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Prados Karwan

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  1. Ein Widerstandswurf gegen Hauch des Winters ist genauso sinnlos wie gegen Sumpfboden. Die erste Frage in den FAQ zum Arkanum beschäftigt sich übrigens mit unserem Thema. Ich schreibe es aber noch einmal anders: Wann immer ein Zauber in der Lage ist, aus sich selbst heraus Schaden gegen ein Opfer anzurichten, erhält das Opfer einen WW:Resistenz. Es dürfen keine weiteren äußeren Einflüsse notwendig sein, um Schaden zu wirken. Grüße Prados
  2. Das ist zwar möglich, aber sowohl meiner als auch deiner Ansicht ja wenig sinnvoll; du hast ja oben bereits die wenig plausiblen Konsequenzen dieser Interpretation dargelegt. Nicht aus dem Zauber ging in deinem Beispiel die Gefährdung hervor, sondern aus dem Angriff von außen, also einer Aktion, die mit der Magie in keinerlei Zusammenhang steht. Anders gesagt, hättest du der Gruppe nach deiner Auslegung auch dann eine Resistenz zugestehen müssen, wenn sich die Angreifer die Mühe gemacht hätten, einen Sumpf durch normale Arbeit anzulegen. Grüße Prados
  3. Ich fürchte, das kann ich dir nicht verraten, da es nicht eindeutig ist. Zumal ich mich in meinem vorherigen Beitrag unklar - zumindest im Sinne der Regeln - ausgedrückt haben könnte. Auf Seite 20 des Arkanums steht, dass ein Opfer von Umgebungsmagie dann einen WW:Resistenz würfeln darf, wenn es durch die Magie "gefährdet"* wird. Ein Zauber wie Sumpfboden gefährdet das Opfer aber nicht, da die Magie überhaupt nicht auf das Opfer einwirkt. *Ja, vor dem "gefährdet" steht das Wort "indirekt", also 'mittelbar'. Hier ist die Ungenauigkeit in meinem obigen Beitrag zu sehen. Es muss also heißen, dass bei Umgebungsmagie nur dann ein WW:Resistenz zu würfeln ist, wenn der Zauber geeignet ist, dem Opfer durch die Magie zu schaden. Feuerkugel schadet durch Hitze und Druck, die direkt aus der Magie stammen, Blitze schleudern verhält sich ähnlich. Sumpfboden besitzt jedoch kein Schadenspotenzial; wer stehenbleibt, dem kann nichts geschehen. Alle möglichen Schadenswirkungen entstehen nicht durch die Magie, sondern lediglich durch die Eile, Ungeschicklichkeit oder mangelnde Ausrüstung der Person im Wirkungsbereich. Grüße Prados
  4. Gegen Sumpfboden kann man nicht resistieren. Die Magie wirkt in keiner Weise auf Wesen, die sich im Wirkungsbereich befinden. Alle beschriebenen Auswirkungen, beispielsweise die verringerte Bewegungsweite, sind lediglich mittelbare Auswirkungen der Magiewirkung. Ein WW:Resistenz ist aber nur gegen unmittelbare Auswirkungen des Zauberspruchs möglich. Grüße Prados
  5. Moderation : Das Thema kam mir so bekannt vor .. bis ich bemerkte, dass ich einen Strang gleichen Inhalts bei Material für Midgard eröffnet hatte. Egal, jetzt bleibt's hier, schließlich stehen hier auch die Errata zu den anderen Regelwerken. Ich pinne auch diesen Strang, um die hoffentlich wenigen Fehler im DFR zu sammeln, die noch nicht auf Midgard-Online verzeichnet sind. Bitte hier nur sammeln und nicht diskutieren. Danke. Grüße Prados-Mod Bei Nachfragen bitte eine PN an mich oder benutzt den Strang Diskussionen zu Moderationen
