im Kompendium auf seite 34...."Sie dürfen die Ordensschule kostenlos in Anspruch nehmen und dort durch Unterweisung lernen, solange der Geldwert des Unterrichts nicht mehr als 3/4 der Geldsumme beträgt, die der Orden durch ihre Aktivitäten eingenommen hat." im oberen teil auf der rechten spalte...und ja ich habe Aufträge machen müssen...