
Henni Potter
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Richtig, Eike! Die zweite Frage haben wir bisher nur aufgeworfen, aber nicht wirklich diskutiert (glaube). Die Lösung der ersten Frage ist vorrangig. Es scheint aber nur zu der üblichen "Wir-haben-halt-unterschiedliche-Auffassungen-und-respektieren-das"-Lösung zu kommen, so dass wir von mir aus so langsam zu Frage 2 übergehen können. Hendrik
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Das ist falsch. Würden wir so denken, würden wir behaupten, der Zustand des 30 jährigen Körpers endet nie mehr. Den Gedankengang verstehe ich nicht. Bitte erläutere ihn mir. Erläutere mir bitte auch, warum Deiner Meinung nach nach 10 Jahren nur die Alterungsstop-Wirkung des Zaubers endet, nicht aber die eigentliche Zauberwirkung, dass aus dem Körper eines 60jährigen (um bei Ranas Beispiel zu bleiben) der eines 30jährigen wurde. Eigentlich endet ein Zauber doch immer ganz und hat keine "gespaltene Wd" je nach Wirkung.
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1. Steht in der Spruchbeschreibung nichts von der Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes. Diese Frage ist jedoch nicht trivial, sondern durchaus sehr wichtig, daß es hätte erwähnt worden müssen, wenn es so wäre. 2. Würde nach Ende der 10 Jahre der Ursprüngliche Zustand wieder hergestellt, wäre keine reale Verjüngung eingetreten. Insofern ist der Vergleich mit Wunden Verursachen durchaus ernst gemeint. Die Wunden werden schließlich auch real erzeugt. Ebenso die Verjüngung. Die Spruchbeschreibung heißt: "gewinnt seine Jugend zurück". Wären Deine Annahmen richtig, wäre dieser Satz schlicht falsch. Zu 1. In der Spruchbeschreibung muss nichts stehen. Nach den allgemeinen Regeln von Zaubern ist völlig klar, dass ihre Wirkung am Ende der sog. "Wirkungsdauer" endet. Zu 2. Selbstverständlich ist eine reale Verjüngung eingetreten - aber eben nur für 10 Jahre. Bei Verursachen von Wunden steht keine Beschränkung auf 10 Jahre in der Spruchbeschreibung. Zum letzten Absatz: Die Spruchbeschreibung lautet meiner Erinnerung nach "gewinnt seine Jugend für 10 Jahre zurück".
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Nein, tun wir nicht. Der Körper altert ja wieder. Daß Alterung bei einem 30-jährigen noch nicht so stark zu spüren ist, wie bei einem 60-jährigen ist ja ein ganz anderes Problem. Noch einmal im Detail: Wir müssen bei Verjüngen zwei Wirkungen unterscheiden: Erstens erhält der Verzauberte den Körper eines Dreißigjährigen, zweitens altert dieser Körper zehn Jahre lang nicht. Einig sind wir uns darüber, dass der Alterungsstop nach zehn Jahren endet. Uneins sind wir in der Frage, ob die Dreißigjährigkeit ebenfalls endet oder fortbesteht. Hier hat bereits Prados darauf hingewiesen, dass nach der Spruchbeschreibung auch die Dreißigjährigkeit enden muss: Wenn der Verzauberte nur für zehn Jahre den Körper eines 30jährigen besitzt, dann muss er nach Ablauf dieser Wd wieder sein natürliches Alter haben. Würde er Eurer Ansicht gemäß vom körperlichen Alter von 30 Jahren aus weiter altern, hätte er diese Jugend sehr viel länger. Es geht mir nicht nur darum, dass er rein formell ein weiteres Jahr 30 wäre, sondern dass er eine vergleichbare Jugend über mehrere Jahre besitzt (so groß ist der Unterschied zwischen 30 und 33 z. B. nicht). Das lässt sich m. E. weder mit dem Wortlaut noch mit dem Sinn der Spruchbeschreibung in Einklang bringen. Ganz prinzipiell sehe ich auch keinen Grund, warum nach Ablauf der Wd nur ein Teil der Spruchwirkung enden