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  • Der Muhtasib – der scharidische Marktaufseher


    Abu 'Nzuhir

    Hier eine kleine Anregung, um das Leben scharidischer Städte etwas zu bereichern.

    Der Muhtasib (das h wird gesprochen, klingt also fast wie Muchtasib) wird zwar häufig als Marktaufseher bezeichnet, das trifft seine Funktion aber nur zum Teil. Und während es Marktaufseher in irgendeiner Form in vielen Kulturen Midgards gibt, ist der Muhtasib doch eine Eigenheit der scharidischen Städte.

    Das Amt des Muhtasib ist eines der wichtigsten Ämter in einer jeden scharidischen Stadt. Der Muhtasib ist nämlich nicht nur dafür zuständig, den Markt zu beaufsichtigen, sondern er ist auch verantwortlich für die Wahrung der öffentlichen Ordnung in der Stadt. Er kontrolliert die Maße und Gewichte der Händler, die Qualität der Waren und die Leistungen der Handwerker. Dazu muss er die kleinen Tricks und Kniffe kennen, mit denen Händler ihre Maße und Gewichte manipulieren und mangelhafte Waren als gute tarnen können. Er prüft, ob Händler und Geldverleiher keine Wucherzinsen nehmen und soll Monopolstellungen einzelner Händler und Hamsterkäufe verhindern.

    Er trägt Verantwortung dafür, dass öffentliche Bäder den hygienischen Standards entsprechen und die Straßen sauber sind. Zur Verhinderung von Krankheiten und Seuchen kontrolliert er zudem alle in irgendeiner Form mit der Herstellung und dem Verkauf von Nahrungsmitteln und Getränken befassten Betriebe. So überprüft er unter anderem, ob Töpfe abgedeckt sind, damit Insekten ferngehalten werden, und ob Schlachter und Fischhändler ihre Arbeitsplätze penibel sauber halten und regelmäßig mit Salz desinfizieren. Darüber hinaus stellt er fest, ob Gefährdungen der Sicherheit vorliegen, etwa durch die Blockade von Wegen oder Brandgefahr durch ungeschützte offene Feuer.

    Daneben kümmert er sich allgemein um die Einhaltung der öffentlichen Ordnung – so schaut er unter anderem, ob Ormut von allen die angemessene Verehrung erfährt, Alaman den nötigen Respekt entgegen gebracht bekommt und ob die Gläubigen bei Sonnenaufgang, zur Mittagszeit und bei Sonnenuntergang ordnungsgemäß ihre Gebete verrichten. Er trägt dafür Sorge, dass niemand ein Lager- oder Herdfeuer löscht oder Feuer für niedere Zwecke verwendet und niemand seinen Schatten auf einen Gläubigen fallen lässt. Und schließlich hat er – zusammen mit der Gerichtsbarkeit – dafür zu sorgen, dass Diebstähle, Unterschlagungen oder ähnliches geahndet werden.

    Dazu ist er mit weitreichenden Befugnissen ausgestattet. Er darf auf die sofortige Behebung von vorhandenen Missständen dringen und drakonische Strafen – bis hin zur Todesstrafe bei ertappten Brunnenvergiftern, Brandstiftern oder ähnlich schweren Vergehen – verhängen und auch unmittelbar vollziehen, wenn er dies für zweckdienlich hält.

    Die Situation des Muhtasib ist regional etwas unterschiedlich. Während Muhtasibs in den Städten Elhaddars von den Gilden gewählt werden und die Überprüfung der Qualität der Waren und Leistungen in Abstimmung mit diesen durchführen, werden sie in Kairawan vom Sultan (oder den jeweiligen Muluk) eingesetzt, in Mokattam vom Kalifen. In Mokattam liegt der Schwerpunkt ihrer Arbeit auch sehr viel stärker auf dem Sicherstellen der öffentlichen Ordnung und der Einhaltung religiöser Gebote, wobei sie je nach Stadt von einer Art Religionspolizei unterstützt werden können. Je nach Größe der Stadt hat ein Muhtasib einen oder mehrere Gehilfen, die ihn bei seiner Arbeit unterstützen. Zudem wird er manchmal auf die Dienste von Stadtwachen oder ähnlichem zurückgreifen, wenn es bei der Durchsetzung von Forderungen oder der Vollstreckung von Strafen Schwierigkeiten gibt.

