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Hexenzauber ... und Barbarenwut ... zu DFR kompatibel?

Hervorgehobene Antworten

comment_408475

Kann man schon... nur sind die nicht "offiziell" und ein paar Dinge daraus sieht man inzwischen anders.

Alles was da drinsteht und nicht nach Midgard 4.Edition übernommen wurde, wurde nicht für wert erachtet "offiziell" zu werden.

 

Wenn man die kompletten neuen Regelwerke hat, kann man IMHO gut drauf verzichten.

 

- Lars

comment_408482

Hallo!

 

Ich möchte hier Lars widersprechen. Viele Artikel wie etwa über die moravischen Schmiedemeister, die Finstermagier, die Mentoren, die Ameisengilde, die Adlerritter, die Krieger der Schlange und viele mehr sind zwar nicht völlig kompatibel mit dem neuesten Regelwerk, aber dennoch wunderschön ausgearbeitete Hintergrunddetails, auf welche ich nicht verzichten will. Zwar wurden einzelne Dinge übernommen, doch bedeutet dies noch lange nicht, dass alles andere nun veraltet, überholt und unbrauchbar ist.

 

Mit freundlichen Grüßen, Fimolas!

comment_408501

@Daniel: Man kann sicher H&D und B&R mit den Regeln 4. Auflage verwenden. Wie Fimolas schon richtig sagte, gibt es dort etliche schöne Details (z.B. Mentoren oder allgemeine Beschreibungen).

 

Etliches ist auch übernommen und angepaßt worden, z.B. der Fian, einige Zauber, ein paar Waffen- und sonstige Fertigkeiten.

 

Mein Fazit: Die Beschreibungen sind sicher lohnenswert, bei den Regeln ist alles wesentliche aber in DFR, Arkanum, Kompendium und irgendwann im Meister der Sphären übernommen oder aber verworfen worden. In einer privaten Runde kann aber alles andere auch Spaß machen. Ich spiele zwar ziemlich regelkonform, schaue aber gerne immer wieder rein um Anregungen und Ideen zu sammeln.

 

Welchen Preis Dir H&D und B&R wert sind, kann ich natürlich nicht sagen. Aber vielleicht hat Elsa noch etwas auf Lager oder Du fragst mal unter Biete / Suche hier im Forum nach. (Ich gehe jetzt mal davon aus, dass keiner Deiner Freunde Dir die beiden Bücher mal zeigen kann)

 

Solwac

 

P.S. Wegen Kopien oder ähnlichem erinnere ich an die geltenden Copyrightbestimmungen.

  • 3 Wochen später...

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