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[Hausregeln] Liegegebühren auf Raumhäfen - E


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Luftaustausch ist nicht alles. Auch Trinkwasser und Proviant sollte man frisch aufnehmen können.

 

Und SCARLET DANCER ist und bleibt ein Sonderfall. Die Werftanlagen, egal wie gut ausgestattet, werden rein vom Platz her keinen havarierten GWALON-Kelch aufnehmen können. Und Antigrav-Lande-und Starthilfen braucht es eigentlich auch nicht, weil die Station keine nennenswerte Eigengravitation entwickelt.

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Gut der Punkt mit der Nahrung muß rein, klare Sache für alle 4 Klassen ??? C und D allerdings bei exotischen Bedarf nur eingeschränkt ??

Mir ist für einen B Raumhafen nur kein passendes Beispiel eingefallen. Fällt dir was ein ??? Scarlet Dancer hat nur in "Unserem" Sektor den fortschrittlichsten "Raumhafen.

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Mir ist für einen B Raumhafen nur kein passendes Beispiel eingefallen. Fällt dir was ein ??? Scarlet Dancer hat nur in "Unserem" Sektor den fortschrittlichsten "Raumhafen.

 

Lepso während seiner großen Zeit?

Bekannte arkonidische Welten wie Zalit?

Olymp ist ziemlich sicher Klasse A.

Der Handelsplanet der Gurrads aus dem Sternenozean-Zyklus käme auch in Frage, meine ich. Und die historischen Ex-Sporenschiff-Hansekontore, die aber den Hundertjährigen Krieg nicht überlebt haben.

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Weltraum TÜV haben wir das was in den Romanen ???

 

Da muß ich graben. Aber in einem der allerersten PR-TBs baut eine Gruppe terranischer Studenten aus einem alten, schrottreifen Springerkahn wieder ein flugtüchtiges Raumschiff zusammen und muß sich dann mit dieser Flugsicherheitsbehörde auseinandersetzen.

 

Hmpf. Nach ein bißchen Buddeln hat der Typ zwar einen Namen und einen Titel "Hafeninspektor", aber welcher Organisation er angehört, darüber herrscht Schweigen. Immerhin braucht er aber bloß zu pfeifen, und eine Gazelle/Space-Jet bringt ihn den unbotmäßigen Studis hinterher, die ohne seine Sicherheitsabnahme/-freigabe gestartet sind.

Glücklicherweise haben die einen leibhaftigen Solarmarschall an Bord, der den Inspektor zusammenfaltet wie nur was.

Eine fürchterliche Unsitte die bei den Unsterblichen weit verbreitet ist. Sie behindern und beschimpfen einen Mann der nur seine Pflicht tut. Wenn auch oft etwas übertrieben. Das ist etwas, dass mir immer sauer aufgestoßen ist, weil die Unsterblichen sich damit praktisch über das Gesetz erheben. Wie würde man den Mann wohl erst gefaltet haben, wenn an Bord kein Solarmarschall sondern Terroristen oder akonische Agenten gewesen wären. Wie soll der Mann das wissen er ist doch kein Telepath.

Ist das bei Dir eine festverdrahtete Reaktion? Wie bei Pawlows Hunden, wenn's zum Essen läutet? :motz:

 

Seine Pflicht tut der Inspektor gerade eben nicht. Zur Abnahmeinspektion erscheint er um 16:15 Uhr (wird seit 15:00 erwartet), führt seine Besichtigung mit Sonnenbrille durch, gibt den Studenten klar zu verstehen, daß er sie nicht leiden kann und nicht einmal im Ansatz daran denkt, das liebevoll wieder hergerichtete Schiff für raumtauglich zu erklären - das alles von deutlich oben herab.

Beginn der Inspektion - nachdem eine zur Begrüßung ausgestreckte Hand vom Inspektor mit seiner weißen Schirmmütze und seinen weißen Handschuhen schlicht ignoriert wurde: "Eine verrückte Idee, ein verschrottetes Schiff startklar machen zu wollen. Ist Ihnen eigentlich nie der Gedanke gekommen, daß diese Blechzigarre schon beim Start zerbrechen könnte?"

Maschinenraum - blitzblank hergerichtet. "Wie gefällt es Ihnen, Sir?" - "Leidlich ordentlich", sagte B., ohne seine Sonnenbrille abgenommen zu haben."

"Sie sollten Ihre Schutzbrille abnehmen, Sir. Sie begeben sich des Eindrucks, den der Maschinenraum sonst zweifellos auf sie machen würde."