  6. <span style='color:green'>Die letzte gestellte Frage hat nur sehr bedingt mit dem ursprünglichen Strangthema zu tun hat. Ich werde daher diesen Strang sofort schließen, wenn sich hier eine Diskussion um semantische Untiefen des Begriffs "direkt gefährdend" oder den Geisteszustand eines Kämpfers ergeben sollten. Die im Regelwerk genannten Beispiele sollten ausreichend illustrieren, was unter einem "direkt gefährdenden Feld" zu verstehen ist. Ich füge noch hinzu, dass bei Bedarf einer Diskussion zu diesem Thema ein neuer Strang eröffnet werden soll. Grüße Prados-Mod</span>
  7. <span style='color:green'>Bitte bleibt beim Thema. Danke. Grüße Prados-Mod</span>
  8. Nein, ich bin wirklich überhaupt nicht genervt über Kritik an den Regeln. Übrigens schon gar nicht in deinem Fall, ich werde auch gleich noch meinen obigen Beitrag erklären. Ich bin nur genervt, wenn kritisiert wird, ohne dass gelesen oder das Gelesene verstanden worden ist. Ich finde es sogar sehr gut, wenn sich jemand nach intensiver Auseinandersetzung mit den offiziellen Regeln bewusst gegen sie entscheidet. Keinesfalls stört mich die Entwicklung von Hausregeln. Also kurz vorweg: Mich ärgerte an deinem Beitrag die falsche Wiedergabe meiner Aussage aus dem Strang über Elfenfeuer und Thaumagrale. Ich bin keineswegs der Ansicht, die Regeln seien vollständig. Aber man mache sich doch bitte wenigstens die Mühe, die wenigen Regeln einmal zu lesen. Aber ich wiederhole mich. Ich wiederhole mich auch gerne noch einmal im Zusammenhang mit der hier diskutierten Frage: Ich habe kurz dargelegt, warum ich keine Abzüge wegen Wehrlosigkeit anrechnen lassen würde. Gleichzeitig erklärte ich auch, dass man mit gewisser Berechtigung das Gegenteil machen könnte. Die Regeln geben in diesem Fall möglicherweise beides her, da die Unterscheidung zwischen EW:Raufen und EW:Angriff offensichtlich nicht eindeutig genug ist. Sie geben aber keinesfalls her, dass ein Wehrloser noch nicht einmal mehr den Versuch des Lösens machen kann. Die Erklärung ist allerdings ein Regelmechanismus, hat also nichts mit einer möglicherweise widersprechenden Realität zu tun. Wehrlosigkeit verhindert den Widerstandswurf des Wehrlosen, also die Reaktion auf die Handlung des Gegners. Sie verhindert aber nicht die eigene Handlung: Ein Wehrloser kann sämtliche in den Handlungslisten angegebenen Handlungen mit einem EW durchführen, auch wenn er in einigen Fällen Abzüge hinnehmen muss. Natürlich kannst du als Spielleiter diese Handlung im Sinne des Realitätsanspruchs verbieten. Das widerspricht dann allerdings dem grundlegenden Regelschema von EW und WW. Im Übrigen bedeutet 0AP nicht völlig kraftlos. Immerhin kann ein Wehrloser mit wenigen Ausnahmen sämtliche allgemeinen Fertigkeiten ohne Abzug einsetzen. Grüße Prados
  9. Nein, mit einem dummen Beitrag verärgert.
  10. Dann ist es halt vergessen worden *Punkt* Auch wenn du davon ausgehst, daß die Regeln wohldurchdacht sind und keinesfalls etwas vergessen worden ist, halte ich das für eine Lücke. Wenn ich völlig am Ende meiner Kräfte bin, kann ich mich nicht aus einem Haltegriff befreien, schon gar nicht ohne entsprechende Abzüge in Kauf nehmen zu müssen. Außerdem führt das zu der Situation, daß ein wehrloser Widersacher nicht mehr einfach festgehalten werden kann um ihn z.B. festzubinden, sondern daß ich ihm die LPs rausprügeln muß bis er auf 3 ist, damit er nicht mehr entkommen kann. Führt dann häufig zum Tode, denn wer kennt schon die LP-Statistik seiner Gegner. Tschö, Markus Bei einem solchen Beitrag erübrigt sich wohl jedes weitere Wort.
