Alle Inhalte erstellt von Prados Karwan
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Wert von Tieren/Monster für die Arenen
Vielleicht gehen sie auch nur in den Dschungel, um das defätistische Gequatsche der Stadtbewohner nicht mehr hören zu müssen. Wenn es einem SL darum geht, der Gruppe eine Aktion unmöglich zu machen, so stellt das überhaupt kein Problem dar. Inwiefern so etwas sinnvoll ist, mag jeder selbst entscheiden. Wichtiger, so meine Meinung, ist es aber, eine herausfordernde Spielsituation zu gestalten, die gemeistert werden kann. Grüße Prados
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Sturmangriff zu Pferd - Stoßspeer zweihändig?
Regelantwort von Midgard-Online: Auch zu diesem Thema bat Merl um eine Antwort. Merl hat in seinem vorhergehenden Beitrag Recht, ein Abenteurer, der Kampf zu Pferd gelernt hat, kann Lanze und Stoßspeer einhändig führen und auf diese Weise auch einen Sturmangriff mit erhöhtem Schaden durchführen, sofern die Bewegungsvoraussetzungen erfüllt sind. Grüße Christoph Diese Antwort soll die laufende Diskussion nicht beenden, sondern lediglich die Regelgrundlage verdeutlichen, von der aus weiterdiskutiert werden kann. Nähere Informationen zum Regelservice findet ihr in diesem Strang.
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Google Chrome
Ich benutze ihn gerade. Vom Gefühl her ist er 'sauschnell'. Einen solch rasanten Seitenaufbau habe ich bislang noch nicht erlebt. Ich fühle mich fast ein wenig überfordert, weil ich jetzt merke, wie langsam ich eigentlich arbeite ... Grüße Prados
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Spiele zum Download
Eine große Zahl alter Spiele ist Abandonware. Sucht einfach nach entsprechenden Seiten und ihr habt Spiele ohne Ende. Die Grafik ist manchmal grauselig, es mag Probleme mit dem Anstarten geben, aber wenn es denn mal klappt, kann man die guten alten Klassiker noch mal durchspielen. Grüße Prados
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Durchqueren von Kontrollbereichen mit Akrobatik / Geländelauf
Regelantwort von Midgard-Online: Merl hat mich per PN um eine offizielle Antwort gebeten. Hier ist sie. Zuvor noch eine Begriffsklärung: Mit Läufer ist Geländeläufer gemeint, mit Kämpfer derjenige, durch dessen Kontrollbereich sich der Läufer bewegt. Ein Kämpfer kann einen Läufer, der durch seinen Kontrollbereich läuft, aufzuhalten versuchen. Wenn der Kämpfer diese Entscheidung trifft, hat er anschließend in dieser Runde keinerlei Bewegungs oder Handlungsoption mehr. Dabei ist es irrelevant, ob der Angriff erfolgreich ist oder nicht. (Anmerkung: Merl hat vollkommen Recht mit seiner obigen Annahme, ich hätte mich in meinem drei Jahre alten Beitrag geirrt. Für einen erfolgreichen Angriff des Kämpfers ist kein erfolgreicher WW notwendig.) Wenn der Kämpfer sich allerdings dagegen entscheidet, den Läufer aufzuhalten, so stehen ihm, dem Kämpfer, anschließend alle Bewegungs- und Handlungsoptionen offen, die noch möglich sind. Insbesondere kann er also, sofern bestimmt wurde, dass der Kämpfer sich erst im Anschluss bewegen solle, dem Läufer nachsetzen und ihn möglicherweise sogar noch erreichen und dann auf jeden Fall noch überstürzt angreifen, möglicherweise auch ohne Abzüge oder spontan; das hängt von den Umständen ab. Ein Läufer, der durch den Angriff einen Kämpfers zu Boden stürzt, liegt selbstverständlich zu Füßen des Kämpfers in dessen Kontrollbereich. Grüße Christoph Diese Antwort soll die laufende Diskussion nicht beenden, sondern lediglich die Regelgrundlage verdeutlichen, von der aus weiterdiskutiert werden kann. Nähere Informationen zum Regelservice findet ihr in diesem Strang.
