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Sturmangriff und Gezielter Hieb
"Da der Angreifer sich voll auf sein Ziel konzentriert und andere Chancen ungenutzt vorübergehen läßt, verletzt er seinen Gegner seltener." Und das bei einem einzigen Sturmangriff? Viele Grüße Ticaya Leider werden bei der Beschreibung der gezielten Hiebe als Ausnahmen für die die Regel nicht gilt nur Fernkampfangriffe und Handgemenge genannt. Demnach sollten gezielte Sturmangriffe möglich sein. Zugegeben, wenn man die von Dir zitierte Textstelle berücksichtigt klingt das etwas seltsam. Ganz verbieten würde ich den gezielten Sturmangrif trotzdem nicht solange mir kein handfestes Regelargument oder eine offizielle Stellungnahme von Prados vorliegt. Über die Erfordernisse muß ich aber nochmal nachdenken. Vielleicht sollte neben dem EW(-4?): Kampf zu Pferd auch noch ein EW-x:Waffe gefordert werden um die Schwierigkeit (aber nicht Unmöglichkeit) dieses Vorhabens abzubilden.
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Sturmangriff und Gezielter Hieb
auch mir selbst. Korrektur: Der Stoßspeer kann auch bei Sturmangriffen einhändig geführt werden (egal , ob beritten oder zu Fuß). Allerdings richtet er nur ann erhöhten Schaden an wenn er mit beiden Händen gehalten wird. DFR, S. 205 Außerdem: "Ein Reiter kann Stoßspeer und Lanze jederzeit einhändig führen und daher gleichzeitig einen Schild benutzen." DFR, S. 151, rechts unten Mich hat mal wieder die Unterteilung des DFR verwirrt, wo Sonderregeln zur Waffe, die der Grundaussage in der Waffenbeschreibung wiedersprechen an verschiedenen Stellen im Regelwerk zu finden sind. Sorry!
- Sturmangriff und Gezielter Hieb
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Sturmangriff und Gezielter Hieb
Hi Wolfheart. Die von Dir zitierte Regel gilt z.B. für "Kampf in Dunkelheit" und "Beidhändiger Kampf". "Kampf zu Pferd" ersetzt nicht den EW:Waffe! Wenn Du KzPf nicht gelernt hast kannst Du vom Pferd nur mit EW-4:Waffe angreifen. Außerdem mußt Du jede Runde im Nahkampf einen EW:Reiten machen. Kannst Du nur ungelernt Reiten darfst Du vom Pferd gar nicht kämpfen. Hast Du Kampf zu Pferd gelernt benötigst Du normalerweise keinen EW:Kampf zu Pferd bzw. EW:Reiten um im Nahkampf kämpfen zu können. Die hier relevante Ausnahme habe ich oben bereits genannt. Die Variante Lanze und Schild ist in Filmen gängig. DFR, S. 260 beschreibt "Das Gestech", die Midgard-Variante eines Turniers. In dieser Beschreibung ist nicht gesagt, daß dabei AUSNAHMSWEISE auch ein Schild getragen werden darf. Da bei der Beschreibung der Lanze ausdrücklich gesagt wird, daß diese mit beiden Händen geführt werden muß habe ich gefolgert, daß eine Schildnutzung nicht möglich ist. Auch bei der Stoßspeerbeschreibung ist ausdrücklich darauf hingewisen, daß dieser beim Sturmangriff mit beiden Händen geführt werden muß. Beim normalen Angriff (auch zu Pferd) kann der Stoßspeer auch einhändig geführt werden.
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Sturmangriff und Gezielter Hieb
@sayah Stimmt, Du kannst auf ein Ziel Scharfschießen, wenn es sich gleichmäßig in eine Richtung bewegt (DFR, S. 249). Das sollten wir hier aber nicht vertiefen. Meine Position habe ich erläutert. Das Ringe stechen aus dem Beispiel im DFR ist von der Zielgröße nicht wesentlich anders als ein gezielter Angriff, weshalb ich diese Lösung vorziehe. Da es nicht genau geregelt ist bleibt jede Interpretation wohl eine Hausregel.
