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Prados Karwan

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Alle Inhalte erstellt von Prados Karwan

  1. <span style='color:green'>Hah! Nun ist der erste Moment gekommen, wo ich mich auf die neuen Regeln berufend dazwischenwerfe und anmerke: Ihr seid gerade dabei, eine Hausregel in einem Strang zu diskutieren, der ursprünglich der Klärung einer Regelfrage diente. Ich möchte euch bitten, einen neuen Strang zu eröffnen und dort die Hausregel zum Zurückdrängen zu besprechen. Vielen Dank. Grüße Prados-Mod</span>
  2. Ich glaube, hier liegt ein Missverständnis vor. Ich sage lediglich, dass es möglich ist, ohne Zielangabe und in Dunkelheit einen Strahlzauber zu zaubern. Keinesfalls sage ich, dass man dann auch irgendjemanden trifft, der Zauber hat schließlich keinen Suchkopf. Letztlich ist ein solches Zaubern ins Dunkle hinein meistens nichts als AP-Verschwendung. Oder um es kurz zu formulieren: Es ist möglich, aber meistens sinnlos. Grüße Prados
  3. Zunächst einmal ist wohl der Hauptunterschied zwischen Losreißen und Lösen, dass sich ein Gegner, der sich aus dem Haltegriff losgerissen hat, immer noch im Handgemenge befindet. Beim Abschnitt über das Lösen steht eigentlich nur noch, dass der Abenteurer aus dem Handgemenge herausrollt und auf dem Nachbarfeld aufsteht. Diese Aktion führt weiterhin zu keiner Schadenswirkung beim Gegner, also handelt es sich meines Erachtens auch nicht um einen Angriff. Der sich Lösende nutzt seine Fertigkeit ausschließlich, um wegzukommen. Grüße Prados
  4. In der folgenden Spalte wird die Beschreibung fortgesetzt. Grüße Prados
  5. @EK Es ist möglicherweise nicht hilfreich, aus einer kurzen zehnzeiligen Beschreibung Verallgemeinerungen über ein Thema zu ziehen, das anschließend über mehrere Seiten ausführlich behandelt und differenziert wird. Grüße Prados
  6. Ich bezog mich mit meinem Kommentar auf deine Überlegungen, einem Opfer in Kleidung Schutz vor Zauberei zuzugestehen. Und ich war davon ausgegangen, du hättest die Passagen im Arkanum, hier speziell zu den schemenhaften Umrissen, gelesen. Zu Strahlzaubern: So habe ich das auch gemeint. Man kann im Dunkeln Strahlzauber anwenden. Allerdings kann kein Opfer anvisiert werden, aber das ist laut der Regeln zu Umgebungszaubern auch nicht notwendig. So zaubert man also allenfalls Störfeuer. Vielleicht trifft es ja jemanden. Grüße Prados
  7. @Raistlin Alle Fragen von dir lassen sich durch Nachdenken selbst beantworten. Deine Ableitung zum Sichtschutz durch Kleidung ist dabei aber so abstrus, dass ich mich weigere, darauf einzugehen. Gleiches gilt für die Schildfrage. Solche rudimentären Denk- und Entscheidungsleistungen sollten von dir erbracht werden. Die Regeln liefern dazu Anhaltspunkte. Strahlzauber können in die Dunkelheit gezaubert werden. Ob man auf diese Weise jemanden trifft, steht auf einem anderen Blatt. Grüße Prados
  8. Zu Frage 1: Ich empfehle die Anwendung des gesunden Spielleiterverstandes. Kürzeste Unterbrechungen des Sichtkontaktes sind erlaubt, andernfalls wäre ja schon ein Blinzeln ausreichend. Die Regeln werden diese Frage jedenfalls nicht beantworten. Zu Frage 2: Natürlich nicht! Was der Zauberer nicht sehen kann, das kann er auch nicht verzaubern. Das ist eine eindeutige Regelung. Zu Fragen zu verschwommener Sicht durch eine Barriere hindurch vgl. die Beschreibungen der Wand-Sprüche. Zu Frage 3 und 4: Strahlzauber sind Umgebungszauber. Da sie nicht gegen Personen gerichtet sind, kann man sie auch in Dunkelheit und 'ins Blaue hinein' zaubern. Ich empfehle, diesbezüglich die Seiten 22 und 23 des Arkanums zu lesen. Außerdem ist möglicherweise noch interessant: Strahlzauber. Zu Frage 5: Diese Frage wurde hier schon in einem anderen Strang diskutiert. Allerdings finde ich derzeit den Strang nicht. Mal sehen, wann ich ihn nachreichen kann. So, nun habe ich ihn: Was genau muss der Zauberer sehen? Grüße Prados
