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Verwundete Abenteurer auf Reisen


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Geschrieben

Verwundete Abenteurer dĂŒrfen auf Überlandreisen ja höchstens ihre Normallast tragen. 

(Unter M4, was mich eigentlich interessiert, dĂŒrfen sie gar keine Last tragen, aber das ist fĂŒr meine Fragen nicht sehr wichtig.)

1. Wann gilt der Abenteurer nun als verwundet? Sobald auch nur 1 LP vom Maximum fehlt? Muss der Schaden dabei durch eine Wunde entstanden sein, oder leidet eine durch Krankheit, Zauberei, EntkrÀftung o.À. geschwÀchte Figur auch unter diesem (zugegeben in M5 eher kleinen) Nachteil?

2. Was passiert, wenn der Abenteurer dennoch schwerere Lasten tragen will? Bekommt er sie erst gar nicht gehoben? Reißt eine Wunde dann weiter oder wieder auf, mit entsprechender Gefahr weiteren LP-Verlusts?

 

Meinungen und ggf. entsprechende Regelstellen erwĂŒnscht - danke!

 

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Geschrieben

Wenn ich das richtig lese (s. unten), hĂ€ngt das mit der Normallast von den Ausdauerpunkten des Charakters ab (keine AP = nur Normallast), und bei Verwundungen bedeutet ein Verlust von mindestens der HĂ€lfte seiner Lebenspunkte, daß seine Ausdauer beeintrĂ€chtigt wird. Ich wĂŒrde es also so behandeln, daß ein Charakter mit weniger als der HĂ€lfte seiner LP nur noch seine Normallast tragen kann.

 

Kodex (M5) Seite 63:

"Ohne Ausdauer können Abenteurer nur noch ihre Normallast (s. Tabelle 1) tragen." 

...

"Hat ein Abenteurer mindestens die HÀlfte seiner Lebenspunkte verloren, werden durch die Verletzungen auch seine Ausdauer und seine FÀhigkeiten beeintrÀchtigt."

Geschrieben
vor 50 Minuten schrieb Parathion:

1. Wann gilt der Abenteurer nun als verwundet?

Das ist die falsche Frage, LP-Schaden ist hier nicht das kritische, es hĂ€ngt vor allem an den AP. Solange die Figur AP hat, kann sie nach den ĂŒblichen Regeln normal handeln und daher auch grĂ¶ĂŸere Lasten bewegen. Kritisch werden LP also erst dann, wenn dadurch die AP auf 0 sinken.

Die Regeln dafĂŒr haben sich ĂŒber die Auflagen nicht geĂ€ndert, fĂŒr M5 finden sie sich auf S. 62, 63 im Kodex, M4 ist Ă€hnlich. 

  • Like 1
Geschrieben

Ich beziehe mich auf Kodex S.57, dort wird explizit auf Verwundete Abenteurer abgestellt. (M4 DFR S.85).

Ich hoffe also, dass meine Frage trotzdem die richtige ist.🙃

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb Parathion:

Ich beziehe mich auf Kodex S.57, dort wird explizit auf Verwundete Abenteurer abgestellt. (M4 DFR S.85).

Ich hoffe also, dass meine Frage trotzdem die richtige ist.🙃

Nachdem ich mir die Stellen angeschaut habe wĂŒrde ich sagen, dass Abenteurer bereits ab dem ersten LP unter LP-Max als verwundet zu behandeln sind und im M5 nur noch ihre Normallast tragen können. Zumindest wenn sie TagesmĂ€rsche von 8 Stunden Gehzeit /Tag unternehmen wollen. FĂŒr kĂŒrzere Zeiten wĂŒrde ich die Regel je nach Dauer modifizieren.

In M4 wurde das ja noch deutlicher beschrieben und unterschieden zwischen "Verlust von bis zu 1/4 des LP-Max" und "Verlust von mehr als 1/4 des LP-Max". Da bereits bei "Verlust von bis zu 1/4 des LP-Max" ein Abenteurer ohne GepĂ€ck behandelt wurde als trĂŒge er eine leichte Last zĂ€hlt diese Regel wohl bereits ab dem 1. LP-Verlust. Mangels genauerer Definition in M5 wĂŒrde ich das dort ebenso handhaben.

