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Was sollte alles in die KEP-Vergabe einfließen?


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Habe leider nichts gefunden bei der Suche, also mache dieses Thema jetzt auf!

 

Nachdem gerade über "Beschleunigen" und KEP bzw. ZEP diskutiert wird und wer wann erhalten soll, können wir ja hier mal über die KEP-Vergabe und was diese beeinflussen sollte diskutieren.

 

Nach DFR. S. 272, Kampfsystem für Fortgeschrittene fließen in den Faktor ein:

Grad des Gegners

Fernkampf

Schadensbonus des Gegners

Übermachtverhältnis gleichgültig zu wessen Gunsten auch immer

Angriffsmöglichkeiten

 

 

(Im Kampf gegen selbstentworfene Gegner fließen ein:)

EW: Angriff des Gegners

Schadenshöhe des Gegners

nur mit verzauberten Waffen zu treffen

Untote, weil nur LP-Verluste zälhen

extrem gefährliche (ev. tödliche Angriffsmöglichkeit)

normal giftige

Angriffsmöglichkeiten des Gegners

 

 

Nicht ausdrücklich berücksichtigt werden:

Schadensbonus der SF

Gifteinsatz der SF

Grad der SF

 

 

Also z.B.:

 

Grad 9 Sö (SchB +4, beschleunigt, beidh. Kampf +15) kämpft gegen vier Grad 4 Orcs (SchB +4, 2w6 Waffengift, An +9, 30 AP)

 

Nach meiner Interpretation der offiziellen Regeln:

Orc:x2 (Grad), x2 (Schadensbonus), Faktor +1 (Gift), also Faktor 5

Das macht 150 KEP, die er durch jeden Orc ergattern kann, insgesamt also 600.

Übermachtfaktor x4

D.h. wenn ich richtig gerechnet habe, kann der Söldner 2400 KEP erzielen.

 

Lässt man die Gefährlichkeit des Söldners einfließen:

Söldner: x4 (Grad), x2 (Schadensbonus), also ein Faktor 8, dann könnte man die 2400 KEP durch 8 teilen und es blieben dann noch 300 KEP.

 

Wie viele KEP würdet ihr geben?

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Davon ausgehend, dass der Söldner gewinnt (in meinem Simulationskampf hat er mit 4 LP so gerade eben überlebt und das nur mit viel Glück), hat er bei mir 1500 KEP erhalten. Grund: er wird einen nach dem anderen ausschalten. Für den 1. Gegner erhält er 600 KEP, für den 2. 450 für den 3. 300 und für den letzten 150.

 

Ein harter, aber doch recht kurzer Kampf.

 

Viele Grüße

Harry

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Du veränderst also im Kampf einen der Faktoren, den für die Übermacht.

Müsste man nicht andere Faktoren dann ebenfalls ändern, also z.B. Angriffsmöglichkeiten der Parteien.

Ergebnis wäre dann:

600 + 450x3/4 + 300x1/2 + 150x1/4 = 1124?

 

Zur Liste selbst:

Fehlte noch etwas?

 

Nochmals zu den sich verändernden Faktoren:

Was ist mit der Ausdauer, die abnimmt,

LP-Verluste, die zu Mali führen,

Waffe zerstört, fallen gelassen, Armverletzung,

gestürzte Figur,

 

Sollte der Rüstschutz in den Faktor einfließen?

Rüstschutz (z. B. Dolch gegen VR)

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Ich würde 2400 KEP oder eine Beerdigung vergeben. Der Kampf ist hart und wenn nicht schnell ein, zwei Orks fallen wird es einen Angriff von hinten geben. Auf jeden Fall wird es zum Zangenangriff der Orks kommen.

 

Sollten die Orks durch vorher gegebene Umstände, z.B. Kampf auf einer Brücke o.ä., nicht alle auf einmal angreifen können, reduziert sich der Faktor aufgrund der Übermacht auf zwei oder drei.

 

Schafft es der Söldner durch geschickten (geglückten) Einsatz von Kampftaktik, sich den Rücken freizuhalten, so hat er hingegen die 2400 KEP auch verdient.

 

Solwac

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Du veränderst also im Kampf einen der Faktoren, den für die Übermacht.

Müsste man nicht andere Faktoren dann ebenfalls ändern, also z.B. Angriffsmöglichkeiten der Parteien.