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Die Tag-Schwemme
Es ist bedauerlich, dass ich dem Forumsarsch für diesen Beitrag nicht ein Stück Papier mit darauf gedruckter Belobigung überreichen darf. Offensichtlich darf im hiesigen Abort des Forums weder Ruhm noch Ruch verteilt werden. Aber Recht hat er, der Einsi! Grüße Prados
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Eisiger Nebel und gelungene Resistenz
Versucht euch doch einfach an die offizielle und völlig eindeutige Regelung zu halten, dass ein Betroffener immer dann einen WW:Resistenz gegen Umgebungsmagie machen darf, wenn er sich in einer Situation befindet, in der er auch einen WW:Abwehr durchführen könnte. Das ist die grundsätzliche Regelung, die nur durch in der jeweiligen Spruchbeschreibung genannte Ausnahmen geändert werden kann. Es ist also die Aufgabe der Spielleitung, diese Resistenz im Zweifel anschaulich zu erklären. Es ist aber keinesfalls Aufgabe der Spielleitung, den Resistenzwurf zu verweigern! Die Resistenz ist eine unbewusste Reaktion des Opfers, das Opfer muss also im Zweifel noch nicht einmal mit der Augenbraue zucken, um dennoch keinen Schaden durch einen Zauber zu erhalten. Lest doch bitte noch einmal die Passagen auf den Seiten 20 und 21 im Arkanum. Grüße Prados
- Eisiger Nebel - freiwilliges Betreten
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Eisiger Nebel - freiwilliges Betreten
Die Magiewirkung setzt nach Ende der Zauberdauer sofort ein. Es gibt kein 'langsames Eindimmen' der Wirkung. (ARK, S. 20/21.) Auch geht nicht aus der Spruchbeschreibung hervor, dass es für eine erfolgreiche Resistenz notwendig ist, sofort den Wirkungsbereich des Nebels verlassen zu müssen. Vielmehr muss man zu Beginn im Nebel stehen und der WW:Resistenz muss versagt haben, um Schaden zu erleiden. Grüße Prados
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Eisiger Nebel - freiwilliges Betreten
Nach Eisklettern jetzt der neue Outdoortrend: Eisnebelwandern! Vor Beginn muss allerdings eine Erklärung unterschrieben werden, dass der Abenteurer das Risiko etwaiger Schäden freiwillig eingeht. Der veranstaltende Zauberer lehnt jede Verantwortung oder Haftung ab. Aber zum Thema: Nehmen wir die unten beschriebene Situation an, bei der "A" den Abenteurer und "X" den Wirkungsbereich von Eisiger Nebel darstellt. Das Feld, auf dem sich der Abenteurer befindet soll ebenfalls von Eisiger Nebel betroffen sein (A&X übereinander is immer so mühsam..) XXXXX XXXXX XXAXX XXXXX XXXXX (ja, der Zauberer hatte zu viele AP übrig) Nehmen wir weiters an, der Abenteurer hat sich zu Beginn nicht freiwillig in diesen Eisiger Nebel gesetzt, sondern das Feld auf dem er stand bzw. die umliegenden Felder wurden einfach so verzaubert. Völlig unabhängig von einem ursprünglich gelungenem WW:Resistenz müsste der Abenteurer einige X-Felder durchqueren um sich dauerhaft zu retten. Geschicht dies freiwillig? Und ja, der Abenteurer weiß mittlerweile, dass er sich im Eisiger Nebel befindet. Ich würde sagen "nein, nicht freiwilig", also WW:Resitenz. Was meint die werte Richterschaft? Arenimo. Das ist völlig richtig, dem Opfer steht selbstverständlich ein WW:Resistenz zu. Grüße Prados
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Eisiger Nebel - freiwilliges Betreten
