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Q&A mit Michael zu M6

Hervorgehobene Antworten

comment_1683558

Gemäß Strangtitel und verlinktem Strang geht es rashomon76 wohl um die Frage, ob ein einhändig geführtes Schlachtbeil beim kombinierten Wurfwaffenangriff mit anschließendem Nahkampfangriff in der gleichen Runde verwendet werden kann (DFR S.236 ganz unten)...

 

Dass speziell im Beispiel der Waelinger nur Langschwert und Streitaxt erwähnt werden, obwohl der Nordlandbarbar das Schlachbeil als Grundfertigkeit besitzt, könnte als Indiz gewertet werden, dass das Schlachtbeil hier nicht zulässig ist. Außerdem ist es meines Wissens auch einhändig geführt immer noch eine Zweihandwaffe. (Auch für die gegenrische Abwehr mit dem kleinen Schild interessant...)

 

Liebe Grüße

Saidon

comment_1683610

Wie Saidon schon schrieb,geht es lediglich darum, ob man das Schlachtbeil in der oben geschilderten Situation als zweite Waffe nachziehen kann.

Dies ist explizit für eine einhändige Nahkampfwaffe erlaubt.

 

Fraglich ist nun, ob das einhändig geführte Schlachtbeil eine solche im Sinne dieser Passage ist.

 

Ich würde das nicht so sehen.

Ich kann die Frage absolut nachvollziehen und da es hier nicht um einen terminus technikus direkt geht sondern lediglich von "Nahkampfwaffe" die Rede ist, könnte man darauf kommen, das Schlachtbeil situationsbedingt zu beurteilen.

Allerdings denke ich, dass das fett gedruckte "einhändig" eher darauf schließen lässt, dass zweihändige Waffen, egal in welche Form, nicht so genutzt werden können.

Das kommt jetzt nicht aus den Regeln, aber ich stelle es mir auch zu schwierig vor, im Laufen nach dem Wurf eine solch sperrige Waffe zu ziehen. Wobei ich zugeben muss, dass man sie, wenn dies die einzige Handlung in der Runde wäre, auch nach einer Bewegung in einer Kampfrunde ziehen und spontan oder überstürzt zuschlagen könnte.

 

Also vom Gefühl her, spricht m.E. ein bisschen mehr für ein "Nein".

 

@ Saidon: Dein letzter Punkt ist interessant. Ich würde das genau anders sehen und sagen, dass ich ein Schlachtbeil, welches weniger Schaden macht, auch mit dem kleinen Schild abwehren kann. Vielleicht ein neuer Strang dazu?

comment_1683796

Hallo Rashomon,

 

wäre schön gewesen, dass du ausser dem Link (dort wird noch über anderes gesprochen), auch Dein eigentliches Anliegen mit eigenen Worten formuliert hättest.

 

Wenn ich mir die Auswirkungen auf das Spiel anschaue, denke ich man kann diese Handlung durchaus für das einhändig geführte Schlachtbeil zulassen, wenn die Kampfweise in dieser Region üblich ist. Es gibt keinen grossartigen Vorteile gegenüber anderen Waffen. Das Spielgleichgewicht scheint mir auch nicht gestört.

 

Als Spielleiter würde ich mir wünschen, dass der Kämpfer diesen Kampfstil mit der etwas grösseren Waffe speziell einübt oder eingeübt hat (= Krieger 25GFP, andere 50 GFP).

 

Grüsse Merl

comment_1683808
Welche Waffen gehören nun zu den einhändigen Nahkampfwaffen:

Einhandschwerter, Einhandschlagwaffen, Stichwaffen und ???

 

Passt jetzt nicht mehr ganz so zum Strangtitel.

 

Welche Handlungen sind beim kombinierten Wurfwaffenangriff mit anschließendem Nahkampfangriff möglich, außer dem Ziehen einer Waffe mit spontanen Angriff ?

 

 

Keine. Man bekommt keine zusätzliche Handlung, sondern nur einen Angriff mit den erwähnten Waffen.

comment_1683833
Ich bin über diesen Strang gestolpert, dabei ist mir der Gedanke gekommen ob nun ein einhändig geführtes Schlachtbeil als einhändige Nakampfwaffe zählt?

DFR, S. 204f.:

 

"Abenteurer, die stark genug sind (ab Stärke 91) und die außerdem Grundkenntnisse im Kampf mit Einhandschlagwaffen besitzen, können auch einhändig mit dem Schlachtbeil kämpfen, richten dann aber nur 1W6+1 Schaden an." (Hervorhebung durch mich)

 

Da man also für das einhändige Führen eines Schlachtbeils zusätzlich auch die Grundkenntnisse für Einhandschlagwaffen benötigt, zählt es wohl in diesem Fall als Einhandschlagwaffe.

 

Dass es dennoch nicht für Beidhändigen Kampf verwendet werden kann, wird wegen Unhandlichkeit als Ausnahme aufgeführt. Dementsprechend würde ich das als Wurfwaffe ebenso sehen, wenn das die Frage war.

 

Viele Grüße

Ticaya

Bearbeitet ( von Ticaya)

comment_1683874

Hallo rashomon76,

 

du solltest nicht die Möglichkeit 2 Angriffe gleichzeitig durchzuführen nicht mit einer zusätzlichen Handlung verwechseln. Der Fehler wird auch öfters bei Beschleunigen gemacht. Auch dort erhält man einen weiteren Angriff und keine zusätzliche Handlung.

 

Was du sicherlich noch zusätzlich machen könntest, während du eine Wurfwaffe geschleudert und eine Nahkampfwaffe eingesetzt hast, wäre einen Schrei loszulassen. Also könntest Du nach hier herrschender Meinung z.B. noch ein Artefakt aktivieren. Ausserdem kannst du eine Drehung um 90 Grad durchführen.

 

Grüsse Merl

comment_1684029
@ Saidon: Dein letzter Punkt ist interessant. Ich würde das genau anders sehen und sagen, dass ich ein Schlachtbeil, welches weniger Schaden macht, auch mit dem kleinen Schild abwehren kann. Vielleicht ein neuer Strang dazu?

 

Inzwischen bin ich durch diesen Strang auch zu der Ansicht gekommen, dass einhändig geführte Schlachtbeile in jeder Hinsicht als Einhandschlagwaffen zählen und daher mit einem kleinen Schild abgewehrt und auch im Sturmangriff mit Wurfwaffen kombiniert werden können.

 

Das leitet sich für mich aber nur aus den Regelmechanismen ab. Vom Realitätsaspekt ergibt sich meines Erachtens kein Unterschied, ob ich mit Stärke 70 beidhändig oder mit derselben Waffe mit Stärke 100 einhändig zuschlage, wobei ich ja auch den gleichen Schaden verursache - aber ich soll ja nicht mit Realismus im Rollenspiel argumentieren... ;)

 

Liebe Grüße

Saidon

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