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Kio

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Beiträge von Kio

  1. Merl: Das liese sich recht leicht anpassen. Man könnte von Anfang an einen Tropfen Blut zugegen. "Alles was von diesem Blut ist!" oder die Magieerlaubnis an die "50 Mitgliedsplaketen der Magiergilde" knüpfen. Alles recht plausibel und so denke ich gut spielbar.

     

    Die Ideen sind schon gut. Aber in der Spruchbeschreibung steht eigentlich was anderes:

     

    ARK: Der Heimstein ist normalerweise magisch geschützt, so dass er nur schwer zu zerstören ist. Hierbei gibt es individuelle Unterschiede, …

    Der Weichbereich bezieht sich nur auf den Schutz des Heimsteins.

     

    Merl: (Ich will hier noch mal extra darauf hinweisen, dass dies nicht als "Regelantwort" zu verstehen ist, sondern als Möglichkeit, wie man den Spruch ziemlich nahe an den Regeln einsetzen kann. Der Spruch ist kein 0,8,15 Wald und Wiesenzauber. Er ist einer der mächtigsten Sprüche überhaupt und bietet laut Spruchbeschreibungen einige Weichzeichnungen, die man auch durchaus nutzen sollte.)

     

    Er ist so mächtig, weil seine Spruchbeschreibung so ultimativ ist. Von den Kosten ist er nicht mächtiger als "Auflösung", das ist ein Lacher gegen Heimstein.

     

    Aber, um nochmal zu deinen Modifikationen des Spruches zu kommen: Ich persönlich finde die voll OK. Ich gehe grundsätzlich (und hier mal nicht im juristischen Sinne) davon aus, dass das Arkanum keine abgeschlossene Beschreibung aller Sprüche Midgards ist. Es gibt ganz sicher beliebige Varianten aller Arkanum-Sprüche und auch völlig andersartige da draußen in Midgard. Da würde ich mir als SL keinen Kopf machen. Wenn dann ein Spieler kommt und mit dem Arkanum wedelt, und ich aber eine abweichende Wirkung brauche, dann sage ich halt: "Ja, das ist der Spruch, den Du in der Magiergilde angeboten bekommen hast / den Du beherrschst / den Du mit deiner Zauberkunde kennst…". Also, das Arkanum ist das, was die Spieler lernen können, ohne mit dem SL haarklein über die Spruchwirkung zu diskutieren.

  2. Panther: Das Zitat sagt, dass es bimmelt, wenn jemand über die Türschwelle tritt! In meinem Beispiel tritt aber gar keiner über die Türschwelle, also auf keinen Fall c) sondern auf jede Fall d)

    Ich hab mir das auch überlegt. Aber es steht nicht wirklich drin, dass das Übertreten der Schwelle auch Voraussetzung für's bimmeln ist. Nur dass diese Wesen die Grenze eben überschreiten können – aber dann bimmelts halt. Es bimmelt aber eben vermutlich auch, wenn man erst drinnen verzaubert wird oder erscheint etc.. Dazu steht in diesem Absatz aber, wenn man die Worte einzeln abwiegt, nichts drin. Kannst Du also halten wie Du lustig bist. Ich als SL sage: es bimmelt.

  3. Prados: Ja, eine Auflösung, die innerhalb des Zauberschilds gezaubert wird, dehnt sich unter Berücksichtigung deiner Vorgaben auf ihren vollen Durchmesser von 2 Metern aus, da sie oberhalb 'überfließt'. Aber anschließend kann sie eben nicht nach vorne bewegt werden, da dort der Zauberschild im Weg ist.

     

    Ich verstehe Prados so, dass seiner Meinung nach für die Begrenzung der Bewegung der Mittelpunkt der Kugel maßgeblich ist. Um diesen herum dehnt sich die Kugel 1m aus und schwappt ggf. über (mit einer 1m langen Schnur ausmessen!) So verstehe ich einen beweglichen, kugelförmigen Umkreis auch.