Freiwilligkeit liegt vor, wenn alle Umstände und Konsequenzen der Entscheidung berücksichtigt werden können. Das ist hier nicht der Fall. In dem Moment, in dem das Opfer den Nebel betritt, erhält sein Körper Hinweise auf ein mögliches Schadenspotenzial. Erst jetzt, zu diesem Zeitpunkt, kann überhaupt auf Freiwilligkeit entschieden werden: Geht das Opfer trotz der Hinweise freiwillig weiter, dann erleidet es Schaden, ohne das Recht auf einen WW:Resistenz zu haben. Allerdings kann das Opfer dem Schaden noch entgehen, indem es nicht frewillig weitergeht, sondern den Nebel beispielsweise verlässt. Ob das schnell genug geschieht, bevor der Schaden eintritt, entscheidet der WW:Resistenz. Grüße Prados Diese Definition von "freiwillig" kommt mir sehr seltsam vor. Danach könnte ich z.B. freiwillig keinen Raum betreten, wenn ich nicht sicher weiß, wer drin ist? Oder wenn ich einen Taschendieb in eine Nebengasse verfolge und er mich dann zusammen mit einem dort wartenden Kumpel bedroht; war dann meine Verfolgung nicht freiwillig, weil ich die Konsequenzen nicht kannte? Kann man dann überhaupt noch freiwillig handeln, denn hundertprozentig genau weiß man ja nie, was passieren kann? Tschuess, Kurna Ich schicke die vielleicht hier häufig übersehene Bemerkung voraus, dass es sich bei der Resistenz und der Entscheidung, ob sie gewürfelt werden darf, um ein Regelkonstrukt handelt. Ein Spieler, der seine Figur führt, weiß um potenzielle Gefahren, wie sie in deinen Beispielen genannt werden, Bescheid. Insofern handelt er freiwillig, da er ja weiß, dass es gefährlich werden könnte, und es in Kauf nimmt. Ein Spieler kann doch aber nicht über die Freiwilligkeit einer Handlung seiner Figur entscheiden, wenn er nicht über mögliche Schadenspotenziale Bescheid weiß. (Insofern ist das Beispiel von Tellur mit der Senke auch Unsinn; dort ist das Gefährungspotenzial bereits durch die Senke gegeben, darüber hinaus lässt der Spieler seine Figur mit dem Springen unvorsichtig handeln.) Eine hier beschriebene Spielsituation wie mit dem Eisigen Nebel kann nur dann eine freiwillige Aktion der Spieler nach sich ziehen, wenn dem Spieler vorher eine Möglichkeit gegeben wird, ein mögliches Schadenspotenzial bewusst wahrzunehmen, ohne Schaden zu erleiden. Andernfalls würde er nämlich unfreiwillig, weil ohne vorherige Kenntnis Schaden erleiden, woraus zwangsläufig das Recht auf einen WW:Resistenz abzuleiten ist. Grüße Prados
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Eisiger Nebel - freiwilliges Betreten
Freiwilligkeit liegt vor, wenn alle Umstände und Konsequenzen der Entscheidung berücksichtigt werden können. Das ist hier nicht der Fall. In dem Moment, in dem das Opfer den Nebel betritt, erhält sein Körper Hinweise auf ein mögliches Schadenspotenzial. Erst jetzt, zu diesem Zeitpunkt, kann überhaupt auf Freiwilligkeit entschieden werden: Geht das Opfer trotz der Hinweise freiwillig weiter, dann erleidet es Schaden, ohne das Recht auf einen WW:Resistenz zu haben. Allerdings kann das Opfer dem Schaden noch entgehen, indem es nicht frewillig weitergeht, sondern den Nebel beispielsweise verlässt. Ob das schnell genug geschieht, bevor der Schaden eintritt, entscheidet der WW:Resistenz. Grüße Prados
- MIDGARD-Sigel - Abkürzungen für MIDGARD-Publikationen
- MIDGARD-Sigel - Abkürzungen für MIDGARD-Publikationen
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Eisiger Nebel - freiwilliges Betreten
