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Woolf Dragamihr

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Alle Inhalte von Woolf Dragamihr

  1. Hm... ich hatte bis eben ICQ2go nicht gekannt, nutze aber schon seit Jahren Trillian und war eben sprachlos, als ich meine Kontakte in ICQ2go gefunden habe. Trillian scheint offensichtlich doch die Kontakte an ICQ weiterzureichen.
  2. @Fimolas, das Nachschublager ist in den Bergen!?
  3. Moin allerseits, anbei der aktuelle Status der Twyneddin-Über-/Einfall Karte. Die zwei dicken großen Pfeile stellen die geplanten Hauptangriffe der Twyneddin dar. Der kleine Pfeil ist die REK (Rosendorns Elite Kampfeinheit). Die violetten Zahlen sind die (aktuellen) Standorte der Abenteuer. Die Abenteuer 1-3 habe ich nicht eingezeichnet, da diese entweder in Thame oder in Darncaer stattfinden. Remark: Die Karte ist eine erweitere Karte basierend auf der Alba-Karte und darf nicht ohne Genehmigung des Rechte-Inhabers der Alba-Karte verwendet werden !=)
  4. Hier mal ein ganz kurzer Anriss davon wie mein Abenteuer ablaufen soll: Die SpF's werden beauftragt mit einem Trupp von albischen Elite-Kämpfern pronto nach Norwardstor zu reisen um dort die Stellung zu sichern und wenn möglich dann noch den Vormarsch der Twyneddin auszukundenschaften. Dort angekommen finden sie dann obiges Szenario vor -- wobei ich mir noch nicht endgültig sicher bin ob den SpF's sofort auffällt, das Gormigust halb die Seiten gewechselt hat. Der Ablauf des Abenteuers wird vorraussichtlich sehr frei sein. Die Spieler sollen hier auch am besten sehr diplomatisch vorgehen -- wobei auch Kampf zur Diplomatie gehören kann. Mir kommt es bei dem Abenteuer eher darauf an wie die SpF's vorgehen, weil sie es mit vielen Problemen gleichzeitig zu tun haben. Daher will ich ihnen auch viel Handlungsfreiraum lassen. Werde das Abenteuer die Tage das erste mal Testleiten. Danach kann ich dann auch etwas über die "Zielerreichung" sagen !=)
  5. Nachdem ich nun lange genug den Kopf an die Tür geschlagen habe, bin ich mit meiner Aufzeichnung der Lageorte von allen Abenteuern soweit fertig -- wo noch Fragen/Unklarheiten waren, habe ich diese in den entsprechenden Strängen gepostet. Werde mich nachher mal hinsetzen und versuchen eine entsprechende Karte zu erstellen.