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Sturmangriff und Gezielter Hieb
Eine Regel, die einen gezielten Angriff in Verbindung mit einem Sturmangriff verbietet habe ich auch nicht gefunden. Allerdings ist einiges zu beachten. - auch Stoßspeere müssen bei Sturmangriffen mit beiden Händen gehalten werden (DFR, S. 205). Die einzige Waffe bei der die beidhändige Nutzung bei Sturmangriffen nicht explizit genannt ist, ist der Stielhammer. - "Kampf zu Pferd" (DFR, S.151) beschreibt, daß auch Abenteurer, die diese Fertigkeit beherrschen bei Angriffen während eines schnellen Rittes einen EW: Kampf zu Pferd benötigen. Daraus schließe ich, daß dies auch bei jedem Sturmangriff gilt. - Weiterhin gilt: "Ein EW: Kampf zu Pferd ist auch bei ausgefallenen Manövern nötig" Ein Beispiel ist das Aufsammeln eines Ringes mit dem Speer während eines Turniers. Das Aufsammeln des Ringes ist sicherlich eine gezielte Aktion. Da der Ring jedoch nicht abwehrt oder gezielt ausweicht scheint mir diese Aktion leichter als ein gezielter Sturmangriff gegen einen Kämpfer. Ich würde deshalb vorschlagen einen EW-4: Kampf zu Pferd zu verlangen ehe ein gezielter Sturmangriff mit einem normalen EW: Waffe durchgeführt wird. Dabei muß der Abenteurer seine Angriffswaffe mit beiden Händen halten und darf daher keine Abwehrwaffe benutzen.
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Handlungsrang am Ende der Runde
@Phobos Beide zu gleichen Teilen, d.h. jeder bekommt: 5*EP-Faktor/2. Schließlich ist die Wirkung zum gleichen Zeitpunkt eingetreten und beide haben den gleichen Anteil daran, daß der Gegner von 5 auf 0 AP gesunken ist. Das heißt natürlich auch, daß keiner der beiden den Vorteil eines Anfriffs auf einen wehrlosen Gegner hat.
- Mid-Franken Stammtisch mitten im Frankenland
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Hattrick - Fussballmanager
Super! Zwar habe ich auswärts trotz PIC ein 2:2 erzielt, dabei hat sich aber mein besterverteidiger zum zweiten Mal verletzt und fällt diesmal gleich drei Wochen aus. Dabei stehen in den nächsten beiden Wochen die wichtigsten Spiele um den Klassenerhalt an...
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Hattrick - Fussballmanager
Möglich. Es gibt eine Meldung, daß heute Nacht Probleme mit der Trainingskalkulation in Ländern mit hoher Ligenanzahl aufgetreten sind.
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Stürze im Kampfgeschehen
Touché @Einsi Ich bin kein jurist und Du kannst in einem Rollenspiel-Regelwerk nicht erwarten, daß es nur von Juristen gelesen und interpretiert wird. Außerdem ist für Seine Herangehensweise ein Zugriff auf etwas notwendig, daß nicht mehr für jeden zur Verfügung steht (M3-Regeln). Schließlich gibt es sicher in anderen Wissenscchaftsbereichen noch andere Herangehensweise an die Textauslegung. Trotzdem möchte ich von meiner Seite diese Diskussion jetzt beenden. Wir haben eine offizielle Antwort und wem die nicht paßt, der kann sich Hausregeln schaffen. Sowohl die Diskussion über Hausregeln als auch die Diskussion über die korrekte Herangehensweise an Regelinterpretationen ist in diesem Strang fehl am Platz. Ich danke allen Mitdiskutanden. Mir hat es Spaß gemacht und ich habe dabei wieder ein wenig über die Midgard-systematik gelernt
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Stürze im Kampfgeschehen
Stimmt gestürzte sind "bloß" handlungsunfähig (DFR, S.88). Leider wird handlungsunfähig ansonsten nur bei den Folgen schwerer Verletzungen definiert, dort wird allerdings gesagt, daß diese Charaktere nicht nur wehrlos, sondern total handlungsunfähig sind (DFR, S.102). Demnach schließe ich Handlungsunfähigkeit geht weiter als Wehrlosigkeit. Vielleicht wurde die Stelle bei der Umstellung von M3 auf M4 geändert, weil unfreiwillig gestürzte Charaktere nicht nur wehrlos sondern sogar handlungsunfähig sind? Ich denke man kann auf beide Arten argumentieren. Allerdings sehe ich meine Argumentation als die stärkere an, weil ich für sie keinen Rückgriff auf ein Regelwerk benötige, daß nur noch als Sammlerstück zu erwerben ist und ansonsten keine Relevanz für die aktuellen Regeln hat. P.S. Ich habe gerad erst die offizielle Regelantwort gelesen. Damit ist mein einwand wohl hinfällig, zumindest für alle, die nach offiziellen Regeln spielen.