"Junger Mann, wollen Sie mir vorschreiben, wann ich die Brille abnehmen muß?"

...

"Welchen Antrieb hat das Schiff?"

"Es ist der normale arkonidische Überlichtantrieb, mit dem sich Transitionssprünge von minimal Nullnulldrei bis maximal neuntausend Lichtjahre Distanz ausführen lassen."

"Noch kein Kalupantrieb?"

"Nein, Sir!"

"Die Hülle?"

"Arkonstahl. Das ist strukturverdichteter Normalstahl mit gegenüber dem Normalwert ungleich mehr belastbaren Eigenschaften."

"Danke, diese Belehrung hätten Sie sich sparen können."

"Entschuldigung, Sir. Wie stehen die Chancen, daß wir morgen zu einem Probeflug starten können?"

"Chancen?" fragte B. gedehnt, "sagten Sie Chancen?"

"In der Tat. Ich dachte es ..."

"Ich glaube kaum, daß dieses Schiff zugelassen wird. Ich muß allerdings noch die letzte Gewißheit haben".

Und etwas später ...

"Es ist nicht nur so, daß dieses Schiff vermutlich absolut untauglich ist. Außerdem geht mir Ihre Ironie auf die Nerven. Sie sprechen nicht mit einem Ihrer Studienkollegen."

 

Daraufhin setzt sich einer der Studenten mit Solarmarschall Bull in Verbindung. Er kennt ihn von der Verleihung des Crest-Gedächtnispreises her, den ein anderes Mitglied der Studentengruppe gewonnen hat.

Das Schiff selbst ist startklar, hat einen Piloten mit den nötigen Zulassungen, ein halbes Dutzend Probeläufe "im Trockenen" und eine Menge Dauertests hinter sich - und Bull überzeugt sich persönlich auch noch mal vom Zustand des Schiffes, nachdem er den Schrottplatz erreicht hat. Dann ... läßt er starten.

Ja, und dann im Raum, als der Hafeninspektor das problemlos gestartete Studentenschiff abfangen lassen will ...

Bull: "... Ich weiß, auf welche Weise Sie Ihre Untersuchung durchgeführt haben. Glauben Sie, daß Sie recht haben?"

"Ich, Sir ... Ich dachte, Sir ..."

"So. Sie dachten. Was dachten Sie denn?"

"Diese Schiffe sind veraltet, Sir. Seit Jahren werden von uns keine mehr eingesetzt, und der Kalupantrieb ist ..."

Dann legt Bull los. "Dafür, daß sie nur bewohnte und bekannte Planeten anfliegen wollen - so wie es in den Anträgen zu finden ist -, reicht die technische Einrichtung dieses Schiffes restlos aus. Ich bin schon mit wesentlich unmoderneren, häßlicheren und keineswegs so gepflegten Schiffen geflogen."

 

Also: kein technischer Grund, warum dieses Schiff nicht fliegen darf. Reine, ausgelebte Willkür. Warum leckt ein Hund sich die Eier? Weil er's kann.

Dagegen kann man normalerweise Einspruch einlegen oder so. Aber das was folgt ist typisch PR. So als würde heute folgendes passieren: "He mein Oldtimer bekommt keinen TÜV! Dabei sieht der klasse aus!" "Kein Problem ich kenne den Verkehrsminister von früher her. In einer Stunde ist das geregelt."

 

PS: BMW hat mal ein Modell aus den 50er oder 60er aus Original Ersatzteilen neu aufgebaut und wollte den dann als Oldtimer neu zulassen. Das wurde verweigert! Begründung: Der Wagen sei ein Neuwagen, da ja erst jetzt erstellt und habe einige Voraussetzungen nicht. u.a. Katalysator, Gurte hinten, etc.

 

Also durchaus möglich, daß der etwas unsympatische Prüfer streng nach Vorschrift seine Pflicht tat. Und nur weil Bully einst mit einer Stardust I zum Mond flog, die sicher sehr gefährlich war, muß ja nicht alles eine Zulassung bekommen.

 

Eine Zulassung gab es für den Wagen schließlich als ein altes Fahrgestell aufgetrieben wurde. Darumherum wurde nun der Wagen restauriert und es gab eine Zulassung!

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Tja nur am Rande. Wer legt den Tüv oder ähnliches fest? Gibt es galaxisweite Standards die auf Gatas ebenso gelten wie im Imperium oder in der LFT?

