das an deiner Stelle lassen. Ich bin sicher, konsequent durchgespielt würde die Gruppe bald danach flehen, dass das Geas zurückgenommen wird. Einen besonderen Vorteil gegen die anderen, von mir genannten Möglichkeiten sehe ich persönlich nicht.

 

Lieben Gruß

Galaphil

 

*: wenn ich dein Beispiel hernehme, und es wirkt jetzt ein Bösewicht einen Geisteszauber auf mich, der sowohl meine Resistenz als auch das Zauberduell durchdringt, wäre das für mich der klassische Fall für diesen Regelpunkt:

Die Verletzung eines als Geas auferlegten Verbots kann das Opfer ebenfalls zu langsamen Siechtum verdammen. Da es selbst nichts zur Beendigung des Geas beitragen kann, bedeutet dies unausweichlich seinen Tod. In diesem Fall kann ein Verstoß gegen das Verbot statt Kräfteschwund auch eine dauerhafte Pechsträhne zur Folge haben. Dem Spielleiter bleibt es überlassen, den Unglücklichen von einer Katastrophe in die nächste zu schicken, bis er schließlich umkommt.
Ark S.125 Bearbeitet von Galaphil
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@meine Formulierungen: Mein Beispiel "Ignoriere jeden Zauber und jegliche Magie, welche noch nicht länger als durchgehend sechs Tage auf dir liegt." ist eindeutig eine Verpflichtung, die ich erfüllen muss (und es gibt sicher noch geschicktere Formulierungen). Wirkt jetzt Geistesmagie auf mich, zwingt diese mich, gegen die Verpflichtung zu handeln und wird vom Geas abgewehrt - bei meiner Formulierung ist auch jeder andere Zauber ein Problem, was mir aber egal sein kann, da er entweder aufhört oder ich erst nach sieben Tagen ein Problem hätte; man kann aber "Zauber" durch "Geisteszauber" und Magie durch "Geistesmagie" ersetzen.

Nach dem Wortlaut hilft dir der Geas m. E. nicht gegen Geistesmagie. Es führt nur dazu, dass für den Fall, dass der Zauber nicht ignoriert wird, die negativen Folgen des Geas eintreten. Schlimm wird es z.B. wenn ein Zauber den Geasträger schwer verletzt. Er darf sich nicht heilen lassen, er muss den Zauber, der ihn verletzte, folglich auch dessen Auswirkungen ignorieren.

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@Galaphil: Man erhält nach sieben Tage, die ersten Problem durch den Verstoß gegen eine Verpflichtung (was bei jedem Nicht-Geistes-Zauber automatisch passiert). Das kann allerdings nie auftreten, da die Verplichtung bei mir nach sechs Tagen aufhört.

Ein Geas schützt nur gegen Geistesmagie. Freundliche Geistesmagie müsste also bei meiner Formulierung auch den Schutz des Geas überwinden. Da meine Formulierung noch für Worte Platz hat, kannst du mir ja noch einen Tipp geben, oder sie allgemein verbessern.

Das mit den Foltermethoden verstehe ich nicht. Ich weiß nicht, wie das funktionieren soll. Und außerdem: Wenn ein Feind mich sieben Tage lang ununterbrochen foltern kann, sehe ich nicht, wie das Geas das schlimmer machen kann.

Ich sehe nicht, warum +4 auf die Resistenz besser ist, als das permanente zusätzliche Zauberduell duch das Geas. Und nochmal, alle anderen Schutzzauber gehen ja zusätzlich. Wenn man etwas wie "ohne Einwilligung" in die Formulierung einbringt oder eine baut mit der die Intension des Freundes verdeutlich werden kann, so gehen freundliche Zauber ja durch.

 

 

@Tuor: Wieso sollte das Geas nicht schützen? Es gibt keinen Grund dafür. Wenn dich "Ignoriere" stört, nimm ein anderes Wort wie "Resistiere". Und zum zehnten Mal: es wird die Intension des Geas übertragen.

