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Zauber verlängern

Hervorgehobene Antworten

Ein Spieler behauptet das man jeden Zauber mit Wirkungdauer durch das bezahlen von AP einfach um die Wd beliebig oft verlängern kann. Ich selbst kenne diese Regelung nicht und kann auch keine solche finden.

Vielleicht habe ich in 30 Jahren Midgard etwas verpasst und einer von euch kann mir mal weiterhelfen ob es so etwas gibt und wo das geschrieben steht.

Ich kenne Verlängerungen von Wd nur bei Beschwörungen um das beschworene Wesen länger auf Midgard zu behalten damit es seinen Auftrag erfüllen kann.

Ich kenne so eine Regel nur als Hausregel

Bei Beschwörungen kenne ich das "Verlängern der Kontrolle".
Dafür ist aber der Dominierungszauber erneut durchzuführen (EW+4) & rechtzeitig vor dem Ende des ersten.

Unsichtbarkeit erlaubt eine 2fache-AP-Ausgabe, um Infrarotsichtschutz zu erhalten.

Es gibt ein paar wenige Zauber wo das funktioniert, z.B. Pflanzenfessel. Aber das steht dann extra bei dem entsprechenden Spruch dabei.

Anmerkung: bei Bardenliedern gilt, dass nach dem initialen Verzaubern die Wirkungsdauer anhält, solange weiter gespielt und damit AP verbraucht werden. Vielleicht kommt der Gedanke daher.

Bearbeitet ( von Blaues Feuer)
Rechtschreibung

Bei der Pflanzenfessel ist aber auch erneut ein EW:Zaubern notwendig, wobei man 1mal gefesselt keine weitere WW:Resistenz erhält.

Also einfach so verlängern ist das auch nicht

Bearbeitet ( von seamus)

Vor 3 Minuten, seamus schrieb:

Bei der Pflanzenfessel ist aber auch erneut ein EW:Zaubern notwendig, wobei man 1mal gefesselt keine weitere WW:Resistenz erhält.

Also einfach so verlängern ist das auch nicht

Ach stimmt, da hab ich nicht zu Ende gelesen. Danke.

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