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Umgefallen


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Moin, Moin

 

Man moege mir meine Blondheit, Bloedheit und Blindheit verzeihen, aber ich brauche mal eure Hilfe. Neulich beim Rollenspiel trat folgende Situation auf:

Die Gruppe wurde waehrend der Nachtruhe im Gelaende von ein Rudel Dunkelwoelfe angegriffen. In meiner Funktion als Wache weckte ich die Gruppe und stellte mich den Angreifern entgegen. Recht frueh, sprich in der zweiten Kampfrunde wurde ich Kritisch am Bein getroffen und daniedergeworfen. Der zweite Wolf griff mich an und traf mich ebenfalls. Ich wollte meine Verteidigungswaffe (sprich den Wuerfel zur Abwehr mit Schild) zuecken, als mich die Gewaltige Stimme der Spielleitung fragte was ich den mit dem Wuerfel wolle. Ich antwortete: "Mich mit meinem Schild verteidigen, wieso?". confused.gif  

Die Antwort kam promt und unerwartet: "Du wurdest ueberraschend umgeworfen und kannst demzufolge nicht abwehren"  wow.gif

Mir war bekannt, weil ich es gerade vorgelesen habe, das ich wehrlos aufgrund des Treffers war, mir aber noch immer die Abwehr mit dem Schild blieb. Ich fragte einmal nach ob ich es richtig verstanden habe: "Ich bin auf grund des Beintreffers wehrlos aber ich habe doch mein Schild." Antwort des Spielleiters: "Nein du wurdes unfreiwillig umgeworfen und kannst deswegen nicht abwehren." Ich nahm das erstmal Kommentarlos hin weil ich immer die Ansicht vertrat, das Regeldiskusionen nach dem Spiel gefuehrt werden sollten. Als ich den Spielleiter am Ende gefragt habe woher diese Regel kommt meinte mein Spielleiter das dies im Regelwerk steht. Ich also das Regelwerk am restlichen Wochenende fluechtig quergelesen, aber nichts gefunden.

Als ich dem Spielleiter mitteilte das ich den entsprechnden Passus nicht im Regelwerk gefunden habe und um genauere Angaben bat, konnte Er mir auch nicht helfen. Nur das ein uns gemeinsamer Bekannter, der sehr firm im Regelwerk ist, diese Regel mit ihnen neulich gespielt hat.

Nun meine 100.000 Goldstuecke-Frage:

Kann mir jemand sagen ob es diese Regel gibt und wenn ja, wo steht sie im Regelwerk.

Ich habe mit Hilfe des Schlagwortregisters unter "wehrlos" noch mal gesucht aber nichts entsprechendes gefunden.

 

Gruss Horst

 

PS: nach nochmaligem Lesen ist mir aufgefallen das es sich liest als ob ich mit meinem Spielleiter unzufrieden waehre. Dies ist nicht der Fall. Ich wollte es nur moeglichst genau und ohne Wertung schreiben aber mir fielen kein neutraleren Worte ein.  notify.gif

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Hi Onkel Hotte,

ich würde annehmen, dass Du den Regeln für am Boden liegend folgen müsstest. Da ist, meine Erinnerung ein WW Abwehr noch zulässig. Ausserdem könntest Du einwenden dass vielleicht eine Abwehr schlecht möglich ist, Du aber in Deiner Bewegung nicht vollständig eingeschränkt bist (und so analog zu einer erschöpften Figur) immerhin versuchen darfst Deinen Schild zwischen Dich und den Wolf zu bekommen (WW mit Deinem Können in Schild).

Spontan: ich hätte Dich würfeln lassen (WW Abwehr), aber es hätte eine WM zu Deinen Ungunsten gegeben. Ich geh jetzt read.gif

es grüsst

Sayah el Atir al Azif ibn Mullah

 

 

 

 

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Hallo Onkel Hotte,

 

diese Regel existiert so nicht. Ein am Boden liegender, nicht kritisch verletzter Kämpfer darf normal abwehren. Da du wegen des Beintreffers wehrlos warst, hättest du zumindest mit dem Erfolgswert des großen Schilds abwehren dürfen, sofern du dich nicht im Handgemenge befunden hast.