Ergebnis wäre dann:

600 + 450x3/4 + 300x1/2 + 150x1/4 = 1124?

Da die Orks jeweils nur eine Angriffsmöglichkeit haben, ist wäre es doppelt gemoppelt, sowohl das Übermachtsverhältnis, als auch das Verhältnis der Angriffsmöglichkeiten zu verändern. Und ja, ich werte die Übermacht pro Runde, alles andere macht doch keinen Sinn.

 

Viele Grüße

Harry

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Also z.B.:

 

Grad 9 Sö (SchB +4, beschleunigt, beidh. Kampf +15) kämpft gegen vier Grad 4 Orcs (SchB +4, 2w6 Waffengift, An +9, 30 AP)

 

Nach meiner Interpretation der offiziellen Regeln:

Orc:x2 (Grad), x2 (Schadensbonus), Faktor +1 (Gift), also Faktor 5

Das macht 150 KEP, die er durch jeden Orc ergattern kann, insgesamt also 600.

Übermachtfaktor x4

D.h. wenn ich richtig gerechnet habe, kann der Söldner 2400 KEP erzielen.

Verfahren 1:

Grad 4 = 2 KEP

Gift = 1 KEP

SchB+4 = KEP*2

Übermacht = KEP*4

Beschleunigt + Beidhändig (4 Angriffe pro Runde) = KEP/4

====

6 KEP / AP

Bei 30 AP pro Orc gibt das 720 KEP.

 

Aber bei der Chance, alleine gegen die Orcs zu überleben, ist das durchaus gerechtfertigt ;)

 

Verfahren 2:

Angriff/3 = 3 KEP

Gift = 1 KEP

Dolche (1W6+3) = KEP*2

Übermacht = KEP*4

Beschleunigt + Beidhändig (4 Angriffe pro Runde) = KEP/4

====

8 KEP / AP

 

Bei 30 AP pro Orc gibt das 960 KEP.

 

Auch das wäre noch zu vertreten, obwohl das wohl darauf hin deutet, daß Deine Orcs eigentlich nicht Grad 4, sondern eher Grad 5 sind. :lol:

 

Ich denke, ich persönlich würde bei dem gewählten Beispiel 840 KEP vergeben. :satisfied:

 

Lässt man die Gefährlichkeit des Söldners einfließen:
Das entspricht nicht mehr den offiziellen Regeln, daher ist das nur eine Hausregel, um den KEP-Gewinn zu beschränken. Da kann man sicher alles machen, was man braucht, wenn die Gruppe da mit zieht. :dunno:
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Bei diesem Beispiel stellte mir ein Spieler eine interessante Frage:

 

Ausgangssituation: Der Söldner kämpft mit 2 Langschwertern (Schaden: 1W6+5), die Orcs besitzen 11 LP und tragen LR.

 

Die ersten 2 Angriffe des Söldners treffen den Orc Nr. 1 schwer (Schaden: 8 und 9 - war das Ergebnis meines ersten "Beispielkampfes"). D.h. der Orc hat nach den 2 Treffern -2 LP (sprich ist dem Tode nahe) und dem Orc wurden dabei 17 AP geraubt.

 

Unter Berücksichtigung des ersten Satzes auf Seite 267 DFR (rechte Spalte - Erfahrung im Kampf), würde dies bedeuten, der Söldner erhält für den ersten Orc z.B. "nur"

17 AP x 6 KEP/AP = 102 KEP

oder

17 AP x 8 KEP/AP = 136 KEP

 

Kann mir jemand mal sagen, wo steht, dass man als Kämpfer die restlichen KEP (sprich die KEP/AP für die AP die der Gegner bei seinem Dahinscheiden noch besaß) herbekommt?

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Eure Lesart was die Übermacht- und Unterzahlverhältnisse angeht hat mich ein bißchen verwirrt. So wie ich das verstanden habe, rechnet ihr so: Anzahl Angriffsmöglichkeiten SpF vs. Anzahl Angriffsmöglichkeiten Gegner, wobei auf beiden Seiten die Gruppe als Ganzes berücksichtigt wird. Das sehe ich anders und wenn ich das richtig interpretiere das Regelwerk auch.

