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Daniel

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  1. Klingt plausibel, bedenke allerdings, dass Berührungszauber damit schlechter werden. Ich würde den Abwehrwurf zumindest noch erschweren, da knappe Abwehrergebnisse vermutlich mit dem Schlag mitgehen und ihm damit lediglich die Wucht nehmen, mehr als Schrammen und Prellungen zu verursachen.
  2. Im Arkanum steht auf S22, linke Spalte, letzter Absatz, dritter Satz: "Ausnahmsweise darf er dann noch in derselben Runde angreifen, in der er gezaubert hat." Vermutlich, ja. Andersrum wird ein Schuh draus. Zuerst wird Zaubern gewürfelt, danach der Angriff. Im rundenweisen Kampf hat er also kurz vorher den Zauber beendet und beendet nun zum Handlungsrang den Berührungsangriff. Spielt man mit Waffenrangregeln so kann ein Zauberer schneller mit einem Berührungszauber beginnen, als mit einem anderen 1s Zauber. Das ist wohl die gleiche Situation, wie wenn man direkt vor dem gegnerischen Tor steht - was zu tun ist, ist recht klar. Einige hier sehen das so.
  3. Ich gehe davon aus, du meinst mit Handlungsdurchführung das was mit ZD beschrieben ist und mit Handlungerfolg die Wirkung des Zaubers? Ja. Etwas allgemeiner formuliert, aber ja.
  4. Solange ich nicht versuche, dir die Kleidung zu klauen passiert da nix... Und warum? Du berührst die Kleidung aktiv. Bei Schutzrunen steht explizit dabei, dass man aufpassen muss, dass Unschuldige nicht ausversehen Opfer der Runen werden. (Diese Aktiv/Passiv-Geschichte verletzt übrigens die Relativitätstheorie. Bist eine böse Schutzrune, böse, böse, böse. )
  5. Klingt gut. Könnte man mal in die Errataliste aufnehmen. Wie ist es beim Raufen, wenn ich eine Schutzrune auf meiner Kleidung trage?
  6. Ich kann mich mit Anspielungen gerne zurückhalten. Laut der offiziellen Regelantwort können alle Auslösebedingungen durchaus in einem anderen Kontext als dem Diebstahl erfüllt werden. Also warum funktionieren die Schutzrunen nicht in diesem Kontext, obwohl die Auslösebedingungen erfüllt sind?
  7. So, nun zum endgültigen Ausklammern dieser Idee von der "Bestimmung" eines Gegenstandes. Es wird ein Gegenstand, der nicht dazu bestimmt ist, als Geschoss verwendet zu werden, von einem Unbefugten doch als Geschoss verwendet - bis zum Aufprall berührungslos. Was passiert beim Aufprall am Opfer?
  8. Warum sollte man eine solche Kugel aus Alchimistenmetall a) herstellen und b) mit einer Schutzrune schützen? Weil Schmied und Thaumaturg dafür bezahlt werden, vielleicht? Bezeichnet wird die Kugel selbstverständlich als "Spielkugel Serie Froschkönig, Vorgaben siehe technische Zeichnung." Also, was nun?
  9. Und wenn das Oper den Bolzen anschließend mit der Hand berührt? Aber gut, wenn es um die gedachte Verwendung geht, das können wir ja auch ausschließen. Angenommen es ist eine Kugel aus Alchimistenmetall geschützt, die zufällig genau die richtige Größe hat, sie als Schleudergeschoß zu verwenden. Was nun?
  10. Du gehst dabei implizit davon aus, dass der sekundengenaue Ablauf realistisch ist bzw zumindest deutlich realistischer als der rundengenaue. Ich finde diesen Pw:Gw und die Verzögerung recht merkwürdig, ebenso dass faktisch der Sekundenzauber nicht unterbrochen werden kann, weil Handlungsdurchführung und Handlungserfolg zusammengeworfen werden. Wenn wir aber, wie im ewigen Strang schon erwähnt, davon ausgingen, dass 1s Zauber eigentlich augenblicklich seien, würde die Interpretation wieder stimmen.