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Stürze im Kampfgeschehen
Ich finde es problematisch an dieser Stelle mit der Veränderung gegen M3 zu argumentieren. In meinen Augen ist M3-Vergangenheit und einige (viele?) Midgard-SPieler haben keinen Zugang (mehr) zu den alten Regeln und können die von Dir vorgebrachten Schlüsse dahr nicht selbst ziehen. Allein aus den Textstellen der M4-Regeln läßt sich Deine Ansicht meines Erachtens nicht halten.
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(Liegengebliebene) Schauplatzideen
Als Torhaus in einer Stadt kann ich´s mir auch gut vorstellen. Als freistehendes Gebäude fällt mir eine Begründung schwer weshalb so weit in die Höhe gebaut wird. Normalerweise würde ich außerhalb von Städten Gebäude erwarten, die bestenfalls ein Obergeschoss haben. Einzige Idee: Einsame Zollstation an einem abgelegenen Gebirgspaß, die etwa eine Tagesreise vom nächsten möglichen Rastpunkt entfernt ist. Das erscheint mir aber etwas weit hergeholt. Trotzdem schöne Zeichnung, die sich vielleicht mal verwenden läßt. Hast Du denn auch noch was zur Inneneinrichtung, bzw. den Grundrissen ausgearbeitet oder nur diese Zeichnung?
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Hattrick - Fussballmanager
Ging mir auch so. In der X. heftik gekämpft und anschließend in der IX. locker den Durchmarsch geschafft. Aber Vorsicht: Die VIII. kann dann richtig hert werden. Und die Sterne haben nur sehr bedingte Aussagekraft. Mit einer guten taktischen Ausrichtung kann man locker 5 Sterne ausgleichen. Insbesondere wenn der Gegner sein System nicht variiert.
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Stürze im Kampfgeschehen
@Prados Wollte Dich weder angreifen noch beleidigen. Rest per PN (bei Bedarf).
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Stürze im Kampfgeschehen
Warum läßt Du uns dann so viele Seiten diskutieren statt gleich daraf hinzuweisen, daß es nicht eindeutig geregelt ist? Pädagogische Maßnahme? Sei es wie´s sei. Ich werde mich mit den Erkenntnissen dieser Diskussion, die meine Regelkenntnis definitiv wieder einmal vertieft hat, hinsetzen und mir bis zur höchstoffiziellen Klarstellung meine eigene Regelinterpretation überlegen.
