Gast Wwjd Geschrieben 13. Juli 2010 report Teilen Geschrieben 13. Juli 2010 Habt ihr irgendwelche Tipps wie man die Befugnisse eines Rangs einteilen könnte? Mich würde das interessieren, damit ich ein bisschen politisch werden kann (Beamte gegen Gegenbeamte:)). Link zu diesem Kommentar
Tuor Geschrieben 13. Juli 2010 report Teilen Geschrieben 13. Juli 2010 Könntest du da ein wenig konkreter werden? Um was für einen Beamten handelt es sich? Richter, Ermittler, Steuerbeamter, Polizeibeamter ... Link zu diesem Kommentar
Gast Wwjd Geschrieben 13. Juli 2010 report Teilen Geschrieben 13. Juli 2010 Mmmh...muss erst überlegen. Ich wollte eigentlich zu allen Bereichen was wissen. Ich denk drüber nach, was ich brauch. Link zu diesem Kommentar
Schrat Geschrieben 14. Juli 2010 report Teilen Geschrieben 14. Juli 2010 Mmmh...muss erst überlegen. Ich wollte eigentlich zu allen Bereichen was wissen. Ich denk drüber nach, was ich brauch. Das hängt meines Erachtens auch stark vom Kulturkreis ab. In eher zentralistischen Staaten, also Kan Thai Pan oder Mokattam gibt es sicherlich eine entwickelte Beamtenschaft - da muss man nur ans Arabisch/Persisch/Türkische denken und so fallen mir spontan Wesir, Großwesir, Pascha, Bei, etc ein. Eine Abgrenzung wäre hier z.B. dass ein untergeordneter Beamter nur Geldstrafen verhängen kann und eher ausführend tätig ist (Steuern eintreiben, jmd. festnehmen, eine Nachricht übermitteln) während Aufgaben wie z.B. Aufenthaltserlaubnis, Passierschein, Strafen wie Auspeitschen, Hand ab etc. nur von sehr hochgestellten Prsönlichkeiten ausgeübt/ausgesprochen werden dürfen. Anders sieht es dann in eher föderalen Gebilden aus wie z.B. Moravod, Waeland, z.T. Alba (Ausnahme der Hofstaat in Beornburgh). Dort düfte es nur wenige Stufen geben, wie z.B. den Hausofmeister und den Kämmerer, das aber dann nicht einheitlich und von Kleinfürst zu Kleinfürst unterschiedlich. Link zu diesem Kommentar
Tuor Geschrieben 14. Juli 2010 report Teilen Geschrieben 14. Juli 2010 Ich gehe der Einfachheit halber Mal von den Beamten im alten China aus. Wenn man es ganz streng nimmt, dürften Polizisten usw. nur Hilfskräfte, aber keine Beamten im eigentlichen Sinne sein. Der unterste Beamte dürfte der Amtsvorstand eines Distrikts sein. Er regelt alles für alle Lebenslagen. In seine Kompetenz fallen: - Richteramt - Grundbuch - Steuern - Standesamt - Öffentliche Ordnung - Verhaftung - Bestrafung - Ermittlung Aufgrund der Mannigfaltigkeit seiner Aufgaben wurde er im Alten Chine auch Amtsvater/ mutter genannt. Man bedenke, hierbei handelt es sich um die Aufgaben des untersten Zivilbeamten. Ihm Weisungsbefugt ist der Präfekt des Bezirks (2. Ebene). Ihm muss er Bericht erstatten. Ein Präfekt führte die Aufsicht über 20 oder mehr Distrikte. Der Präfekt berichtet seinem Provinzgouverneur, welcher ein Dutzend oder mehr Bezirke kontrolliert. Der Gouverneur schließlich leitet den Bericht an die Zentralbehörde in der Hauptstadt. Der Zentralbehörde steht formal der Kaiser selbst vor oder besser gesagt, der kaiserliche Beamtenapparat, weil der Kaiser ja letztlich keine Geschäfte führt. (Quelle Richter Di Roman, Diogenes) Ich hoffe es hilft. 1 Link zu diesem Kommentar
Gast Wwjd Geschrieben 15. Juli 2010 report Teilen Geschrieben 15. Juli 2010 (bearbeitet) Da dieser Strang im KTP-UF steht, vermute ich mal, dass wwjd sich weniger für albische oder scharidische Beamte interessiert, sondern vielmehr für kanthanische... Korrekt! Zu Tuor: Richter Di gelesen? Aber gibt es nicht noch Beamten, die noch für den anderen Schriftverkehr zuständig sind und den Vorsteher unterstützten? Ich würde sagen in KuroKetaTi sind auch die Schreiber an den öffentlichen Stellen Beamten. Immerhin gibt es 9 Ränge! Bearbeitet 15. Juli 2010 von Wwjd Link zu diesem Kommentar
