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Erstellt
comment_2072091

Hallo zusammen,

 

beim stöbern im Grundregelwerk ist mir auf Seite 245 ein Satz aufgefallen:

 

Abenteurer, die Kampf in Vollrüstung nicht beherrschen, dürfen zusätzlich zum Helm nur Arm- und Beinschienen und Halsschutz aus Leder oder statt dessen nur einen einzigen dieser drei Rüstungsteile aus Metall tragen, wenn sie nicht alle Nachteile des Tragens einer Vollrüstung in Kauf nehmen wollen.

 

Verstehe ich das richtig, das wenn ein Kämpfer einen Metallhelm, Metallbeinschienen sowie Armschienen aus Leder trägt, dann die Nachteile erhält wenn er nicht Kampf in Vollrüstung beherrscht?

  • Ersteller
comment_2072104
Hi,

 

ich bleibe nur mal bei Deinem Zitat "zusätzlich zum Helm". Also darf es ein Metallhelm und ein weiterer Metallschutz ("dieser drei Rüstungsteile") sein.

 

Hab ich bisher auch immer so gehandthabt. Aber momentan irritiert mich das "statt dessen nur einen einzigen dieser drei ...."

comment_2072108
Hi,

 

ich bleibe nur mal bei Deinem Zitat "zusätzlich zum Helm". Also darf es ein Metallhelm und ein weiterer Metallschutz ("dieser drei Rüstungsteile") sein.

 

Hab ich bisher auch immer so gehandthabt. Aber momentan irritiert mich das "statt dessen nur einen einzigen dieser drei ...."

 

Statt dessen bezieht sich auf die drei Teile aus Leder, also entweder drei mal Leder zum metallhelm oder eines der drei Teile aus Metall ...

comment_2072870

Der Absatz gibt etwas verschwurbelt wieder, dass man Kampf in Vollrüstung ab einem Rüstschutz von 4 braucht, will man keine Nachteile haben. Und einen so hohen Rüstschutz erreicht man eben nur durch eine gewissen Anzahl Metallteile im Rüstungssortiment.

 

Praktische Auswirkungen hat das normal keine, außer bei gezielten Hieben und kritischen Treffern, wenn man schaut, wie ist der Charakter an genau dieser Körperstelle geschützt.

 

Grüße

 

Bruder Buck

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