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Geschrieben
vor 14 Stunden schrieb Parathion:

Danke, der M4-Passus macht es tatsÀchlich an sich recht deutlich!

Wie sieht es mit Frage 2 aus? 

FĂŒr diesen Fall wĂŒrde ich mir die Entbehrungsregeln anschauen und auf ÜberlastmĂ€rsche anpassen. In AbhĂ€ngigkeit der Wunde (so sie denn konkret bestimmt wurde wie bei krit. Treffern) kann der SL m.E. dann auch ein erneutes aufbrechen der Wunde oder verzögerte Wundheilung (LP-Regeneration) festlegen.

In M4 gab es schon Regeln dazu wie sich Lasten bei GewaltmĂ€rschen auswirken. Wenn der Abenteurer eine grĂ¶ĂŸere Last tragen will als in den Regeln vorgesehen wĂŒrde ich dann z.B. mit den PW: ZĂ€higkeit frĂŒher beginnen als vorgesehen und die Belastungsstufe passend auswĂ€hlen. Verletzter Abenteurer darf eigentlich keine Last tragen will aber bis zur halben Standardlast schleppen => Er zĂ€hlt als Mensch mit schwerer Last, Muss bereits nach 4 Stunden (statt 8h in M4) mit den PW beginnen und diese alle 30 Minuten ausfĂŒhren.

  • 1 Jahr spĂ€ter...
Geschrieben
Am 3.4.2023 um 17:36 schrieb Parathion:

Verwundete Abenteurer dĂŒrfen auf Überlandreisen ja höchstens ihre Normallast tragen. 

(Unter M4, was mich eigentlich interessiert, dĂŒrfen sie gar keine Last tragen, aber das ist fĂŒr meine Fragen nicht sehr wichtig.)

1. Wann gilt der Abenteurer nun als verwundet? Sobald auch nur 1 LP vom Maximum fehlt? Muss der Schaden dabei durch eine Wunde entstanden sein, oder leidet eine durch Krankheit, Zauberei, EntkrÀftung o.À. geschwÀchte Figur auch unter diesem (zugegeben in M5 eher kleinen) Nachteil?

In diesem Zusammenhang (Reisen/Bewegung und Lasten) gilt, wie @Solwac bereits ausgefĂŒhrt hat, ein Verwundeter Abenteurer (Kodex Seite 57, rechts unten), sobald er "0" Ausdauerpunkte hat, dann kann ein Abenteurer nur noch seine Normallast tragen (Kodex Seite 63, zweiter Absatz linke Seite), unabhĂ€ngig von seinen Lebenspunkten (bis sie auf 3 LP oder weniger sinken).  Im Kodex auf Seite 24 unter Lebens- und Ausdauerpunkte steht im dritten Absatz: "Die Ausdauerpunkte (AP) messen, wie viele Strapazen eine Person auf sich nehmen kann, bevor sie völlig erschöpft ist."

Am 3.4.2023 um 17:36 schrieb Parathion:

2. Was passiert, wenn der Abenteurer dennoch schwerere Lasten tragen will? Bekommt er sie erst gar nicht gehoben? Reißt eine Wunde dann weiter oder wieder auf, mit entsprechender Gefahr weiteren LP-Verlusts?

Ein Abenteurer bekommt nur noch seine Normallast angehoben, wenn er völlig ausgepowert (ohne Ausdauerpunkte) ist.  

 

Selbst bei den Beispiel-Entbehrungsregeln im Manual zum Kodex erleidet ein entkrĂ€fteter oder völlig EntkrĂ€fteter Abenteurer (Absenkung von LP-Maximum und AP-Maximum) diverse Nachteile auf seine Bewegungsweite, auf Erfolgs- und WiderstandswĂŒrfe fĂŒr körperliche Fertigkeiten und auf PrĂŒfwĂŒrfe gegen körperliche Eigenschaften, jedoch nicht auf die Traglast. Man könnte sich natĂŒrlich eine entsprechende Entbehrungsregel zusammenschreiben, fĂŒr den Fall von Reisen/Bewegung und Traglast.

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