Das ist eben die Frage, was mit freiwillig gemeint ist. Es liegt aber nun einmal in der Natur einer Falle, dass das Opfer eine Handlung freiwillig vornimmt und dann durch die Wirkung überrascht wird. Hier haben wir es m. E. mit einer magischen Falle zu tun. Ich würde daher auf die Mechanismen zurückgreifen, auf die ich auch bei nicht magischen Fallen zurückgreife und dies sind eben Wahrnehmung und Sechster Sinn. Im Konkreten Falle würde ich auch noch Naturkunde und Zauberkunde heranziehen. Wenn dies alles Versagt, dann ist das Opfer eben überzeugt, der Nebel kann ihm nichts anhaben und betritt ihn. Bedenke die Konsequenzen: Mit dieser Argumentation wird jede Falltür, die nicht durch entsprechende Fertigkeiten vorher entdeckt wurde, zur todsicheren Angelegenheit, da der Abenteurer ja überzeugt ist, dass der Boden sicher ist und ... Weitere Beispiele ließen sich problemlos finden. Dies ist aber nicht im Sinne der Regeln, die für solche unvorhersehbaren Situationen Rettungswürfe vorsehen. Grüße Prados Ich gebe dir grundsätzlich Recht, aber bei einer Falltür steht eben nicht ausdrücklich in der Beschreibung, dass man Schaden erleidet, wenn man sie freiwillig betritt. Bei Eisigem Nebel steht es in der Beschreibung. Du vergleichst folglich Äpfel mit Birnen. Natürlich stehen in anderen Fällen Rettungswürfe zu, nur eben nicht in der hier diskutierten Konstellation. Ah! Also erleide ich bei allen Fallen, bei denen es nicht ausdrücklich anders erwähnt ist, keinen Schaden, wenn ich sie freiwillig betrete? So habe ich das noch nie gesehen ... Grüße Prados
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Eisiger Nebel - freiwilliges Betreten
Das ist eben die Frage, was mit freiwillig gemeint ist. Es liegt aber nun einmal in der Natur einer Falle, dass das Opfer eine Handlung freiwillig vornimmt und dann durch die Wirkung überrascht wird. Hier haben wir es m. E. mit einer magischen Falle zu tun. Ich würde daher auf die Mechanismen zurückgreifen, auf die ich auch bei nicht magischen Fallen zurückgreife und dies sind eben Wahrnehmung und Sechster Sinn. Im Konkreten Falle würde ich auch noch Naturkunde und Zauberkunde heranziehen. Wenn dies alles Versagt, dann ist das Opfer eben überzeugt, der Nebel kann ihm nichts anhaben und betritt ihn. Bedenke die Konsequenzen: Mit dieser Argumentation wird jede Falltür, die nicht durch entsprechende Fertigkeiten vorher entdeckt wurde, zur todsicheren Angelegenheit, da der Abenteurer ja überzeugt ist, dass der Boden sicher ist und ... Weitere Beispiele ließen sich problemlos finden. Dies ist aber nicht im Sinne der Regeln, die für solche unvorhersehbaren Situationen Rettungswürfe vorsehen. Grüße Prados
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MIDGARD-Sigel - Abkürzungen für MIDGARD-Publikationen
Von offizieller Seite bekam ich die offizielle Auskunft, es gäbe keine offizielle Liste. Also ist Deine sich irgendwo befindliche Liste somit offiziell inoffiziell. Liebe Grüße, , Fimolas! Phh, die Offiziellen sind inoffiziell ... Im Ernst, ich würde BEST belassen, das spricht sich auch besser. Grüße Prados
- MIDGARD-Sigel - Abkürzungen für MIDGARD-Publikationen
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Eisiger Nebel - freiwilliges Betreten
Das steht wo? Dies entnehme ich der Spruchbeschreibung, in der es heißt: Ich sehe es auch so, dass ein WW Umgebungsmagie nur dort möglich ist, wo auch eine WW Abwehr möglich wäre. Hier stimme ich mit Prados völlig überein. Richtig ist auch, dass in der beschriebenen Situation die Abenteurer höchstens überrascht wären, eine WW Abwehr also möglich ist. Dennoch würde ich keinen WW Abwehr erlauben, wenn die Abenteurer den Nebel betreten. Sie haben die Möglichkeit im Zelt zu bleiben und keinen Schaden zu kassieren oder in den Nebel zu gehen und den Schaden zu bekommen. Das ist für mich eine andere Art des Durchquerens, Tuor. In der Spruchbeschreibung durchquere ich willentlich das Feld, obwohl ich weiß, dass ich Schaden nehme. In dem beschriebenen Fall tue ich das nicht aus der selben Motivation. Ich weiß, das hört sich komisch an, aber ich sehe da einen