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Einskaldir

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  1. Erstmal ist die deutsche Regelung wohl die folgende: §51 Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn 1. einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden, 2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden, 3. einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden. Von der Zitierbefugnis gemäß den Sätzen 1 und 2 umfasst ist die Nutzung einer Abbildung oder sonstigen Vervielfältigung des zitierten Werkes, auch wenn diese selbst durch ein Urheberrecht oder ein verwandtes Schutzrecht geschützt ist. Dann weiß ich nicht ganz, worauf du hinauswillst. Auch bei mehrmaligem Lesen der von dir zitierten Vorschrift, ist für mich nicht ersichtlich, worunter ein zitat im Forum fallen soll. Ich nehme nicht an, dass du das Forum oder den einzelnen Beitrag, in dem zitiert wird ernsthaft unter ein "selbständiges neues Werk" subsumierst.
  2. Ich frag hier nur mal höflich nach: Es wird ja sehr viel theoretisches Zeug geschrieben. Wie siehts denn mit dem aus, wonach der Strangeröffner fragt? Gibt ERFAHRUNGEN?
  3. Nein. Der Lösende entfernt sich am Ende der Runde - nach der Bewegungsphase - um ein Feld aus dem Kontrollbereich. Die anderen haben dann mangels Bewegungsphase nicht die Möglichkeit nachzurücken. Und dann gibts erstmal eine neue Runde mit neuer Initiativbestimmung.
  4. Nun das ist auch nicht ganz falsch. Also es gibt nicht nur panisch fliehen. Es hab auch schon immer das kontrollierte Lösen aus dem Kontrollbereich. Der Unterschied ist, dass der Lösende sich am Ende der Runde nur ein Feld aus dem Kontrollbereich entfernt und nicht die volle B wegrennt. Ein sich kontrolliert Lösender erhält aber WM+4 auf seine Abwehr und die draufschlagenden keinen Abzug. Eine Figur kann konzentriert abwehren und sich aus dem Nahkampf lösen. Dazu verzichtet sie auf eigene Handlungenund erhält dafür in der laufenden Runde +4 auf alle WW: Abwehr gegen Nahkampfangriffe. Wenn sie will, kann sie außerdem am Ende der Runde den Kontrollbereich von Gegnern verlassen und sich aus dem Nahkampf lösen. Dazu bewegt sie sich dann nach Abschluss der Handlungen 1 m von den feindseligen Personen weg.
  5. Genauso ist es vom Prinzip her.
  6. Die Behauptung war, dass spontane oder überstürzte Angriffe keine zwei Angriffe zulassen. Auf Seite 83 heißt es: "Einige Völker Midgards haben besondere Kampftaktiken entwickelt, die den Einsatz von Wurfwaffen mit einem direkt folgenden Nahkampfangriff kombinieren. Valianer werfen kurz vor dem Kontakt mit dem Feind einen schweren Wurfspieß, bevor sie ihr Kurzschwert aus der Scheide reißen und zuschlagen. Waelinger schleudern ihre Wurfaxt, bevor sie dem Feind mit Schwert oder Streitaxt zu Leibe rücken. Um derartige Taktiken einsetzen zu können, muss der Angreifer oder sein Gegner einen Sturmangriff (s. S. 79) ausführen. Nach dem Angriff mit der Wurfwaffe kann der Angreifer sofort mit der jetzt freien Hand eine einhändige Nahkampfwaffe ziehen. Mit ihr kann er noch in derselben Runde einen spontanen Angriff ausführen, der am Ende der Runde stattfindet. In Kombination mit einer Nahkampfwaffe können nur Wurfspeer, Wurfspieß und alle Stielwurfwaffen im oder gegen einen Sturmangriff eingesetzt werden." Bei dieser Angriffsform mache ich aber genau das. Ich machen zwei Angriffe in der selben Runde, wobei einer "normal" und einer "spontan" ist. Ich habe also sogar einen Angriff ohne Abschlag und einen mit Abschlag. Abgesehen davon, dass - wie bereits vorgetragen - sowohl der spontane als auch der überstürzte Angriff völlig "normale" Angriffe im Sinne der Regeln sind, die lediglich einen bestimmten Abzug beinhalten, sieht das Regelwerk also völlig unproblematisch zwei Angriffe in einer Runde vor, von denen einer ohne und einer mit Abzug durchgeführt wird. Die These, ein spontaner oder überstürzter Hieb schließe daher zwei Angriffe in der Runde aus, ist also nicht haltbar. Und noch etwas: Beim beidhändigen Kampf heißt es: "Bei Angriffen mit beidhändigem Kampf werden alle situationsbedingten Zuschläge und Abzüge für Angriffe angerechnet. Zu diese situationsbedingten Zuschlägen und Abzügen gehören aber auch die Abzüge für den spontanen oder überstürzten Hieb, wie sich aus Seite 77 Kodex ergibt. Also schlage ich beidhändiger in einer spontanen Situation zweimal mit - 4 zu, überstürzt zweimal mit -6 oder ich mache einen Doppelschlag mit jeweils diesem Abzug.