  11. Zunächst gibt es zum Thema bereits eine offizielle Regelantwort: http://www.midgard-forum.de/forum/showthread.php?t=2490 Es ist offensichtlich, dass Schutzrunen als Diebessicherung entwickelt wurden und die Lernkosten entsprechend niedrig angesetzt sind. Meine Frage ist, ob sie von pfiffigen Spielfiguren nicht doch offensiv eingesetzt werden können. Angenommen ein Thaumaturg versieht Armbrustbolzen aus Alchimistenmetall mit einer Schutzrune. Die Bolzen sind gut verpackt, die Packung stiehlt ein Dieb. Der Dieb lädt ohne den Bolzen direkt zu berühren (zB mit einer Zange) eine Armbrust damit. Schließlich schießt er und trifft eine Person, die nicht der ursprüngliche Besitzer ist. Was passiert? Oder wie ist das, wenn der Thaumaturg das Symbol mit dem Blut eines frisch gefallenen Feindes tränkt?
  12. Hallo Merl! Nur Einzelthesen kontextfrei und nicht wörtlich zitiert (Nachricht oben): 1. Du hast natürlich recht, es ging mir um das Gedankenspiel, nicht darum, es tatsächlich durchzuführen. 2. Ja. 3. Das kannst Du natürlich so machen, aber die reinen Regeln implizieren nichts dergleichen. 4. Guter Punkt. Allerdings hast Du "und sich nur 1m bewegen kann" weggelassen. Die Wehrlosigkeit bedingt sich laut dem Satz aus Bewegungsmangel und Konzentration. Aber wir sind uns wohl alle einig, dass der Satz mehr so dahingeschrieben ist. Du hast die herrschende Interpretation schön dargestellt. Es ist gut möglich, dass die Autoren das tatsächlich so gemeint haben. Ich frage mich nur, warum sie das nicht explizit hinschreiben konnten. In jedem Fall glaube ich aber, dass die Störung der Konzentration, ob vor, während oder nach dem Zaubern, negative Folgen hat, sprich der Zauberer kann vor seinem Handlungsrang unterbrochen werden - es sei denn, man nutzt die Ausnahmeregel "sekundengenauer Ablauf", die etwas merkwürdig abweicht.
  13. Guten Morgen, es hat bei mir ein klein wenig länger gedauert. Zitat gekürzt: Zunächst kann auch ein Zauberer mit Gw 100 von jemandem mit höherem Handlungsrang unterbrochen werden, ganz gleich ob dies nun durch Waffenrangregeln oder übermenschlich gewandte Gegner erfolgt. Zweitens halte ich, wie schon vorher diskutiert, den Pw:Gw für die stochastische Entsprechung des Handlungsrangs. Im Mittel beträgt die Verzögerung (100-Gw)%*3,5s (für Gw>99 setze Gw 99). Im rundenbasierten Ablauf wählt der Zauberer die Handlung "Zaubern", die im Gegensatz zum sekundengenauen Ablauf unmittelbar beginnt. Damit müssen Punkt 1-3 des Kastens erfolgt sein. Im Falle von Sekundenzaubern wird die Handlung zum Handlungsrang vollendet, womit 4-5 folgen. Ein weiterer Umkehrschluss ergibt sich aus dem vorzeitigen Abbrechen, ARK S21 rechte Spalte, untere beide Absätze. "Zaubern" und "Spruch" sind im Kontext gleichbedeutend mit "Handlung Zaubern ausführen". Viele Grüße, Daniel Kurzer Nachtrag, ganz nebenbei: Ich hab mir mal kurz die Beschreibung von Gw angeschaut. Darin findet sich nichts, was beispielsweise einer Interpretation von Gw als körperlich-kinästhetischem Talent widerspricht. Das ist dann reine Kopfsache. Ich denke im übrigen, dass auch beim Zaubern einiges koordiniert werden muss, angefangen bei Sinneseindrücken.