sollte: Endet ein Zauber, so enden alle seine Wirkungen. Hinsichtlich der Dreißigjährigkeit fasst Ihr den Spruch quasi als einen Verwandlungszauber mit unendlicher Wd auf. Abgesehen davon, dass mir dieser Gedanke widerstrebt und sich dazu in der Spruchbeschreibung nichts findet, ist der Prozess dieses Zaubers nicht etwa Verwandeln, sondern Verändern! Schließlich weitet Ihr mit Eurer Auslegung die Möglichkeit, das Leben zu verlängern, auf ein m. E. bedenkliches Maß aus. Da man nicht gezwungen ist, Verjüngen am Ende der zehnjährigen Wd erneut zu wirken, könnte der Verzauberte erst einmal wieder auf ein (körperliches) Alter von z. B. 60 Jahren (wie in Ranas Beispiel) altern, bevor er sich erneut verjüngt. Dadurch, dass er sich so nicht alle 10 Jahre, sondern nur alle 40 Jahre verjüngt, gewinnt er sehr viel mehr Lebenszeit. Bei 5 gelungenen Anwendungen erreicht ein zu Beginn der Zauber 60jähriger bei Eurer Auslegung ein natürliches Alter von 240 Jahren (statt 110 Jahren). Ob das so gewollt ist? Zweifelnde Grüße, Hendrik
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Das zu Boden Fallen entspricht beim Verjüngen dem Erreichen des natürlichen Alterns nach Ablauf der zehn Jahre. Nichts anderes propagiere ich. Noch einmal: Die in der Spruchbeschreibung erwähnte beschleunigte Alterung binnen W% Minuten beim Fehlschlag ist etwas anderes als die "Alterung" bei schlichtem Ablauf der zehn Jahre. Letztere ist nichts anderes als eine Wiederherstellung des natürlichen Zustands, der keine W% Minuten benötigt, sondern m. E. augenblicklich geschieht. Den Vergleich mit Verursachen von Wunden meinst Du nicht ernst, weil dieser eine Wd von 0 hat (und nicht, wie bei Verjüngen, eine nachträgliche Angabe der Wd in der Spruchbeschreibung steht.
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Nur für´s Protokoll: Die beschleunigte Alterung setzt nur beim Fehlschlag des PW: Ko oder bei einem kritischen Zauberfehler ein.
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Doppelklinge
Henni Potter antwortete auf Akeem al Harun's Thema in Neues aus Schatzkammern und Schmieden
2. Vorschlag: Doppelklingen Diese Schwerter oder Dolche aus Schwarzsilber erzeugen auf das Schlüsselwort "Doppelklinge" hin ein Abbild von sich selbst in der anderen Hand des Kämpfers (ABW 5). Das Abbild kämpft magisch von selbst und landet am Ende der Runde einen Angriff, dessen Ergebnis dem ersten Angriffswurf (mit dem Original) entspricht. Insbesondere werden so kritische Treffer oder Patzer verdoppelt, deren Prozentwurf anschließend allerdings getrennt ausgewürfelt wird (hier wird das Ergebnis also nicht "verdoppelt"). Zerbricht die Abbild-Waffe beim Patzer, so brennt das Original aus. -
Doppelklinge
Henni Potter antwortete auf Akeem al Harun's Thema in Neues aus Schatzkammern und Schmieden
1. Vorschlag: Dopplersteine Diese Edelsteine können problemlos in den Griff einer magischen Waffe eingearbeitet werden. Auf ein Schlüsselwort hin bewirken sie, dass ein genaues Abbild der magischen Waffe in der anderen Hand des Kämpfers auftaucht. Beim Ausbrennen (ABW 5<span style='color:red'>*</span>) zerspringen die Steine und versetzen dem Besitzer einen leichten Schock, so dass dieser in der weiteren Runde nicht mehr handeln kann. Der Vorteil dieser Steine ist es, dass man den magischen Angriffsbonus einer Waffe auf beide EW: Angriff übertragen kann, was sonst beim Beidhändigen Kampf nicht der Fall ist. Der Gedanke von HarryB wird somit auf eine allgemeinere Ebene übertragen. Vielleicht könnte man sogar einen entsprechenden Zauber Doppelklinge entwerfen. <span style='color:red'>Edit schlägt (im zweiten Versuch) vor, die ABW an die magischen Boni der verdoppelten Waffe zu koppeln: Jeder magische Angriffsbonus erhöht die ABW um <s>2</s> 3, jeder magische Schadensbonus sogar um <s>3</s> 5. Ein Schwert *(+3/+3) hätte also eine ABW von <s>15</s> 24.</span> -