Tuor Geschrieben 15. Juli 2010 report Teilen Geschrieben 15. Juli 2010 Da dieser Strang im KTP-UF steht, vermute ich mal, dass wwjd sich weniger für albische oder scharidische Beamte interessiert, sondern vielmehr für kanthanische... Korrekt! Zu Tuor: Richter Di gelesen? Aber gibt es nicht noch Beamten, die noch für den anderen Schriftverkehr zuständig sind und den Vorsteher unterstützten? Ich würde sagen in KuroKetaTi sind auch die Schreiber an den öffentlichen Stellen Beamten. Immerhin gibt es 9 Ränge! Schaue am besten mal bei den Abenteuern in KTP nach da muss irgendwo auch der anfängliche Rang des Richters stehen. Vor dem ersten Abenteuer ist er aber schon einmal befördert worden, nämlich nach dem Fall des Mondloses (DDD). Link zu diesem Kommentar
Gast Wwjd Geschrieben 15. Juli 2010 report Teilen Geschrieben 15. Juli 2010 Äh...ich meinte den Kriminalroman. Die Abentuer hab ich nicht gemeint... Link zu diesem Kommentar
Tuor Geschrieben 15. Juli 2010 report Teilen Geschrieben 15. Juli 2010 Richter Di Jung ist in seinem ersten Richteramt im Range eines Paradiesvogels. (Der Fall des Mondloses) Dies ist der unterste Rang eines Beamten. Nach Abschluss des Abenteuers ist er dann im Range einer Wachtel. (Perlen der Füchse) Link zu diesem Kommentar
Tuor Geschrieben 15. Juli 2010 report Teilen Geschrieben 15. Juli 2010 Denkbar ist für mich folgende Laubahn: 1. Rang: Richter in einem kleinen Distrikt oder Gehilfe in einem großen Distrikt 2. Rang: Richter in großem Distrikt oder Gehilfe des Präfekten 3. Rang: Präfekt oder Gehilfe des Provinzgouverneurs 4. Rang: Provinzgouverneur 5. Rang: Direktor (unterer Ministerialbeamter UdSdJ s. 29) 6. Rang: Richter des Kaiserlichen Gerichts (Präsident UdSdJ S. 29) 7.– 8. Rang: Polizeiminister (UdSdJ S. 29) Lt. UdSdJ Seite 29 werden Ministerien von Beamten des 7. und 8. Ranges geführt. Es handelt sich folglich immer um einen Adepten, da diesen die Ränge 7-9 vorbehalten sind. Ich denke, so müsste es im Einklang mit dem QB und den Abenteuern der Richter Di Jung- Reihe stehen. Link zu diesem Kommentar
Jakob Richter Geschrieben 15. Juli 2010 report Teilen Geschrieben 15. Juli 2010 Im Rahmen meiner Recherchen zu KanThaiPan auf Myrkgard habe ich mir intensive Gedanken über Anzahl der Beamten in KTP gemacht. Dazu habe ich mir das historische China zum Vorbild genommen. Insbesondere habe ich auf Grund der Anzahl und der Art der "Beamtenprüfung" eine Hochrechnung angestellt, wie viel Beamte es im alten China wohl gegeben hat. Auf der Basis dieser Berechnungen - übertragen auf KTP - gehe ich davon aus, dass es in KuroKegaTi insgesamt allerhöchsten 10.000 Beamte gibt. Ich gehe weiter davon aus, dass mindestens ein Fünftel dieser Beamten ihren Dienst in Ministerien in KueiLi tut - fast alles zivile Ränge. Ebenso gehe davon aus, dass etwa ein Drittel der Beamten Militärs sind, die ihren Dienst im Wesentlichen auf der Flotte im Schattenmeer und an der Landgrenze nach GokuRakuJodo tun. Interessant ist es natürlich darüber zu spekulieren, wie viele Beamte es in den höchsten Rängen gibt, denn daraus kann man aus meiner Sicht ziemlich direkt auf die Anzahl der Mandarine der Tausend Jahre schließen. Ich gehe davon aus, dass es sich beim gesamten "Körper der Beamtenschaft" nicht um eine Pyramiden-Struktur handelt, sondern, dass es auf Grund der Langlebigkeit der schwarzen Adepten unverhältnismäßig viele hohe Beamte gibt. Grüße Jakob Link zu diesem Kommentar