  9. <span style='color:green'>Ich habe den Titel angepasst, um das alphabetische Suchen zu erleichtern. Grüße Prados-Mod</span>
  10. Das Beispiel kann sich auch auf Eisiger Nebel beziehen. Das wäre dann auch sinnvoller. Grüße Prados
  11. Noch ein Nachtrag zum Wort "indirekt". Es ist zu beachten, dass damit nicht gemeint ist, dass der Schaden auf nicht direktem Wege angerichtet wird, also beispielsweise durch einen weiteren äußeren Einfluss. Es ist vielmehr damit gemeint, dass der Zauber zwar nicht direkt auf das Opfer gerichtet ist - das wäre Wirkungsziel: Körper oder Geist - , sondern dass der Zauber auf die Umgebung wirkt, die Spruchwirkung aber dennoch geeignet ist, einem Lebewesen Schaden zuzufügen, beispielsweise durch große Hitze. Wann immer die Spruchwirkung dazu nicht geeignet ist, gibt es auch keinen WW:Resistenz. Grüße Prados
  12. Ein Widerstandswurf gegen Hauch des Winters ist genauso sinnlos wie gegen Sumpfboden. Die erste Frage in den FAQ zum Arkanum beschäftigt sich übrigens mit unserem Thema. Ich schreibe es aber noch einmal anders: Wann immer ein Zauber in der Lage ist, aus sich selbst heraus Schaden gegen ein Opfer anzurichten, erhält das Opfer einen WW:Resistenz. Es dürfen keine weiteren äußeren Einflüsse notwendig sein, um Schaden zu wirken. Grüße Prados
  13. Das ist zwar möglich, aber sowohl meiner als auch deiner Ansicht ja wenig sinnvoll; du hast ja oben bereits die wenig plausiblen Konsequenzen dieser Interpretation dargelegt. Nicht aus dem Zauber ging in deinem Beispiel die Gefährdung hervor, sondern aus dem Angriff von außen, also einer Aktion, die mit der Magie in keinerlei Zusammenhang steht. Anders gesagt, hättest du der Gruppe nach deiner Auslegung auch dann eine Resistenz zugestehen müssen, wenn sich die Angreifer die Mühe gemacht hätten, einen Sumpf durch normale Arbeit anzulegen. Grüße Prados
  14. Ich fürchte, das kann ich dir nicht verraten, da es nicht eindeutig ist. Zumal ich mich in meinem vorherigen Beitrag unklar - zumindest im Sinne der Regeln - ausgedrückt haben könnte. Auf Seite 20 des Arkanums steht, dass ein Opfer von Umgebungsmagie dann einen WW:Resistenz würfeln darf, wenn es durch die Magie "gefährdet"* wird. Ein Zauber wie Sumpfboden gefährdet das Opfer aber nicht, da die Magie überhaupt nicht auf das Opfer einwirkt. *Ja, vor dem "gefährdet" steht das Wort "indirekt", also 'mittelbar'. Hier ist die Ungenauigkeit in meinem obigen Beitrag zu sehen. Es muss also heißen, dass bei Umgebungsmagie nur dann ein WW:Resistenz zu würfeln ist, wenn der Zauber geeignet ist, dem Opfer durch die Magie zu schaden. Feuerkugel schadet durch Hitze und Druck, die direkt aus der Magie stammen, Blitze schleudern verhält sich ähnlich. Sumpfboden besitzt jedoch kein Schadenspotenzial; wer stehenbleibt, dem kann nichts geschehen. Alle möglichen Schadenswirkungen entstehen nicht durch die Magie, sondern lediglich durch die Eile, Ungeschicklichkeit oder mangelnde Ausrüstung der Person im Wirkungsbereich. Grüße Prados
