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Fandom Tools - rechtliche Bewertung

Hervorgehobene Antworten

Hi!

Wer für Midgard – Legenden von Damatu aktiv werden möchte und eine konkrete Idee hat, kann sich immer an uns wenden – was übrigens auch schon ein paar Leute sowohl der bisherigen Community als auch neuer Fans gemacht haben. Mich kann man ja ganz gut hier über das Forum oder Discord oder per Mail erreichen. Und wenn ich keine Antwort parat habe – was in Lizenzfragen recht häufig passiert 😅 –, kann ich einen entsprechenden Kontakt herstellen.

Bitte habt jedoch Verständnis, wenn unsere Kommunikation gerade ein bisschen schleppender ist als sonst, da jede freie Minute in die Finalisierung des GRW fließt.

Zeit: 13.4.2026 um 16:24, Ma Kai schrieb:

Midgard ist das erste System für Pegasus, bei dem sie keine Vorgaben von einem Lizenzgeber/Rechteinhaber bekommen.

Das stimmt so nicht ganz. 😉 Hätten wir keinerlei Vorgabe und wäre das Spiel eine komplette Eigenentwicklung, hätten wir vielleicht auch schon eine Fanlizenz. 🤷‍♂️

Jetzt machen wir aber erstmal dieses wirklich schöne GRW fertig. 😊

Vor 37 Minuten, Michael M schrieb:

Midgard ist das erste System für Pegasus, bei dem sie keine Vorgaben von einem Lizenzgeber/Rechteinhaber bekommen.

Das stimmt so nicht ganz. 😉 Hätten wir keinerlei Vorgabe und wäre das Spiel eine komplette Eigenentwicklung, hätten wir vielleicht auch schon eine Fanlizenz.

knuddel also ist es noch komplizierter... viel Glück.

  • 3 Wochen später...
Zeit: 3.4.2026 um 16:48, Abd al Rahman schrieb:

Kennst Du den Spruch: „Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand“? Nehmen wir mal an, ich wäre Fachanwalt für Urheberrecht (bin ich nicht, ich bin IT-Fuzzi) und ich gäbe Dir grünes Licht. Dann flattert Dir ne Klage ins Haus, die Du krachend, mit den entsprechenden Kosten, verlierst.

Ein Fachanwalt (bzw. Urheberrechts-Experte) wird dir daher auch kaum "grünes Licht" geben, sondern dir höchstens eine Risikoeinschätzung geben. Und dann ist es deine wirtschaftliche Entscheidung, was du damit machst.

Bearbeitet ( von Meeresdruide)

Zeit: 9.4.2026 um 13:54, Kazzirah schrieb:

Bzw. die mit dem SRT verbundene offene Lizenz Creative Commons 4.0. Andere, wie Paizo, Ulisses, Chaosium, nutzen die ORC. Wenn es keine solche offene Lizenz und kein offenes Regelwerk unter dieser Lizenz gibt, oder eine andere Lizenz, z.B. persönlich eingeräumt, erst einmal nicht erlaubt.

Es ist ziemlich eindeutig, dass grundlegende Regelmechanismen (Würfeln mit W20 auf Zielwert 20, Boni, Mali, Vorteile, Nachteile, usw.) nicht urheberrechtlich geschützt werden können.

Ebenso eindeutig ist, dass das ausformulierte Regelwerk urheberrechtlich geschützt ist.

So gut wie ungeklärt ist, ob die Gesamtheit von Regelmechanismen, die ein bestimmtes Regelsystem ausmacht, geschützt sein kann. Das kann als Einzelfallentscheidung des angerufenen Gerichts auch nur in Grenzen vorhersehbar sein.

Wizards of the Coast hat sein Dungeons-and-Dragons-Regelwerk überhaupt erst unter die Open Game License (OGL) gestellt, um hier Klarheit zu schaffen.

Zeit: 9.4.2026 um 13:33, Panther schrieb:

letztendlich wieder eine Frage an den Fachanwalt...

Für solche Fragen willst du nicht unbedingt einen Fachanwalt. Ein Fachanwalt hat zwar entsprechende fachliche Kenntnisse und eine vorgegebene Mindestanzahl von tatsächlich bearbeiteten Fällen nachweisen können, um den Titel zu bekommen, aber das ist eher praxisbezogen. Hier willst du eher jemanden, der sich vertieft mit dem Spezialthema und über das Fachanwaltsniveau hinaus beschäftigt - und solche Anwälte (oder gar Professoren) haben oft keinen Fachanwaltstitel - nicht weil ihnen das Wissen fehlt, sondern weil sie wenige, komplizierte Fällen bearbeiten und damit nicht auf die Fallzahlen kommen.

Und weil @Solwac im Schwampf gefragt hat: Es gibt eine Fachwanwaltsordnung, die regelt, wer sich Fachanwalt nennen darf. Der Titel wird von den Rechtanwaltskammern verliehen.

Bearbeitet ( von Meeresdruide)

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