     

    Allerdings:

     

    In Beitrag #26 zum Eindringen in eine >30cm Wand habe ich schon mal angemerkt, dass eine Auflösungskugel, die erst "hoch" geht, wenn sie komplett in der Wand verschwunden ist, mit ihrem Mittelpunkt bereits jenseits ihres eigenen Wirkungsbereiches ist. (Bei einem Zauberschild wäre sie dann schon hinter dem Schild, also quasi "durchgetunnelt" und nicht mehr zu stoppen.) Bedeutet die Sichtweise mit dem "Mittelpunkt vs. Zauberschild" nicht auch, dass dann in einer >30cm Wand nicht eine Kalotte sondern eine "Halbtonne" von 30cm Höhe und (30cm unter der Maueroberfläche) 1m Radius ausgekoffert wird, weil sie nicht wegen Sichtverlust implodiert, sondern weil sie nach 30cm aufgehalten wird?

  4. Saidon: Magie kann die Grenzen des Heimsteins nicht passieren, daher b).
    MaKai: Magie kommt nicht herein - also (b).

    Der WB von Unsichtbarkeit ist Z, also überschreitet die Unsichtbarkeitsmagie auch nicht die Grenze. Also aus 2 Gründen b. (sieht ihn nicht)

     

    Saidon: Der Heimstein leuchtet nur auf, wenn verzauberte Wesen, besselte Untote oder Geister "das Haus betreten" [ARK Erg. 9], daher d).
    MaKai: Solange keine verzauberte Person den Heimsteinbereich betritt, schlägt dieser auch nicht an.

    ARK: Menschen oder Tiere, die selbst verzaubert sind, … können das Haus betreten, aber in diesem Fall leuchtet der Heimstein in silbernem Licht auf, bis die Wirkung des Zaubers verfliegt oder der Betreffende das Gebäude wieder verlässt.

    Also c. (bimmelt)

     

    Merl: Nein, ich denke, wenn der Heimsteinerbauer seinen Heimstein betritt, dann bimmelt es nicht. Es ist keine feindliche Magie. Damit klar ist was "feindliche" Magie ist, kann man das - so denke ich - beim Bau "konfigurieren".

     

    "Feindliche Magie" ist m.W. kein regeltechnischer Begriff. Es beschreibt den Wunsch dessen, der den Heimstein einbauen lässt.

    Wenn überhaupt, müsste man wohl die Person(en) und/oder ein paar handverlesene Zauber festlegen. Dann muss man den Heimstein aber jedes Mal modifizieren, wenn einer zuzieht/einheiratet/geboren wird. Ich denke, er leuchtet auch beim Erbauer höchstselbiglichst, wenn der unter "Menschen oder Tiere, die selbst verzaubert sind, sowie beseelte Untote und Geister" fällt.

     

    Merl: Es bimmelt aber jedesmal, wenn jemand einen Informationszauber auf die Burg "abfeuert", was recht häufig sein dürfte und auch über sehr grosse Entfernungen funktioniert. Meiner Ansicht nach sollte man dieses "Gebimmel" auch modifizieren können. Ansonsten macht die "bimmelnde Warnung" keinen Sinn mehr.

    Da bimmelt er sowieso nicht. Er verhindert nur, dass Magie rein geht oder raus leakt. (Letzteres ist vor Allem für Magiergilden praktisch.)

  5. ui! umfliessende Auflösungskugeln. Bei Schlaf umfließt der dann auch das Zauberschild (oben zB) ???

     

    Ja. Genauso wird das mMn. bei Umkreiszaubern mittlerweile von den meisten verstanden. Umfließt "wie Wasser" Hindernisse in den dahinter liegenden möglicherweise vom Z nicht einsehbaren Bereich.