  7. Kettenwaffen gingen schon zu M4 nicht, nach meiner Erinnerung
  8. Widerspricht im übrigen Seite 83 Kodex.
  9. Das sind spontane und überstürzte auch, weshalb ich Unicums Ausführungen nicht nachvollziehen kann.
  10. Wir suchen wieder einen Mitspieler/eine Mitspielerin.
  11. Den Schluss halte ich für gewagt. Die erste Regelung gab es vorher auch.
  12. Du meinst, "mehrere 10.000 Einwohner" oder? Wenn ich den Absatz davor hinzunehme.
  13. So ähnlich. Immerhnin so zwischen 6 und 8 Prozent.
  14. Gestern nochmal eine Schulung zu dem Thema gehabt. Mit einem, wie mir schien, sehr kompetenten Fachkollegen IT- Recht. Der kannte diese Vorgehensweise natürlich. Seine Einschätzung deckt sich mit der von Abdn. Er meinte auch, es sei keinesfalls erforderlich ist, die Einwilligung erneut einzuholen. Man habe sie ja schon erteilt. Entweder schieben die "Bitte erkläre nochmal die Einwilligung, sonst fliegste aus dem Verteiler" Firmen einfach Panik und sind schlecht beraten oder sie haben damals schon Murks gemacht und die damaligen Einwilligung nicht vernünftig dokumentiert. Nach seiner Markbeobachtung ist es auch aktuell nicht so, dass Abmahnanwälte durchs Netz ziehen und Homepages abmahnen wegen fehlerhafter Datenschutzerklärung. Abmahnung sind aktuell bei denen einschlägig, die genau das gemacht haben, was ich eben schilderte (also noch mal die Einwilligung wollten), die Leute aber nach fehlender erneuter Einwilligung einfach weiter nach dem 25.05. anschrieben. Da meinte er aber auch "Selbst schuld." Witzig übrigens: Was meint ihr wohl, wieviel Prozent bei dieser Nachfrage tatsächlich bestätigen, weiterhin angeschreeben werden zu wollen?
  15. Sie können ja einen Generator nutzen.
  16. Ich habe auch den Eindruck, die kommen von den Firmen mit klar größerer Finanzkompetenz. Die haben sich wahrscheinlich auch mehr juristischen Beistand geleistet.
  17. Ich finde es übrigens interessant, dass dies nicht alle machen. Mittlerweile habe ich auch Nachrichten bekommen mit " Hier die neuen Datenschutzrichtlinien. Wenn wir nicht von Ihnen hören, gehen wir davon aus, dass Sie weiter bei uns bleiben." Scheinbar sind sich auch die Firmen nicht sicher, was geht und was nicht. Europäische ausländische Firmen schicken mir übrigens nur einen Link, mit welchen ich meine hinterlegten Daten "aktualisiere". Danach ist die Sache durch.
  18. Das Fazit im ersten Satz halte ich für zu kurz gegriffen. Ich bin absolut bei dir, was den Mittelteil angeht. Auch ich habe (natürlich) ein Auge auf die Runden geworfen und durfte feststellen, dass Freitag morgen kaum was für Samstag oder Sonntag hing. Das kam erst später. Sehr gut so! Aber das bedeutet ja nicht, dass zu frühes Aufhängen nicht ein Problem sein kann. Ich hab es ja mit Freunden auf Bacharach 2016 genau anders erlebt. Da hingen ja praktisch alle Samstagszettel (voll) schon am Freitag um zwei Uhr, als wir als Spätanreiser recht früh da waren. Da hatten wir ein massives Problem. Es ist schön, dass es dieses Jahr im Hinblich auf den Aushangszeitpunkt anders war. Keine Frage. Aber der Schluss "Bacharach 2018 wurde nix zu früh ausgehängt, also gibt es da keine Problem", ist aus meiner Sicht etwas kurz.
  19. Viel bessere Fakten liefert dieser Artikel: http://www.der-postillon.com/2018/05/ratgeber-dsgvo.html?m=1
  20. Lustig finde ich, dass ich gerade ganz automatisch, ohne was tun zu müssen, aus allen Werbemails/Newslettern rausfliege.
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