  14. Hallo, ich bin eine Woche weg, antworte danach. Viele Grüße, Daniel
  15. Es ist Deine Sache, wie Du persönlich spielst. Wenn Du diesen Strang durchliest, dann siehst Du eine Menge Interesse für die Diskussion. Und wenn Du der offiziellen Regelantwort mangelnde Kompetenz vorwirfst, dann lohnt sich eine Diskussion mit Dir nicht. Der Satz bezog sich ganz konkret auf die hypothetische Widerlegung meiner Interpretation. Ich halte die meisten Veteranen hier (ua Dich) für sehr kompetent, glaube aber nicht, dass sie das nötige Interesse haben, sich einer Frage zu widmen, die sie längst gut geklärt haben. Erst jetzt, wo ich Deine Reaktion sehe, fällt mir auf, dass "Interesse oder Kompetenz" rein von der Wortstellung her paritätisch klingt. So ist es nicht gemeint, ich habe daher "oder Kompetenz" schlichtweg gelöscht.
  16. Für mich sieht die Frage anders aus. Ich frage zunächst nicht, was möchte ich, sondern was steht in den Regeln. Erst wenn ich die verstanden habe, mache ich mich eventuell mit einer Hausregel (bzw einem Errata, wenn ich selbst der Autor bin) daran, das so zu ändern, wie ich es möchte. In unserer Gruppe werden wir demnächst eine Festlegung vornehmen. Das Realismus nebensächlich ist, bzw die Realität aus den Vorgaben ausgewogener Regeln abgeleitet wird, ist ein gutes Verfahren für einen Regelschreiber. Genau so gehe ich selbst beim Regelentwurf vor. Hier bei der Regelauslegung halte ich es für weniger sinnvoll, da die Regeln ganz bewusst mit Realismus argumentieren und realistisch sein wollen. Ich bin nach wie vor von meiner Regelauslegung, so wie ich sie dargelegt habe, überzeugt. Wenn hier niemand genügend Interesse aufbietet, meine Auslegung zu widerlegen, sehe ich keinen Anlass, von ihr abzuweichen. Aber: Sich penibel über Jahre und viele Forumsseiten mit der gleichen Regelauslegung zu beschäftigen, ist mühselig und undankbar, wer das gerne tut, muss eine merkwürdige Affinität dafür haben. Vor allem dürften die meisten, die in diesem Strang aktiv waren, schon längst eigene Auslegungen/Regelungen beschlossen haben. Die funktioniert, prächtig sogar, das seit Jahren. Insofern verstehe ich vollkommen, wenn sich hier niemand mehr die Mühe machen mag, nochmal zu schauen, ob die Auslegung auch wirklich richtig war. Wen interessiert das schon? Insofern bedanke ich mich für das bisherige Interesse und wünsche noch viel Spass beim Rollenspiel. Und in Midgard 5 wird alles besser.