 

Die Sicherheitsstandards die du für Häfen Typ A festlegst wie landung per Autopilot Fesselfeldüberwachung u.ä. sollten auch für Typ B und teilweise Typ C gelten. (Peilstrahl, Scann nach Waffen u.ä.) Darüberhinaus bei Typ A scanns schon am Rande des Systems. Stichprobenatrige Besuche an Bord. Begleitjäger etc. Lotsengebot?

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So in etwa?

]Raumhafen Kategorie A

Beispielswelten

Terra, Arkon, Akon, Olymp

 

Allgemeine Beschreibung

 

 

Sicherheitseinrichtungen

Massive Sicherheitsmaßnahmen sind vorhanden. Tastung auf Waffen und illegale Güter schon am Systemrand. Ebenso Polizei bzw. Begleitschiffe. Lotsenpflicht für alle Schiffe, die keine besonderen Lizenzen oder Sicherheitsstufen haben. Wie z.B. Schiffe der LFT Streitkräfte, der USO, regelmäßig verkehrende Handels und Passagierschiffe oder Schiffe mit diplomatischem Status. Überprüfung des technischen Zustands durch Dokumente, Scans und stichprobenartige persönliche Kontrollen! Fesselfeldgeneratoren und Trakrorstrahlen sind auf allen Landefeldern vorhanden. Separat pro Landefeld aktivierbare Paratronschilde (Kapazität gewaltig) sind vorhanden!

Anfliegende Raumschiffe werden per Autopilot an den Landeplatz geleitet.

 

 

Standarddienstleistungen

Start- und Landehilfe ein Antigravfeld

Externe Versorgung mit Energie

Austausch der Atmosphäre / Ergänzung der Sauerstoffvorräte (auch exotische Atmosphären)

Mediaanschlüße

Aktualisierung der Datenbanken für Astrogation

Versorgung mit Nahrungsmitteln und Trinkwasser

 

Übliche Sonderdienstleistungen

Umfangreiche Werftanlagen modernster Spezifikation auch Sonderanfertigungen sind kurzfristig umsetzbar

 

 

 

Raumhafen Kategorie B

Beispielswelten

Ferrol, Zalit

 

Allgemeine Beschreibung

 

 

Sicherheitseinrichtungen

gute Sicherheitsmaßnahmen sind vorhanden. Tastung auf Waffen und illegale Güter vor dem einschwenken in den Orbit. Polizeischiffe sind vorhanden. Überprüfung des technischen Zustands durch Dokumente und Scans

Fesselfeldgeneratoren und Trakrorstrahlen sind auf allen Landefeldern vorhanden. Separat pro Landefeld aktivierbare Paratron oder HÜ-schilde (Kapazität groß) sind vorhanden!

Anfliegende Raumschiffe werden per Autopilot an den Landeplatz geleitet.

 

Standarddienstleistungen

Start- und Landehilfe ein Antigravfeld

Externe Versorgung mit Energie

Austausch der Atmosphäre / Ergänzung der Sauerstoffvorräte (auch exotische Atmosphären)

Mediaanschlüße

Aktualisierung der Datenbanken für Astrogation

Versorgung mit Nahrungsmitteln und Trinkwasser

 

 

Übliche Sonderdienstleistungen

Umfangreiche Werftanlagen moderner Spezifikation auch Sonderanfertigungen sind umsetzbar

 

 

Raumhafen Kategorie C

Beispielswelten

Filchner ; BASIS

 

Allgemeine Beschreibung

 

 

Sicherheitseinrichtungen

einige Sicherheitsmaßnahmen sind vorhanden. Tastung auf Waffen und illegale Güter vor dem einschwenken in den Orbit. einige Polizeischiffe sind vorhanden. Überprüfung des technischen Zustands anhand von Dokumenten.

Fesselfeldgeneratoren sind auf einigen Landefeldern vorhanden. Separat pro Landefeld aktivierbare Paratron oder HÜ-schilde (Kapazität mittel) sind vereinzelt vorhanden!

Anfliegende Raumschiffe werden per Peilstrahl an den Landeplatz geleitet.