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Stürze im Kampfgeschehen
Diesen Punkt hätte ich gerne offiziell geklärt, da ich die Formulierung auf S.88 DFR anders verstehe. Insbesondere steht dort "stürzt sie zu Boden oder wird sie auf andere Art handlungsunfähig". Dieser Satzbau bedeutet für mich, daß die Figur durch den Sturz handlungsunfähig wird. Die Folgen einer Handlungsunfähigkeit sind nicht explizit beschrieben. Allerdings verstehe ich die Erläuterungen zur Wehrlosigkeit so, daß handlungsunfähige Personen wehrlos sind - DFR, S.95. Ist dem nicht so, hätte ich gerne eine Beschreibung von "handlungsunfähig". Denn das würde bedeuten, daß Abwehr nicht unter die Definition von Handlung fällt. Der Begriff der Handlungsunfähigkeit ist auf Seite 102 des DFR beschrieben. Eine zu Boden gestürzte Figur wird in dem Sinne handlungsunfähig, dass sie ihre gewählte Handlung nicht mehr durchführen kann. Sie wird nicht wehrlos, dieser Passus wurde gestrichen. Grüße Christoph Auf DFR, S. 102 finde ich nur eine Definition "Besitzt ein Abenteurer nur noch 3 Lebenspunkte oder weniger, ist er dem Tode nah. Er ist nicht nur wehrlos, sondern völlig handlungsunfähig. Er kann keine Fertigkeiten mehr ausüben, er kann keine Treffer mehr abwehren." Beziehst Du Dich auf diese Definition? Wenn ich jetzt schreibe, daß demnach handlungsunfähig sein weiter geht als bloße wehrlosigkeit kommen sicher gleich wieder andere, die sagen, daß es sich bei dieser Definition um "völlig handlungsunfähig" dreht. Gut und schön, was bedeutet dann aber "einfach handlungsunfähig"? Dein Hinweis, lieber Prados bringt mich bei meiner Fragestellung entweder nicht weiter, oder er bestärkt mich in der Interpretation, daß gestürzte Abenteurer - da handlungsunfähig - auch wehrlos sind. Kannst Du mich bitte mit einer ausführlicheren Antwort erleuchten als einem weiteren Verweis auf eine u.U. mißinterpretierbare Regelpassage?
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Stürze im Kampfgeschehen
Was lernen wir daraus? Wir sollten nicht immer so viel Wortklauberei betreiben. Das Regelwerk wurde schließlich von einem Mathematiker und nicht von einem Deutschlehrer verfasst.
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Stürze im Kampfgeschehen
Danke für den Hinweis. Einis Zusammenfassung alleine ist ja nur ein (kleiner) Teil des Sachverhaltes. Hinzu kommt ja noch die Betrachtung wenn der Gestürzte gegen mehrere Gegner gleichzeitig kämpft, dann potentiert sich der Nachteil unter Umständen. Aber ehe ich weiter wettere sollte ich mir Einsis Schema mal mit Übermachtverhältnissen überlegen. Warum das wichtig ist? Weil bei uns meistens die Abenteurer in der Unterzahl gegen eine Übermacht an NSC kämpfen.
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Stürze im Kampfgeschehen
Wenn Du über Handlungsrang diskutieren möchtest, eröffne doch bitte einen eigenen Strang dafür. @Einsi Danke für die Darstellung. Der Nachteil einer niedrigen GW scheint wirklich erheblich geringer zu sein als ich vermutet hatte. Nur in einem Drittel der Fälle (kritischer Fehler bei der Abwehr) macht die DFR-Regelung einen Unterschied aus. Damit kann sogar ich leben.
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Stürze im Kampfgeschehen
Diesen Punkt hätte ich gerne offiziell geklärt, da ich die Formulierung auf S.88 DFR anders verstehe. Insbesondere steht dort "stürzt sie zu Boden oder wird sie auf andere Art handlungsunfähig". Dieser Satzbau bedeutet für mich, daß die Figur durch den Sturz handlungsunfähig wird. Die Folgen einer Handlungsunfähigkeit sind nicht explizit beschrieben. Allerdings verstehe ich die Erläuterungen zur Wehrlosigkeit so, daß handlungsunfähige Personen wehrlos sind - DFR, S.95. Ist dem nicht so, hätte ich gerne eine Beschreibung von "handlungsunfähig". Denn das würde bedeuten, daß Abwehr nicht unter die Definition von Handlung fällt.
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Hauch der Wüste
Wobei zu beachten ist, daß während der Wirkungsdauer des zweiten Spruchs der Effekt des ersten verzauberns wieder abklingt. Je nach Umgebung dürften wenige Minuten ausreichen um die Temperatur wieder auf normales Niveau fallen zu lassen, z.B. gerade in der offenen Wüste wo keine Wände oder sonstige Hindernisse den Luftaustausch verhindern. Sondersituationen sind unter anderem Räume, Höhlen, evtl. auch Canyons. In diesen Situationen kann ich mir die beschriebene Temperaturerhöhung vorstellen.