  11. Das stimmt. Und in diesem Fall hilft wiederum die Lektüre der Spruchbeschreibung; insbesondere der letzte Satz des ersten Absatzes sollte Klärung bringen. Grüße Prados
  12. Das Lesen der Spruchbeschreibung dürfte eigentlich für entscheidenden 'Input' sorgen: Es ist ein Berührungszauber mit einer Zauberdauer von 10 Sekunden. Damit ist er im Kampf gegen einen normal beweglichen Gegner nicht einzusetzen. Grüße Prados
  13. Das ist so keinesfalls zutreffend. Auch ein Wehrloser hat die Möglichkeit, die Handlung 'aus dem Handgemenge lösen' zu wählen. Andernfalls wäre es explizit erwähnt worden. Grüße Prados
  14. Der Wurf beim Lösen ist aber auch durch einen EW:Waffenloser Kampf ersetzbar, und das ist doch eigentlich ein Indiz dafür, dass es sich um einen Angriff handelt. Und nur aus der Tatsache, dass kein AP-Schaden gemacht wird, darauf zu schliessen, dass es sich nicht um einen Angriff handelt, halte ich für nicht sehr stichhaltig. Ich habe allerdings leider z.Zt. kein Regelwerk bei mir, falls also tatsächlich durch etwas anderes als den AP-Schaden deutlich gemacht wird, wann es sich um einen Angriff handelt, würde ich mich evtl. zu einer Zustimmung durchringen. Gruß, CaptainCarrot Captain, bist du sicher, meinen Beitrag vollständig gelesen zu haben? Ich nenne ein weiteres Indiz aus dem Regelwerk für meine Auffassung. Gleichzeitig möchte ich aber darauf hinweisen, dass es selbstverständlich auch möglich ist, den Abzug anzurechnen, indem man, wie hier auch schon geschehen, argumentiert, jeder zu einem Kampfgeschehen zuzurechnende EW werde durch die Wehrlosigkeit betroffen. Ein Grund für meine davon abweichende Vorstellung ist unter anderem die Vorstellung, das Lösen aus dem Handgemenge und dem Nahkampf gleichzusetzen. Letzteres wird durch eine Wehrlosigkeit auch nicht beeinträchtigt. Aber das ist lediglich ein Regelmechanismus, der sicherlich die Realität nicht abbildet. Grüße Prados
  15. <span style='color:green'>Wie es auch immer gemeint sein mag, ich bedanke mich, benötige aber keine Beruhigung. Ich wünsche mir eine andere Diskussionskultur. Aus diesem Grund und damit es noch einmal richtig deutlich wird, wiederhole ich meinen obigen Beitrag in Moderationsgrün und möchte weiterhin erklären, dass mein Vorwurf sich nicht nur auf diesen, sondern auf viele neuere Stränge erstreckt: Wäre es denn wirklich zu viel verlangt: 1. Die entsprechenden Passagen im Regelwerk nicht nur zu überfliegen, sondern auch zu lesen und sich auch Gedanken darüber zu machen? 2. Die entsprechenden Passagen im Regelwerk im Zweifelsfall noch einmal zu lesen und sich erneut seine Gedanken darüber zu machen? 3. Anzuerkennen, dass die Regeln in der ganz überwiegenden Zahl aller Fälle sowohl durchdacht sind als auch genau das meinen, was dort zu lesen ist? 4. Anzuerkennen, dass es wirklich überhaupt keinen, aber auch wirklich nicht den geringsten Sinn macht, eine Regeldiskussion mit dem Anzweifeln des Offensichtlichen zu beginnen? 5. Sich häufiger mal an den Ratschlag von Dieter Nuhr zu halten und die Punkte 1 und 2 zu berücksichtigen? Ich bedaure diese Öffentlichkeit, aber die in der letzten Zeit veröffentlichten Beiträge sind in vielen Fällen nur noch eine, man verzeihe mir das Wortspiel, unverdauliche Farce einer Diskussion. Grüße Christoph</span>
  16. Auf den EW:Raufen beim Lösen aus dem Handgemenge wird kein Abzug bei Wehrlosigkeit angerechnet. Es ist eben kein EW:Angriff, sondern ein EW:Raufen, der zudem noch ohne Absicht ausgeführt wird, dem Gegner zu schaden. Das Regelwerk nennt bei der Beschreibung des Handgemenges, in welchen Situationen es sich bei einem EW:Raufen um einen normalen Angriff handelt. Beim Lösen wird es nicht erwähnt. Grüße Prados
  17. Ich nehme die Außerkörperlichkeit. Obwohl ich dann in dieser Form nicht mehr in einen magischen Verschleierungskreis schauen kann. Aber ich definiere als inhaltliches 'Ding' dieses Kreises einfach die Regelforen und beginne mich unglaublich zu freuen.