 

Standarddienstleistungen

Start- und Landehilfe ein Antigravfeld

Externe Versorgung mit Energie

Austausch der Atmosphäre / Ergänzung der Sauerstoffvorräte (bedingt auch exotische Atmosphären)

Mediaanschlüße

bedingte Aktualisierung der Datenbanken für Astrogation

Versorgung mit Nahrungsmitteln und Trinkwasser

 

Übliche Sonderdienstleistungen

Werftanlagen moderner Spezifikation Sonderanfertigungen sind regional erhältlich

 

 

Raumhafen Kategorie D

Beispielswelten

 

 

Allgemeine Beschreibung

 

 

Sicherheitseinrichtungen

Es sind kaum Sicherheitsmaßnahmen sind vorhanden. Stichprobenartige Tastung auf Waffen und illegale Güter vor dem einschwenken in den Orbit. Nur wenige Polizeischiffe sind vorhanden. Stichprobenartige Überprüfung des technischen Zustands an Hand von Dokumenten.

Fesselfeldgeneratoren sind auf nur auf ein oder zwei ausgewählten Landefeldern vorhanden. Separat pro Landefeld aktivierbare Normal-schilde (Kapazität mittel) sind vereinzelt vorhanden!

Anfliegende Raumschiffe werden Funkanweisung an den Landeplatz geleitet.

 

 

Standarddienstleistungen

Externe Versorgung mit Energie

Normalerweise Austausch der Atmosphäre / Ergänzung der Sauerstoffvorräte

Normalerweise Versorgung mit Nahrungsmitteln und Trinkwasser

 

 

übliche Sonderdienstleistungen

eingeschränkte Reparaturmöglichkeiten sind vorhanden

 

Gruß Logarn:wave:

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Tastung auf Waffen und illegale Güter. Wie soll das gehen ???

Raumhafen der kategorie C dürften als Standard Fesselfeldgeneratoren (heißt das so bei Perry ?) verwenden.

Statt Polizeischiffe Raumschiffe der Systemsicherheit ?? Geleitschiffe ab auftauchen im System ist daß gedeckt durch Romane ??? Lotsen wären mir jetzt auch nicht wirklich bekannt ??

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Hi,

 

die Traveller Definition:

 

Raumhäfen (Starports) werden in Bezug auf ihre technische Ausstattung und ihre Möglichkeiten in Kategorien A-E und X unterteilt.

 

A – Ein extrem moderner Raumhafen, der nicht nur Starts und Landungen erlaubt, sowie das Löschen von Ladung im Orbit, sondern auch Einrichtungen vorhält in denen interstellare und planetare Raumschiffe gewartet bzw. sogar gebaut werden können.

B – Ein hochtechnisierter Raumhafen, der alle Möglichkeiten eines Raumhafens bietet, außer dass hier keine Raumschiffe gebaut werden.

C – Ein durchschnittlicher Raumhafen mit einfachen Wartungsmöglichkeiten

D – Ein schlechter Raumhafen ohne Wartungsmöglichkeiten

E – Ein fester Untergrund mit einem Schild: Raumhafen

X – Kein Raumhafen vorhanden

 

Ciao

Birk:crosseye:

 

Anbei das bei uns gültige Handbuch für die Hafenverwaltung

 

„Handbuch für die Hafenverwaltung“ (HHV),

LFT Verwaltungscode 1 (LFT-VC 1)

 

§1 Alle Schiffe und Fahrzeuge die im System eintreffen, müssen bei Eintritt in den Normalraum sofort ihren korrekten Identifikationscode über einen Transponder ohne Unterbrechung senden. Des Weiteren müssen diese Schiffe sofortigen Kontakt mit dem nächstgelegenen Raumflugkontrollzentrum aufnehmen. Im Rahmen dieser Kontaktaufnahme werden spezielle Gesetze, Regularien und Anforderungen an den Verkehrsbetrieb innerhalb des Systems übermittelt. Anordnungen des Raumflugkontrollzentrums, sind unmittelbar und unbedingt Folge zu leisten.

 

§2 Bei Ankunft in einem Raumhafen, müssen sich alle zivil genutzten Fahrzeuge unmittelbar und sofort bei den zuständigen Autoritäten melden. Alle relevanten Dokumente, Aufzeichnungen und Registraturen die den Zustand des Schiffes, seiner Besatzung und seiner Fracht betreffen, sind vorzulegen. Darüber hinaus gehende Informationen, die im Interesse der Sicherheit durch die Hafenbehörden als notwendig erachtet werden, sind nach Aufforderung vorzulegen.

