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masch474

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Über masch474

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  1. Die KEP Regeln sind eindeutig. Für das Überwinden von Gegnern gibt es KEP. Berserkergang stellt da keine Ausnahme dar. Ob ich nun im Kampfrausch meine Gegner bekämpfe oder sagen wir mal im Alkoholrausch macht da keinen Unterschied. Da in Midgard EP für das erfolgreiche und sinnvolle anwenden von Fertigkeiten verteilt werden, um so eine Verbesserung der Charakterfähigkeiten zu erzielen bekommt man selbstverständlich für so eine berauschte Kampfhandlung EPs. Auch wenn man hier jetzt mit Praxispunkten argumentieren kann, die EP stellen einen Gegenwert für die Übung, die man durch das Einsetzen der Fertigkeit erlangt, dar. Selbstverständlich übe ich auch im Berserkergang die kampftypischen Bewegungsabläufe. Da Berserkergang gleichermaßen Segen wie Fluch darstellt, würde ich es als Geschmacksfrage ansehen, ob man KEP für den fortgesetzten Kampf gegen Gruppenmitglieder verteilt. Aber pauschal ausschließen würde ich das nicht. Das Argument, man sein nicht Herr über die Lage und dürfe daher keine EPs kassieren, kann nicht gelten. Der Berserkende ist sich sehr wohl bewußt über das, was er tut, hat aber nur ein vermindertes Maß an Kontrolle über sein Handeln. Es ist kein 'Traum' für ihn. Ansonsten hätte er ja nicht die Möglichkeit, seinen Berserkerrausch abzubrechen, wenn keine 'fremden Gegner' mehr da sind. Er müßte ohne die Chance auf einen aktiven Abbruch (PW:In) auskommen und wie ferngesteuert weiterkämpfen. Ich behaupte, daß er schon das Wesentlich wahrnimmt, nur halt Probleme hat, seinen Körper zu bremsen, solange er noch auf Adrenalin ist. Gruß Markus Schultze
  2. Die meisten Vorschläge, diese Problematik in den Griff zu bekommen, stellen neben ihrer Gerechtigkeitsabsicht eigentlich nur eine Verkomplizierung der Berechnung dar. Da die KEP Vergabe nach den Regeln ohnehin schon sehr zeitaufwendig ist, kann ich folgende Hausregel anbieten: Der Meister legt schon vorher im Stillen einen KEP-Wert für einen Gegner fest. Im einfachsten Fall AP mal EP-Faktor. Diese Punktzahl verteilt er dann nach Gutdünken je nach Kampfbeteiligung an die Spieler. Übermacht, etc. kann man bereits vorher in einem höheren KEP-Wert berücksichtigen. Der Meister hat ja schließlich eine ungefähre Vorstellung davon, in welchem zahlenmäßigen Verhältnis sich die Kampfparteien gegenüberstehen. Im Mittel sind die so verdienten KEP für die Spieler gleich, mit dem Vorteil des geringeren Zeitaufwandes für die Kampfabwicklung. Zauberer, die mit Kampfzaubern auf die Gegner einwirken bekommen dann ihren entsprechenden Anteil in ZEP statt KEP "ausbezahlt". Durch diese Glättung der KEP-Verteilung fallen dann magische Schadensboni nicht mehr so ungerecht auf.
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