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Hervorgehobene Antworten

Erstellt
comment_2217107

Ich verabschiede mich ganz von Midgard, deshalb kommt meine komplette Sammlung auf den Tisch. Im Keller haben sich die Sachen einfach zu einsam gefühlt.

Alles ist in sehr guten Zustand.

 

⁃ Im Bann der Todesechse - 55€

⁃ Unter dem Schirm des Jadekaisers - 35€

⁃ Jenseits der Hügel - 30€

⁃ Im Land des Mondjaguars - 50€

⁃ Heises Land Buluga - 12€

 

 

Bei Gesamtabnahme 10% Preisnachlaß

 

 

WICHTIG. Aus aktuellen Anlaß:

Beachten Sie bitte die folgenden Verkaufsbedingungen.

 

⁃ Der Artikel wird "so wie er ist" und unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft

⁃ Eine Rücknahme des Artikels schließe ich aus

⁃ Das Versandrisiko geht (sofern nicht als Paket versendet) zu Lasten des Käufers

⁃ Der Artikel ist Teil einer Sammlungsauflösung

⁃ Der Verkauf der o.g. Artikel dient nicht zur Bestreitung des Lebensunterhalts

⁃ Es handelt sich hier um einen Verkauf von Privat

Bearbeitet ( von Sagittarius)

comment_2218036
⁃ Des Zaubermeisters Erben

⁃ Die Haut des Bruders

⁃ Die schwarze Sphäre

 

Schade, daß Du nicht mehr spielen kannst (möchtest?), aber natürlich eine schöne Gelegenheit.

Ich möchte die drei o.g. Bände kaufen. Wie viel soll das kosten?

  • 3 Wochen später...
  • 2 Wochen später...
  • 3 Wochen später...
comment_2246908
Alles ist in sehr guten Zustand.

(...)

Der Artikel wird "so wie er ist" und unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft

(...)

Eine Rücknahme des Artikels schließe ich aus

Da ich die Angebote und den Gewährleistungsausschluss jetzt gerade sehe: Man haftet auch als privater Verkäufer dafür, dass die Waren in dem Zustand sind, den man beschrieben hat.

 

Dazu gibt es auch ein Urteil des Bundesgerichtshofs.

t-online.de: BGH fällt wichtiges Urteil für alle eBay-Nutzer - "Verkauf von privat an privat unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung." Sätze wie diese finden sich zu Hauf in vielen eBay-Auktionen von privaten Verkäufern. Doch trotz solcher Formulierungen muss auch ein privater Verkäufer dafür haften, dass die von ihm verkaufte Ware hält, was er in seiner Angebotsbeschreibung verspricht.

Urteil des VIII. Zivilsenats vom 19.12.2012 - VIII ZR 96/12

comment_2247145
Alles ist in sehr guten Zustand.

(...)

Der Artikel wird "so wie er ist" und unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft

(...)

Eine Rücknahme des Artikels schließe ich aus

Da ich die Angebote und den Gewährleistungsausschluss jetzt gerade sehe: Man haftet auch als privater Verkäufer dafür, dass die Waren in dem Zustand sind, den man beschrieben hat.

 

Dazu gibt es auch ein Urteil des Bundesgerichtshofs.

t-online.de: BGH fällt wichtiges Urteil für alle eBay-Nutzer - "Verkauf von privat an privat unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung." Sätze wie diese finden sich zu Hauf in vielen eBay-Auktionen von privaten Verkäufern. Doch trotz solcher Formulierungen muss auch ein privater Verkäufer dafür haften, dass die von ihm verkaufte Ware hält, was er in seiner Angebotsbeschreibung verspricht.

Urteil des VIII. Zivilsenats vom 19.12.2012 - VIII ZR 96/12

 

Es geht den Verkäufern doch darum, dass sie keine Garantie geben wollen, oder?

Das der Zustand wie beschrieben sein muss ist doch klar :-)

comment_2247189
Alles ist in sehr guten Zustand.

(...)

Der Artikel wird "so wie er ist" und unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft

(...)

Eine Rücknahme des Artikels schließe ich aus

Da ich die Angebote und den Gewährleistungsausschluss jetzt gerade sehe: Man haftet auch als privater Verkäufer dafür, dass die Waren in dem Zustand sind, den man beschrieben hat.

 

Dazu gibt es auch ein Urteil des Bundesgerichtshofs.

t-online.de: BGH fällt wichtiges Urteil für alle eBay-Nutzer - "Verkauf von privat an privat unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung." Sätze wie diese finden sich zu Hauf in vielen eBay-Auktionen von privaten Verkäufern. Doch trotz solcher Formulierungen muss auch ein privater Verkäufer dafür haften, dass die von ihm verkaufte Ware hält, was er in seiner Angebotsbeschreibung verspricht.

Urteil des VIII. Zivilsenats vom 19.12.2012 - VIII ZR 96/12

 

Es geht den Verkäufern doch darum, dass sie keine Garantie geben wollen, oder?

Das der Zustand wie beschrieben sein muss ist doch klar :-)

Ja natürlich gehe ich davon aus. Mir ist auch klar, dass man keine Lust auf das Fernabsatzgesetz (oder wie das jetzt heißt) hat und bei simplen Nichtgefallen/keine Lust mehr/hab's mir anders überlegt den Kauf rückabwickeln muss.

 

Nur klingen die Ausschlussklauseln (die ja nicht nur hier so formuliert sind) für mich anders. Ist mir aber auch egal, das Urteil ist ein Hinweis darauf, wie man Ärger - und es gibt ja nicht nur im Midgardforum private Angebote - vermeiden kann.

comment_2247212

Ja, kann man oft anders verstehen. Ich verstehe "so wie er ist" eben als "der Artikel ist so, wie er beschrieben ist". Nach einem halben Jahr dann sagen "XY ist aber kaputt" oder nach 2 Wochen "Gefällt mir aber doch nicht" ist für Privatverkäufer nicht möglich zu akzeptieren, dann würde der Gebrauchtmarkt einbrechen.

comment_2247271
Ja, kann man oft anders verstehen. Ich verstehe "so wie er ist" eben als "der Artikel ist so, wie er beschrieben ist". Nach einem halben Jahr dann sagen "XY ist aber kaputt" oder nach 2 Wochen "Gefällt mir aber doch nicht" ist für Privatverkäufer nicht möglich zu akzeptieren, dann würde der Gebrauchtmarkt einbrechen.
Ja, das ist richtig und auch nachvollziehbar. Eigentlich soll es wie auf dem Flohmarkt sein.
  • Ersteller
comment_2247824

In der heutigen Zeit muß man sich leider absichern. Das Internet ist anonym und in weiten Teilen ein grauer Bereich. Mit dieser Formulierung will ich mich vor Antwälten schützen, die mir einen Händlerstatus unterschieben und Leuten, welche mich über den Tisch ziehen wollen.

Ich versuche bei meinen Verkäufen immer fair zu sein und erwarte das auch vom Käufer, daß macht es für beide Seiten einfacher.

Diesen "Disclaimer" habe ich bei anderen Angeboten an anderer Stelle auch stehen, richtet sich also nicht "gegen" die Mitglieder hier.

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