Unterschied. Das würde dazu führen, dass man sich nach Resi immer ganz woanders auf den Spielplan widerfindet. Und das könnte massive Probleme mit sich bringen. Kontrollbereich usw. können da nicht einfach vernachlässigt werden. Ich wollte auch vor allem nochmal darauf hinweisen, dass der allgemeine Glaube, ein gelunger WW:Umgebungsresi führt zwangsläufig zum Ortswechsel (auch z.B bei der Feuerkugel) so nicht stimmt. Aber auch dazu gibt es bereits einen Strang, wenn mich nicht alles täuscht. Der Knackpunkt ist sicherlich die Frage, ob das Betreten des Nebels in der genannten Falle ein freiwilliges betreten im Sinne der Spruchbeschreibung ist. Ich persönlich würde es so werten, weil ja gerade die Kombination mit Nebel schaffen diesen Effekt haben soll. Als Schutz vor dem „freiwilligen“ Betreten des Nebels könnte man allerdings an einen vorherigen WW: Wahrnehmung, Naturkunde oder Sechster Sinn denken. Bei Erfolg bekommt die entsprechende Person den Hinweis, dass mit dem Nebel etwas nicht stimmt. Geht er dennoch in den Nebel, bekommt er halt Schaden. Freiwillig bedeutet doch, dass der Betroffene um die potenzielle Schadenswirkung des Nebels weiß und ihn dennoch betritt. Eine Unfreiwilligkeit ist in dem Moment gegeben, wo der Betroffene schon aus Unkenntnis nicht fundiert über diese Frage entscheiden kann. In einem solchen Fall reagiert der Körper des Betroffenen, was sich im WW:Resistenz widerspiegelt. Grüße Prados
- Eisiger Nebel in Kombination mit Nebel wecken oder schaffen
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Eisiger Nebel in Kombination mit Nebel wecken oder schaffen
Das, mit Verlaub, ist Unsinn. Mal abgesehen davon, dass die beiden Fälle von der räumlichen Anordnung her überhaupt nicht vergleichbar sind (der Nebel stößt einem Ausweichenden nicht hinterher), würdest du bei konsequentem Umsetzen deines Gedankens jede Resistenz gegen eine im Rücken des Opfers gewirkte Magie verbieten müssen. Grüße Prados
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Eisiger Nebel in Kombination mit Nebel wecken oder schaffen
Diese Überlegungen sind irrelevant, vgl. ARK, S.20/21. Deine Angabe, du seist "nicht wehrlos", ist eine ausreichende Voraussetzung für einen WW:Resistenz. Eine erfolgreiche Resistenz ist eben nicht nur eine Ausweichbewegung, sondern auch die ominöse "automatische, unterbewusste Gegenmagie". Grüße Prados
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Eisiger Nebel in Kombination mit Nebel wecken oder schaffen
Ich muss den Spielverderber geben: Die Kombination ist in der beschriebenen Form kaum möglich, da die Sichtweite im Inneren des Nebels bei Nacht nur 3 Meter beträgt. Der Zauberer muss den Wirkungsbereich seines Zaubers, hier den Zelteingang, aber sehen können, um erfolgreich zaubern zu können. Er dürfte in der Nacht wohl kaum so nah vors Zelt kommen, ohne bemerkt zu werden. Selbst wenn der Zauberer das aber schaffen würde, gilt die Regel, dass über die Zulässigkeit der Resistenz gegen Umgebungsmagie so entschieden wird wie für Abwehr (ARK, S.20). Sobald die Abenteurer aber wissen, dass "irgendwas" los ist, sind sie höchstens überrascht (DFR, S.88/89), erhalten also -4 auf ihren WW:Resistenz. Grüße Prados
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Geas - Verstoß gegen ein Verbot
