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Abd al Rahman

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Alle Inhalte von Abd al Rahman

  1. Das Lernsystem unter M5 ist einfacher. Kein rumgerechne mehr mit mindestdritteln, reingucken in ein paar Tabellen und das wars.
  2. Word crimes von Weird Al. Ist mir lieber als das Original Blurred lines, nachdem ich mal auf den Text gehört habe und festgestellt habe wie widerlich #rapey die Lyrics sind.
  3. Oder Anwender. Offen gesagt, ich befürchte anders herum wäre ich nicht anders
  4. @Ma KaiDu bist wie ein Agatha Christie-Krimi. Spannend, aber die wichtigen Informationen werden dem Leser erst gaaaaanz am Ende offenbart
  5. Warum fragst Du dann ob Du eine Erlaubnis brauchst wenn Du eine Erlaubnis hast
  6. Ja, natürlich. Es gibt keine implizierte Erlaubnis. Weder früher, vor der DSGVO noch heute. Ihr hättet schon damals um Erlaubnis für die Veröffentlichung bitten müssen. Damals war man halt noch nicht so sensibel wie heute. Das heißt: Die Leute einfach fragen.
  7. Tut es ja nicht. Die Regeln kann man für SC und NSC gleichermaßen verwenden
  8. Familiär heißt, tatsächlich nur der Familie und engem Freundeskreis. Ich bezweifle, dass das auf über 100 Personen zutrifft
  9. Du brauchst immer die Genehmigung der Personen. Egal ob die Seite öffentlich erreichbar ist oder nicht. Das ist übrigens nicht erst seit der DSGVO so. Die Vereinslisten mit Geburtstagen Telefon etc. die überall aushangen waren schon immer nur mit Genehmigung erlaubt. Seit der DSGVO ist das den Leuten nur erst bewusst geworden.
  10. Wenn Du willst
  11. Spiel M5. M4 empfinde ich mittlerweile als fürchterliches Regelmonster.
  12. Das vermute ich auch. Aber da das jedes Bundesland anders regelt, hake ich lieber nochmal nach.
  13. Es geht erstmal um grundsätzliches. Die JuHe hat als Beherbergungsbetrieb Vorgaben und natürlich ein eigenes Hygienekonzept. Eine Veranstaltung hat aber andere Vorgaben in RLP. Wie schaut es aber mit einer Veranstaltung in einem Beherbergungsbetrieb aus? Ich frag nächste Woche bei der Stadt nach.
  14. Im Moment klären wir noch was wir genau brauchen.
  15. Ergänzung weil ich zwei PNs zu dem Thema bekommen habe: Uns ist klar, dass noch viel passieren kann. Im Moment sehen wir keine größeren Probleme auf uns zukommen was das Hygienekonzept angeht. Aber bis zum Con fließt da noch jede Menge Wasser den Rhein runter. Es kann noch einiges passieren. Lass z.B. die Coronazahlen kurzfristig so richtig durch die Decke gehen. Oder es gibt ne echt üble Grippewelle oder oder oder. Um aber überhaupt eine Chance zu haben den Con voll zu bekommen, müssen wir jetzt so langsam anfangen einzuladen. Ich mags ganz offen sagen: Ich kann voll verstehen, dass einige Leute aus Angst vor einer Infektion nicht kommen möchten. Aber wir brauchen Anmeldungen für die Planung.
  16. Ich habe gute Neuigkeiten. Wir hatten heute einen Termin bei der Jugendherberge. Der Con kann stattfinden. Es gibt derzeit keine Einschränkungen was Besucherzahlen oder Zimmerbelegung angeht. Das bedeutet, wir können mit 120 Personen planen Die üblichen Hygienebedingungen müssen allerdings eingehalten werden: - Masken Tragen in den öffentlichen Bereichen - Mindestabstand - Hände waschen und desinfizieren Nochmal zum zusammenfassen: wie ihr sicherlich schon erfahren habt, feiert das Forum im Januar 2021 (am 14.1. um genau zu sein) sein 20 Jähriges Jubiläum. Derzeit sind wir noch am ausarbeiten der Details (Corona macht alles gerade etwas schwieriger). Ihr könnt Euch aber auf alle Fälle schon mal das Datum reservieren: 15.1.2021 bis 17.1.2021 in der Jugendherberge Neustadt Weinstraße. Derzeit arbeite ich mit Hochdruck an einer Seite mit mehr Infomationen. Hier geht es schonmal zur Vereinshomepage. Dort findet ihr einen Link um Euch auf die Einladungsliste zu setzen.
  17. Ja. Aber ohne esim.
  18. Nach zwei Jahren hat meine 4er noch immer 93% und hält mit gutem zureden knapp zwei Tage.
  19. Apple-APP?
  20. Ich mag süßliches Zeug
  21. Ich bin hier anderer Meinung. Eine Beleidigung ist verletzend. Die ist respektlos. Sie ist herabwürdigend. Und ich glaube, dass Du zum Großteil (mir ist klar, dass nicht jede Beleidigung erkannt werden kann. Es kommt oft auch auf den Empfänger an) erkennst was eine Beleidigung ist. Wenn Du eine Beleidigung aussprichst die Du als solche erkennst, dann werte ich das als Absicht. Ich kann Deiner Argumentation nicht folgen oder gut heißen.
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