     

    (oben zB)

     

    Tja, ich habe mich mit meiner Auffassung, dass der Umkreis einen Umkreis auf dem Boden beschreibt und über die Höhe nichts aussagt, hier ja nicht durchsetzen können. Statt dessen favorisieren die meisten hier für Umkreis eine Kugel. (Und nur dann kann man auf die Idee kommen, dass dieser Umkreis auch der Umkreis bei Auflösung, Feuerkugel oder Steinkugel ist.) Die dürfen jetzt halt nachrechnen, ob der im Zweifelsfall bei einem vierseitig eingekastelten Zauberer noch drüber schwappen kann. Meistens ist der Zauberer aber wohl eh schon im 10. Grad…

  6. Es gibt keinen Grund, weshalb die Kugel vor der Wand anhalten sollte oder bei Erreichen derselben sofort unbedingt implodiert. Sie implodiert, wenn der Z sich nicht mehr konzentriert oder die WD endet oder er die Kugel nicht mehr sieht oder die Kugel die RW überschreitet.

     

    Zunächst mal: Der Z kann die Konzentration zu einem günstigen Moment beenden, um möglichst viel von der Mauer auszukoffern. Die Frage ist hier, wie tief. Die Regelantwort nennt hierzu leider kein Limit. Ich vermute: bis zu 30cm. (Jedoch: Auflösen ist im Vgl. zu M4 nicht billiger geworden!)

     

    Die Frage, die sich ergab, war, welche Form der letztlich aufgelöste Bereich hat, wenn der Z seine Konzentration bis zuletzt aufrecht erhält und die Kugel implodiert, weil der Z sie nicht mehr sieht.

     

    Die bisher vorgebrachte Vermutung war, eine Kalotte mit dem runden Ende zum Z hin. Das setzt voraus, dass das Zentrum der Kugel bereits hinter der Wand und somit deutlich außerhalb des WB der Kugel selbst war. Ist das glaubwürdig? Sollte die Kugel nicht implodieren, sobald ihr Zentrum ihren eigenen WB verlässt?

     

    Andererseits, wenn man zulässt, dass die Kugel bis zur völligen Unsichtbarkeit eindringt, muss sie dann wirklich sofort implodieren? Möglicherweise nein: vergleiche Anmerkungen zur Sichtbarkeit von Feuerkugeln im Errata. (Der berühmte Nebensatz…) In diesem Fall könnte man die Kugel bei Bedarf auch nebenwirkungsfrei entsorgen: Sie implodiert erst, wenn sie völlig außerhalb ihres eigenen WB ist.

     

    Eine andere Frage, die für mich immer noch nicht beantwortet ist: Werden große Gegenstände oder Gegenstände aus Metall vollständig aufgelöst? Wenn ja, wo ist die Grenze, wenn ich eine (metallbeschichtete) Wand zu einer (Metall-) Statue morphe? (notfalls mit Hammer und Meißel…) Und wenn ja: werden sie vollständig ausgekoffert, wenn sie nur teilweise drin sind oder dann in diesem Fall nur bis zu 30cm bzw. bis zur ersten Metallschicht?

     

    Diese Unklarheit würde sich mMn. weitgehend auflösen, wenn eine Auflösungskugel in Wände beliebig tief eindringen und wirken könnte, wenn man z.B. sagen würde, dass der WB der Auflösung nicht strikt im Sinne von ARK S.14 gemeint ist, sondern davon abweicht, wie z.B. bei Steinkugel und Feuerkugel auch. Und wenn man Metallfolien nicht als unüberwindliche Barrieren zulässt, wegen der Abgrenzungsprobleme bei Metallgegenständen.

  7. Immer wieder lese ich davon, daß den Autoren der neuen Regelwerke einfach unterstellt wird, etwaqs einfach versehentlich von M4 nach M5 kopiert zu haben.

     

    Ich denke, die haben nicht versehentlich, sondern den ganzen Ordner M4 in einen neuen Ordner M5 kopiert. Und dann da munter drauf los editiert. Und was sie dabei nicht irgendwann mal umgebastelt haben, blieb beim Alten. Ich meine, sie haben ja auch 'ne ganze Menge Unklarheiten aus M4 übernommen. (Oh Prados… duck und weg…)

    Die Welt kann so einfach sein.

     

     

    ((Wer Humor findet, darf ihn behalten.))