  17. Lieber Prados, ich will ich Dich weder nerven, noch irgendwelche Hirngespinste verfolgen. Das einzige was ich mache, ist, die Regeln interpretieren und hier im Forum darüber diskutieren. Sollte Dich das stören, erkläre mir bitte, was Dich genau stört. Alles Gute, Daniel Zur Sache: Dass sich der Zauberer nach dem Zaubern noch bewegen könnte, dürfte meist völlig unerheblich sein. Es dürfte nur bei besonderen Umständen von Interesse sein. Dann gilt: "Der Spielleiter muß in solchen Situationen für eine realistische Bewegungsfolge sorgen, auch wenn dies den Buchstaben der Regeln widerspricht. Er kann zum Beispiel die unten folgenden Regeln für sekundengenaue Handlungsabläufe anwenden." Das Wort "muß" ist nach meinem Empfinden eine ungewöhnlich drastische Wortwahl, da ja grundsätzlich die Regeln dem Spiel dienen sollen, was der SL leitet. Übrigens möchte ich noch anmerken, dass Du Einskaldirs richtiger Argumentation gefolgt bist, die die Nichtunterbrechbarkeit von 1s Zaubern in der sekundenweise Abwicklung auf die rundenweise Abwicklung übertragen hat. Das hier ist ein äquivalenter Fall. Es geht hingegen keineswegs darum, Ausnahmeregeln in eine Systematik zu erheben. Der Punkt ist vielmehr, zu erkennen, dass selbst in der Systematik der Realismus nicht komplett verlorenzugehen hat. Im Endeffekt ist die sekundengenaue Abwicklung auch eine Ausnahme, die entsprechend dieser Natur nur knapp beschrieben wird. Jedoch wird bei dieser Betrachtung deutlich, dass der Zauberer sich grundsätzlich noch bewegen kann. Ebenso muss beispielsweise klar sein, dass die Bewegung von B/2 mit anschließendem Angriff ebenso andersherum durchgeführt werden könnte - obwohl das dem Buchstaben der Regeln widerspricht. Das sind alles Fälle, die normalerweise nicht interessieren. Aber eben dann, wenn man sich Gedanken macht, wie die Dinge genau sind, und genau das mache ich ja gerade, dann wird es wichtig. Dieses Verständnis ist die Vorraussetzung für Analogieschlüsse, wie sie Einskaldir geführt hat. Allgemeiner gesagt: Die Trennung zwischen rundenbasiertem Kampf und sekundengenauem Kampf ist nicht völlig unüberwindbar, schlichtweg deshalb weil beide versuchen, das Gleiche zu beschreiben, einmal auf aggregierter, einmal auf disaggregierter Ebene. Genau in diesem Sinn sind Vergleiche zulässig. Insofern steht dem Zauberer im rundenbasierten Kampf in gewisser Weise die Möglichkeit zu, sich nach dem Zauber zu bewegen. Er muss sich aber klar sein, dass er damit keine Tricksereien abziehen kann, da die realistische Betrachtung grundsätzlich für alle Akteure gilt. Ich sage also nicht, dass dem Zauberer eine einseitige Bewegungsmöglichkeit zugestanden werden sollte - aber dass er nach dem Zauber eigentlich frei ist, ist eine wichtige Einsicht.
  18. Ganz ehrlich: Ja, die Argumente sind zu widerlegen. Das Problem bei der ganzen Sache scheint mir aber zu sein, dass du selbst nicht widerspruchsfrei bleibst. So sind deine Ausführungen zur Bewegung nach einsekündigen Zaubern in der normalen Runde falsch. Darauf basiert aber ein Teil deiner Argumentation. Es ist also recht anstrengend, auf deine Argumente zu antworten (vor allem bei dem Wetter ... ), da vorher zuerst alle Argumente auf sachliche Richtigkeit überprüft werden müssen. Es zwingt Dich keiner. Die Aussage ist übrigens richtig. Ja, nach den Buchstaben der Regeln bewegt man sich zuerst und handelt dann, Punkt. Auf S.87 im rechten unteren Absatz wird aber erläutert, dass der Meister diesen Fehler zu korrigieren hat, auch im rundengenauen Kampf.