 

Wenn fünf von sechs Figuren der Gruppe in Nahkämpfe mit je einem Gegner verwickelt sind, erhalten diese fünf Figuren keine KEP Faktoren für Übermacht oder Unterzahl. Auch dann nicht, wenn die sechste Figur der Gruppe gegen vier Gegner gleichzeitig kämpft. Diese sechste Figur erhält aber den Faktor 4 (beidhändiger Kampf & Co. jetzt mal aussen vor) für ihre KEP (bzw. 3, sobald der erste Gegner gefallen ist usw.).

 

Nachdem ich mir die Regeln für die EP Vergabe noch mal angesehen habe, musste ich feststellen, dass der beidhändige Kampf eben doch wie Beschleunigen als Faktor 1/2 berücksichtigt werden muss. Bisher kam das in meiner Gruppe nicht oder sehr wenig zum Tragen, so dass es bisher nicht tragisch war, dass ich das nicht berücksichtigt habe. Aber unter der Voraussetzung würde sich das Beispiel von Jürgens Eingansposting doch noch mal anders rechnen:

 

Prämisse: der Kämpfer schlägt immer so lange auf einen der Orks, bis dieser Kampfunfähig ist.

 

Den EP Faktor für einen einzelnen Ork errechne ich wie folgt:

Grad 4 = 2 KEP

pers. Schadensbonus +4 => x2

vergiftete Waffe => +1

Gesamt: x5

 

1. Ork

 

30 AP x 5 x 4 (wg. Überzahl) / 4 (wg. 4 Angriffe pro Runde) = 150 KEP

 

2. Ork

 

30 AP x 5 x 3 / 4 = 112 KEP

 

3. Ork

 

30 AP x 5 x 2 / 4 = 75 KEP

 

4. Ork

 

30 AP x 5 / 4 = 27 KEP

 

Summe: 364 KEP

 

Meiner Meinung nach spiegelt diese regelgerechte Berechnung der KEP jedoch nicht die tatsächliche Gefährlichkeit des Kampfes wider. Die KEP kann der geneigte SpL ohne weiteres zwischen 700 und 1000 ansiedeln.

 

Zu guter letzt sei gesagt: selbst im Regelwerk steht, dass es nicht auf die exakte Berechnung der KEP ankommt, sondern es nur in etwa stimmen muss. Ergo: immer locker bleiben.

 

Viele Grüße

Harry

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Kann mir jemand mal sagen, wo steht, dass man als Kämpfer die restlichen KEP (sprich die KEP/AP für die AP die der Gegner bei seinem Dahinscheiden noch besaß) herbekommt?

Vermutlich eine Mischung aus Irrtum und Großzügigkeit. Jeder hat im Kopf, dass für das kampflose Überwinden eines Gegners seine AP der Gruppe als EP gutgeschrieben werden. Ebenso, dass ein Zauber, der einen Gegner sofort ausser Gefecht setzt (z.B. Lähmung), ebenfalls die restlichen (halbierten) AP dem Zauberer als ZEP gut geschrieben werden. Wieso also nicht beim finalen Schlag?

 

Viele Grüße

Harry

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Kann mir jemand mal sagen, wo steht, dass man als Kämpfer die restlichen KEP (sprich die KEP/AP für die AP die der Gegner bei seinem Dahinscheiden noch besaß) herbekommt?
Wenn Du einen (menschenähnlichen) Gegner auf unter die Hälfte LP bzw. 3 LP oder weniger herunter prügelst, dann prügeslst Du ja automatisch gleichzeitig die AP auf Hälfte der AP bzw. 0 AP. Ich sehe da kein Problem, die so geraubten AP dem Kämpfer in der KEP Berechnung zuzuschreiben.
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Eure Lesart was die Übermacht- und Unterzahlverhältnisse angeht hat mich ein bißchen verwirrt. So wie ich das verstanden habe, rechnet ihr so: Anzahl Angriffsmöglichkeiten SpF vs. Anzahl Angriffsmöglichkeiten Gegner, wobei auf beiden Seiten die Gruppe als Ganzes berücksichtigt wird. Das sehe ich anders und wenn ich das richtig interpretiere das Regelwerk auch.
Das Regelwerk ist da auf DFR 272 recht eindeutig und spricht nur von Zahl der Angriffsmöglichkeiten der Spielfiguren und Zahl der Angriffsmöglichkeiten der Gegner.

