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Q&A mit Michael zu M6

Hervorgehobene Antworten

Erstellt
comment_12285

Ich habe in einem anderen Threat was vom Waffenherstellen gelesen. Hier meine Frage:

 

Ich stelle eine Waffe her, nicht mit Waffeverzaubern sondern mit Binden.

ZB: Langschwert und Zauber Schw"ache

Der ABW sei hier egal aber: Mit welchem Erfolgswert kann das Schwert nun Schw"ache zaubern wenn es gegen einen Gegner eingestzt wird ?

 

a) Vorschlag: Erfolgswert f"ur Zaubern ohne den Zauberbonus

 

b) alternativ: mit Zauberbonus

 

c) alternativer: konstanter Wert,so wie der EW:Zaubern. Hat den Nachteil, dass man nicht mehr W"urfelt, sondern nur noch einen festen Wert bei der Resi schaffen muss.

 

 

vieleicht auch nur kleiner/gleich Zauberwert, wenn man das beim Binden denn so will.

 

Ich bevorzuge a) mit der Bemerkung.

 

 

Argol

comment_12283

Mit dem kompletten Zaubernwert des Herstellers natürlich:

 

Bsp.: Raldnar, der Thaumaturg, stellt ein Schwert mit dem Zauber Schwäche[i/] her. Zuerst überprüft er seinen EW:Berufserfolgswert

als Waffenschmied. Nach Gelingen des ersten EWs folgt das Einfügen des Siegels. Sein Zaubernwert (mit Boni) ist +20. Damit verfügt das Schwert ab jetzt die Fähigkeit mit dem Erfolgswert Zaubern+20.

 

Marek

  • 2 Wochen später...
comment_12284

+20 wird nur dann angenommen wenn der echte Zaubernwert des Erschaffers des Artefaktes nicht bekannt ist. Ansonsten, wenn der Erschaffer des Artefaktes z.B. der Thaumaturg der Gruppe ist, wird sein Erfolgswert genommen.

Das ganze steht im Arkanum und auch in den alten Regeln. Leider hab ich beides im Moment nicht zur Hand und kann deswegen auch nicht nachschauen und die Seitenzahlen nennen.

 

Viele Grüße

HJ

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