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Hervorgehobene Antworten

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comment_819725

Hallo !

 

Ghulgift wirkt ja bekanntlich wie der Zauber Lähmung. Dieser kann mit Bannen von Zauberwerk aufgehoben werden.

Gilt dies auch für die vom Ghul verursachte Lähmung ? Logischerweise müßte hier doch eigentlich Bannen von Gift genommen werden, oder bin ich da auf dem Holzweg ?

 

Wenn Bannen von Zauberwerk, dann stellt sich noch die Frage, ob ein Thaumaturg auch dazu in der Lage ist, den laut Regel kann dieser den Zauber nur auf ein Objekt (!= Wesen) wirken, wobei diese m.E. eigentlich eher verhindern soll, daß der Thaumaturg Kraftfelder und ähnliche nicht materielle Dinge bannen kann. Eigentlich sollte es keinen Grund geben, warum er sein Siegel nicht auch auf eine gelähmte Person malen kann.

 

Das wurde hier im Zusammenhang mit Versteinern schon mal diskutiert. Dort war der Consens, daß eine versteinerte Person wohl ein Objekt ist :D.

 

Wie seht ihr das mit der Lähmung ?

 

VG

 

Michael

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