Moin Moin!
Ich denke diese Problem wurde schon bis zum Umfallen diskutiert aber ich finde in einer Frage immer noch keine Ruhe:
Im Fall daß der Zauberer mit "Macht über die Sinne" oder "Blendwerk" eine andere Person ( z.B. einen bekannten Krieger) darstellen will gilt laut Regeln folgendes:
"Kämpft ein Zauberer als Illusionsgestalt mit seinem Opfer, so greift er wie das reale Vorbild seiner Illusion an, d.h. er übernimmt dessen Erfolgswert für Angriff und verursacht auch den entsprechenden Schaden".
Den Schaden sehe ich ja noch ein, aber warum der Erfolgswert?
Der Zauberer könnte dann ja gegen jeden beliebigen Gegner z.B. einen "Illusions Morley Mac Tilion" mit Langschwert +21 (1W6+5) vorgaukeln, ist das nicht ein bischen zu mächtig?
Bis jetzt habe ich das immer so gehandhabt, daß der Zauberer mit seinem eigenen EW:Angriff rechnet, z.B. mit Dolch wenn aus dem Dolch ebend ein Langschwert wurde.
Alternativ könnte ich mir vorstellen, daß der Zauberer nur dann Langschwert +21 besitzt wenn das Opfer den dargestellten Krieger kennt.
Wie habt ihr das bis jetzt gehandhabt? Meint ihr daß der Zauber laut Regeln zu mächtig ist, und wenn ja wie habt ihr ihn entschärft?
Es grüßt Lasse alias "Vafthrudnir"!