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[Hausregel]Waffenfertigkeiten bei Kampfzauberern


Empfohlene Beiträge

Hallo,

 

ich beschäftige mich in letzter Zeit gern mal mit Mischcharakteren und mich stört da ein Punkt: Nämlich das ALLE Kampfzauberer ALLE Waffen als Standardfertigkeit lernen können. Ich fände es passender, wenn z.B. ein Wa/Hl die "Garotte" nur als Ausnahmefertigkeit lernen darf wohingegen ich einem BN/PK das "Schlachtbeil" auch als Grundfertigkeit zugestehen würde. Um da mal eine einheitliche Regelung zu finden die etwas "rollentypischer" ist hier mein Vorschlag:

 

- Wenn die Waffe für eine der beiden Ursprungsklassen eine Grundfertigkeit und für die andere eine Standardfertigkeit ist so ist es für den Mischcharakter auch eine Grundfertigkeit.

 

- Wenn die Waffe für eine der beiden Ursprungsklassen eine Ausnahmefertigkeit und für die andere eine Standardfertigkeit ist so ist es für den Mischcharakter auch eine Ausnahmefertigkeit.

 

- Wenn die Waffe für eine der beiden Ursprungsklassen eine Grundfertigkeit und für die andere eine Ausnahmefertigkeit ist so ist es für den Mischcharakter eine Standardfertigkeit.

 

Damit das z.B. für KR/Sö Kombinationen nicht ZU mächtig wird, könnte man noch folgende Zusatzregel anfügen:

Grundfertigkeiten werden nur auf Waffen angewendet, die zu Spielbeginn gewählt wurden, später erlernte Waffen sind bestenfalls Standardfertigkeiten.

 

Frage 1: Was haltet ihr Grundsätzlich davon?

 

Frage 2: Mit oder ohne Zusatzregel?

 

Vielen Dank für Eure Antworten!

 

Anta

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Ich fürchte, in der Überlegung, die ich noch nicht umfassend genug durchdacht habe um sie beurteilen zu können, befindet sich ein Denkfehler. Normale Zauberer lernen fast alle Waffen als Ausnahmefertigkeiten, normale Kämpfer lernen fast alle Waffen als Standardfertigkeiten. Daraus resultierte, dass ein Kampfzauberer fast alle Waffen als Ausnahmefertigkeit lernen müsste.

 

Grüße

Prados

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Ich habe das Kompendium so verstanden, dass ein Kämpfer/Zauberer Waffenfähigkeiten als Standardfähigkeit bekommt. Dies ist doch gerade der Vorteil dieser Variante. Die Halbierung von ZEP und KEP wäre sonst wohl ein wenig zu heftig oder?

 

Lediglich beim Krieger/Zauberer werden die Waffenfähigkeiten zur Standardfähigkeit runtergestuft. Weil der Krieger/Magier dadurch im Verhältnis zu anderen Kämpfer/Zauberern größere Nachteile hat, wurde er im Kompendium aufgepeppt.

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Weil der Krieger/Magier dadurch im Verhältnis zu anderen Kämpfer/Zauberern größere Nachteile hat, wurde er im Kompendium aufgepeppt.

Der Klingenmagier ist aber nur für Elfen (als Spielfigur) greifbar. Die verschiedenen Typen sind in der Kombination halt unterschiedlich viel wert. :dunno:

 

Solwac

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Hallo,

 

ich beschäftige mich in letzter Zeit gern mal mit Mischcharakteren und mich stört da ein Punkt: Nämlich das ALLE Kampfzauberer ALLE Waffen als Standardfertigkeit lernen können. Ich fände es passender, wenn z.B. ein Wa/Hl die "Garotte" nur als Ausnahmefertigkeit lernen darf wohingegen ich einem BN/PK das "Schlachtbeil" auch als Grundfertigkeit zugestehen würde. Um da mal eine einheitliche Regelung zu finden die etwas "rollentypischer" ist hier mein Vorschlag:

 

- Wenn die Waffe für eine der beiden Ursprungsklassen eine Grundfertigkeit und für die andere eine Standardfertigkeit ist so ist es für den Mischcharakter auch eine Grundfertigkeit.

 

- Wenn die Waffe für eine der beiden Ursprungsklassen eine Ausnahmefertigkeit und für die andere eine Standardfertigkeit ist so ist es für den Mischcharakter auch eine Ausnahmefertigkeit.

 

- Wenn die Waffe für eine der beiden Ursprungsklassen eine Grundfertigkeit und für die andere eine Ausnahmefertigkeit ist so ist es für den Mischcharakter eine Standardfertigkeit.

 

Damit das z.B. für KR/Sö Kombinationen nicht ZU mächtig wird, könnte man noch folgende Zusatzregel anfügen:

Grundfertigkeiten werden nur auf Waffen angewendet, die zu Spielbeginn gewählt wurden, später erlernte Waffen sind bestenfalls Standardfertigkeiten.

 

Frage 1: Was haltet ihr Grundsätzlich davon?

 

Frage 2: Mit oder ohne Zusatzregel?

 

Vielen Dank für Eure Antworten!

 

Anta

 

Hallo, Anta!

 

Grundsätzlich dürfte das ein Gedanke sein, der insbesondere Hornack gefallen dürfte... Charaktere werden beim Wechsel zum Doppelklassencharakter benachteiligt :)

 

Meiner Meinung nach war das "Hochstufen" aller Waffenfertigkeiten zur Standardfertigkeit auch nicht ganz im Einklang mit den Konvertierungsregeln der sonstigen Fertigkeiten. Von daher ist das von mir für meine Kampagnen auch schon mal so angedacht worden, es gab dabei jedoch eine ... hmmm ... sagen wir mal : auffällige Besonderheit.

 

Die Regel (ohne Zusatzregel) hätte dazu geführt, dass Kr/PK bzw. Sö/PK- Doppelklassencharaktere alle Waffen als Grundfertigkeiten beherrschen... das hätte ein gewisses Ungleichgewicht produziert, vor allem, da für alle anderen Doppelklassencharaktere Waffenfertigkeiten zur Ausnahmefertigkeit geworden bzw. geblieben wären (damals noch nach M3).

 

Der von mir angedachte "Ausweg" war dann, die obige Regel um meinen folgenden Zusatz zu erweitern:

 

- Die Spezialwaffe des KÄM (a. Kr, Sö) blieb in der KÄM/ZAU-Kombination Standardfertigkeit; ZAU durften beim Umschwenken auf KÄM (a. Kr, Sö)/ZAU eine Spezialwaffe nach dem Lernschema des KÄM (a. KR, Sö) wählen, die Standardfertigkeit wurde. Das Gleiche galt für die Kultwaffe einer KÄM (a. Kr, Sö)/PRI-Kombination; PRI mussten beim Wechsel jedoch die Kultwaffe als Spezialwaffe wählen, wenn das nach dem Lernschema des Kämpfers möglich war.

- Kr/PRI und Sö/PRI- Doppelklassencharaktere haben die Kultwaffe und die Spezialwaffe als Grundfertigkeit er- bzw. behalten, alle anderen wurden zur Standardfertigkeit.

- Kr/ZAU (a. PRI) und Sö/ZAU (a. PRI) haben nur die Spezialwaffe als Grundfertigkeit er- bzw. behalten, alle anderen wurden Standardfertigkeit.

 

Nach M4 habe ich das Ganze allerdings noch nicht wieder neu geregelt - ich werde mir da mal ein paar Gedanken zu machen müssen...

 

Grüße,

Yarisuma

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