  19. Da Punkt 1 abgehakt ist, antworte ich Mal auf die anderen Argumente (die sich nach meiner Gliederung auf Punkt 2 beziehen). Es ist richtig, dass die Ankündigung nur bei einigen Spezialfällen erwähnt wird (zB Beidhändiger Kampf) und es stimmt auch, dass viele Handlungen dennoch angekündigt (=gewählt) sein müssen. Da im rundengenauen Ablauf jeder Akteur mit Beginn der Handlungsphase mit seiner Handlung beginnt, muss diesem Akteur allerdings klar sein, was er (jetzt!) tun will. Ich leite daraus ab, dass er alle zur Bestimmung des Erfolges notwendigen Parameter bestimmt haben muss (zB wen er womit angreift). Wem er das wann erklärt, ist in den Regeln nicht definiert, meist irrelevant und implizit. Aber der Meister kann beispielsweise durchaus auf einer schriftlichen Festlegung bestehen. Dass nur einmal pro Runde gezaubert werden kann, ist unstrittig. Allerdings glaube ich nicht, dass die Regeln sagen, dass der Zaubernde sich nach der Ausführung des Zaubers noch konzentriert. Wieso kann er sich dann danach noch bewegen (sekundengenauer Ablauf)? Ich interpretiere "wegen der nötigen geistigen Konzentration" so, dass ein Zauberer nicht mehrmals pro Runde so eine anspruchsvolle Konzentration aufbieten kann.
  20. Das ist ein Missverständnis. Da Finrods Spieler eine 5 gewürfelt hat, beginnt er erst in der 6. Sekunde zu handeln (siehe S. 90), und in derselben Runde wirkt der Zauber (S. 92). Recht hast Du. (und Prados, der schnellere) Vielleicht könnt ihr ja ebenso schnell die Argumente aus 2. widerlegen? Die sollten (IIRC) unabhängig von 1. sein.
  21. Hast du für diese Auslegung auch irgendeinen Beleg? Ich zweifle nämlich an der Aussagekraft, insbesondere bei Berücksichtigung sämtlicher Textstellen rund um den Zeitpunkt des Aktionsbeginns, die auf Seite 90 des DFR zu finden sind. Gutes Argument, die Passagen sind eindeutig. Explizit steht da, dass beim rundengenauen Ablauf man bei Rundenbeginn mit der Handlung beginnt, hier nicht. Damit steht auch da, dass das Zaubern bei Rundenbeginn beginnt, also ab da unterbrochen werden kann. So bleiben zumindest die Aussagen, dass der PW:Gw eine gewisse stochastische Entsprechung (zufällige Verzögerung des Handlungsbeginns) zum Handlungsrang (deterministische Verzögerung des Handlungsendes) ist und dass es bezüglich Gw unerheblich ist, ob gezaubert oder gekämpft wird. Übrigens sehe ich einen gewissen Widerspruch zu der Aussage (beim sekundengenauen Kampf), dass ein Zauberer vor einem Zauber, selbst wenn der nur 1s dauert, "damit beschäftigt [ist], sich zu konzentieren." Er ist bereits beschäftigt, handelt also, obwohl er (noch) nicht handelt.
  22. Siehe "1. Sekundenzauber können unterbrochen werden", wo ich das Argument der Folgesekunde führe. Es ist nicht neu? Dann zeige mir eine Nachricht, wo es schon besprochen wurde. Es ist nicht richtig? Dann widerlege es. Ich denke davor sind sämtliche Diskussionen zum zweiten Punkt sinnlos (in dem übrigens auch jede Menge neue Ideen stehen). Daher habe ich hier auch einen Teil Deiner Nachricht gekürzt und lasse ihn erstmal außen vor.
  23. Nö. Der PW:Gw ist nicht anderes als die 1s Entsprechung des Handlungsranges. Ob da gezaubert oder gekämpft wird ist völlig unerheblich.
  24. Sollen jetzt all die Diskussionen der letzten Jahre hier in einem neuen Strang wiederholt werden? Hier eine sicher nicht vollständige Liste von Strängen zum Thema: Grüß Dich Solwac, die meisten dieser Stränge habe ich gelesen, besonders die Kleineren enthalten meist aufgewärmte Argumente aus dem großen Strang. Dank Blauem Feuer steht mein Beitrag aber jetzt richtig (thx). Mir würde es reichen, wenn Du Dir einfach das Neue in meinem Beitrag anschaust, dafür habe ich ihn geschrieben.