 

§3 Abs.1 Jedes Raumschiff muss folgende amtlich gesiegelten und entsprechend der allgemein gültigen Regularien (vgl. §§7; 12; 14 LFT-VC 1, Add. 2) regelmäßig aktualisierten Dokumente, jederzeit vorlegen können:

 

1. Raumschiffbrief (amtlich beglaubigt)

2. Logbuch (signiert durch Kapitän)

3. Medizinisches Logbuch (signiert durch medizinischen Offizier)

4. Ladungsdeklaration (signiert durch Ladungsoffizier)

5. Passagierdeklaration (signiert durch Steward)

6. Mannschaftsdeklaration (signiert durch Kapitän oder Eigner)

7. Logbuch der technischen Sicherheit (signiert durch Chefingenieur)

 

Abs.2 Verzögerungen und Kosten die aus der Validierung der Dokumente oder aufgrund von Unvollständigkeiten resultieren, gehen zu Lasten des Eigners eines Raumfahrzeuges. Darüber hinaus können durch die örtlichen Autoritäten angemessene Bearbeitungsgebühren und Ordnungswidrigkeitsentgelte erhoben werden. Sollte es notwendig erscheinen, können weitere Maßnahmen, die dem Ziel der Sicherheit des allgemeinen Raumverkehrs oder der regionalen Sicherheit dienen, entsprechend der allgemeinen Statuten erwogen oder verhängt werden.

Abs.3 Quarantäne, Konfiszierung von Waren oder des Schiffes müssen dem Eigner oder Kapitän innerhalb von 60 Standardminuten schriftlich begründet werden. Es gelten die allgemeinen Regularien für Widersprüche zu amtlichen Deklarationen

 

§4 Abs.1 Sicherheitsbestimmungen für Raumschiffe im interstellaren und interplanetaren Verkehr ( vgl. LFT-VC 1, Tech-Add. 1)

 

1. Computer Software

a. Interner Sicherheitscheck durch den Softwareproduzenten alle 2 Jahre, sowie nach jedem Update bzw. jeder Veränderung der allgemeinen Daten Struktur

 

2. Notfallplan

a. Ein Raumanzug pro Mannschaftsmitglied

b. Ein Notfall-Raumanzug pro Luftschleuse

c. Ein Standard-Versorgungs-Paket „Lebensfeindliche Umgebung“ (vgl. LFT-VC 1, Tech-Add. 1 §§ 17a; 18; 19c) pro vier Personen im Beiboot

d. Ein Standard-Überlebens-Paket (vgl. LFT-VC 1, Tech-Add. 1 §§ 17b; 18; 19a) pro Luftschleuse

 

3. Notfallmedizin

a. Medizinische – Standard - Notfallkoffer (vgl. LFT-VC 1, Tech-Add. 1 §§ 12; 14; 19b und Med-Add. §§ 27; 28 Abs.2) müssen in ausreichender Menge vorgehalten werden.

b. Zusätzliche Medizinische – Standard – Notfallkoffer, gut zugänglich und besonders sichtbar, müssen an Orten besonderer Gefährdung vorgehalten werden

 

4. Werkzeuge

a. Für jede technische Einrichtung müssen den Anweisungen des Herstellers entsprechende Werkzeuge vorgehalten werden

b. Für Notfallreparaturen muss ein Technisches – Standard - Notfallpaket (vgl. LFT-VC 1, Tech-Add. 1 §§ 13; 14; 19d), gut zugänglich und besonders sichtbar, an Orten besonderer Gefährdung vorgehalten werden

 

5. Rettungssysteme (vgl. LFT-VC 1, Tech-Add. 1 §§ 10 Abs. 1-12; 17; 19e)

a. Ausreichend Notfallhüllenreparatursysteme entsprechend den Bruttoregistertonnen des Raumschiffes

b. Gesonderter Stromkreis (Notfallaggregat) für Notfallbeleuchtung und Notfallcomputerbetrieb

c. Eine sofort installierbare „tragbare“ Notfallluftschleuse

d. Ein Strahlungsmesser pro Luftschleuse

e. Ein Rettungsspreizer, eine Rettungszange und Rettungsschere, gut zugänglich und besonders sichtbar, pro 500 Bruttoregistertonnen

f. Notfall Irisblendenöffner in der technischen Abteilung

g. Eine angemessene tragbare Arbeitsleuchte pro Mannschaftsmitglied

 

6. Überlebensausrüstung (vgl. LFT-VC 1, Tech-Add. 1 §§ 19f; 27; 25)

a. Atmosphärentester

b. Tragbares Notfunkgerät

c. Ein Rucksack pro Mannschaftsmitglied

d. Gaspistole und Leuchtmunition

e. Ein Multifunktionswerkzeug pro Mannschaftsmitglied

f. Fernglas und Nachtsichtgerät

g. Portables Notstromaggregat

h. Haltbare Notfallnahrungspakete für 7 Standardtage pro Mannschaftsmitglied

 