Es gibt keinen Nachteil, der Geas-Träger versucht einfach immer gegen feindliche Magie zu resistieren. Bei Freundlicher verstößt er einfach immer gegen das Geas, aber das kann ihm egal sein, da die Verpflichtung nicht lange genug verletzt werden kann. Bei der Formulierung für Geistesmagie hören sogar alle Zauber spätestens nach drei Tagen auf.

Bearbeitet von Dracosophus
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Man erhält nach sieben Tage, die ersten Problem durch den Verstoß gegen eine Verpflichtung (was bei jedem Nicht-Geistes-Zauber automatisch passiert). Das kann allerdings nie auftreten, da die Verplichtung bei mir nach sechs Tagen aufhört.

Ein Geas schützt nur gegen Geistesmagie. Freundliche Geistesmagie müsste also bei meiner Formulierung auch den Schutz des Geas überwinden. Da meine Formulierung noch für Worte Platz hat, kannst du mir ja noch einen Tipp geben, oder sie allgemein verbessern.

Ich sehe nicht, warum +4 auf die Resistenz besser ist, als das permanente zusätzliche Zauberduell duch das Geas. Und nochmal, alle anderen Schutzzauber gehen ja zusätzlich. Wenn man etwas wie "ohne Einwilligung" in die Formulierung einbringt oder eine baut mit der die Intension des Freundes verdeutlich werden kann, so gehen freundliche Zauber ja durch.

Die 6 Tage Geschichte hilft nicht. Wenn er gegen den Geas verstoßen hat hat er unwiderruflich verstoßen und durch die Formulierung kann er auch nicht mehr auf den Pfad der Tugend zurück. der Drops ist gelutscht und der Abenteurer zum Siechtum verurteilt. Dein Beispiel zeigt ja gerade, dass das ganze in der Praxis so einfach nicht funktioniert. Der SL kann dich auch immer auf den Wortlaut festnageln. Es ist sehr schwierig in den vorgegebenen Worten den Geas absolut wasserdicht zu machen. Es besteht immer eine Gefahr für den Geasträger. Da sind Amulette doch besser. Vergleiche es mal mit der Wirkung eines Geistesschildes.
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Man erhält nach sieben Tage, die ersten Problem durch den Verstoß gegen eine Verpflichtung (was bei jedem Nicht-Geistes-Zauber automatisch passiert). Das kann allerdings nie auftreten, da die Verplichtung bei mir nach sechs Tagen aufhört.

 

Das sehe ich nicht so. Das Geas hat eine Wirkungsdauer von Permanent. Ist das Geas durch die nicht geschaffte Resistenz verletzt worden, dann kannst du mMn das nicht mehr rückgängig machen (außer, der Zauberer nimmt sein Geas zurück, was nur geht, wenn er dazu in der Lage ist). Möglicherweise verstehen wir den Zauber da unterschiedlich, aber bei mir wäre das ein Fall für die oben zitierte Regelstelle.

 

Wie gesagt, ich als Spieler würde mich dagegen wehren, mit so einem Geas belegt zu werden.

 

LG Galaphil

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Man erhält nach sieben Tage, die ersten Problem durch den Verstoß gegen eine Verpflichtung (was bei jedem Nicht-Geistes-Zauber automatisch passiert). Das kann allerdings nie auftreten, da die Verplichtung bei mir nach sechs Tagen aufhört.

Ein Geas schützt nur gegen Geistesmagie. Freundliche Geistesmagie müsste also bei meiner Formulierung auch den Schutz des Geas überwinden. Da meine Formulierung noch für Worte Platz hat, kannst du mir ja noch einen Tipp geben, oder sie allgemein verbessern.

Ich sehe nicht, warum +4 auf die Resistenz besser ist, als das permanente zusätzliche Zauberduell duch das Geas. Und nochmal, alle anderen Schutzzauber gehen ja zusätzlich. Wenn man etwas wie "ohne Einwilligung" in die Formulierung einbringt oder eine baut mit der die Intension des Freundes verdeutlich werden kann, so gehen freundliche Zauber ja durch.