  8. Wäre dem so, wäre der Spruch ziemlich sinnlos, weil man dann nur in der Hintergrundgeschichte jeder Spieler-, bzw wichtigen Nichtspielerfigur hineinschreiben muss, dass sie in ihrer Kindheit irgendeine Begebenheit durch das Lied 'vergessen' habe und jede Figur wäre immun - das kann nicht der Sinn hinter der Regel zur Mehrfachverzauberung sein. Die Beispiele im Abschnitt Seite 19 sind auch von komplett anderer Bedeutung, als beim Lied des Vergessens.

    Man sollte dort davon ausgehen, dass ein Vergessen über einen vergessenen Zeitraum keine zusätzliche Steigerung des Vergessens bedeutet und ein komplett anderer Lebensabschnitt nicht als mehrfache Verzauberung im eigentlichen Sinn gilt. Das ∞ bedeutet doch, dass man durch das Lied der Erinnerung die Auswirkung des Liedes des Vergessens wieder aufheben kann.

     

    Naja, ich gehe davon aus, dass die meisten Menschen noch nie besungen wurden. Und wenn doch, sollte es als Ausnahme eben bei NPCs vermerkt sein. (Ich kann mich in 25 Real-Jahren nur an einen Fall erinnern, und das war ein PC, und zwar von mir…)

     

    Tatsächlich wäre man damit zunächst gegen ein weiteres Lied des Vergessens immun. Aber m.W. gilt das doch auch für ein Geas? (Ich dachte, es wäre irgendwo vermerkt, finde aber keine Belegstelle. Kann man mehrere Geas und Verpflichtungen gleichzeitig haben?) Im Bedarfsfall könnte der Barde aber vorher das Lied des Erinnerns spielen und müsste dann, wenn's wirklich so wichtig war, halt 'ne ganze Menge wegoperieren… Das würde dann auch dem Lifestylemäßigen Gebrauch von LdV einen Riegel vorschieben: Wette verloren? LdV. Korb bekommen? LdV. Oper schon mal gesehen? LdV. :cool:

    Oh nein, ich sehe: LdE hat auch WD ∞? Das ist jetzt aber ziemlich seltsam. :confused:

    Ich verstehe ja, dass das LdV WD ∞ hat, damit es plausibel vom LdE rückgängig gemacht werden kann. Aber wieso hat LdE auch WD ∞? Gibt es dafür einen Grund? WD 0 wäre hier doch angemessen.

     

    Grundsätzlich stimme ich Dir auch bei deiner Bewertung von S.19 zu.

     

    Wichtiger sollte für das Lied des Vergessens eigentlich die innerweltliche Regelung sein, dass eine missbräuchliche Anwendung streng geahndet wird.

     

    Sicher. Hat aber jetzt erst mal mit den Midgard-Regeln nichts zu tun.

  9. Wenn ich mir Prados' Regelinterpretation zur Pestklaue anschaue, und auch diesen Thread nocheinmal, scheint er der Auffassung zu sein, dass die Schutzgeste direkt anschließend, aber wirklich nach dem EW:Zauber bzw. EW:Angriff erfolgt.

     

    Das würde bedeuten, dass am Rundenende, wenn sich die Aktionen stauen, ich eine Schutzgeste zwar ankündigen, aber evtl. nicht mehr zaubern kann.

     

    Also z.B. ich werde mit Graue Hand verzögert angegriffen, gleichzeitig erfolgt ein weiterer verzögerter oder 10s Angriff. Ich kündige Schutzgeste an, ich werde von Graue Hand und Angriff 2 getroffen und habe wg. letzterem keine APs mehr. Meine Schutzgeste verfällt. Ist das korrekt? (Ist jetzt a weng konstruiert, aber vielleicht gibts noch bessere Szenarien.)

     

    Saidon: Sie braucht aber in jedem Fall erst nach dem erfolgreichen EW:Zaubern angesagt werden, also auch bei Fernzaubern.