  15. Gegen Sumpfboden kann man nicht resistieren. Die Magie wirkt in keiner Weise auf Wesen, die sich im Wirkungsbereich befinden. Alle beschriebenen Auswirkungen, beispielsweise die verringerte Bewegungsweite, sind lediglich mittelbare Auswirkungen der Magiewirkung. Ein WW:Resistenz ist aber nur gegen unmittelbare Auswirkungen des Zauberspruchs möglich. Grüße Prados
  16. Moderation : Das Thema kam mir so bekannt vor .. bis ich bemerkte, dass ich einen Strang gleichen Inhalts bei Material für Midgard eröffnet hatte. Egal, jetzt bleibt's hier, schließlich stehen hier auch die Errata zu den anderen Regelwerken. Ich pinne auch diesen Strang, um die hoffentlich wenigen Fehler im DFR zu sammeln, die noch nicht auf Midgard-Online verzeichnet sind. Bitte hier nur sammeln und nicht diskutieren. Danke. Grüße Prados-Mod Bei Nachfragen bitte eine PN an mich oder benutzt den Strang Diskussionen zu Moderationen
  17. <span style='color:green'>Die letzte gestellte Frage hat nur sehr bedingt mit dem ursprünglichen Strangthema zu tun hat. Ich werde daher diesen Strang sofort schließen, wenn sich hier eine Diskussion um semantische Untiefen des Begriffs "direkt gefährdend" oder den Geisteszustand eines Kämpfers ergeben sollten. Die im Regelwerk genannten Beispiele sollten ausreichend illustrieren, was unter einem "direkt gefährdenden Feld" zu verstehen ist. Ich füge noch hinzu, dass bei Bedarf einer Diskussion zu diesem Thema ein neuer Strang eröffnet werden soll. Grüße Prados-Mod</span>
  18. <span style='color:green'>Bitte bleibt beim Thema. Danke. Grüße Prados-Mod</span>
  19. Nein, ich bin wirklich überhaupt nicht genervt über Kritik an den Regeln. Übrigens schon gar nicht in deinem Fall, ich werde auch gleich noch meinen obigen Beitrag erklären. Ich bin nur genervt, wenn kritisiert wird, ohne dass gelesen oder das Gelesene verstanden worden ist. Ich finde es sogar sehr gut, wenn sich jemand nach intensiver Auseinandersetzung mit den offiziellen Regeln bewusst gegen sie entscheidet. Keinesfalls stört mich die Entwicklung von Hausregeln. Also kurz vorweg: Mich ärgerte an deinem Beitrag die falsche Wiedergabe meiner Aussage aus dem Strang über Elfenfeuer und Thaumagrale. Ich bin keineswegs der Ansicht, die Regeln seien vollständig. Aber man mache sich doch bitte wenigstens die Mühe, die wenigen Regeln einmal zu lesen. Aber ich wiederhole mich. Ich wiederhole mich auch gerne noch einmal im Zusammenhang mit der hier diskutierten Frage: Ich habe kurz dargelegt, warum ich keine Abzüge wegen Wehrlosigkeit anrechnen lassen würde. Gleichzeitig erklärte ich auch, dass man mit gewisser Berechtigung das Gegenteil machen könnte. Die Regeln geben in diesem Fall möglicherweise beides her, da die Unterscheidung zwischen EW:Raufen und EW:Angriff offensichtlich nicht eindeutig genug ist. Sie geben aber keinesfalls her, dass ein Wehrloser noch nicht einmal mehr den Versuch des Lösens machen kann. Die Erklärung ist allerdings ein Regelmechanismus, hat also nichts mit einer möglicherweise widersprechenden Realität zu tun. Wehrlosigkeit verhindert den Widerstandswurf des Wehrlosen, also die Reaktion auf die Handlung des Gegners. Sie verhindert aber nicht die eigene Handlung: Ein Wehrloser kann sämtliche in den Handlungslisten angegebenen Handlungen mit einem EW durchführen, auch wenn er in einigen Fällen Abzüge hinnehmen muss. Natürlich kannst du als Spielleiter diese Handlung im Sinne des Realitätsanspruchs verbieten. Das widerspricht dann allerdings dem grundlegenden Regelschema von EW und WW. Im Übrigen bedeutet 0AP nicht völlig kraftlos. Immerhin kann ein Wehrloser mit wenigen Ausnahmen sämtliche allgemeinen Fertigkeiten ohne Abzug einsetzen. Grüße Prados
