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Garan

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  1. In der Beschreibung des Heldenreifs ist sowohl bei der Anwendungsmöglichkeit des Zaubers Goldener Panzer als auch beim Nebeneffekt "Stärke 100" jeweils vom Träger die Rede. Damit ist hier m.E. der Begriff Träger mit dem zulässigen "Benutzer" (also Barbaren, Krieger, Ordenskrieger, Söldner, Tiermeister und Priestern von Kriegsgöttern) gleichzusetzen, da es sonst bei der Nutzungsmöglichkeit des Heldenreifs keine tatsächliche Einschränkung auf die o.a. Abenteurertypen geben würde.
  2. Geht man vom klassischen Fall - Stich ins Herz des Gegners mit Dolch oder Kurzschwert aus - wäre dies auch für einen Gnom möglich. Bei einem durchnittlich großen "Midgard-Menschen" von ca. 170 cm bis 175 cm Körpergröße befindet sich das Herz so etwa in 120cm bis 130 cm Höhe. Damit wäre es auch für einen ca. 1m großen Gnom mit einem schräg von unten geführten Stich mit einer Stichwaffe noch zu treffen. Es spräche jedoch nichts dagegen dem Gnom auf Grund der doch etwas ungünstigen Position eine negative WM ( z.B. WM -2) auf den Meuchelwurf zu geben. Meucheln mit der Garotte dürfte jedoch ziehmlich ausgeschlossen sein.
  3. Der vom Or gewirkte Zauber Flammenklinge ist m.E. grundsätzlich nur dann wirksam wenn er die verzauberte Waffe selbst führt. Wird die Waffe von einer anderen Person geführt endet der Zauber automatisch. Somit endet der Zauber automatisch, falls die Waffe vom Ordenskrieger an eine andere Prson weitergegeben wird. Fällt dem Or die verzauberte Waffe aus der Hand, führt dies m. E. jedoch nicht automatisch zur Beendigung des Zaubers, solange die Waffe nicht von einer anderen Person wieder aufgehoben wird. Der Or kann damit die verzauberte Waffe weiter verwenden, nachdem er sie wieder aufgehoben hat.
  4. Hallo zusammen, empfehlenswert ist auch "Viertausend Jahre" aus der Spielwelt Ausgabe 36. Es handelt sich dabei zwar eigentlich um ein Cthulhu-Abenteuer, aber durch die vom Autor (Heinrich Glumpler) zusätzlich angegebenen Midgard-Spieldaten läßt es sich problemlos in Corrinis spielen.
  5. Hallo zusammen, Habe mir mal den Arkanen Bogenschützen im D&D Spielleiterhandbuch angeschaut. Dort ist er als eine Art elfischer bzw. halbelfischer Krieger-Magier, der sich auf den Bogenkampf spezialisiert hat und seine Pfeile magisch aufwerten kann, beschrieben. Bei Midgard würde ich deshalb den Klingenmagier aus dem KOMPENDIUM alg Grundlage verwenden. insbesondere da dieser bereits über den Zauberspruch Elfenklinge verfügt womit sich laut der Zauberspruchbeschreibung auch Pfeile verzaubern lassen. Gruß Garan
  6. Das erste Mal Midgard gespielt habe ich mit 12 oder 13. Der erste Einsatz als Spielleiter war dann ein oder zwei Jahre später. Gruß Garan
  7. @Solvac Laut Beschreibung der Fertigkeit "Werfen" (DFR S.208/209) dient diese Gegenstände wie Münzen, Steine, Bierkrüge etc. - welche nicht speziell für den Einsatz als Wurfwaffe ausbalanciert sind gezielt werfen zu können. Spezielle (also ausbalancierte) Wurfwaffen fallen M.E. nicht darunter da hierfür im Regelwerk eigene Waffenfertigkeiten vorgesehen sind. Vom Grundsatz her können M.E. im Regelwerk gesondert aufgeführte spezielle (Waffen-)Fertigkeiten nicht durch eine andere möglicherweise genereller gehaltene (Waffen-)Fertigkeit mit abgedeckt werden, da das Erlernen der spezielleren (Waffen-)Fertigkeit dann weniger bzw. keinen Sinn machen würde. Gruß Garan
  8. Hallo zusammen, die Fertigkeit "Werfen" dient dazu Gegenstände, welche nicht als Wurfwaffen konzipiert sind, also in der Regel nicht speziell ausbalanciert sind, gezielt werfen zu können. Für die speziellen (ausbalancierten) Wurfwaffen wie z.b. Wurfmesser, Wurfaxt etc. sieht das Regelwerk eigene Waffenfertigkeiten vor. Insoweit dürfte eine Spielfigur die mit der Fertigkeit "Werfen" eine spezielle Wurfwaffe einsetzt weder den vollen Waffenschaden anrichten noch den Erfolgswert für "Werfen" beim Angriffswurf verwenden. Gruß Garan
  9. Hallo zusammen ! Laut S.72 (Buch des Schwertes) der "alten" 3.Auflage des Midgardregelwerkes zählen als wehrlos auch "unfreiwillig zu Boden gestürzte Abenteuerer". Das dies in der "neuen" 4. Auflage so nicht mehr der Fall ist kann leicht übersehen werden und ist vermutlich der Grund für das hier angesprochene Problem. Zum von Hendrik zusätzlich erwähnten "Mißverständnis" bezüglich Abwehrmöglichkeit bei panischer Flucht folgender Hinweis: In der 1. Auflage des Regelwerkes von 1983 (Seite 80) zählten panisch fliehende Abenteurer tatsächlich noch als wehr- und bewegungslos. Bei "Alten Hasen" ist diese Regel wahrscheinlich immer noch "im Hinterkopf".
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