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Eine Regelfrage zum Behandeln von Giften.

 

Einer meiner Spieler ist der Meinung, dass "Behandeln von Giften" (DFR S.110), und das unter "Giftmischen"(DFR S.145) beschriebene Vorgehen, zwei unterschiedliche Anwendungsmöglichkeiten sind, aus denen er wählen kann.

 

Ich persönlich bin der Meinung, dass die "Giftmischen-Regeln" das "Behandeln von Giften" im Grunde nur um das Herstellen und Bereithalten von Gegengift erweitern.

Sich die Regelabschnitte also ergänzen.

Meiner Ansicht nach würde eine Zusammenfassung der beiden Abschnitte so aussehen:

 

1. Automatischer EW:Giftmischen vom SL ob Tier o.ä. giftig ist.

2. Verdeckter EW:Gift um Gift und Maßnahmen zu erkennen. Alternativ und je nach Vorgang (Tier/Pflanze) auch Tierkunde, Pflanzenkunde, usw.

3. EW für die entsprechende Maßnahme, kann ein Gegengift (dann EW:Giftmischen) sein, kann aber gelegentlich auch Wunde aussaugen/ausbrennen sein, oder zum erbrechen bringen (z.B. mit EH). Ist die geeignete Maßnahme ein Gegengift, siehe Regeln zu Gegengift "Giftmischen".

4. Erfolgreiche Maßnahme (auch Gegengift) führt zu neuem PW:Gift unter entschärfung der Virulenz.

 

Wie ist es richtig?

 

Liebe Grüße

 

Joc

Bearbeitet ( von JOC)

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