  18. Nur wenn die Brühgruppe auf 'extrem kräftig' eingestellt wird!
  19. Ich würde sagen, daß qualifiziert als eindeutiges Hindernis nach Arkanum. Steht auch irgendwo, dass die Liste im Arkanum, welche die Sprüche auflistet die auf ein Thaumagral geprägt werden können, abschliessend ist? Oder ist das "nur" die Liste der Sprüche, für die Kosten angegeben sind? Viele Grüße Harry Vielleicht ist das keine gute Gelegenheit, diesen Beitrag zu schreiben. Vielleicht sollte ich auf meiner Kaffeemaschine eine beruhigende Brühgruppe einstellen und mich genießend zurücklehnen. Nur ... ... ich habe keine Kaffeemaschine und deswegen platzt mir ein wenig der Kragen und zwar sowohl in meiner Funktion als Diskutant als auch als <span style='color:green'>Moderator.</span> Wäre es denn wirklich zu viel verlangt: 1. Die entsprechenden Passagen im Regelwerk nicht nur zu überfliegen, sondern auch zu lesen und sich auch Gedanken darüber zu machen? 2. Die entsprechenden Passagen im Regelwerk im Zweifelsfall noch einmal zu lesen und sich erneut seine Gedanken darüber zu machen? 3. Anzuerkennen, dass die Regeln in der ganz überwiegenden Zahl aller Fälle sowohl durchdacht sind als auch genau das meinen, was dort zu lesen ist? 4. Anzuerkennen, dass es wirklich überhaupt keinen, aber auch wirklich nicht den geringsten Sinn macht, eine Regeldiskussion mit dem Anzweifeln des Offensichtlichen zu beginnen? 5. Sich häufiger mal an den Ratschlag von Dieter Nuhr zu halten und die Punkte 1 und 2 zu berücksichtigen? Ich bedaure diese Öffentlichkeit, aber die in der letzten Zeit veröffentlichten Beiträge sind in vielen Fällen nur noch eine, man verzeihe mir das Wortspiel, unverdauliche Farce einer Diskussion. Grüße Christoph
  20. Bah! Du hast da natürlich vollkommen recht... Wobei dies ja geradezu nach einem ARK Errata auf midgard-online schreit, oder? Beide Widersprüche liegen Elsa als Mail vor. Grüße Prados <span style='color:green'>Und nun bitte wieder zurück zum eigentlichen Thema - auch wenn ich selbst abgeschweift bin ... Danke. Grüße Prados-Mod</span>
  21. Für die Problematik der Tabelle auf Seite 273 sprechen mindestens zwei weitere Widersprüche: Juwelenauge soll angeblich von Druiden, Zauberschlüssel von einem Ordenskrieger auf den jeweiligen Thaumagral geprägt werden können. Beide Zaubererklassen können den jeweiligen Spruch aber gar nicht lernen. Grüße Prados
  22. Da das Dämonenfeuer von einem Druiden nur auf seinem Stecken gebunden werden kann, fehlt dort höchstens der Hinweis auf diese Art Magierstab, und der ist auf S273 zu finden... Aber Druiden werden wohl eher selten für 8000 GFP einen Spruch lernen, der ihnen im Gegensatz zu einem 800-GFP-Spruch ihrer Magie doch eher fremd ist. Aber theoretisch sollte es gehen... Druiden würden doch wohl eher eine Lebenskeule auspacken... Laut den Angaben auf Seite 273 im Arkanum könnte der Druide Dämonenfeuer sowohl auf den Druidenstecken als auch auf die Druidensichel aufprägen. Beides steht im Widerspruch zu den vorherigen Angaben. Ein Druidenstecken ist definitiv kein Magierstab - er wird anders hergestellt und im Kampf vollkommen unterschiedlich geführt. Grüße Prados
  23. Noch einmal: "Für diesen Zauber muss der Thaumagral ein Magierstab, ein Dolch, eine Stichwaffe oder ein Einhandschwert sein." (ARK, S. 234). Weiterhin: "Der Thaumagral eines Druiden ist entweder sein Druidenstecken oder seine Druidensichel. Beide könne auch als Waffe - als Kampfstab bzw. wie eine Handaxt - eingesetzt werden." (ARK, S.233). Grüße Prados
  24. <span style='color:green'>Der Moderator möchte für folgende Diskussionen über Regeln und Hausregeln vorschlagen, nicht über den Sinn und Unsinn bestimmter Regeln zu lamentieren, da dies meist nur zu unnötigen Nebenschauplätzen führt. Wenn euch eine Regel nicht behagt, nennt kurz die Gründe dafür und stellt eine mögliche Alternative vor. Diese kann anschließend konstruktiv kritisiert werden. Solche seitenlangen, teils persönlichen Einwürfe sind letztlich sinnlos und fürchterlich unübersichtlich - und damit häufig der Tod einer einstmals sehr engagiert begonnenen Diskussion. Danke schön. Grüße Prados-Mod</span>
  25. Ich möchte darauf hinweisen, dass sich aus dem Vergleich der Spruchbeschreibung von Dämonenfeuer für ein Thaumagral und den angegebenen Kosten für Druiden ein Widerspruch ergibt. Aus der Spruchbeschreibung wird deutlich, dass Dämonenfeuer sich normalerweise nicht auf Thaumagrale von Druiden prägen lassen dürfte, da diese Thaumagrale nicht den geforderten Waffentypen entsprechen. Grüße Prados
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