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Hervorgehobene Antworten

Erstellt
comment_549274

Hallo,

 

ich habe mal eine (rechtliche?) Frage: Mir schweben zwei Persönlichkeiten aus Büchern im Kopf herum, die ich gerne für Midgard umsetzen würde, um sie dann dem GB zur Veröffentlichung zur Verfügung zu stellen.

 

Wie ist das mit dem Copyright? Wenn ich jetzt beispielsweise "Conan, den Barbaren" aus gleichnamigem Film mit A. Schwarzenegger als Midgard-Persönlichkeit beschreiben würde, und auch auf den Ideenursprung hinweise, kann es da Copyright-Probleme geben? Darf die Persönlichkeit im GB abgedruckt werden, evtl. sogar mit dem Namen "Conan"?

 

Gruß

Rana

comment_549350
Hallo,

 

ich habe mal eine (rechtliche?) Frage: Mir schweben zwei Persönlichkeiten aus Büchern im Kopf herum, die ich gerne für Midgard umsetzen würde, um sie dann dem GB zur Veröffentlichung zur Verfügung zu stellen.

 

Wie ist das mit dem Copyright? Wenn ich jetzt beispielsweise "Conan, den Barbaren" aus gleichnamigem Film mit A. Schwarzenegger als Midgard-Persönlichkeit beschreiben würde, und auch auf den Ideenursprung hinweise, kann es da Copyright-Probleme geben? Darf die Persönlichkeit im GB abgedruckt werden, evtl. sogar mit dem Namen "Conan"?

 

Gruß

Rana

Ob die Persönlichkeit Conan heißen darf, bin ich mnir nicht sicher. Daran erinnern darf sie auf jeden Fall. Und solange du die Beschreibung aus den Conanromanen nicht wortwörtlich übernimmst, ist es akzeptabel.

Eine Idee ansich ist aber nicht schützbar. Nur die konkrete Ausführung.

comment_549420

Es gibt ja schon mindestens zwei Persönlichkeiten aus Büchern und Filmen, die im Gildenbrief umgesetzt worden sind. Ich erinnere mich da an die GeiEWaLi (Geierwally) im GB 34 und den Richter Wang-Pao (Inspektor Cluseau) im GB 35. Beide sind von Isolde Popp.

Da Elsa eigentlich ziemlich genau auf die Rechte achtet, dürften für weitere Persönlichkeiten, die nicht 1:1 kopiert worden sind, eigentlich kein Probleme entstehen.

 

mfg

Detritus

comment_549464

Ich meine, dass solche Figuren auf jeden Fall andere Namen brauchen, denn das könnten eingetragene Wortmarken sein. Ansonsten sollten Midgard-Daten für Filmfiguren kein Problem sein, denn die Figur wurde bestimmt nicht mit midgardschen Spielwerten geschützt. Was anderes wäre es, meiner Meinung nach, wenn man ein Monster aus dem Bestiarium 1:1 abtippt und dann nur umtauft.

  • Ersteller
comment_549476

Nein, meine Idee ist nicht Conan. Auch wenn ich nicht der Anspruchsvollste bin, aber etwas mehr Tiefe darf es dann doch sein ... ;)

 

Auch wenn eine Idee rechtlich nicht schützbar ist, moralisch halte ich hierbei einen Quellenhinweis für das Mindeste - es sei denn, man schmückt sich gern mit fremden Federn ;) Den Namen zu übernehmen - oder wenigstens ein Anagramm - fände ich gut, da man auf den ersten Blick erkennt, wer gemeint ist.

 

Da fällt mir ein: Gibt es nicht im Grundregelwerk einen Hinweis auf eine Spielerfigur, die an Don Camillo angelehnt ist und auch ein Anagramm nutzt?

 

Gruß

Rana

comment_549501
Nein, meine Idee ist nicht Conan. Auch wenn ich nicht der Anspruchsvollste bin, aber etwas mehr Tiefe darf es dann doch sein ... ;)

 

Auch wenn eine Idee rechtlich nicht schützbar ist, moralisch halte ich hierbei einen Quellenhinweis für das Mindeste - es sei denn, man schmückt sich gern mit fremden Federn ;) Den Namen zu übernehmen - oder wenigstens ein Anagramm - fände ich gut, da man auf den ersten Blick erkennt, wer gemeint ist.

 

Da fällt mir ein: Gibt es nicht im Grundregelwerk einen Hinweis auf eine Spielerfigur, die an Don Camillo angelehnt ist und auch ein Anagramm nutzt?

 

Gruß

Rana

Ein Verweis auf die Quelle bzw. die inspirierende Quelle halte ich für richtig und für nicht rechtswidrig. Es geht beim Copyright ja darum, nichts zu kopieren. Allerdings, um beim Beispiel Conan zu bleiben, würde ich den Namen ändern, denn der könnte tatsächlich eine Wortmarke o.ä. sein. Ein Hinweis im Text selbst, dass die Figur sich an eben jenen anlehnt, ist OK und m.E. auch ausreichend um die "geistige Herkunft" darzulegen.