 

Wenn fünf von sechs Figuren der Gruppe in Nahkämpfe mit je einem Gegner verwickelt sind, erhalten diese fünf Figuren keine KEP Faktoren für Übermacht oder Unterzahl. Auch dann nicht, wenn die sechste Figur der Gruppe gegen vier Gegner gleichzeitig kämpft. Diese sechste Figur erhält aber den Faktor 4 (beidhändiger Kampf & Co. jetzt mal aussen vor) für ihre KEP (bzw. 3, sobald der erste Gegner gefallen ist usw.).
Wobei ich das so lese, daß auch das komplett zusammen gerechnet wird: 5 SpF mit je einem Angriff zuzüglich einer SpF mit 4 Angriffen sind 9 Angriffe pro Runde für die SpF. Auf der Seite der Gegner gibt es 9 Angriffe, was effektiv eine Übermachtsituation von 1:1 für die gesamte Gruppe ausmacht. Dabei ist die Übermacht auch nur für den Kampf insgesamt festgelegt, und wird nicht von Runde zu Runde neu berechnet. Das kann man natürlich so machen, wenn man zusätzliche Buchführung wie in Deinem Beispiel nicht scheut, und damit die KEP begrenzen will.

In sofern müßte Dein Beispiel noch angepaßt werden, wann nur noch 4 Gegner bei den insgesamt 9 Angriffen übrig sind, dann noch 3, 2, 1...

 

Ergo: immer locker bleiben.
Das sowieso :D

 

:beer:

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Kann mir jemand mal sagen, wo steht, dass man als Kämpfer die restlichen KEP (sprich die KEP/AP für die AP die der Gegner bei seinem Dahinscheiden noch besaß) herbekommt?
Wenn Du einen (menschenähnlichen) Gegner auf unter die Hälfte LP bzw. 3 LP oder weniger herunter prügelst, dann prügeslst Du ja automatisch gleichzeitig die AP auf Hälfte der AP bzw. 0 AP. Ich sehe da kein Problem, die so geraubten AP dem Kämpfer in der KEP Berechnung zuzuschreiben.
Das sehe ich ebenfalls so, doch in meinem (real gewürfelten) Beispiel, gingen dem Orc 17 von 30 AP flöten (was sogar mehr als der Hälfte entspricht). In allen Beispielrechnungen bekam der Kämpfer jedoch die KEP für die vollen 30 AP - im Beispielkampf besaß der Orc zum Zeitpunkt seines Todes aber noch 13 AP (zumindest wurden ihm diese nicht vom Kämpfer "geraubt").

 

Nachtrag:

Kannst Du mir bitte mal sagen, wo das mit den 0 AP bei 3 oder weniger LP steht? (Ich find es nicht)

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Nachtrag:

Kannst Du mir bitte mal sagen, wo das mit den 0 AP bei 3 oder weniger LP steht? (Ich find es nicht)

Mit 3 oder weniger LP kann eine Figur noch maximal die Hälfte des AP-Maximums haben. Aber da sie völlig handlungsunfähig ist (DFR S.102), gilt sie als durch den letzten Treffer überwunden, d.h. die KEP berechnen sich mit den APs vor dem Treffer.

 

Solwac

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@Solwac

Die Figur ist völlig handlungsunfähig (im Beispiel sogar tödlich verwundet) und besitzt maximal die Hälfte der AP - wie gesagt, das ist unstrittig.

 

Jedoch finde ich im Kapitel der EP-Vergabe keinen Passus, der sich auf das "Überwinden" des Gegners bezieht (les mal bitte im DFR den ersten Satz in der rechten Spalte auf S. 267 - insbesondere das Wort "ausschließlich" ist eigentlich ziemlich eindeutig). Bei der ZEP-Vergabe für Angriffszauber bzw. "kampfloses Überwinden eines Gegners" (hier allerdings immer 1AEP pro AP) da gibt es diese Regeln explizit.

 

Ich möchte doch nur eine Stelle finden oder genannt bekommen, wo das explizit steht.

Denn wenn es lediglich interpretierbar ist, hat es wiederum sehr schnell den Charakter einer Hausregel.

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@Solwac

Es könnte aber auch gewollt sein, um z.B. dem eigenen Risiko noch Rechnung zu tragen.