Dieses Argument halte ich für sehr stichhaltig. Euer Bruder Buck Dann will ich das Argument mal kommentieren: Es ist nicht zwingend! Wenn die Wirkungsdauer eines Zaubers endet, setzt danach wieder der normale Zustand ein. Wenn Stärke einer Person für zwei Minuten mehr Kraft verleiht, dann ist die Person nach den zwei Minuten wieder normal kräftig. Und wenn Verjüngen einem Menschen zehn Jahre lang den Körper eines Dreißigjährigen verleiht, dann hat sie nach den zehn Jahren nicht mehr diesen jungen Körper, sondern wieder ihren ursprünglichen. Das hat nichts mit einem "beschleunigten, magisch indizierten Alterungsprozess" zu tun (das ist allenfalls beim in der Spruchbeschreibung erwähnten Fehlschlag des PW: Ko oder des Zaubernwurfes so); es handelt sich schlichtweg um die Aufhebung der Spruchwirkung am Ende der Wd. Streiten kann man dann allenfalls darüber, ob der Körper, in den der Verzauberte sich zurückverwandelt, der zu Beginn der Verzauberung von 10 Jahren ist oder ob dieser Körper trotz des Zaubers weitere 10 Jahre gealtert ist. Für meine Begriffe verlängert ihr einen Teil der Spruchwirkung (die Dreißigjährigkeit) über die zehnjährige Wirkungsdauer hinaus. Mir gefällt daher Prados´ Auslegung besser. Aber Eure Meinung ist sicher gut vertretbar, wie ja auch der Hinweis von EK zeigt. Grüße, Hendrik
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Zauberschloss / Zauberschlüssel
Henni Potter antwortete auf Henni Potter's Thema in M4 - Gesetze der Magie
hilft! Ich hatte doch glatt nur auf die Spruchdaten (Wb=1 Tür) geschaut und den von HarryB zitierten Fließtext nicht beachtet. Das beantwortet schon viele meiner Fragen. Inzwischen neige ich auch nicht mehr dazu, eine Einschränkung wegen der Größe vorzunehmen. Auf keinen Fall würde ich die Möglichkeit eines Zauberschlosses davon abhängig machen, ob bzw. wieviel Metall sich in der Tür befindet, weil das in der Spruchbeschreibung - im Gegensatz zum Zauberschlüssel - nicht als Einschränkung genannt wird. Schließlich ist Metall nicht grundsätzlich magiefeindlich, wie Zauber wie z. B. Goldener Panzer zeigen. Grüße, Hendrik PS: Danke an Prados für die Antwort auf die Frage nach dem Unterschied zwischen Tür und Tor! -
Hallo, Shania! Prinzipiell musst Du für Deine Gruppe eine eigenen Leitlinie finden, mit wie vielen magischen Artefakten spielen willst und wie leicht diese erhältlich sein sollen. Als offizielle Leitlinie kann ich Dir aber die Ausführungen im Arkanum unter "Der Zauberladen" (S. 274/275) empfehlen. Dort findet sich insbesondere der Satz In dem Kapitel kommt die Kristallkugel nicht vor, ebenso wenig wie Artefakte ähnlicher magischer Potenz. Ich gehe davon aus, dass es auf Midgard einige Artefakte gibt, die noch aus den Zeiten vor dem Krieg der Magier herrühren. Das Wissen um die Herstellung solcher Gegenstände dürfte zu großen Teilen verloren gegangen sein. Deshalb sind solche mächtigen Artefakte heute Einzelstücke und wohl kaum auf einem freien Markt zu erwerben. Alle anderen Vorstellungen führen zu einer Spielwelt, in der sich jeder reichere Fürst oder Geschäftsmann eine solche Kristallkugel (oder ähnlich nützliche Dinge) würde sichern wollen! Grüße, Hendrik