Abs.2 Sollten oben genannten Sicherheitsstandards nicht eingehalten werden, so dürfen die örtlichen Autoritäten Landung und Systemeintritt verweigern. Sollte es dennoch zu Systemeintritt oder Landung, aus durch den Eigner oder Kapitän zu verantwortender Notwendigkeit, kommen, so haben die örtlichen Autoritäten das Recht, entsprechend der Schwere der festgestellten Sicherheitsmängel, Ordnungswidrigkeitsentgelte, Strafen oder Stilllegung gegen den Eigner, bzw. das Schiff zu verhängen.

 

Vergleiche auch:

 

1. LFT-Verwaltungscode 1 (LFT-VC 1)

Allgemeiner Verwaltungscode entsprechend der Gesetzgebung und Rechtssprechung der Liga freier Terraner (LFT)

2. LFT-VC 1; Addendum 1 (LFT-VC1; Add. 1)

Erster Zusatz zum allgemeinen Verwaltungscode der LFT zur Ausführung der Richtlinien in der Zone 22

3. LFT-VC 1; Addendum 2 (LFT-VC1; Add. 2)

Zweiter Zusatz zum allgemeinen Verwaltungscode der LFT unter Berücksichtigung der Kriegs- und Krisensituation in der Zone 22

4. LFT-VC 1; Technisches Addendum (LFT-VC1; Tech-Add.)

Technische Spezifikationen allgemein akzeptierter Standards im Verwaltungsraum der LFT

5. LFT-VC 1; Medizinisches Addendum (LFT-VC1; Med-Add.)

Medizinische Grundlagen, Definitionen und Standardprozeduren im Verwaltungsraum der LFT

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Geleitschiffe ab auftauchen im System ist daß gedeckt durch Romane ??? Lotsen wären mir jetzt auch nicht wirklich bekannt ??

 

Da wüßte ich jetzt auch nicht, wo's herkommen soll. In meiner Erinnerung melden sich einfliegende Raumschiffe bei der Flugkontrolle für das System (wer das nicht so schnell wie möglich tut, der wird entsprechend Streß mit der Systemverteidigung bekommen) und bekommen dann einen Kurs zugewiesen, an den sie sich halten müssen (sonst gibt's wieder Streß, siehe oben). Zollkontrollen finden am Boden statt.

 

Fernabtastung nach verbotener Fracht stell ich mir mit dem etablierten Sensorium ziemlich unmöglich vor. Wie entdeckt man zehn Kilo Kokain, versteckt in den Luftschächten, oder 300 illegale Tigerfelle? Was man anmessen kann, ist z.B. das Hochfahren von Energieerzeugern, die während des Landeanflugs untypisch viel mehr Energie bereitstellen als der Antrieb braucht ... da werden Alarmsignale anspringen, denn so etwas passiert sonst unmittelbar vor dem Aufspannen eines leistungsstarken Schutzschirms und dem Eröffnen des Feuers auf ausgewählte Ziele.

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Massive Sicherheitsmaßnahmen sind vorhanden. Tastung auf Waffen und illegale Güter schon am Systemrand. Ebenso Polizei bzw. Begleitschiffe. Lotsenpflicht für alle Schiffe, die keine besonderen Lizenzen oder Sicherheitsstufen haben. Wie z.B. Schiffe der LFT Streitkräfte, der USO, regelmäßig verkehrende Handels und Passagierschiffe oder Schiffe mit diplomatischem Status. Überprüfung des technischen Zustands durch Dokumente, Scans und stichprobenartige persönliche Kontrollen! Fesselfeldgeneratoren und Trakrorstrahlen sind auf allen Landefeldern vorhanden. Separat pro Landefeld aktivierbare Paratronschilde (Kapazität gewaltig) sind vorhanden!

Anfliegende Raumschiffe werden per Autopilot an den Landeplatz geleitet.

 

So was sehe ich da als Sicherheitsmaßnahmen eines Raumhafens,

 

*Anfliegende Raumschiffe können per Autopilot an den Landeplatz geleitet werden.

*Landefelder verfügen über eigene Schutzschirme zur Sicherheit

*Traktorstrahl und Fesselfeldprojektoren zur Sicherung startender und landender Raumschiffe.

