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Hervorgehobene Antworten

Erstellt
comment_2870486

Ich fang bald an, Midgard zu spielen und möchte meinem Charakter über kurz oder lang gern eine Vollrüstung besorgen. Vorher würde ich nur gern sicher gehen, dass ich de Regeln dafür richtig verstehe. Hier eine Reihe von Punkten, die ich gern bestätigt oder klargestellt hätte.

 

1. In VR habe ich -2 auf Angriff, Verteidigung und alle Bewegungsfertigkeiten. Dieser Abzug (und NUR dieser Abzug) verschwindet automatisch, sobald ich die Fähigkeit Kampf in Vollrüstung lerne.

2. Auf Bewegungsfähigkeiten wie Klettern habe ich -4. Mit einem erfolgreichen Wurf auf Kampf in Vollplatte kann ich diesen Abzug ignorieren.

3. Mein Abwehrbonus sinkt auf 0. Wenn er (z.B. durch den Bw-Verlust der Rüstung) negativ ist, bleibt er negativ. Mein Angriffsbonus sinkt um 1.

4. Bei einer maßgeschneiderten VR behalte ich meinen Angriffsbonus. Ich verliere nur einen Punkt vom Abwehrbonus, was mir etwas sinnlos erscheint, da ich mit den -25 Gw durch die Rüstung doch gar keinen Bonus haben kann? Selbst die maßgeschneiderte PR behindert schon zu stark, um den Abwehrbonus noch irgendwie nutzen zu können.

 

Der letzte Punkt erscheint mir merkwürdig. Meinen Angriffsbonus behalten zu können, ist super, aber für meine Abwehr tut die Maßanfertigung rein gar nichts. Ist das richtig so? (Ich ignoriere hier mal die bessere Chance, Niederwerfen und ähnlichen Effekten zu widerstehen.)

Danke schon mal für allle Kommentare!

comment_2870494

Hallo und willkommen im Forum! :wave:

  1. Richtig
  2. Richtig
  3. Richtig
  4. Der Widerspruch löst sich dann auf, wenn Angriffs- und Abwehrbonus nur ohne Rüstung ermittelt werden und dann bei temporären Veränderungen der Eigenschaft nur bei expliziter Regelung (Beispiel: Zwei Menschen haben Gw 40 und Gw 60 und damit denselben Abwehrbonus - nämlich null. Mit Reaktionsschnelle hätte der mit Gw 40 dieselben Prüfwürfe wie der mit Gw 60, hätte aber aufgrund der Spruchbeschreibung eine bessere Abwehr).
  • Ersteller
comment_2870518

Danke für die schnelle Antwort! Anscheinend hab ich ja wenigstens den Großteil richtig verstanden. Bin ein bisschen stolz auf mich :D

Punkt 4 finde ich extrem unintuitiv. Widerspricht allem, was man sonst aus Rollenspielen kennt. Steht das mit den durch Abzüge unveränderlichen persönlichen Boni irgendwo in den Regeln? Und verliere ich durch den Bw-Verlust meinen Bonus auf Bw-Fertigkeiten wie Geländelauf?
Falls nicht, hätte man statt einem Abzug auf die Beweglichkeit auch einfach schreiben können, der Charakter erhält -40 auf alle EW:Bw (und ggf. zum Ermitteln der Reihenfolge im Kampf).

comment_2870613
vor 6 Stunden schrieb Blave:

...Steht das mit den durch Abzüge unveränderlichen persönlichen Boni irgendwo in den Regeln? Und verliere ich durch den Bw-Verlust meinen Bonus auf Bw-Fertigkeiten wie Geländelauf?...

Nur das was auf KOD S.26 steht:
hohe Eigenschaftswerte bringen Zuschlag (niedrige Abzug).


Meinung auch wenn Regeltext:
Dies zusammen mit der Rüstunginfo S.73 deutet darauf hin, dass ein sinkend/steigendes Attribut keine Auswirkung auf diese hat (sonst würde da ja nicht der Kram bzgl. pers.... stehen). Auf S.36 wird auch nochmal von persönlicher Abwehrbonus gesprochen.

Das macht es spielbarer (ansonsten musst du dir ja bei Gw-Fertigkeiten x Werte notieren -je Rüstungsmalus-), aber nicht wirklich durchschaubarer/logischer

Bearbeitet ( von seamus)

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