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Entschuldigung, HarryB, für meine schlecht formulierte Bemerkung mit der "Selbstverständlichkeit". Ich wollte damit nicht meine Meinung in den Himmel loben, sondern folgende Alternative aufzeigen: Hier wird teilweise damit argumentiert, dass in der Spruchbeschreibung erwähnt wird, dass der Körper bei einem Fehlschlag sein natürliches Alter erreicht. Daraus wird der Umkehrschluss gezogen, dass das bei normalen Ende der Wd (also ohne einen Fehlschalg beim Würfeln) nicht so ist. Diesen Umkehrschluss halte ich nicht für zwingend. Ich meine, dass der Autor es nicht extra erwähnt hat, weil er es für selbstverständlich hielt. Nur beim Fehlschlag musste er es erwähnen, um festzulegen, dass der Alterungsprozess dann in W% Minuten einsetzt (egal, wie viel ansonsten von den 10 Jahren noch übrig wäre). Grüße, Hendrik
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Denkbar wäre übrigens auch noch folgende Interpretation: Nach Ablauf der 10 Jahre erreicht der Körper das Alter, das er bei der Verzauberung hatte. Beispiel: Ein 80jähriger wird verjüngt, ggf. sogar mehrmals hintereinander (nach Ablauf der jeweiligen 10 Jahre). Verzichtet er schließlich auf eine weitere Verlängerung, so ist er körperlich nach Ablauf der "Wd" von 10 Jahren weder 30 Jahre noch 90 (100, 110 usw., je nach Zahl der Verlängerungen) Jahre, sondern eben 80 Jahre. Begründung: Sein Körper konnte in den Jahren der Verzauberung nicht weiter verschleißen=altern, weil er magisch jung gehalten wurde. Was mir an dieser Interpretation nicht gefällt, ist, dass das "natürliche Alter" (also das Alter gemäß Zahl der Lebensjahre, dass man gemäß Spruchbeschreibung beim Fehlschlag erreicht) irgendwo noch gespeichert vorhanden sein muss. Man beachte, dass nicht nur bei einem Kritischen Zauberfehler sondern ganz einfach beim Misslingen eines PW: Ko laut Spruchbeschreibung den Körper dieses natürliche Alter einholt. Wie sollte das geschehen, wenn - meiner obigen Argumentation zufolge - das Alter während der Wd "aufgeschoben" war? Es scheint mir eher so zu sein, dass der Körper trotz der wirkenden Magie tatsächlich weiter altert und am Ende der Spruchdauer sein natürliches Alter wieder erreicht (s. meinen vorigen Beitrag). Hendrik
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Ich schließe mich Prados` Meinung an, mit Ausnahme der Tatsache, dass der Verzauberte m. E. am Ende der Wd schlagartig (und nicht über ein Jahr verteilt) altert, genau wie beim Misslingen des PW: Ko. An Prados´ Argumentation überzeugt mich, dass die Spruchbeschreibung mit den Worten "für 10 Jahre" nichts anderes als eine nachträgliche - oder sagen wir lieber "verklausulierte" - Angabe der Wd ist; die "offizielle" Wd von 0 wird wohl in erster Linie angegeben, damit man den Zauber nicht bannen kann. Den Rest der Spruchbeschreibung lese ich dann so, dass beim Misslingen des PW bzw. Kritischem Fehler beim Zaubern "keine weitere Verjüngung mehr möglich ist". Das soll m. E. die einzige Folge sein, die nur in dieser Konstellation auftritt. Die weitere Folge, dass den Verzauberten sein wahres Alter einholt, tritt sowohl beim Fehlschlag als auch beim Ablauf der Wd ein. Dass man nach Ablauf des Zauber wieder sein normales Alter hat, ist m. E. ganz selbstverständlich und muss nicht erwähnt werden. Ein Unterschied zum Fehlschlag besteht nur darin, dass bei letzteren der Körper "binnen W% Minuten" (wegen dieser Angabe steht der Satz im Regelwerk) sein aufgeschobenes Alter erreicht; denn ein erneutes Verjüngen dürfte im Normalfall nicht in der letzten Sekunde der zehnjährigen Wd gewirkt werden, sondern aus Sicherheitsgründen zumindest einige Stunden früher. Beim "natürlichen" Ablauf der Wd ist für mich hingegen klar, dass sofort der Körper nicht mehr den Alterszustand eines Dreißigjährigen hat, sondern seinen natürlichen. Grüße, Hendrik