*Überprüfung des technischen Zustands durch Dokumente, Scans und/oder stichprobenartige persönliche Kontrollen.

*Verteidigungsanlagen zur Zerstörung von abstürzenden Raumschiffen.

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Geleitschiffe ab auftauchen im System ist daß gedeckt durch Romane ??? Lotsen wären mir jetzt auch nicht wirklich bekannt ??

 

Da wüßte ich jetzt auch nicht, wo's herkommen soll. In meiner Erinnerung melden sich einfliegende Raumschiffe bei der Flugkontrolle für das System (wer das nicht so schnell wie möglich tut, der wird entsprechend Streß mit der Systemverteidigung bekommen) und bekommen dann einen Kurs zugewiesen, an den sie sich halten müssen (sonst gibt's wieder Streß, siehe oben). Zollkontrollen finden am Boden statt.

Ist sicher unterschiedlich aber auf Arkon sind Begleitschiffe die Regel auch in den Romanen

Fernabtastung nach verbotener Fracht stell ich mir mit dem etablierten Sensorium ziemlich unmöglich vor. Wie entdeckt man zehn Kilo Kokain, versteckt in den Luftschächten, oder 300 illegale Tigerfelle? Was man anmessen kann, ist z.B. das Hochfahren von Energieerzeugern, die während des Landeanflugs untypisch viel mehr Energie bereitstellen als der Antrieb braucht ... da werden Alarmsignale anspringen, denn so etwas passiert sonst unmittelbar vor dem Aufspannen eines leistungsstarken Schutzschirms und dem Eröffnen des Feuers auf ausgewählte Ziele.

Scanner können nicht alles entdecken aber bei gesenketn Schilden sollte eine Durchleuchtung möglich sein. Sie könnte eine abweichende Personenzahl oder abweichende Containerzahlen schon feststellen. Sicher nicht 500g Zigaretten oder so.

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PRTB 97

Anflug auf das Arkon System mit einem Frachter

Nach Austritt aus dem Linearraum Meldung per Funk bei der Systemüberwachung.

Genehmigung für Linearetappe innerhalb des Systems nach Funkanfrage.

Landung ohne gesonderte Kontrolle nur die Frachtpapiere werden per Funk übertragen.

Nur die Landefelder werden durch Roboter vor unbeabsichtigten Zutritt gesichert.

Eine Kontrolle erfolgt erst beim Verlassen des Raumhafens.

 

Ich glaube nicht, daß Geleitschiffe üblich sind. Welche Romanquellen hast du.

 

Unabhängig von der technischen Möglichkeit einer Fernabtastung Ist da nicht die Regierung unabhängig von Grad des Raumhafens zuständig. ???

Den Autopiloten habe ich rausgenommen, dafür hab ich keine Beweise gefunden.

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PR-TB 90: der veraltete Frachter SONNE VON ARKON, registriert auf Zalit, fliegt Drorah an.

An der Systemgrenze rufen sie die Systemkontrolle. Man fragt nach dem Namen des Schiffsführers, dem Heimathafen und dem Zielplaneten.

Einflugerlaubnis wird erteilt für den Raumhafen von Galtos auf Drorah.

(Im Roman wird der Name Sphinx benutzt - soigar vom Akonen bei der Systemkontrolle. Nach heutiger Sichtweise wäre das bereits eine kaum verdeckte Beleidigung und würde von keinem Akonen ohne Widerspruch hingenommen ...)

Im System herrscht Transitionsverbot. Die SONNE VON ARKON schippert also dreißig Stunden bis zum fünften Planeten. Dort hält man sie als Schikane erst mal drei Stunden in einem Warteorbit.

Beim Landeanflug mit Antigravtriebwerk gibt's einen Zwischenfall: in eintausend Kilometern Höhe fallen die Antigravprojektoren aus. Da die Impulstriebwerke bereits ausgeschaltet sind, fällt die SONNE VON ARKON erst mal ungebremst zwanzig Kilometer in die Tiefe, ehe es gelingt, die Impulstriebwerke wieder hochzufahren. Die Landekontrolle ist stinksauer! Einige Minuten kommt echte Hektik auf, bevor die SONNE VON ARKON mit dem Mitteln des Raumhafens ("energetisches Landegerüst") aufgefangen wird.

 

In PR-TB 93 läuft der Einflug ins Trakarat-System im Prinzip ähnlich. Hier wird ein Geschwindigkeitslimit von 30% der Lichtgeschwindigkeit erwähnt.