  6. Davon gehe ich sowieso aus. Sprich: es muss nur dann einer Gruppe zugeteilt werden, wenn keiner abspringt.
  7. Bei mir passt der Zwerg auch rein !=) Ich hab auch kein Thema mit 6 Spielern.
  8. Ciao Shayleigh, gehe ich recht in der Annahme, das Dein Bote die Nachricht von Dinas Taran nach Thame bringen soll -- und daher die Orte auch das Start und Ziel für die SpF's ist? Danke & Ciao, Mick
  9. Moin, nachdem ich mich gerade damit befasse mir/uns einen grafischen Überblick über die Geschehnisse um den Einfall der Twyneddin zu verschaffen, lese ich mir gerade nochmal alle Abenteuer durch. Dabei ist mir folgendes aufgefallen: Dinas Taran liegt in Ywerddon. Warum ist das jetzt auch "Feindesland"? Und warum ziehen die SpF's nicht gleich von Thame nach Darncaer -- die Reise kannst Du ja "skippen" und mußt sie nicht aus-/anspielen. Lustiger Typo !=) Und was mir jetzt noch nicht so ganz klar ist, wo übergeben die SpF's die Informationen? Just my 2 cents, Mick
  10. Moin, nachdem ich ja meinen "Ausnahmenwunsch" schon angemerkt hatte, möchte ich hiermit meinen "Spielerwunsch" kundtun. Und habe mich damit auch Gradmäßig für mein Abenteuer festgelegt (Grad 5-6): (22) Maren Dünnbier - Hjaldis Briseis von Mopsos (Spitzbübin); Grad 5 - soziale und Bewegungsfertigkeiten (32) Jakob Richter - Jakob Richter Ataxiqiul (exilnahuatlanischer Tolucan-Priester), Grad 6 - Wissens-, Zauber- und Spielerfertigkeiten (42) Silke Walter - Okina Elenna Elwe (Waldläuferin/Druidin), Grad 5 - keine Angabe (43) Stefan Nietzold - ??? Tainard MacArdoch (Hexer), Grad 6 - keine Angabe (Spieler hat Beschreibung vorgelegt) (44) Uwe Ibsen - Torfinn Tuán Mac Cearbhaill [tu-aun mak cearol] (Fiann), Grad 6 - Bewegungs- und Kampffertigkeiten Danke & Gruß, Mick
  11. /me geht zur Tür zu dem "Bang Head Here"-Schild und macht die Ally-Mc-Beal-Therapie. !=) Hätte ich nur nix geschrieben ...
  12. Mal was ganz anderes, hat jemand schon einen taktischen Plan/Karte (oder war das strategisch? !=) von den ganzen Scharmützeln gemacht? Wenn nein, werde ich mich die Tage mal hinsetzen und das machen. Brauche das um mir einen Überblick über die "Gefahr" die sich in meinem Abenteuer aufbraut ein besseres Bild zu machen.
  13. @Rosi, Du wolltest auch mal MOD spielen, oder?
  14. @Calandryll, wie Torfinn schon sagte, wenn man mittels Kreditkarte bezahlt, kann man das auch monatlich bestimmen (sprich: das Abo einfach abbestellen, wenn Du nicht spielen willst). Ob man World of Warcraft auch mit Lastschrifteinzug spielen kann, weiss ich nicht. Genausowenig ob es Gametime-Karten für einzelne Monate gibt -- das halte ich aber für eher unwahrscheinlich.
  15. Ciao allerseits, ich bin relativ frei wer bei mir mitspielt, ich würde nur gerne vermeiden mit 4 Personen von der Anmeldung zusammen zu spielen, da unsere Ansichten bezüglich "Spass am Spiel" leicht divergieren und darunter würde nur die Gemeinschaft von allen leiden. Das wären dann: Rolf Bollmann, Stefanie & Wolfgang und Sönke/Bro. Bis später, Mick
  16. Ja, nur eben für mehrere Monate.
  17. Ich spiele -- so ich Zeit dazu habe -- auf dem (englischen) "Beta Server" (Faction, nicht PvP) -- sprich: der der auch schon in der Closed-Beta da war.
  18. Nice try. Ich liebe solche "Halbzitate". Nach Lektüre Deiner weiterführenden Argumentation wundert mich nicht, das Du folgendes Zitat weggelassen hast: Und nachdem Du offensichtlich zumindest teilweise Erfahrung mit der Rechtsprechung zu haben scheinst/glaubst, sollte Dir auch bewußt sein, das Urteile zwar gerne als Entscheidungsvorlage verwendet werden, aber noch lange nicht immer als "Gesetz" gelten, sondern andere Gerichte in ähnlichen Fällen sehr wohl auch anders Entscheiden können. Mit Deiner Argumentation wären de-facto auch keine Foto's mehr schützenswert, weil schließlich die Kamera das Bild gemacht hat -- der Mensch mußte ja nur auf einen Knopf drücken.