  25. Hallo Forum, ich habe vor ein paar Tagen die offiziellen Kampfrundenregeln für unsere Gruppe zusammengefasst und war mir dabei in meiner Auslegung sicher. Jetzt habe ich die relevanten Stränge hier im Forum nachgelesen und musste feststellen, dass ihr leider zum falschen Ergebnis gekommen seid. Damit beziehe ich übrigens selbst keine Position zu den Regeln. Ich diskutiere hier lediglich, wie sie laut Regelbüchern zu interpretieren sind. Dies entspringt dem Denken, dass man zunächst einmal wissen sollte, wie die Regeln funktionieren, bevor man sie bewertet. 1. Sekundenzauber können unterbrochen werden (EDIT: WIDERLEGT) Einskaldir hat behauptet, dass 1s Zauber nicht unterbrochen werden könnten, weil die Aufteilung in Sekunden nicht fein genug sei. Damit hat er große Zustimmung gefunden, aber schlichtweg unrecht. Denn was man bei sekundengenauen Kampfrunden leicht übersieht, ist, dass eine Aktion zunächst durchgeführt wird und sich in der Folgesekunde auswirkt. Beispiel 1: Regulärer Angriff, Durchführung 2s, Auswirkung in 3. Sekunde. Genau deshalb gibt es auch maximal 3 Hiebe gegen einen wehrlosen Gegner, insgesamt dauert jeder 3s. Beispiel 2: 1s-Zauber, Durchführung 1s, Auswirkung in 2. Sekunde. Dazu gibt es auf der Seite nach der Erklärung des sekundengenauen Kampfes extra nochmal einen Beispielkasten, bei dem der Zauberer Finrod in Sekunde 5 (EDIT: es ist Sekunde 6) Schlaf zaubert, dessen Wirkung in Sekunde 6 eintritt. Es ist somit klar, dass ein 1s Zauber auf jeden Fall unterbrochen wird, wenn die Auswirkung eines (erfolgreichen) Angriffes in die Durchführung des Zaubers fällt. Der von Einskaldir angeführte Gleichzeitigkeitspassus ("Beenden zwei gegnerische Spielfiguren in derselben Sekunde...") bezieht sich hingegen auf Aktionen deren Auswirkungen in dieselbe Sekunde fallen. Aber ich widerspreche der herrschenden Meinung zum Rundenablauf und Zaubern noch wesentlich grundsätzlicher. 2. These der Bedeutungsgleichheit von Konzentration und Zauberhandlung (nach der der Zaubervorgang ab Beginn der Runde unterbrochen werden kann, aber der Zaubernde nur bis zur Zauberausführung wehrlos ist) 2.1 Rundengenauer Ablauf Betrachten wir zunächst den rundengenauen Ablauf. Hier wird zunächst die Bewegung ausgeführt, dann führen die Beteiligten je eine Handlung (aus verschiedenen Alternativen) aus, deren Auswirkung in Reihenfolge des Handlungsrangs eintritt. Bei der Aktion "Zaubern", die wie gerade erklärt direkt nach der Bewegung beginnt, erklärt das Arkanum in einem Kasten den genauen Ablauf. 1. Spruchwahl 2. AP-Ausgabe 3. Zauberbeginn 4. Nach Zauberdauer EW 5. WW Die Punkte 1-3 finden unmittelbar bei der (oft impliziten) Handlungswahl statt. Der Zauberer ist mit Zauberbeginn wehrlos. Erfolgt nun ein erfolgreicher Angriff gegen den Zaubernden (oder wehrt der Zauberer diesen ab), ist der Zauber ruiniert. Dem entspricht beispielsweise der überstürzte Angriff, bei dem der Angreifende ab der Handlungswahl bis zum Ende der Runde -2 auf seinen WW:Abwehr bekommt. Ebenso analog sind die konkrete Handlungswahl des Fechters, der zB wählt, gegen den großen Orc zu parieren