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...

 

 

Unabhängig von der technischen Möglichkeit einer Fernabtastung Ist da nicht die Regierung unabhängig von Grad des Raumhafens zuständig. ???

Den Autopiloten habe ich rausgenommen, dafür hab ich keine Beweise gefunden.

Das mit der Regierung ist ein guter Einwand! Die Systemkontrolle ist sicher nicht abhänigig davon ob ich auf dem Zentralraumhafen von Terrania City oder auf einen Privatraumhafen in Grönland lande!

Autopiloten sind in der Serie wie es scheint tatsächlich nicht üblich. Fesselfelder etc. schon eher. Auf wichtigen Welten gibt es täglich sehr viele starts und landungen. Ein einziger Absturz könnte im Umkreis von zig Kilometern alles vernichten. Bei großen Schiffen welche abstürtzen und infolge dessen explodieren könnten ganze Kontinente verheert werden. Da muß es einfach Sicherheitsysteme geben. Aso solche energetische Landegerüste, Fesselfelder oder Traktorstrahlen sollten auf Raumhäfen bis Klassse C (abgestuft) vorhanden sein.

 

Was den Frachter angeht, der nur elektronische "Papiere" vorlegen muß, haben wir ja die Möglichkeit. Durch vergebene Lizenzen. Das hatte ich erwähnt unter Schiffen mit besonderem Status. Bei Schiffen die regelmäßig ein Sytem anfliegen oder ihren Heimathafen im System haben halte ich das für gegeben. Was Begleitschiffe angeht verfolgt man wohl keine einheitliche Linie. Ich kann mich gut an einen Roman erinnern (ich weiß nicht mehr welche Nummer) wo ein ankommendes Schiff (in diesem Fall war Atlan in der Maske eines adligen Arkoniden als "Schiffseigner/Käpitän" an Bord) sofort von Raumkreuzern in Empfang genommen wird und innerhalb Arkons zum Zielpunkt eskortiert wurde und zwar nicht als Ehrengeleit wie ich es in Erinnerung habe. Nun ist und war Arkon in letzter Zeit aber auch häufig in einer Art Kriegszustand was schon besondere Umstände sind.

Für die LFT gilt nach dem Schock ( bis nach 1338 zumindest) jedoch auch der Ausnahmezustand, damit könne wir eine Menge ungewöhnliche Maßnahmen begründen, wenn wir denn wollen.

Gruß Logarn

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Ein kurzer Einwurf - von wann stammen die jeweiligen Romanzitate?

Als ich ein Jugendlicher war, hieß es noch, dass Autopilotlandungen wegen der vielen Störgrößen nicht zu realisieren seien - heute sind sie Routine.

Vielleicht liegt hier einfach das Problem im Entwicklungsstand der Technik zum Zeitpunkt des (Roman-)Erscheinens.

Zumal es ja auch reine Robotschiffe gibt, die eigentlich nichts anderes als richtig gute Autopiloten sind.

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Ebenfalls Ewers Die TB mit diesen Nummern sind frühe Siebziger.

Wir können das Thema Autopilot optional anbieten. Ich weiß leider keine aktuellen Romane wo ein Autopilot erwähnt wird.

 

Das Problem bei Hausregeln ist immer die erwiesene Nähe zum Kanon auf die wir achten müssen.

Traktorenstrahlen und Fesselfelder sehe ich ebenfalls bis Klasse C Raumhafen.

Die Schutzschirme fürs Landefeld bis B und in Ausnahmefällen bis C

Überprüfung des technischen Zustands durch Dokumente, Scans und/oder stichprobenartige persönliche Kontrollen denke ich bis C und in Ausnahmefällen bis D

Verteidigungsanlagen bis C.

 

Soweit ok ??

 

LFT im Ausnahmezustand d.h. Kriegsrecht :?: wo steht daß ???

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.

LFT im Ausnahmezustand d.h. Kriegsrecht :?: wo steht daß ???..

Im Zusatzroman Antares Riff zum Beispiel. 1338 NGZ . Ich habe das aber auch noch irgendwo anders gelesen. Aber bis 1338 kann das als gesicherter Kanon angesehen werden. Und nach 1344 und dem entdecken der Kolonne auch.:wave:

Was Romane aus den siebzigern angeht, um die Zustände der Jahre 1331 ff. zu beschreiben. Das sollten wir gelinde gesagt vergessen. Da liegen selbst in der Serie viele Jahrhunderte dazwischen.

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