Sorry, Deine letzte Frage bezüglich des Fechtangriffs habe ich überlesen. Wir schweifen damit zwar vom Thema ab, aber ich will kurz darauf antworten und es dann dabei belassen:
Das Arkanum S.13 Absatz 6 besagt: "...Er kann auch auf die Vollendung des Zauberrituals verzichten und lieber einen drohenden Schwerthieb abwehren...". Daraus folgt, daß er einen Schwertangriff nicht abwehren kann, wenn er sein Zauberritual nicht unterbricht. Ein Schwertangriff erfolgt somit während des Zauberrituals, andernfalls müßte er es nicht unterbrechen.
Nun zum Thema Fechten. Den ersten Angriff würde ich als "Schwerthieb" werten, aber ich denke mir, es geht Dir um den zweiten Angriff, der mit EW:Fechten eingeleitet wird. Hierzu steht im Im Kodex S111 Fechten Absatz 4: "Dem Gegner steht ein WW:Abwehr zu, wenn der EW:Fechten gelingt." Es wird hierbei nicht zwischen einem Schwertkämpfer oder einem Zauberer unterschieden. Daraus folgt, daß es beiden zuzustehen ist. Da das EW:Fechten laut dem gleichen Absatz "am Ende der Runde" erfolgt, ergibt sich für mich folgende Reihenfolge:
Zauberer und Fechter stehen sich gegenüber, der Zauberer beginnt mit seinem 10 sec-Zauber, der Fechter vor ihm greift mit seiner Waffe an. Der Zauberer muß nun vor dem Angriff des Fechters entscheiden, ob er sein Zauberritual abbrechen und sich wehren möchte oder ob er das Risiko, unterbrochen zu werden, in Kauf nimmt und den Zauber durchzieht. Angenommen, der Zauberer entscheidet sich für das weiter zaubern, ist dann zu klären, ob der Fechter den (in diesem Falle wehrlosen) Zauberer trifft und ihm bei dem Angriff LP rauben kann. Wenn ja, hat er den Zauberer erfolgreich unterbrochen, wenn nein, kann der Zauberer sein Ritual beenden und der Spruch wirkt. Am Ende der Runde folgt der EW:Fechten, bei dem ihm wiederum ein WW:Abwehr zur Verfügung steht, denn das Zauberritual wurde beendet und er zählt nicht mehr als wehrlos.