     

    Wenn der gegnerische Zauber daneben geht, kann daher immer noch auf eine andere Handlung umgeschwenkt oder ein vorher begonnener eigener Zauber erfolgreich beendet werden.

     

    Ich muss jetzt nochmal nachfragen:

     

    Wenn ich mit einem Zauber angegriffen werde, der am Ende der Runde wirkt und selbst meine Handlung bis ebenda verzögert habe (oder selbst einen 10s-Spruch zaubere) und Angriffszauber und meine Aktion gleichzeitig geschehen, und sie sich nicht gegenseitig mehr verhindern können, kann ich dann noch meine Handlung von der des Angreifers abhängig machen, oder nur die Entscheidung, ob ich direkt anschließend Schutzgeste zaubere, wenn ich dann noch kann?

  10. Ich schlage mal ein anderes Beispiel vor, bei dem der Nutzen der Aufteilung vielleicht deutlicher wird. Der Pestklauen-Zauberer verzögert, aus welchem Grund auch immer, seine Handlung. Ein anderer Zauberer zaubert den Zehnsekünder Zauberschlaf auf diesen Zauberer.

     

    Die Handlungen der Zauberer sind also zaubern und anschließend zuschlagen bzw. nur zaubern. Am Ende der Runde werden die Handlungen gleichzeitig ausgelöst. Der Pestklauen-Zauberer kommt aber, bei misslungener Resistenz, nur noch dazu, seinen Spruch zu zaubern. Dann schläft er ein, sein Angriff verfällt.

     

    Das kann schon mal passieren. Am Rundenende kommt's ja immer knüppeldick…

     

    Ich nehme an, in diesem Beispiel ist bereits der Zauber verzögert.

     

    Das Beispiel gilt für 10s-Berührungszauber wohl immer.

     

     

    Es können nur kurze Handlungen verzögert werden (vgl KOD, Seite 61). Die Handlung "Aufstehen und im Nahkampf angreifen" kann also nicht verzögert werden, sondern dauert die gesamte Runde - also bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Aufstehende gemäß seinem Handlungsrang an der Reihe ist. Erst dann gilt er auch als aufgestanden.

     

    Es ist mir ein bischen unklar, was dann alles eine kurze Handlung ist und was nicht.

  11. Prados/Galaphil: Dieses Zauberlied kann durch Das Lied des Erinnerns aufgehoben werden. Daher ist die unendliche Wirkungsdauer richtig, der Effekt ist aufhebbar.

     

    Ah, da fehlte mir eine Referenz. Danke, das macht es klar.

     

    Galaphil: Das Mehrfachverzauberungsverbot greift hier nicht, ein Barde kann eine Person durchaus mehrere Erinnerungslücken zufügen.

     

    Woraus folgt das? ARK 162/163 führt das nicht als Ausnahme, also müsste doch ARK 19 greifen?

  12. Hallo,

     

    ich frage mich, was WD ∞ bei Lied des Vergessens zu bedeuten hat. Das bedeutet ja, dass der Effekt nicht real, sondern nur magisch unterhalten ist. Die Anwendbarkeit von Bannen von Zauberwerk und Erkennen von Zauberei scheiden aus, da sie nicht auf Bardenlieder ansprechen.

     

    Als eine mögliche Konsequenz erscheint mir, dass auf die gleiche Person wegen dem Mehrfachverzauberungsverbot ARK S.19 nicht nocheinmal das Lied des Vergessens angewandt werden kann.

     

    Gibt es sonst noch Auswirkungen von WD ∞ die hier anwendbar wären?

  13. PRADOS: Es betrifft den Fall, dass der Zauberer durch eine gegnerische Handlung, die gleichzeitig mit seinem Zaubervorgang stattfindet, so beeinträchtigt wird, dass er den Angriff nicht mehr durchführen kann.

     

    Merl: Du meinst 2 Personen haben den gleichen Handlungsrang?

     

    Mir fällt kein anderes Beispiel ein.

