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Unterschreiten der Mindestwerte: Schwäche, Vollrüstung & Bihänder


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Hallo alle zusammen,

ich habe vor, als SL beim nächsten Spiel den Zauber Schwäche gegen die Nahkämpfer in meiner Gruppe einzusetzen, und bin etwas unsicher bezüglich der Konsequenzen für einen der Spieler. In der Gruppe besitzt momentan keiner den Zauber Stärke, also stellt sich für diesen einen SC die Frage, was passiert, wenn er die Mindeststärke für Vollrüstung sowie die Fähigkeit Kampf in Vollrüstung unterschreitet.

Ich habe schon einige andere Threads zum Thema "Mindestvoraussetzungen und Fähigkeiten" überflogen, aber die schienen sich v.a. mit dem Lernen von solchen Fähigkeiten zu beschäftigen. Mir ist wichtig, was passiert, wenn für eine bereits gelernte Fähigkeit die Mindestwerte, bes. in Stärke, unterschritten werden.

Der SC trägt Vollrüstung, beherrscht Kampf in Vollrüstung und hat (soweit ich weiß als einzige Waffe) den Bihänder gelernt. Seine Stärke befindet sich im 60er-Bereich, mit Schwäche wird also der Schwellenwert St61 weit unterschritten. Welche Konsequenzen hat dies für den SC? Verliert er die jeweiligen Fähigkeiten für die Wirkungsdauer vollständig, oder bekommt er nur Mali darauf? Wenn ja, welche?

1.) Zum Punkt der Vollrüstung: Ich würde das so interpretieren, dass er eine WM von -4 auf alle EW:Ang & WW:Abw bekommt; -2, weil er die Mindestwerte für das Tragen d. Vollrüstung selbst unterschreitet und noch einmal -2, weil er die allg. Fähigkeit Kampf in Vollrüstung nicht mehr beherrschen kann (DFR S. 99). Seid Ihr auch der Meinung, dass er Kampf in Vollrüstung vorübergehend völlig verliert, oder würdet Ihr im nur einen Malus auf evtl.e EW:Kampf in VR geben (was ziemlich milde wäre, weil solche EW bei uns kaum vorkommen)? Und denkt Ihr, dass sich die beiden Mali auf DFR S. 99 addieren?

2.) Zum Punkt des Bihänders: Wie würdet Ihr einen Bihänder führenden SC behandeln, der zwar Bihänder gelernt hat (EW+13), aber temporär St<61 hat? Würdet Ihr die Regel für Kampf mit unvertrauten Waffen einsetzen? Wenn ja: Nur die Regel für unvertraute Waffen generell (EW+4, normaler Schaden), oder für unvertraute Waffen, deren Mindestwerte unterschritten werden (EW+0, reduzierter Schaden: 1W6+1, DFR, S. 226)? Auch hier komme ich wieder auf die Frage zurück: Verliert ein Abenteurer die jeweilige Fähigkeit vorübergehend ganz, oder bekommt er nur eine negative WM? Wenn er die Fähigkeit selbst behält, welche Mali würdet Ihr für angemessen halten? (PS: Die Konsequenzen dürfen für diesen SC m.E. ruhig hart sein; wer auf beinahe Grad 6 nur den Bihänder und keine Zweitwaffe gelernt hat, ist selber schuld.)

vG

Eckard

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