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Spezialwaffe - was ist, wenn bei Erschaffung keine passende Waffe gelernt wurde?


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Hallo Midgardianer,

 

ich habe gestern einen Char geschaffen, der aufgrund seiner Waffenwahl keine Spezialwaffe (also keine Nahkampfwaffe für 1 Lernpunkt oder eine Fernkampfwaffe für maximal 2 Lernpunkte) unter den gelernten aussuchen könnte. Jetzt frage ich mich: Was nun? Kann er jetzt gar keine Waffe als Spezialwaffe? Muss er auf jeden Fall seine Waffenwahl ändern? Kann er doch noch ausnahmsweise eine andere Waffe als Spezialwaffe nehmen?

 

Vielen Dank für Eure Hilfe.

Gruß, Kosch

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Erlaubt ist was Spaß macht.

 

In den verschiedenen QBs tauchen ja auch immer wieder Ausnahmen von der Regel auf, wo landestypische Charaktere auch andere Waffen als durch das DFR möglich als Spezialwaffe wählen können.

 

Ich persönlich finde dieses Regelkonstrukt weitgehend schlecht. Ich würde mit meinem SL sprechen und über diese Frage verhandeln. Grundsätzlich würde ich als SL meinen Chars jede Waffe als Spezialwaffe erlauben, wenn eine Hintergundgeschichte passend erklärt warum es gerade eine solche Waffe ist, die evtl. eher seltener bei einem solchen Abenteurertypen zu finden ist.

Zum Beispiel ein Spitzbube mit Bihänder. Wenn der Abenteurer als Hintergrund vor seinem Abenteurerleben als Henker gearbeitet hat geht das für mich als SL in Ordnung ...

 

Aufpassen sollte man m.E. nur bei allzu exotischen Waffen, die im Heimatland nicht vorkommen (da wollte ich schon hören, wie der Abenteurer an die Kenntnisse bzgl. des Umgangs und in den Besitz einer solchen Waffe gelangt ist - die müde Bemerkung, dass sie ihm vererbt wurde, würde allein nicht bei mir ziehen). Solche Waffen wären z.B. NunChaku, Katana, Elefantensense, Skhallanta, Rapier, ...

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Das Regelwerk geht davon aus, dass der Spieler für seine Figur eine Spezialwaffe aussucht (Formulierung DFR S.49). Erfüllt jetzt keine Waffe die Voraussetzung, dann startet die Figur nur mit +5 für alle Waffen.

 

Als Spielleiter würde ich allerdings mit mir reden lassen, schließlich geht es hier um gerade einmal 65 EP (Faktor normal) und im ersten Abenteuer ist der Unterschied im Kampf schon deutlich.

 

Solwac

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Hallo Midgardianer,

 

ich habe gestern einen Char geschaffen, der aufgrund seiner Waffenwahl keine Spezialwaffe (also keine Nahkampfwaffe für 1 Lernpunkt oder eine Fernkampfwaffe für maximal 2 Lernpunkte) unter den gelernten aussuchen könnte. Jetzt frage ich mich: Was nun? Kann er jetzt gar keine Waffe als Spezialwaffe? Muss er auf jeden Fall seine Waffenwahl ändern? Kann er doch noch ausnahmsweise eine andere Waffe als Spezialwaffe nehmen?

 

Vielen Dank für Eure Hilfe.

Gruß, Kosch

 

Die Regeln sind hier klar. Wenn der Spieler bei Charaktererschaffung auf eine Spezialwaffe verzichtet, weil er keine Nahkampfwaffe für 1 LP bzw. Fernkampfwaffe für 2 LP auswählt, ist das seine Sache. Dann hat er halt keine Spezialwaffe. Er muss ja keine Spezialwaffe lernen.

 

Der Spieler verzichtet hier auf einen kleinen Vorteil bei Spielbeginn, der sich aber spätestens auf Grad 3 erledigt haben sollte.

 

Der einzige Unterschied zwischen Spezialwaffe und den anderen Waffen ist ohnehin nur der höhere Angriffswert bei Spielbeginn (+7 anstatt +5).

 

Früher (vor M4) war das auch noch wichtig, da Waffenfertigkeiten nur maximal auf Erfolgswert Grad+5 bzw. Grad+7 für die Spezialwaffe gelernt werden konnten. Nach M4 gibt es diese Grenze nicht mehr.

 

Gruß

Shadow

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