Ismathril Geschrieben 1. August 2004 report Geschrieben 1. August 2004 Tachen Hätte da mal ne Frage zum Thema Angriffsbonus. Bekommt man eigentlich seinen Angriffsbonus auch auf seine Fernkampfwaffe wie z.B. Wurfmesser? Da der Schadensbonus bei solchen Waffen nicht berücksichtigt wird, gehe ich mal davon aus, dass mit dem Angriffsbonus nicht anders verfahren wird. Zur zweiten Frage: Wenn einen Abenteurer die Fertigketigkeit beidhändiger Kampf besitzt, bekommt er kein Angriffsbonus auf den EW: beidhändiger Kampf. Aber er bekommt seinen Angriffsbonus dann auf beide Angriffe mit der Waffe obendraufgerechnet. (S. 133 DFR) Da bin ich mir nicht sicher, ob ich das richtig verstanden habe. Irgendwie klingt es da so, als ob der Angriffsbonus komplett wegallen würde, aber dass kann ich mir nicht vorstellen. Merci für die Antworten!
Antalus Geschrieben 1. August 2004 report Geschrieben 1. August 2004 1 Frage: Auf Seite 96 ist der persönliche Schadensbonus auf Nahkkampf und Handgemenge eingeschränkt, für den Angriffsbonus gibt es keine solche Regel, also gilt der Angriffsbonus auch im Fernkampf. Man kann den Schaden eines armbrustbolzens nicht dadurch erhöhen, dass man Stärker ist, mann kann aber sehr wohl besser Treffen, wenn man geschickt beim Zielen ist! 2. Frage: Seite 133 rechte Spalte, 2. Absatz: "Bei Erfolgswürfen für Beidhändigen Kampf wird der Angriffsbonus des Kämpfers NICHT berücksichtigt..." Man greift, wenn man mit Beidhändigen Kampf angreift NUR mit dem EW:Beidhändigen Kampf an, ein EW:Waffe wird nicht gewürfelt, dementsprechend entfällt der Angriffsbonus im Beidhändgen Kampf komplett. Anta
Krayon Geschrieben 2. August 2004 report Geschrieben 2. August 2004 Tut mir leid, ich hab mich vertan, ignoriert meinen Posting. Gruß Krayon
Saboriak Geschrieben 2. August 2004 report Geschrieben 2. August 2004 Hi! Bei beidhändigem Kampf zählt der AnB nicht, nur positive WM von magischen Waffen zählen dazu. Gruss, S.
Orlando Gardiner Geschrieben 2. August 2004 report Geschrieben 2. August 2004 Die Regelung im beidhändigen Kampf ist leider eindeutig. Lernt man beidhändiger Kampf bei der Charaktererschaffung, darf man sich allerdings seinen Gewandheitsbonus dazurechnen. Dies bleibt aber kein "Bonus", sondern erhöht nur den Anfangswert der Fertigkeit, wie bei normalen Fertigkeiten auch. Hierzu gab es auch einmal eine Diskussion, warum die Anriffs- und Abwehrboni bei Waffenfertigkeiten immer auf den aktuellen Fertigkeitswert angerechnet werden und bei den normalen Fertigkeiten die Anfangsboni nur den Anfangswert erhöhen. (Thread vergessen) Meiner bescheidenen Meinung nach ist diese Regelung inkongruent, aber ich spiele sie in meinen Gruppen normalerweise trotzdem so, damit die Übertragbarkeit der Charaktere gewahrt bleibt. Es gibt eine Gruppe, bie der wir es anders spielen: die Leiteigenschaftsboni bleiben in jedem Fall Boni, auch bei Fertigkeiten die nach der Charaktererschaffung gelernt werden. Dies ist allerdings nicht regelkonform und resultiert in höheren Fertigkeitswerten. In diesem Fall hätte ein Charakter der "beidhändiger Kampf" beherrscht immer der Gw-Bonus (wenn er einen hat) unabhängig vom Fertigkeitswert, was unfassbar viel besser und auch ungerecht gegenüber Charakteren mit niedrigen Eigenschaftswerten ist. etwas langatmig grüsst: Orlando
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