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Q&A mit Michael zu M6

Hervorgehobene Antworten

comment_2458382

Jemand im Handgemenge wehrt normal ab, einschl. der Angriffe von ausserhalb in ein Handgemenge.

 

Ein Aussenstehender bekommt aber eine WM+4 um ein Ziel im Handgemenge zu treffen.

Auf S.85 gibt es noch ein paar weitere "Einschränkungen" (Dolch, waffenlos z.B. nicht möglich, Zweihand-Hieb/Wurf-/Schusswaffe Zufallsziel).

Bearbeitet ( von seamus)

  • 4 Monate später...
comment_2513928

Gilt ein im Handgemenge Festgehaltener als wehrlos?

 

Oder kann ein Festgehaltener von einer nicht am Handgemenge beteiligten Person dann sogar mit einer Waffe 

in Schach gehalten werden, oder direkt schwer Verletzt wie eine gefesselte Person?

 

(Ich glaube, im Beispiel des Kodex wird ein Festgehaltener durch eine außenstehende Person ohne weitere Schwieergkeiten gefesselt.)

 

Beste Grüße

 

Joc

Bearbeitet ( von JOC)

comment_2513951

Schau dir mal den Passus im Kodex dazu an (S.86f.) "Festhalten & Losreißen":

Da steht drin, dass ein Festgehaltener nichts anderes machen kann, ausser einmal pro Runde versuchen sich loszureißen & auch dass er handlungsunfähig ist (letzte beiden Sätze des Abschnitts).

Somit steht nicht im Regeltext explizit drin, dass er wehrlos ist, aber S.71 führt ja auf, wann jemand als wehrlos anzusehen ist -u.a. gefesselt.

Für mich ist das somit eindeutig geregelt: So jemand zählt als wehrlos und müsste auch von ausserhalb in Schach gehalten werden können (sofern die Waffe nicht nur ein Dolch ist).

Bearbeitet ( von seamus)

comment_2513955

Es wäre auch denkbar, dass mit dem Passus nur die eingeschränkten Handlungsmöglichkeiten gegenüber den "Handlungsmöglichkeiten im Handgemenge" gemeint sind.

Abwehr ist auch in diesen nicht explizit genannt, aber selbstverständlich dennoch möglich.

Eine Einschränkung der Abwehrmöglichkeiten kann also nur durch den Status "Wehrlos" oder "Ahnunglos" herrühren.

Da es keinen Verweis unter Wehrlos darauf gibt, würde ich das gerne gerne geklärt haben.

comment_2514026
Somit steht nicht im Regeltext explizit drin, dass er wehrlos ist, aber S.71 führt ja auf, wann jemand als wehrlos anzusehen ist -u.a. gefesselt..

 

Ist für mich schon ein Unterschied. Wenn ich jemanden festhalte, würde ich lieber auf Helfer verzichten, die den Gehaltenen mit einer Armbrust in Schach halten wollen....

Ist er gefesselt  und ich 2m entfernt, habe ich weniger Sorgen.

Bearbeitet ( von JOC)

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