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Hervorgehobene Antworten

Erstellt
comment_1679560

Hallo,

auf Grund der Novellierung des Jugendmediendienstestaatsvertrags (JMStV) werde ich meine öffentlichen Inhalte von meiner Website entfernen. Dazu gehört auch der Abenteurerführer durch Alba.

 

Ich will und kann mir eine entsprechende Prüfung von 4000,- EUR pro Jahr nicht leisten.

 

Ich werde ihn irgendwann ab dem 12.12.2010 bis zum 31.12.2010 entfernen.

 

Wer Hintergründe zum neuen JMStV haben will:http://www.heise.de/newsticker/meldung/Blog-macht-wegen-neuem-Jugendschutzgesetz-dicht-Update-1144566.html oder http://t3n.de/news/neuer-jmstv-286977/ oder http://yuccatree.de/2010/11/jugendmedienschutz-staatsvertrag-bundeslander-beschliesen-juristisches-chaos-fur-blogger/.

 

Danke für euer Verständnis.

 

Schöne Grüße,

Klaus Singvogel.

  • Ersteller
comment_1679575

Ich werde natürlich eine Kopie behalten, aber die wird nicht mehr öffentlich zugänglich sein. Sollte sich die Gesetzeslage ändern, kann es wieder online gehen.

 

Nein, ich gehe nicht davon aus, dass das Gesetz noch vor dem 1. Januar ungültig wird. Denn erst gestern (29.11.2010) wurde der JMStV in NRW zugestimmt. Ich erwarte daher nicht, dass der Vertrag vor der parlamentarischen Weihnachtspause auf einmal wieder abgelehnt wird.

 

Die Gefahr eine Abmahnung bezahlen zu müssen und die entsprechenden Kosten sind mir einfach zu hoch.

 

Schöne Grüße,

Klaus.

  • Ersteller
comment_1679587

Ok, dann lass uns die Situation doch einmal kurz durchrechnen... :D

 

Welches finanzielle Risiko gehe ich ein, wenn ich die Seite offline nehme?

Antwort: 0,- EUR

 

Welches finanzielle Risiko gehe ich ein, wenn ich die Seite online halte?

Antwort: 0,x% x ca. 5000,- EUR Verlust.

 

Wieviel Geld mache ich Gewinn, wenn ich die Seite offline nehme?

Antwort: 0,- EUR

 

Wieviel Geld mache ich Gewinn, wenn ich die Seite online halte?

Antwort: 0,- EUR

 

Welche Situation ist die bessere Nutzen-Kosten-Lösung?

 

Ja, es ist möglich, dass hier etwas unnötig hoch kocht. Aber trotzdem besteht hier die Gefahr für ein finanzielles Risiko, das ich nicht tragen will.

 

Schöne Grüße,

Klaus.

comment_1679883
Ok. Hast du was dagegen, wenn ich mir deine Seite einmal komplett runtersauge?

 

Wenn das erlaubt ist, wie mach ich das am einfachsten?

 

Da gibt es Tools für. Wenn Klaus uns beisteht, packt er alles in eine ZIP Datei und bietet die uns zum Download an. Das wäre am einfachsten. Das könnte ich aber auch machen, nachdem ich seine Seite gezogen habe. ;)

 

Was ich damit sagen will: ich würde es Klaus und seinem Webspace nicht zumuten, dass sich jetzt jeder seine Seite komplett zieht.

  • Ersteller
comment_1680260
Ok. Hast du was dagegen, wenn ich mir deine Seite einmal komplett runtersauge?

 

Nein, natürlich nicht. Dazu ist es doch da. :)

 

Ich kann und will nicht unterscheiden, wer zum durchlesen auf den Webseiten ist und wer sich "nur" eine Kopie davon ziehen will.

 

Schöne Grüße,

Klaus.

  • Ersteller
comment_1680263
Wenn das erlaubt ist, wie mach ich das am einfachsten?

 

Suche bitte selbst danach. Die Begriffe lauten "Website" und "mirror".

 

Auf welchem Niveau (Einsteiger/Forgeschritten/Experte) Du die entsprechende Software brauchst, musst Du selbst entscheiden. :)

 

Schöne Grüße,

Klaus.

  • Ersteller
comment_1680268
Klaus, du kannst deine Seiten online lassen. Es besteht keine Gefahr. Siehe hier.

 

Danke. Es beunruhigt mich trotzdem noch ein wenig. Insbesondere geht der Lawblog nicht auf die Abmahn-Anwälte ein.

 

Ich werde mich jetzt so verhalten: die Seiten werden erst einmal online bleiben - auch nach dem 1.1.2011.

Erfahre ich aber, dass Abmahnungen auf Grund dieses Gesetzes unterwegs verschickt wurden, werde ich die Seiten sofort und ohne Vorwarnung vom Netz nehmen.

 

Schöne Grüße,

Klaus.

comment_1680287

Danke. Es beunruhigt mich trotzdem noch ein wenig. Insbesondere geht der Lawblog nicht auf die Abmahn-Anwälte ein.

 

Na ja, ein wenig geht er schon darauf ein. Abmahnanwälte brauchen immer erst jemanden, der überhaupt zur Abmahnung berechtigt wäre. Sie können nicht von sich aus abmahnen. Sie müssen also erst jemanden finden, die in einem Konkurrenzverhältnis zu dem Webangebot stehen. Haben sie den nicht an der Hand, können sie auch nicht abmahnen.

 

Lawbog geht im übrigen ja auch darauf ein, dass die Rechtslage heute zum Teil sogar eher schärfer ist. Gekümmert hat es nur keinen.

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