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Hervorgehobene Antworten

Erstellt
comment_120939

Hi.

 

Nach Studium  colgate.gif der entsprechenden Seiten des Alba-QB (welches ich als guter Midgard-Spieler natürlich mein Eigen nenne  plain.gif ) überlege ich gerade, ob "rastlose" albische Abenteurer Fyrd sind oder nicht eher (und dazu tendiere ich eher) Königsmänner/-frauen sind.

 

Letzteres steht so im QB zwar nicht drin, aber die Beschreibung von Fyrd passt ja auch nicht so ganz. Oder?

 

Es grüßt

Nanoc der Wanderer

comment_122511
Zitat[/b] ]Ich Idiot vergesse bei meinen eigenen Threads immer die Benachrichtigungen einzustellen  deshalb erst jetzt gelesen.

 

Lesen hilft - habe ich hier im Forum gelernt, und sagte auch schon Doc Nagel ... biggrin.gif

 

cu - Karl.

 

Edit meint: Es sollte auch der Bezug zu meiner humoristisch gemeinten Bemerkung gepostet werden - sorry.

 

 

 

 

  • 2 Wochen später...
  • 15 Jahre später...
comment_2858052

Da es nicht restlos geklärt scheint würde ich diesen Strang gerne kapern. Bei der Lektüre des Alba-QB ist mir auch der Teil  aufgefallen indem es heißt, dass allen, die sonst Rechtslos wären, explizit Landfremde  durch den König geschützt sind und mitunter Königsmannen.

Was bedeutet dies nun genau? Sind per se alle sonst Rechtlosen (da keinem Rechtsstand zugeordnet) Königsmannen oder können sie Königsmannen sein? Und wie äußert sich das für ausländische Abenteurer? Im ersten Falle könnten diese dann ja immer den König als ihren Richter anrufen, wenn sie in Schwierigkeiten geraten, und jeder wäre gute beraten die Hoheit des Königs in diesem Falle anzuerkennen? Oder erstreckt sich der Schutz des Königs nur indirekt auf alle Rechtlosen (also dass sie nicht als rechtlos gelten) macht sie aber nicht direkt zu Königsmannen, so dass sie nicht das unbedingte Recht haben vor dem König zu verhandeln. Und natürlich ist mir klar, dass die Wirklichkeit da auch noch anders - und weniger gnädig - für Abenteurer sein wird als vielleicht das gesetzte Recht.

Denn dies würde Verhandlungen wie in

Spoiler

Die Frau ohne Schatten

gegen Landfremde Abenteurer, die aber ihre Rechte kennen stark verkomplizieren.

comment_2858961

Theoretisch ist der König letztlich zuständig, praktisch wird ihn in den meisten Fällen jemand Näheres, zB. ein schließlich (mittelbar) vom König eingesetzter Vogt, vertreten. 

Wichtig ist eher, dass Ausländer Rechtspersonen sind und vertreten werden - im Unterschied etwa zu Rawindra, wo sie juristisch gesehen nahe an einem Staubkorn im Wind sind. 

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