  19. Hallo LO Kwan-Tschung,wie kommst Du darauf, das ich die Beiträge nicht ganz durchgelesen hätte? Nur weil Raistlin jetzt versucht die Diskussion auf eine "generelle" Darstellung zu bringen, hat das nichts damit zu tun, das er diese Meinung auch schon in dem speziellen Fall vertreten hat. Darf ich deswegen jetzt nicht mehr auf den speziellen Fall eingehen? Ernsthaft, über einen "hypothetischen Fall" zu diskutieren macht anhand von Gesetzen absolut keinen Sinn, solange der "hypothetische Fall" nicht konkret dargestellt wird. Für mich ist der konkrete Fall, die Urheberrechts-Verletzung des Midgard Forums-Logos. Aber wie schon mehrfach gesagt wurden alle Argumente schon mehrfach vorgebracht und daher macht es keinen Sinn mehr weiter zu diskutieren. Und damit wird dies mein letztes Posting zu diesem in diesem Forum sein. Es sollte mittlerweile klar sein, welche Einstellung ich zu Urheberrechts-Verletzung habe. Grüße, Mick
  20. Natürlich, denn sonst würde derjenige, der es dort drauf gedruckt hat eine Urheberrechtsverletzung begehen. Genauso kann man als Privatmann davon ausgehen, daß ein regulär im Handel erworbenes Buch auch eine rechtmäßige Kopie darstellt.Falsch. Du redest von der "rechtmäßigen Kopie" der Werbebrochure, Marc hat von der "rechtmäßigen Kopie" des Logos gesprochen. Das sind zwei unterschiedliche Dinge. Und nur weil Du eine "rechtmäßige Kopie" einer Werbebrochure in der Hand hälst, beinhaltet das nicht automatisch die Übertragung aller Rechte an den Inhalten.
  21. Natürlich ist es trivial, aber genau dort im Browsercache liegt eine Kopie des Bildes, die man problemlos ausdrucken könnte, ohne aktiv eine weitere Kopie anzufertigen. Der Ausdruck zum Privatgebrauch ist dann ja wieder gestattet.Sag mal, willst Du es einfach nicht verstehen? Nur weil ich ein Messer besitze ist ein Mord damit immer noch nicht rechtmäßig. Du kannst nicht davon ausgehen das, nur weil der Browser aus technischen Gründen eine Kopie des Logo's auf Deinem Rechner erzeugt, und Du diese aus dem Browsercache herauskopierst, auch eine "rechtmäßige" Kopie hast. Das kann in analoger Anwendung wie eine "Kopierschutzverletzung" betrachtet werden. Wenn Du der Meinung bist das Du problemlos das MediaMarkt-Logo, von Du Deiner Meinung nach ja eine rechtmäßige Kopie hast, da jemand ein MediaMarkt-Prospekt in Deinen Briefkasten geworfen hat, über SpreadShirt auf T-Shirts, Tassen, Mauspads etc. anbieten kannst, dann mach das doch einfach mal. Danach wirst Du ein glasklares Verständnis des Urheberrechts haben.
  22. @Raistlin, als laut §2 Absatz (2) Satz 5 ist das Forums-Logo ein Werk zum Schutz nach Maßgabe des UrhG. Weiterhin kann man in §11 lesen welche Rechte ich habe. In §12 steht wie um die "Veröffentlichung" gestellt ist. Weiterhin sind die Paragraphen $15-18 auch ganz nett. Vielleicht wird Dir nach der Lektüre dieser Paragraphen mal klar, warum ich mich so aufrege. Wie schon mehrfach erwähnt bin ich der Urheber des Midgard-Forum-Logos. Jetzt aber nochmal zurückzukommen auf den von Dir so schön erwähnten Paragraphen §53 des UrhG. Er hat sieben Absätze (1) bis (7). Was schonmal prinzipiell nicht geht ist das vermischen von den Aussagen der einzelnen Absätze - außer es ist expliziet erwähnt. Fangen wir mal mit dem Absatz (2) an. Dieser listet in den einzelnen Sätzen auf, unter welchen Umständen eine Vervielfältigung erlaubt ist. Wenn man das genau liest, wird man feststellen, das Absatz (2) nicht anwendbar ist, da es weder zum eigenen wissenschaftlichen Gebrauch, noch zur Aufnahme in ein eigenes Archiv, noch zur eigenen Unterrichtung (bei