 

Es gibt meines Erachtens eine Möglichkeit, wie das Regelmissverständnis aufgetreten sein könnte. In der Tabelle auf Seite 244 findet sich unter 91-99, dass der Abenteurer ausrutscht und zu Boden stürzt. Im Falle eines Handgemenges solle stattdessen der Fall eintreten, dass der Angreifer einen zusätzlichen Angriff auf den Abenteurer erhält, der nicht abgewehrt werden darf. Werden diese beiden Punkte vermengt - Kämpfer rutscht aus, also erhält Gegner einen zusätzlichen Angriff, der nicht abgewehrt werden darf -, kommt es zu der Fehlinterpretation.

 

Grüße

Prados

 

Edit hat etwas deutlicher formuliert.

 

 

 

 

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Moin, Moin

 

Ich danke fuer die schnelle Beantwortung.

Ich glaube ich weis jetzt was passiert ist. Ich nehme an das mein Spielleiter bei unserem gemeinsamen Bekannten gespielt hat und diesen 91-99Krit. kassiert hat und diese "Regel" dann unwiessend uebernohmen hat. Und als Ich infolge des Krit Treffer am Bein umfiel und der zweite Wolf angriff, befolgte mein Spielleiter diese "Regel".

 

Ein Dankbarer Horst

 

PS: in der Krit. Tabelle habe ich natuerlich nicht nachgesehn, Ich Trollo, ich  blush.gif

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Hiho,

Lesen hat folgendes ergeben:

die schlechte Nachricht: der SL hatte recht: DFR p 246 kritischer Schaden 56-64 'Verletzung am rechten Bein': ... lässt sich der Verletzte auf einen Nahkampf ein so zählt er als wehrlos...

Also keinen WW Abwehr.

Aber nun die gute Nachricht: Falls Du Dein Schild getragen hast, darfst Du als Wehrloser (p95) einen WW Abwehr würfeln, wobei allerdings Dein EW Abwehr auf +0 gesenkt wird und somit nur der EW Schild berücksichtigt wird. Sowohl grosse wie auch kleine Schilde dürfen zur Abwehr gegen Tiere eingesetzt werden (p216).

Zusammenfassung: Du bist wehrlos in Folge des kritischen Beintreffers, darfst aber unter der Voraussetzung, dass Du Deinen Schild trägst, versuchen mit diesem abzuwehren (WW: Schild).

es grüsst

Sayah el Atir al Azif ibn Mullah

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@sayah

 

Auch wenn das jetzt etwas besserwisserisch klingt: Die Wehrlosigkeit aufgrund des Beintreffers war Onkel Hotte schon bekannt. Er hat ja nur nach dem WW:Abwehr mit dem Schild gefragt und er wunderte sich, dass er wehrlos wegen des Umfallens oder Umgerissenwerdens sein sollte. Das ist jedoch nicht der Fall.

 

Fazit des Ganzen ist also, dass der Spielleiter nicht Recht, sondern sich geirrt hatte.

 

Grüße

Prados

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Hi Prados,

natürlich hat der SL immer recht  blush.gif

Zudem bin ich ja zum Schluss gekommen, dass er hätte würfeln dürfen, i

oben wollte ich vorallem die Textpassagen angeben die zu diesem Schluss führten (für alle die die sie noch nicht gefunden haben) und auch indirekt zugeben, dass ich mich in meiner ersten Antwort geirrt hatte. read.gif hilft eben doch (womit ich natürlich vorallem mich selbst meine...)

es grüsst

Sayah el Atir al Azif ibn Mullah

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Ein ergänzender Hinweis noch: Bei einer kritischen Verletzung am Bein wird in Tabelle 4.5 angegeben, dass der Verletzte einen Schild nur dann benutzen kann, wenn das Bein mit Erster Hilfe so gut geschient worden ist, dass er ohne Hilfe stehen kann. Das gilt natürlich nur, wenn der Verletzte wirklicht steht. Im Liegen - wie in Hottes Fall - kann der Schild normal eingesetzt werden. Der Einsatz eines Schildes im Liegen wird von den Regeln nicht ausgeschlossen (vgl. DFR, S. 224). Der Liegende erhält als Nachteil lediglich -4 auf seinen EW: Angriff.