Gast Wwjd Geschrieben 16. Juli 2010 report Teilen Geschrieben 16. Juli 2010 Denkbar ist für mich folgende Laubahn: 1. Rang: Richter in einem kleinen Distrikt oder Gehilfe in einem großen Distrikt 2. Rang: Richter in großem Distrikt oder Gehilfe des Präfekten 3. Rang: Präfekt oder Gehilfe des Provinzgouverneurs 4. Rang: Provinzgouverneur 5. Rang: Direktor (unterer Ministerialbeamter UdSdJ s. 29) 6. Rang: Richter des Kaiserlichen Gerichts (Präsident UdSdJ S. 29) 7.– 8. Rang: Polizeiminister (UdSdJ S. 29) Lt. UdSdJ Seite 29 werden Ministerien von Beamten des 7. und 8. Ranges geführt. Es handelt sich folglich immer um einen Adepten, da diesen die Ränge 7-9 vorbehalten sind. Ich denke, so müsste es im Einklang mit dem QB und den Abenteuern der Richter Di Jung- Reihe stehen. Und zu welchem Beamtenapperat/Ministerium würdest du das zählen? Link zu diesem Kommentar
Tuor Geschrieben 16. Juli 2010 report Teilen Geschrieben 16. Juli 2010 Denkbar ist für mich folgende Laubahn: 1. Rang: Richter in einem kleinen Distrikt oder Gehilfe in einem großen Distrikt 2. Rang: Richter in großem Distrikt oder Gehilfe des Präfekten 3. Rang: Präfekt oder Gehilfe des Provinzgouverneurs 4. Rang: Provinzgouverneur 5. Rang: Direktor (unterer Ministerialbeamter UdSdJ s. 29) 6. Rang: Richter des Kaiserlichen Gerichts (Präsident UdSdJ S. 29) 7.– 8. Rang: Polizeiminister (UdSdJ S. 29) Lt. UdSdJ Seite 29 werden Ministerien von Beamten des 7. und 8. Ranges geführt. Es handelt sich folglich immer um einen Adepten, da diesen die Ränge 7-9 vorbehalten sind. Ich denke, so müsste es im Einklang mit dem QB und den Abenteuern der Richter Di Jung- Reihe stehen. Und zu welchem Beamtenapperat/Ministerium würdest du das zählen? Da Richter quasi alle kommunale Behörden vertreten, kann man sie nicht einem Ministerium zuordnen. Sie sind halt Beamte. Nimmt man nur die Rechtsprechung, gehören sie zum Polizeiministerium. Link zu diesem Kommentar
Gast Wwjd Geschrieben 17. Juli 2010 report Teilen Geschrieben 17. Juli 2010 Ok. Dann könnten wir versuchen es auch auf die anderern Ministerien umzusetzen. Wir fangen einfach wieder mit dem ersten Rang an. Beamtenministerium. Link zu diesem Kommentar
Tuor Geschrieben 18. Juli 2010 report Teilen Geschrieben 18. Juli 2010 Ok. Dann könnten wir versuchen es auch auf die anderern Ministerien umzusetzen. Wir fangen einfach wieder mit dem ersten Rang an.Beamtenministerium. Nicht ganz. Das Richterwesen dürfte den Unterbau für alle Ministerien, mit Ausnahme der Geheimpolizei, darstellen. Du must also nur noch die Ministerien selber mit Beamten bestücken. Hier glaube ich allerdings, dass auch in einem Ministerium alle Beamtenränge vertreten sind. Link zu diesem Kommentar
Tuor Geschrieben 18. Juli 2010 report Teilen Geschrieben 18. Juli 2010 Wenn ich richtig gezählt habe, verfügt der Osten KanThaiPans Über 12 Provinzen. Wir können daher wohl von 12 Provinzgouverneuren ausgehen. Gehen wir von je 12 Präfekturen aus, die einem Gouverneur untergliedert sind, kommen also 144 Präfekte hinzu. Wenn jeder Präfekt 12 Richter kontrolliert kommen wir auf 1728 Richter. Ich gehe mal davon aus, das einem Gouverneur wenigstens 2, jedem Präfekt wenigstens 1 und den Richtern im Schnitt ein halber Hilfsbeamte zur Seite stehen. Dies ergäbe dann folgende Rechnung: Gouverneuer + Hilfsbeamte = ........36 Präfekte + Hilfsbeamte = .............288 Richter + Hilfsbeamte = ..............2592 ....................................................2916 Macht als rund 3000 Beamte über Land. Dazu kommen die Beamten der Geheimpolizei. Da es sich um einen Überwachungsstaat handelt, dürfte mindestens die Hälfte an Geheimdienstlern hinzukommen. Wir hätten dann also 4500 Beamte. Wenn 2/3 von 10.000 Beamten auf Zivilbeamte entfallen, wären dies rund 6500 Beamte. Es blieben dann also noch ca. 2000 Beamte für die Ministerien. Link zu diesem Kommentar