 

Gruß

Hansel

comment_549514
Nein, meine Idee ist nicht Conan. Auch wenn ich nicht der Anspruchsvollste bin, aber etwas mehr Tiefe darf es dann doch sein ... ;)

 

Auch wenn eine Idee rechtlich nicht schützbar ist, moralisch halte ich hierbei einen Quellenhinweis für das Mindeste - es sei denn, man schmückt sich gern mit fremden Federn ;) Den Namen zu übernehmen - oder wenigstens ein Anagramm - fände ich gut, da man auf den ersten Blick erkennt, wer gemeint ist.

 

Da fällt mir ein: Gibt es nicht im Grundregelwerk einen Hinweis auf eine Spielerfigur, die an Don Camillo angelehnt ist und auch ein Anagramm nutzt?

 

Gruß

Rana

Ein Verweis auf die Quelle bzw. die inspirierende Quelle halte ich für richtig und für nicht rechtswidrig. Es geht beim Copyright ja darum, nichts zu kopieren. Allerdings, um beim Beispiel Conan zu bleiben, würde ich den Namen ändern, denn der könnte tatsächlich eine Wortmarke o.ä. sein. Ein Hinweis im Text selbst, dass die Figur sich an eben jenen anlehnt, ist OK und m.E. auch ausreichend um die "geistige Herkunft" darzulegen.

 

Gruß

Hansel

Unfug.

Der Name selbst kann nicht geschützt sein.

Der Name im Zusammenhang mit einer Fantsy-Gestalt, die einem Söldner oder Krieger/Barbaren gleicht dann schon eher. Das Zusammenspiel macht es.

 

Niemand kann mich hindern im Gildenbrief einen Zauberlehrling Harry zu nennen.

Erst wenn er Harry Potter heißt bekomme ich vielleicht Probleme. Wobei selbst das noch fragwürdig wäre.

 

Bart

comment_549527
Nein, meine Idee ist nicht Conan. Auch wenn ich nicht der Anspruchsvollste bin, aber etwas mehr Tiefe darf es dann doch sein ... ;)

 

Auch wenn eine Idee rechtlich nicht schützbar ist, moralisch halte ich hierbei einen Quellenhinweis für das Mindeste - es sei denn, man schmückt sich gern mit fremden Federn ;) Den Namen zu übernehmen - oder wenigstens ein Anagramm - fände ich gut, da man auf den ersten Blick erkennt, wer gemeint ist.

 

Da fällt mir ein: Gibt es nicht im Grundregelwerk einen Hinweis auf eine Spielerfigur, die an Don Camillo angelehnt ist und auch ein Anagramm nutzt?

 

Gruß

Rana

Ja, er heisst Camillor ap Don, wenn ich mich recht entsinne.

 

Du kannst doch auch, falls es geht, den Namen schreiben, wie man in spricht. Zum Beispiel statt Clouseau - Kluso. So ähnlich hat es auch Isolde gemacht.

 

mfg

Detritus

comment_549531
Der Name selbst kann nicht geschützt sein.

Der Name im Zusammenhang mit einer Fantasy-Gestalt, die einem Söldner oder Krieger/Barbaren gleicht dann schon eher. Das Zusammenspiel macht es.

 

Niemand kann mich hindern im Gildenbrief einen Zauberlehrling Harry zu nennen.

Erst wenn er Harry Potter heißt bekomme ich vielleicht Probleme. Wobei selbst das noch fragwürdig wäre.

Naja, einen "Harry Potter" würde ich nicht riskieren, denn der könnte durchaus geschützt sein. Irgendwer wird bestimmt die Recht an einem HP-Rollenspiel haben. Oder es kommt eine Abmahnung wegen "Ausbeutung eines Markennamens". (Die entsprechende Kanzlei wird einem unterstellen, dass man durch Verwendung des Namens sich einen Vorteil auf Kosten der Rechteinhaber verschaffen will. Dreist und womöglich Schwachsinn, aber ich bin da feige - geworden.)

 

Und wenn der Name ein Phantasie-Name ist, dann würde ich das auch nicht machen. Disney nannte seinen Zeichentrick-Aladin als Copyright-Gründen "Aladdin". Wenn zum Beispiel "Conan" jetzt ein einzigartiger Name ist, den sich der Autor damals ausgedacht hat, dann würde ich den nicht verwenden.

comment_549534
Unfug.

Der NAme selbst kann nicht geschützt sein.

Der NAme im Zusammenhang mit einer Fantsy-Gestalt, die einem Söldner oder Krieger/Barbaren gleicht dann sc hon eher. Das Zusammenspiel macht es.

