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Kampf zu Pferd


Empfohlene Beiträge

  • 5 Jahre später...

Hallo!

 

Ich habe eine Verständnisfrage zur Fertigkeit Kampf zu Pferd. In den Regeln (DFR S. 151) heißt es, ein Abenteurer mit dieser Fertigkeit genieße den Vorzug, vom Pferderücken aus ohne den normalerweise für Reiter geltenden Abzug angreifen zu können, während eines schnellen Ritts und in ähnlich schwierigen Situationen nur, wenn ihm ein EW:Kampf zu Pferd gelingt. Was aber geschieht, wenn der EW misslingt?

 

a) Der Abenteurer kann mit -4 angreifen.

b) Der Abenteurer kann mit -4 angreifen, wenn ihm ein EW:Reiten gelingt; bei Misslingen kann er nicht angreifen (wie ein normaler Reiter ohne Kampf zu Pferd).

c) Der Abenteurer kann nicht angreifen.

 

Ich habe bis jetzt immer mit a) gespielt; stutzig gemacht hat mich jetzt aber die Aussage:

 

"Bei einem kritischen Fehler vernachlässigt der Abenteurer in dieser Runde seine Deckung so sehr, dass er keine Angriffe des vergeblich attackierten Gegners abwehren kann." (Hervorhebung von mir)

 

Das deutet doch darauf hin, dass zumindest bei kritischen Fehlern, vermutlich aber auch bei normalen Misserfolgen, c) gilt.

 

Meinungen, Argumente, klärende Textstellen?

 

Gruß

Pandike

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Was ich an c) als störend empfinde, ist allerdings, dass jemand, der Reiten +17 besitzt und nun Kampf zu Pferd +10 lernt (was in meiner Gruppe gerade geschehen ist, daher die Frage), in solchen Situationen seltener angreifen kann, als wenn er nur Reiten +17 beherrschen würde. Das finde ich etwas seltsam.

 

Sinnvoll erschiene mir z. B. die Regelung: b) bei normalem Misserfolg, c) bei kritischem Fehler. Dadurch könnte ein Abenteurer durch das Erlernen von Kampf zu Pferd nicht schlechter gestellt werden. Allerdings finde ich eine solche Regelung nicht wirklich im Regeltext wieder.

 

Gruß

Pandike

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Hallo Pandike!

 

Was ich an c) als störend empfinde, ist allerdings, dass jemand, der Reiten +17 besitzt und nun Kampf zu Pferd +10 lernt (was in meiner Gruppe gerade geschehen ist, daher die Frage), in solchen Situationen seltener angreifen kann, als wenn er nur Reiten +17 beherrschen würde. Das finde ich etwas seltsam.
In diesem Fall würde ich dem Spieler die Wahl lassen, welche Fertigkeit er einsetzen möchte.

 

Liebe Grüße, :turn: , Fimolas!

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Hm, also eine ähnliche Regelung wie beim Scharfschießen ins Handgemenge - wenn der Reiterkämpfer seine spezielle Ausbildung nutzt, greift er nur an, wenn er eine gute Möglichkeit sieht, den Gegner zu treffen (riskiert dabei zwar einen Verlust seiner Abwehr, aber auf keinen Fall einen Sturz vom Pferd). Gefällt mir noch nicht ganz, aber so kann ich es vielleicht meinen Spielern vermitteln.

 

Gruß

Pandike

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Würdet ihr es auch mit Wurfwaffen so handhaben: Ein Abenteurer mit Kampf zu Pferd kann bei schnellem Ritt wahlweise entweder mit -4 angreifen, ohne würfeln zu müssen, oder einen EW:Kampf zu Pferd würfeln, bei dessen Gelingen er ohne Abzug angreifen kann, bei Misslingen aber gar nicht?

 

Interessant ist auch, dass bei der Fertigkeit Bogenkampf zu Pferd mit dem "Vorzug" tatsächlich das Wegfallen der -4 gemeint zu sein scheint (die Möglichkeit, gar nicht schießen zu dürfen, wird hier nirgends erwähnt).

 

Ich würde mich über eine offizielle Antwort zu dieser Problematik freuen; so ganz klar scheint mir die Fertigkeitsbeschreibung wirklich nicht zu sein.

 

Gruß

Pandike

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Hallo Pandike!

 

Würdet ihr es auch mit Wurfwaffen so handhaben: Ein Abenteurer mit Kampf zu Pferd kann bei schnellem Ritt wahlweise entweder mit -4 angreifen, ohne würfeln zu müssen, oder einen EW:Kampf zu Pferd würfeln, bei dessen Gelingen er ohne Abzug angreifen kann, bei Misslingen aber gar nicht?
Ja, das würde ich, weil Wurfwaffen wie Nahkampfwaffen behandelt werden (MIDGARD - Das Fantasy-Rollenspiel, Seite 135).

 

Liebe Grüße, :turn: , Fimolas!

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Ja, das würde ich, weil Wurfwaffen wie Nahkampfwaffen behandelt werden (MIDGARD - Das Fantasy-Rollenspiel, Seite 135).
Nicht in jeder Hinsicht: Zwar wird der Einsatz von Wurfwaffen wie der von Nahkampfwaffen über Kampf zu Pferd geregelt, doch muss ein Reiter ohne Kampf zu Pferd nur bei Nahkampfwaffen einen EW:Reiten machen, um sie einsetzen zu dürfen; Wurfwaffen darf er (mit -4) auf jeden Fall einsetzen (DFR S. 151, linke Spalte unten). In dieser Hinsicht gleichen sie für den berittenen Einsatz geeigneten Schusswaffen, die auch auf jeden Fall eingesetzt werden dürfen. Daher kommt es mir merkwürdig vor, dass Wurfwaffen (nach deiner Interpretation) mit Kampf zu Pferd nicht mehr auf jeden Fall eingesetzt werden dürfen, während dies für Schusswaffen mit Bogenkampf zu Pferd weiterhin gilt.

 

Gruß

Pandike

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[...]

 

Ich würde mich über eine offizielle Antwort zu dieser Problematik freuen; so ganz klar scheint mir die Fertigkeitsbeschreibung wirklich nicht zu sein.

 

Gruß

Pandike

 

Regelantwort von Midgard-Online:

Ignoriert die Formulierung des "vergeblich attackierter Gegners". Mit Kampf zu Pferd wird nicht attackiert, sondern überprüft, wie sicher man sich im Sattel halten kann. Nach einem kritischen Misserfolg kann man also weiterhin angreifen, erhält aber einen Abzug von -4 auf seinen EW:Angriff und ist gegnerischen Angriffen wehrlos ausgeliefert.

 

Grüße

Christoph

 

Diese Antwort soll die laufende Diskussion nicht beenden, sondern lediglich die Regelgrundlage verdeutlichen, von der aus weiterdiskutiert werden kann. Nähere Informationen zum Regelservice findet ihr in diesem Strang.

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