Tuor Geschrieben 19. Juli 2010 report Teilen Geschrieben 19. Juli 2010 Ich habe noch einmal nachgelesen. Wenn ich den Abschnitt im QB richtig verstehe, werden auch die Priester in zivile Beamtenränge eingeteilt. Ich gehe aber mal davon aus, dass bei der Zahl von 10.000, die Jakob nannte, keine Priester mitgerechnet waren. Anderenfalls hielte ich die Zahl für zu gering. Noch im Nachgang: Um Beamter zu werden, muss man eine Prüfung ablegen. Dies schränkt den Greis der beamten schon deutlich ein. Ich bezweifle, dass ein einfacher Wachmann oder Schreiber eine solche Prüfung ablegte. Link zu diesem Kommentar
Gast Wwjd Geschrieben 27. August 2010 report Teilen Geschrieben 27. August 2010 Und wie ist das jetzt mit meiner eigtnlichen Frage: In wie fern nimmt die Macht der Beamten zu, wenn sie einen Rang steigen? Denn daum ging es mir eigentlich. Link zu diesem Kommentar
SMH Geschrieben 27. August 2010 report Teilen Geschrieben 27. August 2010 In wie fern nimmt die Macht der Beamten zu, wenn sie einen Rang steigen? Abstrakt gesprochen: Steigt der Rang, hat der Beamte potenziell mehr Verfügungsgewalt über eine entsprechend größere Verwaltungseinheit. Darüberhinaus qualifiziert er sich für den Adeptenstatus respektive die höchsten Staatswürden. Es ist doch simpel, sich zu vorzustellen, welchen Vorteil es für eine Familie hat, wenn eines ihrer Mitglieder einen hohen politischen Rang innehat. Link zu diesem Kommentar
Tuor Geschrieben 27. August 2010 report Teilen Geschrieben 27. August 2010 Wie sich die Rangordnung auswirkt, wird man nicht einheitlich beantworten können. Geht man vom alten China aus, dürfte in der Verwaltung eine Weisungsbefugnis von Oben nach unten gegeben haben. Wie bei uns in Deutschland auch, war davon aber wohl nicht die Rechtsprechung betroffen. Dies war nicht erforderlich, weil man gegen Entscheidungen des unteren Gerichts beim nächst höheren Gericht appellieren konnte. Der Einfachheit halber würde ich aber von einer Weisungsbefugnis ausgehen. Über die sachlichen Zuständigkeiten wird man sich keine Gedanken machen müssen, weil jeweils einzelne Beamte für alle Vorgänge innerhalb ihres Distrikts, ihres Bezirks oder ihrer Provinz zuständig sind. Link zu diesem Kommentar
Gast Wwjd Geschrieben 6. September 2010 report Teilen Geschrieben 6. September 2010 Veilleicht ist das eine doofe Frage, aber was für besondere Befeugnisse haben denn die Behördenbeamten (also Ministerien und so weiter...)? Link zu diesem Kommentar
Tuor Geschrieben 6. September 2010 report Teilen Geschrieben 6. September 2010 Veilleicht ist das eine doofe Frage, aber was für besondere Befeugnisse haben denn die Behördenbeamten (also Ministerien und so weiter...)?Im Abenteuer "Unter dem Sturmdrachen" wir Richter die am Schluss zum Präsidenten des kaiserlichen Gerichts ernannt. Dort steht, dass ihm nun die Aufsicht über alle Bezirksgerichte obliegt. Bei den Ministerien wird es nicht anders sein als in der Bundesrepublik. Hier werden die Richtungsweisenden Entscheidungen getroffen, Gesetze vorbereitet usw. Zudem wird von hier aus wohl auch eine Kontrolle der darunter liegenden Verwaltungseinheiten vorgenommen. Link zu diesem Kommentar
Gast Wwjd Geschrieben 8. September 2010 report Teilen Geschrieben 8. September 2010 Allmählich blicke ich nicht mehr durch, ob, wo und welche Beamten es gibt... Link zu diesem Kommentar
Groin Hammerschlag Geschrieben 8. September 2010 report Teilen Geschrieben 8. September 2010 Dann befindest du dich wohl auf einem guten Weg. Genau so undurchdringlich stelle ich mir das Beamtensystem KTP vor, daß ein Laie schon gar nicht und ein kundiger nur schwer dahinter steigt. Link zu diesem Kommentar
KoschKosch Geschrieben 8. September 2010 report Teilen Geschrieben 8. September 2010 Versuche das Dao in der Beamtenhierarchie zu erkennen... Link zu diesem Kommentar
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