     

    Verstehe ich das richtig. Wenn ein Zauberer mit Handlungsrang N Pestklaue o. einen "Verursachen von Wunden"-Spruch zaubert und von einem Angreifer mit Handlungsrang N attakiert wird, geschehen Zauber und Angriff gleichzeitig. Danach greift der Zauberer zum Zeitpunkt Handlungsrang N+0.5 sein Opfer zwecks Berührung an, und danach kommen Angriffe usw. mit Handlungsrang N+1.

     

    Ich finde, das ist nicht so ganz einfach aus ARK S.13 herauszulesen.

     

    Merl: da es eine Regelfrage ist, kann man davon ausgehen, dass die Fragestellung sich auf die in Midgard beschriebene schematische Rundenabwicklung bezieht.

    Frage also an KIO: Ist das so?

     

    Ja. Aber ich bezweifle, dass wir, oder irgendwer sonst, das jemals so spielen werden.

  14. Ich versuche 'mal, um den Thread abzuschließen, eine Conclusio:

     

    Absatz 2, der die Handlungen im Zusammenhang mit der Schutzgeste beschreibt, ist wie folgt zu verstehen:

     

    Der Einsatz der Schutzgeste ähnelt der Abwehr gegen einen Nahkampfangriff: In dem Moment wo der Angriffszauber seine Wirkung entfaltet und der Angegriffene einen EW:Resistenz machen muss, kann er die Schutzgeste zaubern. Sie ist nicht an den Handlungsrang des Angegriffenen gebunden, sondern erfolgt wie ein EW:Abwehr im Nahkampf automatisch in dem Moment, wo der Angriff erfolgt.

     

    Da die Schutzgeste jedoch ein Zauber ist, gilt sie als Aktion. Daraus ergibt sich, dass der Zauberer in dieser Runde noch keine andere Aktion ausgeführt haben darf. Auch darf sich der Zauberer z.B. nur um max. 1m bewegt haben, weil er sonst nicht mehr zaubern darf.

     

    Vermutet der Zauberer, die Schutzgeste einsetzen zu müssen, kann er deshalb seine geplante Aktion verzögern, wenn er mit dieser gemäß Handlungsrang vor dem vermuteten Angriff wäre. Muss er die Schutzgeste dann doch nicht einsetzen, weil er in dieser Runde doch nicht angegriffen wurde, kann er seine verzögerte Aktion am Rundenende gleichzeitig mit allen anderen Aktionen am Rundenende machen. Dies gilt auch für Augenblickszauber. Er kann auch problemlos einen längeren Zauber in Erwartung eines solchen Angriffs zaubern und diesen im Bedarfsfall abbrechen und statt dessen die Schutzgeste zaubern. (Er verliert dabei auf jeden Fall auch die APs für den nicht beendeten Zauber.)

     

    Der Zauberer muss auf jeden Fall vor dem Angriffswurf, bei Fernzaubern also vor dem EW:Zaubern und bei Berührungszaubern vor dem EW:Angriff ansagen, ob der die Schutzgeste einsetzt.

     

    Wenn jemand anderer Meinung ist, bitte nochmal her damit…

  15. Gemein! Ich formuliere seit 1h an meinem Beitrag und jetzt ist der Thread abgeschnitten!

    Was ich allerdings sehr begrüße, da er persönlich sehr verletzend wurde.

    Deshalb jetzt mein Verständnis:

     

    Der Verweis auf die Dschungelwand enthält eine eindeutige Einschränkung auf die Entstehung.

    Damit ist eben der Hinweis zur Bannbarkeit der Wand ausdrücklich nicht mehr umfasst.

    Das war das, was mich verwunderte und zum Startposting veranlasste.

     

    Prados' Argument, ein 1-Satz-Verweis auf einen einzigen Satz an anderer Stelle sei ja sinnlos, ist kaum haltbar. Dieser Verweis wurde schlicht aus der M4 Spruchbeschreibung übernommen und in M4 stand bei der Dschungelwand erheblich mehr zur Entstehung.