Die 6 Tage Geschichte hilft nicht. Wenn er gegen den Geas verstoßen hat hat er unwiderruflich verstoßen und durch die Formulierung kann er auch nicht mehr auf den Pfad der Tugend zurück. der Drops ist gelutscht und der Abenteurer zum Siechtum verurteilt. Dein Beispiel zeigt ja gerade, dass das ganze in der Praxis so einfach nicht funktioniert. Der SL kann dich auch immer auf den Wortlaut festnageln. Es ist sehr schwierig in den vorgegebenen Worten den Geas absolut wasserdicht zu machen. Es besteht immer eine Gefahr für den Geasträger. Da sind Amulette doch besser. Vergleiche es mal mit der Wirkung eines Geistesschildes.

 

Das stimmt nicht. Bei einer Verpflichtung ist es egal, wie oft man vertößt; lest doch mal den Zauber durch. Das hatten wir alles schon. Und zum tausendsten Mal: Die Intension hinter dem Geas wird mitübertragen.

Was soll der Unsinn mit dem SL?

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Sorry, ich habe mir den Wortlaut des Zaubers jetzt ca 5 mal durchgelesen.

Du kannst einen Auftrag oder ein Verbot mit einem Geas formulieren. Bei einem Verbot, wie du es möchtest (oder nenne es auch Gebot), hat der Geasträger keine Chance: beim ersten Zauber, der durchkommt, siecht er dahin oder hat eine unendliche Pechsträhne. Solange, bis er tot ist, oder derjenige, der das Geas ausgesprochen hat, es in seinem Beisein freiwillig zurücknimmt. Das steht genau so in der Zauberbeschreibung :dunno:

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Man erhält nach sieben Tage, die ersten Problem durch den Verstoß gegen eine Verpflichtung (was bei jedem Nicht-Geistes-Zauber automatisch passiert). Das kann allerdings nie auftreten, da die Verplichtung bei mir nach sechs Tagen aufhört.

Ein Geas schützt nur gegen Geistesmagie. Freundliche Geistesmagie müsste also bei meiner Formulierung auch den Schutz des Geas überwinden. Da meine Formulierung noch für Worte Platz hat, kannst du mir ja noch einen Tipp geben, oder sie allgemein verbessern.

Ich sehe nicht, warum +4 auf die Resistenz besser ist, als das permanente zusätzliche Zauberduell duch das Geas. Und nochmal, alle anderen Schutzzauber gehen ja zusätzlich. Wenn man etwas wie "ohne Einwilligung" in die Formulierung einbringt oder eine baut mit der die Intension des Freundes verdeutlich werden kann, so gehen freundliche Zauber ja durch.

Die 6 Tage Geschichte hilft nicht. Wenn er gegen den Geas verstoßen hat hat er unwiderruflich verstoßen und durch die Formulierung kann er auch nicht mehr auf den Pfad der Tugend zurück. der Drops ist gelutscht und der Abenteurer zum Siechtum verurteilt. Dein Beispiel zeigt ja gerade, dass das ganze in der Praxis so einfach nicht funktioniert. Der SL kann dich auch immer auf den Wortlaut festnageln. Es ist sehr schwierig in den vorgegebenen Worten den Geas absolut wasserdicht zu machen. Es besteht immer eine Gefahr für den Geasträger. Da sind Amulette doch besser. Vergleiche es mal mit der Wirkung eines Geistesschildes.

 

Das stimmt nicht. Bei einer Verpflichtung ist es egal, wie oft man vertößt; lest doch mal den Zauber durch. Das hatten wir alles schon. Und zum tausendsten Mal: Die Intension hinter dem Geas wird mitübertragen.

Was soll der Unsinn mit dem SL?

Ich finde deine Auslegung im Regeltext nicht bestätigt.

 

Handelt ein Verzauberter gegen sein Geas, so fühlt er sich unwohl. Nach jeweils 7 Tagen verliert er 1 Punkt von seinem Lebenspunktmaximum, bis der Wert 0 erreicht ist.

 

Dieser Teil beschäftigt sich mit dem Fall, dass gegen ein Gebot verstoßen wird. Danach verliert er 7 Tage nach dem Verstoß 1 Punkt vom LP-Max. und danach alle weitere 7 Tage. Da er in deinem Beispiel seinen Verstoß nicht mehr rückgängig machen kann, war es das. Die Regel sagt nicht, er muss durchgängig 7 Tage verstoßen.

