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Leonidas

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Beiträge von Leonidas

  1. Seit meiner Registrierung hier, vor fast zwanzig Jahren, hatte ich eine lange Midgard-Pause; als die mit M5 so langsam vorüber ging, war das Forum immer noch da und war mir als Mitleser beim Wiedereinstieg sehr hilfreich. Dank Forum&Foristen konnte ich auch in das Online-Rollenspiel hinein finden, was zu Lockdown-Zeiten gar nicht genug gepriesen werden kann!

    Danke, liebes Forum, liebe aktive Foristen und lieber Abd!

    👍

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  2. 👍

    Das Bettelmönch/Verschwender-Argument finde ich schlagend, deswegen gefällt mir der Vorschlag gut. 

    Sehr praktisch finde ich auch, dass sich das Ganze ohne weiteres im MOAM abbilden lässt: das Lerngold kann man wie gewohnt verbuchen und das Echtgold wird in die Geldbörse gepackt.

    vor 2 Stunden schrieb Yon Attan:

    Hausregel

    Die Ingame-Belohnungen, -Schätze,  etc. werden durch 5 geteilt. 1/5 erhalten die Charaktere weiterhin als Ingame-Währung. Die verbliebenen 4/5 gibt es nur als virtuelles Lerngold, welches (z.B. in einer Extra-Spalte bei den Erfahrungspunkten) vermerkt und nur zum Lernen verwendet werden kann.

    Wenn eine Gruppe von vier Spielern also bisher ingame 500 GS als Belohnung erhalten hätte, bekommt sie jetzt nur noch 100 GS. Diese 100 GS können in der Gruppe so verteilt werden, wie es sich aus dem Rollenspiel ergibt. Die Ingame-Preise für Ale, Waffen, Pferde, usw. bleiben gleich.

    Gleichzeitig erhält jeder Charakter 100 virtuelle Lern-Gold-Stücke. Diese virtuellen Goldstücke können (nur) zum Lernen und Steigern genutzt werden.

    Müssten es bei 4/5 nicht 400 virtuelle Lern-Gold-Stücke sein?

  3. Interessanter Strang, der noch mal verdeutlicht, wie vielfältig die Herangehensweisen an unser Hobby sind.

    Bei uns in der Runde gibt es keine Unterscheidung zwischen Abenteuern für Rollen-Spiel und solchen für Abenteuer-Spiel. Beides ergänzt sich und ist eigentlich untrennbar verbunden.

    Allerdings haben wir angefangen, zwischen Rollenspiel und Schauspiel zu unterscheiden. Schauspiel ist für mich das eher extrovertierte Auftreten des Spielers für seine Spielfigur, also zB das Sprechen mit verstellter Stimme oder Akzent, die Verwendung von seltsamem, mittelalterlich gemeintem Satzbau, oder auch das Ausspielen von „Marotten“, die nicht im Bezug zur Handlung stehen. Schauspiel in diesem Sinne ist nett, wenn es gut gemacht ist, aber ich halte es nicht (mehr) für einen notwendigen Bestandteil einer Rollenspielrunde. Ich kenne ein paar leidenschaftliche Rollenspieler, die miserable Schauspieler sind.

    Rollenspiel ist für mich, im Kern jedenfalls, wenn der Spieler für die Spielfigur glaubwürdige Entscheidungen trifft und sie glaubwürdig handeln lässt. Glaubwürdigkeit ist dann erreicht, wenn die Spielfigur aus ihrer Persönlichkeit und ihrer Welt heraus gespielt wird und nicht aus der Persönlichkeit des Spielers und seiner Welt heraus. Beispielsweise kommen in Fragen von Ethik&Moral eine mittelalterliche und eine moderne Person wohl gelegentlich zu unterschiedlichen Bewertungen; in einem mittelalterlichen Setting müsste der Spieler seine Figur dann möglichst nach dem handeln lassen, was er für mittelalterlich und der Persönlichkeit seiner Spielfigur für angemessen hält. Das setzt natürlich voraus, dass der Spieler wenigstens eine Grundvorstellung vom Setting hat und die Spielfigur eine wenigstens grob skizzierte Persönlichkeit hat, ganz ohne gehts nicht.

     

     

  4. Als wehrlos gilt ein Gegner u.a. dann, wenn er ahnungslos ist.

    „Ahnungslos ist er nur, wenn er bis zum Schluss nichts von dem kommenden Angriff weiß, z.B. wenn er aus dem Hinterhalt beschossen wird oder Opfer eines meuchlerischen Angris von hinten wird.“ (Kodex, S.71)

    Meiner Meinung nach kann man sich Situationen ausmalen, in denen ein Gegner, der nach vorne kämpft, bis zum Schluss nichts von dem Meuchelangriff von hinten weiß, wenn zB. der Assassine aus dem Nichts auftaucht und der Gegner von ihm nichts wußte und überzeugt war, den Rücken frei zu haben.

    „Im Zweifelsfall entscheidet der Spielleiter, ob eine Person wehrlos ist.“ (Kodex, S.71)

     

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