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Waffenregelung in den großen Städten Erainns

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Am 31.1.2014 um 19:08 schrieb Solwac:

Ein Schlachtbeil ist eine Zweihandwaffe, aber diese Feinheiten dürften keine Stadtwache interessieren.

 

Eine Regelung muss für alle Beteiligten umsetzbar sein, d.h. wenn Adlige das Recht auf das Tragen von Waffen haben, dann müssen sie sich auch entsprechend verhalten und gekleidet haben. Ein von und zu in Lumpen müsste schon der Stadtwache persönlich bekannt sein, ansonsten wird erst einmal durchgegriffen.

Ähnlich ist es mit öffentlich bewaffneten (Stadtwachen, Bewaffnete des Fürsten, Fian, Begleiter einer weisen Frau usw.). Hier ist der Anschein wichtig, d.h. Abenteurer werden mindestens schief angesehen. Ein Händler mit Begleitschutz wird sicher dankbar hinterher gesehen wenn er die Stadt verlassen hat. Innerhalb der Stadt gibt es da sicher Varianten: Die Bewaffneten werden misstrauisch beäugt bis sie ihre Unterkunft erreicht haben und wo sie gefälligst ihre Waffen zu deponieren haben oder sie werden aufgefordert die Waffen beim Betreten der Stadt weg zu stecken bzw. zu verhüllen. Werden sie nicht griffbereit mitgeführt, dann gelten sie als nicht getragen und mehr als manch misstrauischer Blick geschieht nicht.

 

Dies würde ich Erainn ähnlich wie in Alba als passend ansehen, sofern nicht irgendwo noch andere Regeln offiziell sind. Lokale Variationen sind dann das Salz in der Suppe.

Setzen wir bei uns auch so um!

Eine Spielleitung hat mir mal einen Stoßspeer verpasst, den meine Figur nicht mehr aus der Hand geben durfte. D.h. wenn kein Körperkontakt, war das wie Verstoß gegen Geas oder Böser Blick oder eine von diesen Nettigkeiten. Das gab einige recht... interessante... Szenen. Nicht nur beim Betreten von Städten, auch bei königlichen Audienzen und dergleichen. Wobei man immerhin per Aura die Heiligkeit der Waffe feststellen konnte und der Ordenskrieger dann zumindest eine relativ schlüssige Argumentation hatte, warum er das Ding einerseits behalten will und andererseits keine Gefahr darstellt. 

Aber mal grundsätzlich: es geht auch um die Spielbarkeit von Stadtabenteuern. Wir erinnern uns: ein Abenteuer lebt vom Konflikt. Konflikt wie: löst sich häufig durch Kampf. Und die Gegenseite tritt da normalerweise nicht nur mit Messerchen an. 

vor 15 Minuten schrieb Ma Kai:

Eine Spielleitung hat mir mal einen Stoßspeer verpasst, den meine Figur nicht mehr aus der Hand geben durfte. D.h. wenn kein Körperkontakt, war das wie Verstoß gegen Geas oder Böser Blick oder eine von diesen Nettigkeiten. Das gab einige recht... interessante... Szenen. Nicht nur beim Betreten von Städten, auch bei königlichen Audienzen und dergleichen. Wobei man immerhin per Aura die Heiligkeit der Waffe feststellen konnte und der Ordenskrieger dann zumindest eine relativ schlüssige Argumentation hatte, warum er das Ding einerseits behalten will und andererseits keine Gefahr darstellt. 

Aber mal grundsätzlich: es geht auch um die Spielbarkeit von Stadtabenteuern. Wir erinnern uns: ein Abenteuer lebt vom Konflikt. Konflikt wie: löst sich häufig durch Kampf. Und die Gegenseite tritt da normalerweise nicht nur mit Messerchen an. 

Ist schon richtig, es geht ja um die Gesetze bzw. das Recht Waffen zu tragen.

Wenn wir in unserer Gruppe den Unterschlupf einer Räuberbande in Corrinis ausheben, sind wir bis an die Zähne bewaffnet.  Erfordert eben etwas Einfallsreichtum und Fantasy. 😉

Eine Möglichkeit, die Waffen mit sich führen zu dürfen, könnte ein zu erwerbender Passierschein sein.

Wenn man an Stapelrecht usw. denkt, war man nie verlegen, eine weitere Gebühr zu erfinden, um an Reisenden/Kaufleuten zu verdienen. 

Im Zweifel könnte dieser "Waffenschein" ja durchaus teuer sein (Jede Lang"-Waffe verteuert es), mit einer Namensfeststellung/Personenbeschreibung verbunden sein, um deviantes Verhalten zu entmutigen.

Nur als zusätzliche Idee, falls ein Stadtabenteuer sonst am Waffenrecht leiden würde.

  • 2 weeks later...

Als Vorbild können ja zum Beispiel der Rechtsbrief von Saarbrücken von 1321, das Frankfurter Stadtrecht von 1352 oder das Mainzer Friedensbuch von 1430 herhalten, auch der bayrische Landfriede von 1255.  Es handelt sich um Verbote in Friedenszeiten, innerhalb von Stadtmauern und insbesondere in Wirtshäusern Waffen (vor allem Messer) zu tragen. Die Strafen bei Zuwiderhandlung reichten von Geldbußen über kurzeitige Verbannung aus der Stadt bis zur kurzzeitigen Kerkerhaft. Wer eine Waffe (wie ein Messer) heimlich mitführte, büßte mit Verlust der Hand.

Es wird jedoch auch erwähnt, dass ein Bürgermeister die Erlaubnis zum mitführen von Waffen erteilen konnte. 

 

 

 

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