 

Ein Kämpfer mit hohem Angriffswert trifft eher schwer, während ein Kämpfer mit niedrigerem Angriffswert eher leicht trifft - zu Beginn liegt der Abwehrwert ja meist über dem Angriffswert, was sich später i.a. umdreht. Gleicher Schaden (und Gegner) vorausgesetzt, würde dann der "Noob" (höheres Rsiko) im Erwartungswert mehr KEP erhalten, als der "Crack" (geringeres Risiko), insbesondere wenn man betrachtet, dass sehr viel "Monster" leichter über die LP zu besiegen sind, denn über ihre AP (allein schon halbe LP ==> -2 und halbe AP).

 

Oder es gibt einfach einen Unterschied, ob Du einen Gegner mit einer (normalen) Aktion kampfunfähig machst oder mehrere benötigst.

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@Raistlin:

 

Zu Verfahren 1:

Ich habe das Gift als letzten additiven Faktor betrachtet, d.h. Punkt- vor Strichrechnung, deswegen 5 und nicht 6 als Faktor.

Zum zweiten hast Du die Übermacht der Gegner mit den Angriffsmöglichkeiten des Söldners gleichgesetzt, was ich für einen Fehler halte.

Die Gegner haben ebenfalls vier Angriffsmöglichkeiten, sind aber in der Übermacht. Die Angriffsmöglichkeiten habe ich gekürzt (4/4=1)!

Mit der Übermacht bleiben meine 20 als Endfaktor stehen,

also 600 KEP/Orc.

 

Zu Verfahren 2:

Ich würde mich da am Menschen oder menschenähnlichen Wesen orientieren, d.h. bei Verfahren 1 bleiben.

Aber der Faktor wäre bei mir am Ende 28, d.h. 840 KEP/Orc

 

Daß die Gefährlichkeit des Söldners nach DFR nicht berücksichtigt wird, ist mir klar.

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Das Regelwerk ist da auf DFR 272 recht eindeutig und spricht nur von Zahl der Angriffsmöglichkeiten der Spielfiguren und Zahl der Angriffsmöglichkeiten der Gegner.

Du hast recht, dass das Regelwerk eindeutig ist. Schau mal bitte in die Box der rechten Spalte auf eben dieser Seite: "Ein Abenteurer kämpft gegen..."

 

Wobei ich das so lese, daß auch das komplett zusammen gerechnet wird: 5 SpF mit je einem Angriff zuzüglich einer SpF mit 4 Angriffen

Sorry, da hast du mich falsch verstanden, ich wollte sagen, dass keine der Figuren beschleunigt ist noch über beidhändigen Kampf verfügt. Auch nicht die, welche einer Übermacht gegenüber steht.

 

In sofern müßte Dein Beispiel noch angepaßt werden, wann nur noch 4 Gegner bei den insgesamt 9 Angriffen übrig sind, dann noch 3, 2, 1...

Davon war ich ausgegangen. Hatte ich das nicht geschrieben?

 

Viele Grüße

Harry

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Den EP Faktor für einen einzelnen Ork errechne ich wie folgt:

Grad 4 = 2 KEP

pers. Schadensbonus +4 => x2

vergiftete Waffe => +1

Gesamt: x5

 

1. Ork

 

30 AP x 5 x 4 (wg. Überzahl) / 4 (wg. 4 Angriffe pro Runde) = 150 KEP

 

2. Ork

 

30 AP x 5 x 3 / 4 = 112 KEP

 

3. Ork

 

30 AP x 5 x 2 / 4 = 75 KEP

 

4. Ork

 

30 AP x 5 / 4 = 27 KEP

 

Summe: 364 KEP

 

@HarryB:

 

Du berücksichtigst genau wie Raistlin nicht, daß bei Parteien, also der Söldner und die Orcs zu Beginn 4 Angriffsmöglichkeiten haben und die Orcs in der Überzahl sind.

 

Ihr setzt beide die Überzahl mit den Angriffsmöglichkeiten gleich, was nach meiner DFR-Auffassung ein Fehler ist.

Dort ist von Übermacht und von Angriffsmöglichkeiten die Rede, welche jeweils einen eigenen Faktor bilden. Das würde nämlich dann auch die von Dir, Harry, vermisste Gefährlichkeit des Kampfes widerspiegeln.

