Merl Geschrieben 24. April 2013 report Geschrieben 24. April 2013 Ausgehend von dieser Regeldiskussion, möchte ich hier bestimmte "Anwendungsszeanrien" diskutieren. Oder besser gesagt den Einsatz von Runenstäben unter "Powergaming Bedingungen". Ursprungsthema: Runenstab vs. geprägter Runenstab - Wer darf auslösen? Ob sie unübersichtlich ist oder nicht sei mal dahingestellt. Jedenfalls sind alle Usecases enthalten, die meiner Ansicht nach nicht so ohne weiteres aus dem Regelwerk abzulesen sind ... Ich bessere also nochmal nach: 1. a) Thaumaturg verwendet auf Ihn geprägten Runenstab, den er nicht selbst hergestellt hat. -> Ja einen, dieser kann zusätzlich zu seinen normalen Runenstäben getragen werden. b) Thaumaturg verwendet auf Ihn geprägten Runenstab, den er selbst hergestellt hat. -> Ja mehrere, solange die Grenze Anzahl Stufen = 3xGrad+3 zusammen mit den normalen Runenstäben eingehalten wird. c) Thaumaturg verwendet Runenstab, der auf eine andere Person geprägt ist, den er selbst hergestellt hat. -> Nein d) Thaumaturg verwendet Runenstab, der auf eine andere Person geprägt ist, den er nicht selbst hergestellt hat. -> Nein 2. a) Thaumaturg verwendet normalen Runenstab, den er selbst hergestellt hat. -> Ja mehrere, solange die Grenze Anzahl Stufen = 3xGrad+3 zusammen mit den eigenen, selbst geprägten eingehalten wird. b) Thaumaturg verwendet normalen Runenstab, den er nicht selbst hergestellt hat. -> Nein 3) a) Nicht Thaumaturg, verwendet normalen Runenstab -> Nein b) Nicht Thaumaturg, verwendet auf eine andere Person geprägten Runenstab -> Nein c) Nicht Thaumaturg, verwendet auf sich geprägten Runenstab -> Ja, einen. Grüsse Merl
Merl Geschrieben 24. April 2013 Autor report Geschrieben 24. April 2013 (bearbeitet) Ich denke vor allem der Fall 1b birgt ein erhebliches Powergaming-Potential. Es müssten aber gewisse Vorraussetzungen erfüllt sein. Der Thaumaturg sollte selbst Binden beherrschen und evtl über genug Geldmittel verfügen (siehe unten). Es ist glaube ich sehr schlau für den Thaumaturgen all seine Runenstäbe in der auf sich geprägten Variante mit ABW 1 herzustellen. Er schaltet dadurch zahlreiche Nachteile, die er beim Einsatz normaler Runenstäbe hat aus. 1. Beim Auslösen eines Artefaktes zählt man nicht als wehrlos. 2. Der AP-Verbrauch findet während des Herstellungsprozesses statt (während eines potentiellen Kampfes, verliert er also keine AP durch zaubern) 3. Er kann diese Artefakte auch im wehrlosen Zustand ausführen. 4. Optional (falls man das so spielt): Aus verschiedenen Diskussionen zum Auslösen von Artefakten, gäbe es eventuell auch die Möglichkeit mehrere Artefakte nacheinander in der selben Runde einzusetzen. Das wären mal die wichtigsten, die mir auf Anhieb einfallen. Evtl. stehen den Punkte 1-4 auch "Falschannahmen" meinerseits entgegen .... Was mir noch nicht klar ist, wie hoch sind die Kosten der Herstellung eines geprägten Runenstabes ABW1. Dies könnte eine "Regularium" sein. Grüsse Merl Hinweis: Fall nachträglich geändert Bearbeitet 24. April 2013 von Merl Fall nahcträglich geändert
Prados Karwan Geschrieben 24. April 2013 report Geschrieben 24. April 2013 Ich nehme mal an, du meinst Fall 1b. Du ignorierst die explizite Angabe, dass "erfahrene Nichtspielerthaumaturgen" (ARK, S. 245) diese geprägten Runenstäbe mit einer "niedrigeren ABW" (ebd.; von ABW 1 steht da nichts) herstellen können. Spielerthaumaturgen können dies, zumindest laut Regelwerk, nicht. Daher sind auch die Herstellungskosten irrelevant, da die Spielerfiguren solche Artefakte lediglich kaufen können. Darüber hinaus erhalten Opfer solcher Zauber aus geprägten Runenstäben immer einen Zuschlag von +8 auf ihren WW:Resistenz. Das ist ein nicht unbeträchtlicher Nachteil für den Zauberer. Grüße Prados
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