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Mit den beiden genannten Zauber kann man eine "Tür" magisch öffnen bzw. verschließen. In meinem letzten Con-Abenteuer planten meine Spieler, ggf. ein großes, nur mit einer großen Querstange gesichertes Burgtor mittels Zauberschlüssel zu öffnen. Dazu kam es dann nicht, weil es doch noch ein Hintertürchen gab (das Abenteuer nämlich ), aber mich interessiert doch die Frage, wie groß die verzauberte Tür bei den beiden genannten Sprüche sein darf. Würdet Ihr Einschränkungen vornehmen, oder können sogar die Tore nach Walhalla so verzaubert werden? Gibt es einen Unterschied zwischen "Tür" und "Tor"? Was ist mit "Fensterläden" u. ä.? So many questions... Best, der Fragen-Reiche
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Midgard Con Langeleben 2003 (22.-24.08)
Henni Potter antwortete auf Ain_el_Atbara's Thema in Midgard Cons
Hach, die Cons werden immer schöner! Man kennt immer mehr Leute und hat Freude am Wiedersehen. Das Schönste ist es aber weiterhin, die <s>Schwampflinge</s> Forumlinge kennen zu lernen, die man bisher noch nicht live und in Farbe gesehen hatte. So spielte ich - Freitag Nacht mit Antje und HarryB (und einem Mitspieler meiner alten Münster-Runde, den ich seit sechs Jahren nicht gesehen hatte); - Samstag unter Bethinas charmanter Leitung (nochmal ) u. a. mit Odysseus und Leif Johannsson (ja, Harry, und nochmal mir Dir! ); Samstag Nacht und Sonntag leitete ich dann für W...Eike ("Nein, ich will nicht, dass wir Musik hören, das lenkt mich ab!" ), Joachim und Estepheia (und nochmal Odysseus). Außerdem konnte ich Samstag Nachmittag noch einen Kaffee mit "Gaststar" Prados trinken. Höhepunkt des WE war allerdings für, dass mich Samstag Abend Elsa ansprach!!! ... Okay, es war nur eine Bemerkung zum letzten WE in Neuwied (Agadur hatte gepetzt! ), aber ich fühlte mich gesegnet und trug zur Erinnerung für den Rest den Cons den "Elsa Franke"-Button, der im Gruppenleiterraum zurück geblieben war. Herzliche Grüße an alle, die da waren, und mitleidige Grüße an alle, die gefehlt haben, Hendrik -
Magische Saiten - wie bekommt man sie?
Henni Potter antwortete auf Tseen's Thema in M4 - Gesetze der Magie
Na ja, ich vermute, dass es sich bei dem Staub um solchen handelt, der bei der Herstellung eines Steins der Macht anfällt; es wäre doch ziemliche Verschwendung, wenn man ansonsten einen solchen magischen Gegenstand nur herstellt, um ihn dann zu zerdeppern und für was anderes zu benutzen. Sind denn die Waelinger so gut in der Instrumentenherstellung? Ich habe leider nicht die Neuauflage des Waeland-Quellenbuchs, meine aber mich zu erinnern, dass waelische Skalden (ähnlich wie scharidische Dichter) ihre Zauberlieder ohne Zauberinstrument wirken. Vielleicht wäre eine valianische Herkunft ja das Richtige: Die Seemeister hatten nun definitiv sowohl mit den Elementen Luft/Wasser und hochwertiger Magie (Namensmagie und Bardenlieder sind ja eng verwandt) zu tun. Und Seemeister bilden ja auch immer wieder einen gern genommenen Hintergrund von Abenteuern, z. B. in den kleinen Episoden des Zyklus der Dunklen Meister (den Du hier auch einbauen könntest). Mit anregenden Grüßen, Hendrik -
Magische Saiten - wie bekommt man sie?