oder die Wahl, einen Buckler zum Angriff gegen XYZ statt zur Abwehr zu nutzen. Im Prinzip wählt man alle zur Bestimmung der Auswirkung einer Aktion notwenigen Parameter bereits bei der Handlungswahl - indem man die Handlung schlichtweg genau so ausführt. Die Punkte 4-5 erfolgen zum Handlungsrang des Zaubernden (der zB bei einer Zauberdauer von 5 oder mehr Sekunden 0 beträgt). Nun ist der Zauberer nicht mehr wehrlos, da der Zauber beendet ist. Im Arkanum steht dazu: "Solange ein Zauberer zaubert, ist er feindlichen Angriffen gegenüber wehrlos - selbst wenn er nur einen 1 sec dauernden Spruch anwenden will. Da er sich die ganze Runde auf den Zaubervorang konzentrieren muß und sich nur geringfügig (bis zu 1 m weit) bewegen darf, kann er keine Schwerthiebe abwehren und bildet ein gutes Ziel für Schützen." Der erste Satz ist unmissverständlich - Wehrlosigkeit bis zum Abschluss des Zaubers, selbst bei 1s Zaubern. Der zweite Satz kann hingegen nicht auf 1s Zauber angewandt werden, denn im Anschluss an 1s Zauber ist es sehr wohl möglich, sich zu bewegen (nicht nur bei sekundengenauem Ablauf). Der eigentliche Zweck des zweiten Satzes ist vielmehr mit folgender Formulierung abgedeckt: "Das ist einfach so, Punkt." Letztlich steht im Arkanum über ganze Absätze hinweg, wie wichtig und erschöpfend die Konzentration beim Zaubern ist, auch dass der AP-Verlust unabhängig davon ist, inwiefern der Zauber zum erfolgreichen Ende geführt wird. Bereits der Versuch erschöpft. Für mich ergibt sich zwingend die Konkordanz von Konzentration und Zaubervorgang. Aber nehmen wir der Argumentation halber einmal an, dass es eine Konzentration vor und während dem Zaubern gäbe. Wäre die Konzentration vor dem Zaubern unnötig, müsste der Zauberer sie nicht aufbringen. Sie ist also notwendig. Das Arkanum erklärt sehr genau, wie die Konzentration während des Zauberns gestört werden kann. Es ist offensichtlich, dass die Konzentration vor dem Zaubern ganz analog gestört werden kann. Diese Konzentration ist aber notwendig. Wird sie gestört, fehlt eine notwendige Bedingung zum Zaubern. Der Zauber ist erfolglos, AP werden trotzdem verbraucht. Die Konzentration ist also Teil des Zaubervorgangs. Wer eine hohe Gw hat, kann die nötigen Denkvorgänge schneller koordinieren. Andere Thesen, wie zB "der Zauberer öffnet sich dem Mana und wird von Kistrahlen durchleuchtet, die sein Karma in die Astralsphäre fraktieren, so dass er [...] wehrlos ist" sind reine Annahmen. Die Regeln sprechen von Konzentration, nicht von magischer Durchflutung. 2.2 Sekundengenauer Ablauf Ein Zauberer darf sich vor einem Zauber maximal 1m bewegen, da er sich bereits konzentriert. Er ist also auf jeden Fall bereits wehrlos. Dies impliziert, dass das Zauberritual im Sinne von Punkt 3 aus dem Kasten begonnen hat. Ansonsten ist die Argumentation analog zu 2.1. In anderen Worten, von Sekunde 1 bis zur letzten Sekunde des Zauberns (aber nicht der Auswirkung in der Folgesekunge) ist der Zaubernde wehrlos und kann unterbrochen werden. Ja, soweit meine Interpretation, Argumente bitte.
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