     

    Aus Prados' Verweis auf die Historie (M3) ergibt sich für mich, genau im Gegensatz zu Prados' Schlussfolgerung, dass es gerade zwischen Steinwand und den anderen Wänden Unterschiede geben könnte.

  16. Hallo Prados,

     

    zunächst möchte ich mich bei Dir entschuldigen. Mir ist der Ton, obwohl ich versucht habe, mich zurückzuhalten, entgleist. Ich verliere in letzter Zeit leider schneller als früher und schneller als mir lieb ist die Contenance. Und es ist auch so, dass das, was geschrieben ist und das, was ich daraus lese, manchmal stärker voneinander abweicht als vom Verfasser beabsichtigt; gleiches umgekehrt beim Schreiben. Oft gehen auch ironische oder sarkastische Anmerkungen als etwas zu ernst gemeint durch. Gerade ich neige sehr zur Ironie. Das führt dann oft unbeabsichtigt zu einem Missverständnis. Also ich bitte Dich wegen meinem gereizten Tonfall um Entschuldigung.

     

    Seite 13, rechte Spalte, mittlerer, langer Absatz. Nach dem Zaubern wird angegriffen.

     

    Meine Frage war, wann der Angriff mit der Hand erfolgt. Dass er nach dem EW:Zauber erfolgt, war soweit klar. Ich hab ja auch 2x vorgeschlagen, es so zu verstehen:

     

    KIO: Zaubere ich wenn ich gemäß Handlungsrang dran bin und mache ich den EW:Angriff am Ende der Runde?

     

    Nachdem ich jetzt noch etwas Zeit hatte, darüber nachzudenken, erscheint es mir schlüssig, leider steht es in den Regeln, eben auch auf ARK 13, nicht. Es steht da nicht. Der letzte Nebensatz im 3. Satz ist nichtmal zwingend so zu verstehen, dass Zaubern und Angriff zeitlich getrennt sind. Sondern kausal, wie scheinbar auch die Abwehr mit der Schutzgeste verstanden werden will. Der 4. Satz erklärt die notwendige Ausnahme, dass man eben zaubern und angreifen in einer Runde darf und schließt mit einer eigentlich nicht notwendigen Klärung für 10sec-Zauber. Da kann zwischen Zauber und Angriff nichts kommen, da am Rundenende alles gleichzeitig geschieht und sich nichts mehr gegenseitig verhindern kann. Zu Augenblickszauber steht da nichts.

     

    Weshalb scheint mir das aber schlüssig? Beim Zauber Beschleuningen ist es so geregelt, und ich dachte, beim beidhändigen Kampf auch, ich finde eine entsprechende Passage aber im KOD nicht.

  17. Kio, nimm es mir nicht übel, aber dieses reflexhafte Nachfragen, ohne vorher mal in die von mir genannten Textstellen zu schauen (zumindest entsteht bei mir dieser Eindruck), empfinde ich als unhöflich. Deine Frage wird auf Seite 13 des Arkanums beantwortet.

     

    Hallo Prados, das reflexhafte Nachfragen kommt von deiner Behauptung, dass das Arkanum praktisch widerspruchsfrei sei und die Leute nicht richtig lesen können:

     

    PRADOS: leider nicht präzise genug gelesen bzw. das Gelesene missverstanden wurde.

     

    PRADOS: Ich stelle die kühne Behauptung auf, dass es nur sehr wenig in den Regelwerken gibt, das widersprüchlich ist. Falls Interesse an der Klärung scheinbarer Widersprüche besteht, eröffne eine neuen Strang.

     

    Das hab ich dann ja auch getan.

     

    Ok, zurück zu diesem Strang. Ich möchte nicht reflexhaft, aber doch genau nachfragen: Ich finde es auf Seite 13 ARK nicht, obwohl ich die schon mehrmals und auch jetzt nochmal durchgelesen habe. Welche Stelle meinst Du? (bezieht sich auf: Wie läuft das regeltechnisch ab. Zaubere ich wenn ich gemäß Handlungsrang dran bin und mache ich den EW:Angriff am Ende der Runde?)

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