Henni Potter antwortete auf Tseen's Thema in M4 - Gesetze der Magie
Zu einer erainnischen Harfe passen am besten Mondstrahlsaiten (Arkanum S. 250), deren Herstellung auf die Coraniaid zurückgeht. Nun wird man in den Küstenstaaten wohl kaum einen Erben dieser Elfenrasse antreffen, aber vielleicht ist einem wahren Meister des Instrumentenbaus auch in den Küstenstaaten das "Rezept" geläufig: Laut Arkanum benötigt man Sternensilber (das auf S. 227 genauer beschrieben wird) und Staub von Steinen der Macht. Beides sollte auch in den Küstenstaaten auftreibbar sein. Der Barde könnte so in einem ersten Mini-Abenteuer auf die Spur des Meisterthaumaturgen gelange, welcher aber nur noch genug Material für ein oder zwei weitere Mondstrahlsaiten hat. In 1-2 weiteren Episoden muss der Barde dann Sternensilber den magischen Gemmenstaub besorgen, damit der Meisterthaumaturg weiter arbeiten und die Harfe vervollständigen kann. Grüße, Hendrik -
Zeitpunkt des Pfeilschadens im Kampf
Henni Potter antwortete auf Tseen's Thema in M4 - Gesetze des Kampfes
Na, dann wollen wir den Mega-Postings mal ein Ende setzen : Prados, ich danke Dir, dass Du auf sämtliche meiner Anmerkungen eingegangen bist. Zwar bin ich inhaltlich nicht mit allen Antworten zufrieden, schon gar nicht überzeugt, aber das liegt halt an unseren unterschiedlichen Grundauffassungen. Ich respektiere Deine Ansicht und kann die Debatte von meinem Standpunkt aus beenden. Fazit: Beim zehnsekündigen Ablauf sind sich alle einig, dass der Pfeilschaden sofort eintritt, wenn der Schütze gemäß seinem Handlungsrang an der Reihe ist. Beim sekundengenauen Ablauf konnte keine einhellige Meinung gefunden werden. Aber wer spielt schon sekundengenau? (Ja, Prados, ich weiß, Du tust das.) Grüße, Hendrik -
Zeitpunkt des Pfeilschadens im Kampf
Henni Potter antwortete auf Tseen's Thema in M4 - Gesetze des Kampfes
Okay, Leute, schnappt Euch ´nen Snickers, ich muss mal etwas länger antworten! Ärgerlich bloß, dass das Zitat die Frage anders entscheiden würde als Du, nicht wahr? Ich glaube nicht, dass man ein Argument verwerfen kann mit dem Hinweis, dass es auch andere Argumentation gibt. Im Gegenteil, alle Argumente sollten sorgfältig gegeneinander abgewogen werden! Das Wort Nahkampftreffer finde ich nicht, aber immerhin ist ein einziges Mal von einem (überstürzten) Hieb die Rede. Ich gebe Dir soweit Recht, dass die Grundvorstellung des Autoren sicherlich der Nahkampf war, wie man an dem von Dir richtig heraus gearbeiteten Kontext erkennt. Die Frage ist nun, ob die Regelung trotzdem auf Schusswaffen übertragbar ist, oder ob für diese etwas anderes gelten muss. Ich sehe nach wie vor nicht, warum ein Schuss (ohne das Auflegen des Geschosses auf die Waffe) länger als ein 3sec-Nahkampfangriff dauern sollte, und wende daher die allgemeine Regel an von mir aus analog, wenn Du meinst, dass sich S. 90 unmittelbar nur auf Nahkampfangriffe bezieht. Gut, Zauberei ist so speziell, dass sie nicht als Vergleich taugt. Dann vergleichen wir das ganze mal mit der Aktion panisch fliehen, zu der man sich auch nur 1m bewegt haben darf. Glaubst Du wirklich, dass eine Flucht bzw. das Ansetzen dazu mehr als 5sec dauert? Oder handelt es sich dabei nicht einfach um einen (unrealistischen) Regelungsmechanismus, der es lediglich ermöglichen soll, dass alle noch einmal zuschlagen können, bevor der Flüchtende weg ist? Ich halte die Argumentation mit der eingeschränkten Bewegungsweite von Schützen nach wie vor für schlecht, weil das Regelwerk letztlich nicht sagt, worauf diese Einschränkung beruht. Für meine Begriffe sind bei den Aktionen i. bis p. (DFR4 S. 220f.), für die man sich nicht mehr als 1m/Runde bewegen darf, auch diejenigen aufgeführt, die sich nicht gut mit Bewegung vertragen. Für einen Waffenwechsel benötigt man z. B. einen ruhigen Körper im Gleichgewicht, um die bisher benutzte Waffen wegzustecken, ohne sich selbst zu verletzen. Ebenso sind Schussangriffe