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Hervorgehobene Antworten

comment_3529917

Zur Präzisierung: Es handelt sich um eine Mitglied des Spaevolks, Element Erde. (M4, MdS, S.252/253). 

Antwort: DFR, S. 240: rechte Spalte, letzter Absatz. Es gelten die Regeln für Angriffe in ein Handgemenge. Hier ist zu berücksichtigen, dass der Fengrip seine Opfer an der Bewegung hindern will. Arme bleiben frei, so lange das Opfer steht. Fällt es allerdings zu Boden, sieht das aufgrund der Besonderheiten des Erdelementars etwas anders aus. 

  • Ersteller
comment_3529928

Beim Text zum Fengrip steht: "Ein festgehaltener kann versuchen, sich wie in einem Handgemenge loszureißen". Das interpretiere ich so, dass der festgehaltene sich regeltechnisch nicht in einem Handgemenge befindet. Wenn dem so wäre könnte derjenige ja nur noch maximal mit einem Dolch kämpfen, das halte ich für unlogisch, schließlich sind nur die Füße umschlossen. Ich frage mich allerdings wie sich die Unfähigkeit sich fortzubewegen auf die Fähigkeit zu kämpfen auswirkt. Das steht nirgens explizit beschrieben.

comment_3529935

Grundsätzlich handelt es sich beim Kampf mit einem Fengrip immer um eine Handgemenge, wenn das Elementar den Gegner gepackt hat, da sie beide das gleiche Feld besetzen. Allerdings ist das jetzt kein Handgemenge im üblichen Sinn, so lange das Opfer noch steht. Dieses kann sich wie beschrieben losreißen oder  eine andere Handlung auswählen (Angriff, Zauber usw.). Allerdings ist zu berücksichtigen, dass es sich nur eingeschränkt bewegen kann (Abzüge bei Angriff und Abwehr). Gerade bei Flächenzaubern könnte das schlecht sein. Ich denke, dass der SpL hier ein bisschen ab- und zugeben muss, da der Fengrip ja auch keinen LP-Schaden verursacht.

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