Regelantwort von Midgard-Online: Bezüglich der Frage, unter welchen Bedingungen gegen ein Verbot durch Geas verstoßen würde, wurden folgende Situationen vorgestellt: 1. Wenn ein Charakter gezwungen wird gegen ein Geas zu verstoßen? (Er muss z.B. unter Todesandrohung ein Stück Schweinefleisch essen.) 2. Wenn ein Charakter nichts dagegen tun kann, dass er gegen ein Geas verstößt? (Weil er z.B. jemandem nicht helfen kann, da er gefesselt ist.) 3. Wenn ein Charakter auf magischem Weg genötigt wird, sein Geas zu brechen? (Beispielsweise durch Macht über Menschen.) 4. Wenn ein Charakter nicht weiß, dass er gegen sein Geas verstößt? (Er hält z.B. das Schweinefleisch für Rindfleisch.) 5. Wenn er gegen das Geas verstößt, weil er es falsch verstanden hat? (Weil das Geas z.B. doppeldeutig oder ungenau formuliert ist.) 6. Wenn er gegen das Geas verstößt, weil er es nicht verstanden hat? (Besispielsweise wegen sprachlicher Probleme.) Antwort: 1.: Stellt einen Verstoß dar. 2.: Stellt einen Verstoß dar. Es liegt aber in der Verantwortung des Geaszauberers, ein Verbot nicht leichtfertig auszusprechen. 3.: Hier gilt die Passage der Zauberbeschreibung, dass nicht nur gegen den WW:Resistenz, sondern auch das Zauberduell gegen den Geaszauber gewonnen werden muss, damit der Geasträger gegen das Verbot handelt. Dann allerdings handelt es sich um einen Verstoß. (Vgl. Diskussion unten.) 4.: Kein Verstoß. Hier gilt analog die Beschreibung wie beim Lied des Vergessens.: Der Geasträger kann nicht gegen etwas verstoßen, von dem er nichts weiß. Allerdings hätte er bei dem hier beschriebenen Schweinefleischverbot auf jeden Fall die Pflicht, sich nach den Zutaten des Essens zu erkundigen. Allgemein gilt, dass der Geasträger die Pflicht hat, sich nach bestem Wissen und Gewissen in alle Richtungen abzusichern, um nicht versehentlich gegen das Verbot zu verstoßen. Hat er aber nun wirklich keine Möglichkeit, seinen Irrtum aufzuklären, sondern ist im Gegenteil fest und nach bestem Wissen und Gewissen davon überzeugt, nicht gegen sein Verbot zu verstoßen, dann liegt kein Verstoß vor. Hier liegt es im Ermessen des Spielleiters, die Grenzen zu ziehen. 5.: Diese Möglichkeit existiert nicht. Der Geasträger weiß stets genau und eindeutig, was das Verbot beinhaltet. 6.: Auch diese Möglichkeit existiert nicht. Der Zauber vermittelt den Inhalt des Verbots auf magische und eindeutige Weise. Abschließend: Bedenkt, dass jemand, der unglücklich gegen ein Geas-Verbot verstoßen hat, über göttliche Intervention den Folgen entgehen könnte. Ich würde also einem Spieler, der seine Figur immer gemäß dem Geas hat handeln lassen und sie nur durch einen dummen Zufall gegen das Geas verstoßen lässt, eine enstprechende Möglichkeit eröffnen. (Diskussion: In der Beschreibung zu Macht über Menschen findet sich die Passage, dass eine Handlung, die "offensichtlich" zu Schaden führt, automatisch die Spruchwirkung dieses Zaubers aufhebt. Ich habe diese Formulierung - "offensichtlich" - als Begründung verwendet, warum Macht über Menschen eben doch einen Geasträger dazu bringen kann, gegen sein Verbot zu handeln. Der Schaden durch ein Geas ist nicht offensichtlich im Sinne von unmittelbar, er tritt erst allmählich und verzögert ein, die Folgen zeigen sich mittelbar.) Grüße Christoph Diese Antwort soll die laufende Diskussion nicht beenden, sondern lediglich die Regelgrundlage verdeutlichen, von der aus weiterdiskutiert werden kann. Nähere Informationen zum Regelservice findet ihr in diesem Strang. Die Diskussion zur Frage findet sich hier.
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Prinzenhochzeit
Nein, der Lektor hatte bezüglich zu vieler Autorenkommentare eine andere Meinung und sie deswegen weitestgehend rausgeworfen. Es ist doch selbstverständlich, dass ein SL über das Schicksal von NSpF frei entscheiden und nach Belieben Götter eingreifen lassen kann. Dazu braucht es keinen Kommentar. Grüße Prados