sicher bewegungsanfällig, weil man dadurch aus der Balance beim Zielen kommt oder das (von mir in meinem vorigen Beitrag unterstellte) Auflegen eines neuen Pfeils nach dem Schuss gestört wird. Aus der Tatsache, dass ein Schütze sich nur 1m/Runde bewegen darf, kann man nur folgern, dass er die übrige Zeit mit etwas Anderem beschäftigt ist. Wann aber bei dieser anderen Beschäftigung der Schuss fällt, kann man daraus nicht ableiten. Ich glaube, ich habe sehr nachvollziehbare Alternativen aufgezeigt, dass das keineswegs am Ende der übrigen Zeit sein muss. Na ja, von Deinem Standpunkt aus ist das natürlich konsequent: Wenn Schusswaffen nicht die üblichen 3sec Angriffszeit haben, macht es auch keinen Sinn, sie in Relation mit den Nahkampfwaffen zu setzen, die im Normalfall genau diese Zeit benötigen. Von meinem Standpunkt aus, wonach auch Schussangriffe 3sec dauern, ist das natürlich genau so etwas wie ein Waffenrang. Aber streiten wir uns nicht um Begriffe, ich sehe ein, dass ich Tabelle 4.1 wohl nicht als Argument verwenden kann. Der Unterschied ist so grundsätzlich, dass ich mich frage, warum dann nicht im zehnsekündigen Ablauf geregelt wird, dass Schützen erst am Ende der Runde oder mit halbiertem Handlungsrang an der Reihe sind. Auf Deine Antwort hierzu bin ich besonders gespannt, Prados! Ein Ablenkungsmanöver? Prados, wir unterhalten uns hier über den Zeitpunkt, zu dem ein Kämpfer handelt. In diesem Punkt werden Schusswaffen im zehnsekündigen Ablauf genau wie Nahkampfwaffen behandelt, weil der Schütze mit vollem Handlungsrang ausgestattet (und somit vor 5sec-Zaubern an der Reihe) ist. Zum Schluss noch etwas Unerfreuliches: Smilies sind dazu da, bei schriftlicher Kommunikation die Emotionen auszudrücken, die ansonsten durch Mimik und Gestik übertragen werden. Meine Smilies sollten andeuten, dass mir Dein letzter Beitrag überhaupt nicht gefallen hat. Ich schätze es nicht, wenn Diskussionen die sachliche Ebene verlassen und die Aussagen eines Teilnehmers sei es als rhetorisches Mittel oder unabsichtlich herabgewürdigt werden. Mein Kernargument und wichtigstes Zitat zu würdigen mit den Worten, es sei für die Entscheidung der Eingangsfrage nicht wirklich entscheidend ..., um dann eine Gegenbehauptung aufzustellen, die - ohne jegliches Argument! - mit dem Prädikat recht eindeutig versehen wird, halte ich schon für ein wenig arrogant. Jetzt die Debatte weiter zu emotionalisieren, indem Du auf meinen Blutdruck anspielst (der übrigens gestern wie heute recht niedrig war und ist), halte ich für bedenklich, Herr LokMod! Das ist nicht das Klima, in dem ich diskutieren möchte. Und überleg doch bitte einmal, ob es nicht angebracht sein könnte, über die hinter einem Smiley versteckte Kritik nachzudenken, anstatt sofort den Grund im Charakter des Gesprächspartners zu suchen! Nicht wirklich verärgerte Grüße, Hendrik -
Zeitpunkt des Pfeilschadens im Kampf
Henni Potter antwortete auf Tseen's Thema in M4 - Gesetze des Kampfes
1) Mein Zitat von S. 90 des DFR4 ist selbstverständlich für die Klärung der Eingangsfrage entscheidend: Fallen Schussangriffe unter die dort erwähnten "normalen Angriffe", dann dauern sie 3sec, und die Eingangsfrage ist beantwortet. 2) Warum bezieht sich denn das erwähnte Zitat "recht eindeutig" auf Nahkampfangriffe? Bisher habe ich von Dir nur Behauptungen, aber keine Belege gehört! Du schreibst selbst, dass die Dauer von Schussangriffen (an anderen Stellen) nicht geregelt sei. Dann ist die Regelung auf S. 90 doch die einzige, die für Schusswaffen passen könnte! Ich bezweifle stark, dass mit "normaler Angriff" nur Nahkampfangriffe gemeint sind; denn dann hätte man auch "Nahkampfangriffe" oder "normale Nahkampfangriffe" schreiben können. Auch Schussangriffe sind etwas Normales im Regelsystem, weil sie mit einem einfachen EW: Angriff abzuwickeln sind. Für nicht "normal" halte ich lediglich Sonderangriffe wie z. B. Rundumschläge (wegen des Malus von -4 und dem Zeitpunkt stets am Rundenende). Daher haben bei mir Schussangriffe eine Dauer von 3sec gemäß S. 90 DFR4. 