 

Du kommst, genau wie ich, auf den Faktor 5.

Gehe ich davon aus, daß der Söldner den gesamten Kampf hindurch seine vier Angriffe behält, dann ergibt sich als flexibler Faktor für den Kampf ohne die Gefährlichkeit des Söldners:

5x4 (Übermacht) x4/4 (Angriffsmöglichkeiten) x30 KEP

5x3 x3/4 x30

5x2 x2/4 x30

5x1 x1/4 x30

 

Also 600 + 337,5 x 150 + 37,5 = 1124

 

364 KEP sind meiner Meinung auch ein bisschen wenig.

 

Würde man nur ganzzahlige Verhältnisse bei den Angriffsmöglichkeiten berücksichtigen, dann wäre das Ergebnis:

 

600 + 450 + 150 + 37 = 1237 KEP

 

 

Nur für die Statistik:

Mein Söldner kämpft in LR mit zwei mal w+6 Schaden gegen 4 Orcs mit 17 LP, Langschwert , also w+5 Schaden und Großem Schild +2, also 15 in der Abwehr.

 

Trifft der Söldner den ersten Orc mit beiden Waffen schwer, fällt dieser aus, weil schwer Verletzung (Tab. auf S. ca. 100)

 

Trifft er nicht, dann wird es eng.

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Zu Verfahren 1:

Ich habe das Gift als letzten additiven Faktor betrachtet, d.h. Punkt- vor Strichrechnung, deswegen 5 und nicht 6 als Faktor.

Ok, kann man sicher so oder so rechnen, aber das ist eigentlich auch egal. Entweder bringt ein Orc 150 oder 180 KEP. Das macht es nicht wirklich aus. :dunno:

 

Zum zweiten hast Du die Übermacht der Gegner mit den Angriffsmöglichkeiten des Söldners gleichgesetzt, was ich für einen Fehler halte.
Nein, das ist eindeutig auf DFR S272, rechte Spalte: "Ist die Zahl der Angriffsmöglichkeiten, die die Spielfiguren pro Runde..." Und der Söldner hat wie die Orcs ebenfalls 4 Angriffsmöglichkeiten, was am Ende 1:1 ausmacht.
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Das Regelwerk ist da auf DFR 272 recht eindeutig und spricht nur von Zahl der Angriffsmöglichkeiten der Spielfiguren und Zahl der Angriffsmöglichkeiten der Gegner.

Du hast recht, dass das Regelwerk eindeutig ist. Schau mal bitte in die Box der rechten Spalte auf eben dieser Seite: "Ein Abenteurer kämpft gegen..."

Auf S272/273: Umgekehrt verfielfachen sich die KEP, die die Spielfiguren erhalten, wenn sie selbst einer großen Übermacht gegenüberstehen". Es wird imho immer die komplette Gruppe an Spielfiguren im Kampf mit der kompletten Gruppe der Gegner verrechnet.

 

In sofern müßte Dein Beispiel noch angepaßt werden, wann nur noch 4 Gegner bei den insgesamt 9 Angriffen übrig sind, dann noch 3, 2, 1...

Davon war ich ausgegangen. Hatte ich das nicht geschrieben?

Du hast die 5 Spielfiguren nicht in die Rechnund eingezogen, die jeweils einen Gegner haben.
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Den EP Faktor für einen einzelnen Ork errechne ich wie folgt:

Grad 4 = 2 KEP

pers. Schadensbonus +4 => x2

vergiftete Waffe => +1

Gesamt: x5

Ok, also 5 KEP pro geraubtem AP.

 

1. Ork

 

30 AP x 5 x 4 (wg. Überzahl) / 4 (wg. 4 Angriffe pro Runde) = 150 KEP

 

2. Ork

 

30 AP x 5 x 3 / 4 = 112 KEP

Nein. der 2. Ork gibt auch 150 KEP, da der Abenteurer noch nicht in 2facher Übermacht ist. Erst ab dem Moment, in dem die Übermacht 2fach, 3fach, etc. ist, greift eine Übermacht.

 

3. Ork

 

30 AP x 5 x 2 / 4 = 75 KEP

 

4. Ork

 

30 AP x 5 / 4 = 27 KEP

Hier paßt es dann wieder ;)

 

Ihr setzt beide die Überzahl mit den Angriffsmöglichkeiten gleich, was nach meiner DFR-Auffassung ein Fehler ist.

