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Schattendieb (Schattenmensch)

 

Ein Schattendieb ist eine kannibalische Unterart der Schattenmenschen. Er unterscheidet sich von diesen nur durch seine Ernährung. Wie sie ist auch er ein lebendig gewordener Schatten. Ein Schattendieb wird z.B. durch finstere Dämonen zum Leben erweckt, die den Schatten eines ihnen dienenden Finstermagiers zu bösartigem Leben erwecken. Schattendiebe treten daher nur sehr vereinzelt auf. Sie sind Einzelgänger, die von den anderen Schattenmenschen unerbittlich gejagt werden.

 

Wenn ein Schattendieb einen Schatten oder einen Schattenmenschen entführt hat, zieht er sich sofort in seinen geheimen Unterschlupf, meist eine von Pilzen erleuchtete Höhle nicht allzu weit entfernt, zurück. Aber bis man sie erstmal gefunden hat, können Tage vergehen...

 

Dort ernährt er sich von seiner Beute. Der Schatten einer Gr. 1-Figur kann ihn eine Woche, Gr. 2 zwei Wochen etc. versorgen. Nach dieser Zeit ist der Schatten völlig vernichtet und auch nicht wiederherstellbar, d.h. für den Betroffenen für immer verloren. Ein Schattendieb lebt von heute auf morgen und legt daher keine Vorräte an.

 

Die Auswirkungen des Schattenverlustes:

1. Sollte er von Fremden bemerkt werden, so besteht natürlich die Gefahr, daß der Beraubte der Hexerei verdächtigt wird...

2.  In jeglichem Licht erleidet er WM-1 auf alle EW und WW und WM-5 auf alle PW

Diese Wirkungen verfliegen, erst, wenn er wieder mit seinem Schatten vereinigt wird.

 

Sollte der Bestohlene dem Dieb auf die Schliche kommen, bevor der Schatten völlig zerstört ist, so kann er ihn wieder zurück erlangen. Dafür muß er jedoch seinen eigenen Schatten vollständig verspeisen. Dies ist natürlich nur mit dem Eßwerkzeug des Schattendiebs möglich, das dieser ständig bei sich trägt. Um sich damit nicht zu verletzen, muß dem Speisenden ein PW:Ge+25 gelingen, sonst schneidet er sich mit dem zweidimensionalen Messer in die Finger und trennt sich einen davon ab. Schatten schmecken leider nicht besonders gut, daher sollte dem Speisenden besser ein PW: Sb gelingen. Die Folgen einer Unbeherrschtheit richten sich ganz nach der Schwere des Ekels...

 

Schattendieb (Schattenmensch)

Gr.52W6+15 LP5W6+20 APRW85

HGW150RK ORRes+13/17/17

Ab+15+2waffenloser Kampf+12 (1W6 AP), zweidimensionales Messer+15 (1W+2)

 

Bes.: Erzielt der Schattendieb mit seinem Messer einen oder mehrere schwere Treffer und richtet dabei insgesamt mindestens so viel Schaden an, wie der Grad des Gegners beträgt (z.B. bei Gegner Gr.5 mind. 5 schweren Schaden), trennt er dessen Schatten mit einem deutlichen Ruck und einem ohrenbetäubenden Ploppen vom Rest des Körpers. Der Schatten sieht aus wie ein genauer Umriß des Angegriffenen. In der nächsten Runde kann er ihn an sich nehmen und verschwinden. In der Hand des Schattendiebs schrumpft der Schatten zu einer faustgroßen Kugel, die dieser so schnell wie möglich an seinem Körper verstaut.

Gegen das zweidimensionale Messer des Schattendiebs schützt keine Rüstung.

Der Schattendieb kann nur mit magischen Waffen verletzt werden.

 

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Hat was.

Das mit dem Verspeisen des Schattens, um ihn wiederzuerlangen, gefällt mir weniger. Klingt irgendwie dämlich, nach Klamaukhorrorfilm.

Alternativen:

- Schattendieb plätten, dann werden alle Schatten frei, die er in seinem Leben gefuttert hat, und kehren zu ihren Besitzern zurück.

- Den eigenen Schatten (die Kugel) berühren, dann gehört er (nachdem man einen Kälteblitz kassiert hat) einem wieder. Wenn man andere Kugeln berührt als die eigene, passiert gar nichts.

- Die Kugel einsacken und den Schatten mit eigener Magie (z. B. Macht über irgendwas) einsetzen können. Dann könnte man über seinen eigenen Schatten befehlen, in für Erkundungen einsetzen oder so.

 

Genug für heute,

 

Sir Killalot

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