 

Man beachte, dass der weitere Nachteil im Liegen (+4 auf den EW: Angriff des Gegners) in Hottes Fall egal war: Diese +4 erhält der Gegner nämlich bereits wegen Hottes Wehrlosigkeit. Die beiden Boni für Wehrlosigkeit und Liegen addieren sich nicht (vgl. DFR, S. 224f.).

 

In keinem Falle gilt, dass zu Boden gestürzte Figuren nicht abwehren dürfen. Dieses Missverständnis scheint ähnlich weit verbreitet zu sein wie die Annahme, bei panischer Flucht könne die Figur nicht abwehren. Mir ist diese Behauptung jedenfalls schon häufiger begegnet, eine Zeit lang saß ich sogar selbst diesem Irrtum auf!

 

Grüße,

 

Hendrik

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Hallo zusammen !

 

Laut S.72 (Buch des Schwertes) der "alten" 3.Auflage des Midgardregelwerkes zählen als wehrlos auch "unfreiwillig zu Boden gestürzte Abenteuerer". Das dies in der "neuen" 4. Auflage so nicht mehr der Fall ist kann leicht übersehen werden und ist vermutlich der Grund für das hier angesprochene Problem.

 

Zum von Hendrik zusätzlich erwähnten "Mißverständnis" bezüglich Abwehrmöglichkeit bei panischer Flucht folgender Hinweis:

 

In der 1. Auflage des Regelwerkes von 1983 (Seite 80) zählten panisch fliehende Abenteurer tatsächlich noch als wehr- und bewegungslos. Bei "Alten Hasen" ist diese Regel wahrscheinlich immer noch "im Hinterkopf".

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Willkommen im Forum, Garan, und meinen herzlichen Glückwunsch zu deinem ausgezeichneten ersten Beitrag! Ich konnte mich nur noch erinnern, dass ich mit meinem Bruder einmal verzweifelt darüber diskutierte, ob man zu Boden gestürzt wehrlos ist. Das muss wohl schon nach M4 gewesen sein, denn wir konnten keine Regelpassage finden. Danke für die Aufklärung!

 

Da ich schon off topic bin, möchte ich dann kurz auch mal JEF dafür kritisieren, dass er die vielen kleinen Änderungen im Regelwerk zwischen den Auflagen nie gesondert veröffentlicht. So fallen diese Umstellungen nicht auf. Auf dem SüdCon konnte ich z. B. wieder feststellen, wie viele Spieler immer noch nicht die neuen Regelungen der Auswirkungen von 0 AP und 1/2 LP (DFR, S. 101) kennen! Ich habe letztere Änderung übrigens auch erst durch einen Hinweis im Forum bemerkt. Warum hat man nicht von Anfang an eine Liste der wichtigsten Regeländerungen publiziert?

 

Zurück zum Thema: Auch nach M3 hätte Hottes Figur übrigens mit dem Schild abwehren dürfen; denn die Regel besagt nur, dass sie wehrlos ist. Mit dem Schild ist die Abwehr auch und gerade bei Wehrlosigkeit aber erlaubt.

 

Grüße,

 

Hendrik

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Moin, Moin

 

Ich danke euch fuer eure Hilfe um die Unklarheit aufzuklaeren. Mein Spielleiter hatte in der Tat seiner Runde wo er nur spielt nach Midgard 3 gespielt und glaubte das diese Regel auch in Midgard 4 exestiert. Ich muss aber auch leider zugeben das mir diese Regelstelle in Midgard 3 unbekannt war. Ich denke an dem Spruch meiner Grossmutter ist was wahres: Lesen bildet. Man sollte doch mal hin und wieder ein Blick ins Regelwerk werfen und lesen was da steht.

 

Gruss Horst

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