3) Auf meine weiteren Gegenargumente bist Du noch gar nicht eingegangen: Warum argumentierst Du mit der Bewegungsweite, wenn man doch beim Vergleich mit Zaubern sieht, dass die Bewegungsmöglichkeit ausdrücklich nichts mit dem Zeitpunkt der Handlung zu tun hat? Ebenso wenig bist Du darauf auf das Auslegungsproblem eingegangen, dass Deine Regelung einen Waffenrang von -3 für Schusswaffen einführt, wo Du doch selbst sagst, dass Schusswaffen schon begrifflich über keinen Handlungsrang verfügen! Schließlich führt Deine Auslegung zu einem krassen Widerspruch zwischen zehnsekündigem Ablauf (dort werden Schussangriffe ganz normal in der Reihenfolge der Gw ausgeführt) und sekundengenauem Ablauf (dort finden Schussangriffe immer erst in der zweiten Rundenhälfte statt). Es gibt zwar auch andere Widersprüche zwischen den beiden Rundenablaufsystemen, aber niemals derart stetig und unlösbar: Die Schusswaffen werden nach Deiner Argumentation in dem einen System mit Nahkampf- oder Wurfwaffen völlig gleich behandelt und in dem anderen stark abgewertet. Diesen Widerspruch halte ich für nicht gewollt. Ich ziehe vielmehr aus der Regelung der zehnsekündigen Runde den Schluss, dass Schusswaffen stets über den ganz normalen Handlungsrang verfügen. 4) Was soll Deiner Vorstellung nach eigentlich den Schuss so lange (6sec) verzögern? In Anlehnung an Barmonts Beitrag gehe ich davon aus, dass Bogenschützen normalerweise mit gespanntem Bogen und eingelegtem Pfeil umher laufen, ebenso wie Nahkämpfer ihr Schwert gezückt haben. Müssen die Waffen erst bereit gemacht werden, so verringert sich nicht der Handlungsrang, sondern man verliert eine ganze Runde (falls man nicht eine Einhandwaffe führt, mit der ein sog. spontaner Hieb möglich ist, DFR4 S. 224). Ich gehe davon aus, dass das stark vereinfachte Midgard-Kampfsystem davon ausgeht, dass das Nachladen von Schusswaffen in der Zeit nach dem Schuss innerhalb derselben Runde geschieht. Nur so ist es zu erklären, dass (zumindest beim zehnsekündigen Ablauf) der Schütze bei vollem Handlungsrang angreift, sich aber höchstens ein Feld bewegen darf. Er ist eben den Rest der Runde mit Nachladen beschäftigt, damit er in der folgenden Runde wieder beim vollen Handlungsrang schießen kann. Von diesem Gedanken weiche ich auch beim sekundengenauen Ablauf nicht ab. Daher sehe ich keinen Grund, Schusswaffen eine Dauer von 6sec oder mehr zuzuordnen. Grüße, Hendrik -
Mindestwerte bei Fertigkeiten
Henni Potter antwortete auf Akeem al Harun's Thema in M4 - Sonstige Gesetze
Jetzt darf er es! DFR4- 69 Antworten
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Mindestwerte bei Fertigkeiten
Henni Potter antwortete auf Akeem al Harun's Thema in M4 - Sonstige Gesetze
Ich stimme Deinem letzten Beitrag voll und ganz zu, HarryB - obwohl ich hinsichtlich der letzten Aussage natürlich (bisher) auf Vermutungen angewiesen bin.- 69 Antworten
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Mindestwerte bei Fertigkeiten
Henni Potter antwortete auf Akeem al Harun's Thema in M4 - Sonstige Gesetze
Das steht im Gegensatz zu dem Satz (ich weiß gerade den genauen Wortlaut nicht): "Wer die eine oder andere Regel nicht mag, soll sie ändern". Steht aber auch im Midgard Regelwerk. JEF ist eben auch Powergamer! Ernsthaft gesprochen: Mit dem Satz kannst Du natürlich alles begründen. Mein Beitrag war auch nicht so gemeint, dass ich die hier diskutierten Hausregeln verbieten will. Ich möchte nur erklären, warum ich mich von Hausregeln im Allgemeinen und dieser im Besonderen fernhalte: weil ich Spaß daran habe, mich an die offziellen Regeln zu halten, auch oder gerade weil sie in vielen Fällen eine Beschränkung zur Folge haben. Hendrik- 69 Antworten
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Dem Charme dieser Argumentation muss ich mich beugen!