  20. Nein, mit einem dummen Beitrag verärgert.
  21. Dann ist es halt vergessen worden *Punkt* Auch wenn du davon ausgehst, daß die Regeln wohldurchdacht sind und keinesfalls etwas vergessen worden ist, halte ich das für eine Lücke. Wenn ich völlig am Ende meiner Kräfte bin, kann ich mich nicht aus einem Haltegriff befreien, schon gar nicht ohne entsprechende Abzüge in Kauf nehmen zu müssen. Außerdem führt das zu der Situation, daß ein wehrloser Widersacher nicht mehr einfach festgehalten werden kann um ihn z.B. festzubinden, sondern daß ich ihm die LPs rausprügeln muß bis er auf 3 ist, damit er nicht mehr entkommen kann. Führt dann häufig zum Tode, denn wer kennt schon die LP-Statistik seiner Gegner. Tschö, Markus Bei einem solchen Beitrag erübrigt sich wohl jedes weitere Wort.
  22. Das stimmt. Und in diesem Fall hilft wiederum die Lektüre der Spruchbeschreibung; insbesondere der letzte Satz des ersten Absatzes sollte Klärung bringen. Grüße Prados
  23. Das Lesen der Spruchbeschreibung dürfte eigentlich für entscheidenden 'Input' sorgen: Es ist ein Berührungszauber mit einer Zauberdauer von 10 Sekunden. Damit ist er im Kampf gegen einen normal beweglichen Gegner nicht einzusetzen. Grüße Prados
  24. Das ist so keinesfalls zutreffend. Auch ein Wehrloser hat die Möglichkeit, die Handlung 'aus dem Handgemenge lösen' zu wählen. Andernfalls wäre es explizit erwähnt worden. Grüße Prados
  25. Der Wurf beim Lösen ist aber auch durch einen EW:Waffenloser Kampf ersetzbar, und das ist doch eigentlich ein Indiz dafür, dass es sich um einen Angriff handelt. Und nur aus der Tatsache, dass kein AP-Schaden gemacht wird, darauf zu schliessen, dass es sich nicht um einen Angriff handelt, halte ich für nicht sehr stichhaltig. Ich habe allerdings leider z.Zt. kein Regelwerk bei mir, falls also tatsächlich durch etwas anderes als den AP-Schaden deutlich gemacht wird, wann es sich um einen Angriff handelt, würde ich mich evtl. zu einer Zustimmung durchringen. Gruß, CaptainCarrot Captain, bist du sicher, meinen Beitrag vollständig gelesen zu haben? Ich nenne ein weiteres Indiz aus dem Regelwerk für meine Auffassung. Gleichzeitig möchte ich aber darauf hinweisen, dass es selbstverständlich auch möglich ist, den Abzug anzurechnen, indem man, wie hier auch schon geschehen, argumentiert, jeder zu einem Kampfgeschehen zuzurechnende EW werde durch die Wehrlosigkeit betroffen. Ein Grund für meine davon abweichende Vorstellung ist unter anderem die Vorstellung, das Lösen aus dem Handgemenge und dem Nahkampf gleichzusetzen. Letzteres wird durch eine Wehrlosigkeit auch nicht beeinträchtigt. Aber das ist lediglich ein Regelmechanismus, der sicherlich die Realität nicht abbildet. Grüße Prados

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