Dort ist von Übermacht und von Angriffsmöglichkeiten die Rede, welche jeweils einen eigenen Faktor bilden. Das würde nämlich dann auch die von Dir, Harry, vermisste Gefährlichkeit des Kampfes widerspiegeln.

Nein, die Übermacht errechnet sich aus der Anzahl der Angriffsmöglichkeiten, wie auf DFR S.272 in der Passage Übermacht zu lesen ist ;)

 

Trifft der Söldner den ersten Orc mit beiden Waffen schwer, fällt dieser aus, weil schwer Verletzung (Tab. auf S. ca. 100)
Eine Schwere Verletzung gemäß Tabelle 2.5 (DFR S. 103) tritt ein, wenn die LP des Orks auf 3 oder weniger sinken. Tragen Deine Orks Kettenhemd, ist das mit der schweren Verletzung schon kein Erwartungswert mehr. Aber die Rüstung wird ja auch in die Berechnung nicht einbezogen.

 

Natürlich kann man versuchen jeden noch so kleinen Faktor in die Rechnung einzubeziehen, aber genauso wie der Kampf an sich eine Vereinfachung darstellt, und nicht jeden Schlag abbildet, faßt die KEP-Vergabe auch vieles vereinfachend zusammen. Solange es so halbwegs passend ist, dürfte sich niemand beschweren ;)

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Kann mir jemand mal sagen, wo steht, dass man als Kämpfer die restlichen KEP (sprich die KEP/AP für die AP die der Gegner bei seinem Dahinscheiden noch besaß) herbekommt?
Wenn Du einen (menschenähnlichen) Gegner auf unter die Hälfte LP bzw. 3 LP oder weniger herunter prügelst, dann prügeslst Du ja automatisch gleichzeitig die AP auf Hälfte der AP bzw. 0 AP. Ich sehe da kein Problem, die so geraubten AP dem Kämpfer in der KEP Berechnung zuzuschreiben.

 

Ich weiß, das ist gerade etwas OT, aber ich kriege gerade die Krise:

 

In meinen jetzt 18 Jahren Midgard haben wir immer so gespielt, dass wenn jemand 3 oder weniger LP hat, auch automatisch alle noch verbliebenen AP verliert (weil er ist ja wehrlos). IST DAS NICHT SO????????? Behält man tatsächlich seine AP? Ich habe gerade nochmal gesucht, und ich finde tatsächlich keine Passage, in der ausdrücklich steht, dass man mit 3 LP auch 0 AP hat. Ist das vielleicht in M4 geändert worden?

 

Zurück zum Thema:

 

Da ich ja davon ausgehe, dass man beim finalen Schlag alle AP verliert, habe ich dem finalen Schläger auch immer die verbliebenen KEP zugeschrieben.

Auch wenn jemand seinen Gegener durch einen gezielten Hieb auf einen Schlag tötet gebe ich ihm die vollen KEP für das Rauben aller AP, alles andere fände ich unfair (auch in Anlehnung an die Zauber-Passage zur Überwindung eines Gegners).

 

Gruß,

 

André

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@Jurugu: Du kannst mit 3 oder weniger LPs (bei 3W6 LP-Wesen wie einem Menschen) bis zur Hälfte Deiner APs haben. Allerdings nutzen sie Dir nichts, da Du handlungsunfähig bist. Wirst Du jetzt so geheilt, dass Du wieder über die drei LP kommst, dann sind die AP wieder nutzbar.

 

Beispiel: Ein Heiler mit 14 LP und 34 AP kassiert einen TReffer, der ihn 11 LP und 13 AP kostet (LR) und kritsch am Bein verletzt. Er sinkt auf 3 LP und 17 AP (vier mehr als die 13, da weniger als die Hälfte des LP-Max.). Erfolgreiche erste Hilfe gibt ihm 3 LP/Ap wieder. Damit hat er 6 LP und 17 AP (nach wie vor unter der Hälfte des LP-Max.). Nun kann er wieder handeln und wendet auf sich Heilen von Wunden an (-3 AP) und bekommt 5 LP/AP wieder. Stand 11 LP und 19 AP.

 

Solwac

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