Rundfunksendungen), sowie noch zu sonstigen eigenen Gebrauch (was in den Untersätzen a) und b) sich auf Zeitungen und Zeitschriften bezieht). In Absatz (3) geht es um Vervielfältigungsstücke von kleinen Teilen eines Werkes, von Werken von geringem Umfang oder von einzelnen Beiträgen, die in Zeitungen oder Zeitschriften erschienen oder öffentlich zugänglich gemacht worden sind, zum eigenen Gebrauch. Das ist hier nicht der Fall, das es um das Urheberecht eines "Lichtbildes (oder ähnliches)" geht. Absatz (4) behandelt grafische Aufzeichnungen von Musik, sowie eines Buches oder einer Zeitschrift -- ergo, passt hier auch wieder nicht. Bei Absatz (5) handelt sich um eine Einschränkung bezüglich "Datenbankwerke", passt hier auch nicht. Der Absatz (6) behandelt wiederum Zeitungen und vergriffenen Werke, hier gilt in analoger Anwendung das schon zu Absatz (4) und (5) gesagte. Bei Absatz (7) bin ich mir nicht sicher ob er passt, falls das aber der Fall ist, wäre es eine Anspruchsgrundlage gegen die Nutzung. Also bleibt nur Absatz (1) übrig, auf diesen bin ich aber schon in meinem ersten Posting eingegangen und habe dort ganz klar dargelegt, warum es keine Anspruchsgrundlage für die Nutzung ist. Aber vielleicht nochmal ergänzend zu Deinem Verständnis: Du kannst keine "rechtsmäßige Kopie" eines "Lichtbildes" nur dadurch haben, das Du es im Web anschaust. Deswegen bist Du auch nicht zur Vervielfältigung berechtigt. Daher ist der zweite Satz von Absatz (1) hinfällig.
  23. *knockknock* Anyone at home, McFly? Wenn Du physisch in einen Copy-Shop gehst und Dir dort eine Kopie machst, ist das etwas ganz anderes, als wenn ein Copy-Shop im Internet das jedem anbietet. Und zu dem Thema "rechtswidrig hergestellte Kopie": Wie kommst Du den auf die Idee nur weil Du auf einer Webseite ein Logo gesehen hast, das Du dann auch automatisch davon eine "rechtsmäßige Kopie" hättest? Weiterhin dürftest Du nebem dem "Urheberrecht" auch noch "Markenrechtliche" Probleme haben. Eine Marke muss nicht immer eingetragen sein um als Marke zu gelten. Sprich: selbst wenn das Urheberrecht nicht greifen sollte, wovon ich immer noch nicht ausgehe, dann greift mindestens noch das Markenrecht. Wenn ich noch mehr Urheber-Ingnoranz lese, bekomme ich, als Urheberrechts-Inhaber, richtig Lust mir einen Anwalt zu suchen. Ich glaube echt mich knutsch ein Elch.
  24. Wie Hajo schon schrieb besteht ein kleiner Unterschied dazwischen ob Du das in dem Copyshop um die Ecke für Dich selber machst, oder einen Shop im Internet dafür nutzt. Im übrigen ist genau oben genannter Fall die Ausnahme die auch in dem von Dir zitierten Paragraph steht. Ich glaube Du hast zu "schnell" gelesen. Ich zitiere hier mal einen Auszug und markiere was ich meine: Ohne das ich jetzt Jurist bin, hier mal mein Rechtsverständnis:a) Die Firma Spreadshirt ist keine natürliche Person b) Die Firma Spreadshirt verdient Geld mit dem Verkauf von T-Shirts, Mousepads etc. -- damit dient die Vervielfältigung mittelbar einem Erwerbszweck c) Ich glaube nicht, das die Veröffentlichung von Logo's im Internet auf einer Webseite Dir eine rechtsmäßige hergstellte Vorlage zur Verfügung stellt. Nur weil es im Web zu bekommen ist, ist es noch lange nicht frei von Rechten d) Die Firma Spreadshirt nimmt Geld für den Verkauf der Gegenstände, damit ist die Kopie nicht unentgeltlich Weiterhin steht in so wie das Logo dort verwendet wurde, war das kein kleines Teil des Logos, sondern das komplette Logo. Aber bitte, liefere doch noch mehr Gründe warum die oben genannte Nutzung rechtswidrig ist.
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