 

Niemand kann mich hindern im Gildenbrief einen Zauberlehrling Harry zu nennen.

Erst wenn er Harry Potter heißt bekomme ich vielleicht Probleme. Wobei selbst days noch fragwürdig wäre.

 

Bart

Allerdings geht aus den Angaben von Rana, zumindest für mich, eindeutig hervor, dass die Figur, welcher er für Midgard darstellen will, 1:1 übertragen werden soll. Also Conan, Fantasy-Gestalt, Söldner/Krieger/Barbar.

 

Allerdings waren meine Angaben weiter oben allgemein gehalten (und auch nicht rechtlich fundiert), und daher zu Recht von dir kritisiert. Ich bitte daher im Folgenden darum meine Beiträge so zu lesen wie sie gemeint waren, bezogen auf den geschilderten Fall und nicht allgemein und mit einer gehörigen Portion Rechtsunsicherheit.

 

Was dein Beispiel "Harry Potter" angeht. Harry wäre deines Erachtens OK (sehe ich auch so), aber bei Harry Potter könnte es Probleme geben? Ich frage nur, weil Conan keinen mir bekannten Nachnahmen hat.

 

Abgesehen davon, abseits der Rechtslage, würde ich den Namen denoch nicht 1:1 übernehmen. Das ist aber meine persönliche Auffassung.

 

Gruß

Hansel

comment_549548

Eine Menge der Charaktere aus Rang und Namen sind Midgardanpassungen von Figuren aus Film, Roman und Irdischer Geschichte. In GB 51 zum Beispiel Giacomo aus dem Film "Der Hofnarr" und Herzog Igzorn von den Gummibären. Würde man den Charakter aus dem Beispiel also Conen oder Arnulf nennen dürfte es kein Problem darstellen.

  • Ersteller
comment_550056

Hallo!

 

Im Prinzip ging es mir darum, zu erfahren, wie weit man die Ideen anderer nutzen darf. Wie weit man gehen kann.

 

Ob ich nun die Person im Charakter 1:1 übernehme, ob den richtigen und vollen Namen nutze oder nur Teile daraus, ob ich ein Anagramm nutze oder einen ganz anderen Namen, weiß ich noch nicht. Fakt ist: Die Ideenquelle wird auf jeden Fall angegeben. Ich wollte es eigentlich nur mal generell wissen.

 

Damit möchte ich die Diskussion nich abwürgen, sondern eher noch weiter ins Detail drängen: Darf ich meinen Magieradepten aus der Gilde der Lichtbringer in Beornanburgh Harry Potter nennen und ihn so im Gildenbrief veröffentlichen? Darf ich meinen Krieger Boromir nennen und auf meiner Homepage vorstellen?

 

Gruß

Rana

comment_550062
[...]Damit möchte ich die Diskussion nich abwürgen, sondern eher noch weiter ins Detail drängen: Darf ich meinen Magieradepten aus der Gilde der Lichtbringer in Beornanburgh Harry Potter nennen und ihn so im Gildenbrief veröffentlichen? Darf ich meinen Krieger Boromir nennen und auf meiner Homepage vorstellen?

 

Gruß

Rana

Würde ich beides nicht mit diesen Namen veröffentlichen, da ich vermute dass es Rechteeinhaber für ein "Harry Potter"- und ein "Herr der Ringe"- Rollenspiel gibt und die beiden Figuren in dieses Systemen "offizielle" Spielwerte haben werden. Aber vielleicht ist die Antwort ja ganz leicht zu bekommen? Was würden denn die Midgard/PR-Macher sagen, wenn eine hypothetische Dark Space Adventures ;) -Fanzeitschrift Spielwerte für namentlich Perry Rhodan und andere Figuren des Perryversums in ihrem System abdrucken würde?
comment_550344
Nein, meine Idee ist nicht Conan. Auch wenn ich nicht der Anspruchsvollste bin, aber etwas mehr Tiefe darf es dann doch sein ... ;)

 

Gruß

Rana

 

Hallo Rana.

 

Es ist ein wenig unfair: Sich auf den Film anstatt auf die Original(!)-Romane zu beziehen und sich dann über die mangelnde Tiefe beschweren.

 

Übrigens war Conan eigentlich ein Dieb, wenn auch ein erfolgloser ;)

 

Es grüßt

Nanoc der Wanderer

comment_550474
Hallo Rana.

 

Es ist ein wenig unfair: [...]

 

Nein, war nicht unfair. :plain:

War schlicht und einfach Unwissenheit! :notify:

 

Gruß

Rana

 

Hi Rana.

 

Na gut ;)

 

Gut , auch die alten Conan-Geschichten gefallen nicht jedem. Aber zwischen dem Conan der Filme und dem Conan der Original-Geschichten ist schon ein Unterschied.

 

Nichts für ungut :beer:

 

Es grüßt

Nanoc der Wanderer

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