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@ Dracosophus: Es wird genau der Wortlaut eingehalten, ob es Schlupflöcher gibt entscheidet der SL, wohl meist in Absprache mit den Spielern....

 

Nach den Regeln geht es. Worum es hier eigentlich aber gar nicht geht.

Und die Formulierung kann zudem nicht falsch verstanden werden. Offzielle Regelantwort: Erklärung zu Punkt 5

 

Hier im Strang geht es darum, ob der Geas-Schutzzauber zu stark ist. Und ob ich als SL, dass meinen Spielern erlauben soll oder es per Hausregel verbiete - und ja, ich würde mit meinen Spielern darüber sprechen, falls es relevant wird.

 

 

@Tuor: Du widersprichst direkt der Spruchbeschreibung und es ist dir egal. Was soll ich dazu sagen? Lies den Absatz mit den 7 Tagen fertig.

 

 

Und da man so nicht weiterkommt: Können wir darüber diskutieren, ob ein Geas zu stark ist, wenn man als Schutzzauber verwendet?

Bearbeitet von Dracosophus
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Hi Dracososphus:

 

Aber in der von dir gelinkten Regelantwort steht doch genau dein Fall unter Punkt 3: wird der Träger des Geas durch einen fremden Zauber, der sowohl seinen WW als auch das Zauberduell bezwingt, gezwungen, gegen sein Geas zu verstoßen, so handelt es sich um einen Verstoß und damit muss er die Folgen tragen. Genau darum will ich als Spieler es ja nicht auf meiner Figur haben, verstehst du?

 

Zu dem Punkt, worum es dir geht, hab ich schon meine Antwort gegeben, ich wiederhole sie gerne: Mach es. Lass es zu. Wenn es die Spieler wollen, sollen sie es haben. Ich finde die Nebenwirkungen, Risiken und Gefahren höher als den Nutzen. Aber das ist nur meine Meinung. mMn ist er nicht zu stark, ich würde es auch nicht verbieten. Aber sie müssten dann mit dem Risiko leben, dass sie sich ihre eigenen Figuren dadurch gefährden.

 

LG GP

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Hi Dracososphus:

 

Aber in der von dir gelinkten Regelantwort steht doch genau dein Fall unter Punkt 3: wird der Träger des Geas durch einen fremden Zauber, der sowohl seinen WW als auch das Zauberduell bezwingt, gezwungen, gegen sein Geas zu verstoßen, so handelt es sich um einen Verstoß und damit muss er die Folgen tragen. Genau darum will ich als Spieler es ja nicht auf meiner Figur haben, verstehst du?

 

LG GP

 

Ok, zum letzten Mal: Der Verstoß gegen eine Verpflichtung muss sieben Tage lang andauern, bevor man negative Konsequenzen hat. Hört der Verstoß zuvor auf (also wenn der Zauber endet oder wenn bei meiner Formulierung sechs Tage abgelaufen sind) ist es egal. Beziehe das auf meine Aussagen.

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#Dracosophus: sorry, aber wie beschrieben, ich sehe das anders: der Verstoß muss nicht sieben Tage andauern. 7 Tage, nachdem der Geasträger dagegen verstoßen hat, hat er die ersten Konsequenzen zu tragen, außer das Geas wird zurückgenommen. Ich habe dich doch schon mehrmals auf die von mir zitierte Regelstelle verwiesen, wieso ignorierst du diese immer?

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#Dracosophus: sorry, aber wie beschrieben, ich sehe das anders: der Verstoß muss nicht sieben Tage andauern. 7 Tage, nachdem der Geasträger dagegen verstoßen hat, hat er die ersten Konsequenzen zu tragen, außer das Geas wird zurückgenommen. Ich habe dich doch schon mehrmals auf die von mir zitierte Regelstelle verwiesen, wieso ignorierst du diese immer?

 

Argh, ... lest ... bitte ... den ... Absatz ... mit ... den ... 7 ... Tagen ... zu ... Ende.

 

 

Und dann zu:

Können wir darüber diskutieren, ob ein Geas zu stark ist, wenn man als Schutzzauber ohne Nachteile (durch die richtige Formulierung) verwendet?

Bearbeitet von Dracosophus
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