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</span><table border="0" align="center" width="95%" cellpadding="3" cellspacing="1"><tr><td>Zitat </td></tr><tr><td id="QUOTE">Arkanum S. 28/29: "Er [der Zauberer] muß daher nicht nur Gewalt über seine Stimme haben, sondern auch beide Hände frei bewegen können. In einer Hand kann er dabei den auf ihn eingestimmten Thaumagral halten, [...]<span id='postcolor'>

Den ersten Satz alleine kann man so verstehen, daß der Zauberer etwas Kleines in der Hand halten kann, solange die Hand (genauer: das Handgelenk bzw. der Unterarm) noch beweglich ist. "Frei bewegen" könnte aber auch bedeuten, daß sogar die einzelnen Finger frei beweglich sein müssen; dann kann man natürlich nichts in den Händen halten.

 

Nimmt man den zweiten Satz hinzu, ist letztere Auslegung m. E. zwingend; denn wenn "frei bewegen" bedeuten sollte, daß man trotzdem Gegenstände in der Hand halten kann, müßte diese Möglichkeit für den Thaumagral nicht mehr eigens erwähnt werden. Man kann hier den Umkehrschluß ziehen, daß die Hand nicht mehr frei beweglich ist, wenn der Zauberer Gegenstände - insbesondere Waffen - in der Hand hält, die kein Thaumagral sind.

 

Das ganze wird noch weiter untermauert durch folgendes </span><table border="0" align="center" width="95%" cellpadding="3" cellspacing="1"><tr><td>Zitat </td></tr><tr><td id="QUOTE">Arkanum S. 233/234: "Besonders praktisch ist diese Eigenschaft, wenn der magische Fokus gleichzeitig eine Waffe ist, da der Zauberer im Kampf ohne Verzögerung in einer Runde zuschlagen und in der nächsten Runde einen Berührungszauber anwenden kann."<span id='postcolor'>

Diese Passage macht für mich nur Sinn, wenn es ohne einen Thaumagral eine Verzögerung dadurch gibt, daß der Zauberer erst die Waffe wegstecken (und in der Runde danach wieder zücken) muß.

Ich gehe daher davon aus, daß es bei Gestenzaubern die allgemeine Regel ist, daß man keine (Nicht-Thaumagral-)Waffe in den Händen halten kann. Lediglich für Bärenwut mache ich persönlich eine Ausnahme, aber nicht wegen der Beschreibung des Gestenzaubers auf S. 28 des Arkanums, sondern wegen der Spruchbeschreibung des Zaubers auf S. 89, die einen Einsatz im Kampf voraussetzt, wobei bei Zauberern nicht ernsthaft von der Situation des waffenlosen Kampfes ausgegangen werden kann.

 

Grüße,

 

Hendrik, der wieder einmal voller Leidenschaft über eine Regelauslegung diskutiert, über die wahrscheinlich in der Praxis gar keine Uneinigkeit besteht tounge.gif

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Möget ihr stets das richtge Lied finden,

 

 

Hi Hendrik,

Deinen Ersten Schluß - wozu Thaumagral erwähnen, wenn es nicht notwendig ist - kann ich noch nachvollziehen, wenn ich ihn auch nicht teile, aber das ist was anderes.

Hingegen gehst Du mir mit der zweiten Schlußfolgerung zu weit.

Aus:

</span><table border="0" align="center" width="95%" cellpadding="3" cellspacing="1"><tr><td>Zitat </td></tr><tr><td id="QUOTE">

Arkanum S. 233/234: "Besonders praktisch ist diese Eigenschaft, wenn der magische Fokus gleichzeitig eine Waffe ist, da der Zauberer im Kampf ohne Verzögerung in einer Runde zuschlagen und in der nächsten Runde einen Berührungszauber anwenden kann."

<span id='postcolor'>

 

Läßt sich meiner Meihnung nach nur schließen, daß Du mit der Waffe in der Hand keine Berührungs - Zauber anwenden kannst - was ja auch logische ist.

Von anderen zB Gestenzaubern ist da nicht die Rede.

 

Bei mir als SL war es jedenfalls immer so, daß Du  - wenn Du beide Hände frei bewegen kannst, nicht frei hast! , Gestenzauber möglich sind.

Ich habe einfach Schwierigkeiten, mir vorzustellen,daß ein Zauberer, der  seinen Magierstab in der Hand hat, nicht in der Lage sein soll zu zaubern, also keine Gestenzauber machen darf.

Aber wie immer: jedem seine Regelauslegung wink.gif

und wenn wir uns - zumindest bei der Bärenwut eh' einig sind ...  cheesy.gif

 

Gruß

Kreol

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</span><table border="0" align="center" width="95%" cellpadding="3" cellspacing="1"><tr><td>Zitat (Kreol der Barde @ März. 20 2002,10: 09)</td></tr><tr><td id="QUOTE"> [...] Aus:

</span><table border="0" align="center" width="95%" cellpadding="3" cellspacing="1"><tr><td>Zitat </td></tr><tr><td id="QUOTE">

Arkanum S. 233/234: "Besonders praktisch ist diese Eigenschaft, wenn der magische Fokus gleichzeitig eine Waffe ist, da der Zauberer im Kampf ohne Verzögerung in einer Runde zuschlagen und in der nächsten Runde einen Berührungszauber anwenden kann."

<span id='postcolor'>

 

Läßt sich meiner Meihnung nach nur schließen, daß Du mit der Waffe in der Hand keine Berührungs - Zauber anwenden kannst - was ja auch logische ist.

Von anderen zB Gestenzaubern ist da nicht die Rede.

[...]

<span id='postcolor'>

 

Alle Berührungszauber sind Gestenzauber. Ich bin der Meinung, daß die Berührungszauber an dieser Stelle nur beispielhaft aufgeführt sind, weil sie die typischen Gestenzauber darstellen, die man im Kampf einsetzt. Aber hinsichtlich Bärenwut sind wir uns in der Tat einig.  <!--emo&tounge.gif

 

Hendrik, der jetzt zum Thema Gestenzauber einen eigenen Strang aufmachen wird

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