    Abenteurer werden mit dem Muhtasib unter anderem dort zu tun haben, wo sie selbst die öffentliche Ordnung in scharidischen Städten missachten. Der Muhtasib kann aber auch darüber hinaus eine höchst interessante, wichtige und einflussreiche Nichtspielerfigur für jede scharidische Stadt darstellen. Er verfügt über umfangreiche Kenntnisse des Fälschens und Schätzens, der Landes- und Rechtskunde, er kann üblicherweise schreiben und rechnen und kennt diverse Verhörtechniken.

     

    Spielerfiguren aus Eschar, die aus einer Stadt kommen, können den Beruf des Muhtasibs erlernt haben (bzw. die Kenntnisse erworben haben, die man für dieses Amt benötigt) – sie verfügen dann natürlich nur über rudimentäre Kenntnisse, die sie als Gehilfe eines Muhtasibs erworben haben können.

     

    Muhtasib (M, A) – nur scharidische Städter

    I Schreiben Muttersprache +12 (In 61)

    II Landeskunde +4 (In31), Rechnen +6 (In 81), Schätzen +4 (In 61)

    III Fälschen +12 (GS 61), Verhören +6 (pA 61)

     

    Ein paar weitere Informationen über das historische Vorbild, den Muhtasib islamischer Städte, gibt es unter anderem hier: http://www.saudiaramcoworld.com/issue/197705/the.muhtasib.htm


    Benutzer-Feedback

    Empfohlene Kommentare

    In einer Großstadt wie Kairat muss ein solcher Muhtasib aber viele Helfer haben, das wäre ja wie eine zweite Stadtwache, oder?

    Na ja, der wirklich öffentliche Bereich der Stadt, also der Bazar mit Umgebung, ist auch in den Großstädten überschaubar. Insofern sollte der Muhtasib auch da mit wenigen Helfern auskommen können. In den Wohnvierteln hat er nichts verloren.

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    Wenn ich die Aufgaben durchsehe scheint er (etwas vereinfacht) in etwa einem Stadtvogt zu entsprechen. Ist das richtig so?

    Ich würde sagen, es gibt bestimmte Überschneidungen in den Aufgaben, aber so ganz vergleichbar finde ich die Ämter nicht, da die Bevölkerungsstrukturen, die Machtverhältnisse, die rechtliche Situation und der religiöse Hintergrund völlig unterschiedlich sind.

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    Ich stelle ihn mir auch nicht mit Befugnissen gegenüber Dieben usw. vor. Da würde dann auch die Stadtwache geholt. Verfehlungen von Händlern hingegen werden so weit es der Bakschisch von verschiedenen Seiten zulässt geahndet, richtig?

    Wenn er Diebe in flagranti erwischt, dürfte er sie wohl auch sofort aburteilen und bestrafen. Üblicherweise würde so etwas aber wohl eher vor die Gerichte gebracht. Tatsächlich gab es in diesem Bereich Überschneidungen der Befugnisse, die nicht einheitlich gelöst wurden.

    Bestechungsversuche wird es immer wieder gegeben haben, sie waren aber immer riskant. Grundsätzlich wurde versucht, möglichst unbestechliche und untadelige Personen zu Muhtasibs zu machen. Ein Muhtasib, der der Bestechlichkeit überführt wurde, dürfte auch grausame Strafen erlitten haben. Das Amt war zu wichtig, als dass man es durch Bestechung gewissermaßen der Willkür überlassen hätte. Aber natürlich war das von Ort zu Ort und von Person zu Person unterschiedlich. In Kairawan wird es vermutlich mehr bestechliche Muhtasibs geben als in Mokkatam, aber für Spielerfiguren dürfte ein Bestechungsversuch in jedem Fall ein ausgesprochen großes Risiko darstellen.

    • Like 1
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    II Landeskunde +4 (In31)

    Das müsste Landeskunde+9 sein, oder?

    Wenn es kein Schreibfehler ist, nein. Es gibt zwei Möglichkeiten für Landeskunde im Lernschema:

    Landeskunde+4/5 - selten und ermöglicht Figuren schon zu Beginn etwas über ein fremdes Land zu wissen.

    Landeskunde+9/10 Neimat - das kommt häufiger vor und stellt das Wissen über die Heimat dar.

     

    Für einen Muhtasib finde ich Wissen über ausländische Dinge nicht unpassend, aber inhaltlich muss sich natürlich Abu melden.

     

    Solwac

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    II Landeskunde +4 (In31)

    Das müsste Landeskunde+9 sein, oder?

    Ich habe gerade kein Regelwerk vorliegen und bin mir insofern nicht sicher über die Werte bei Berufsfähigkeiten. Die Werte sollten analog etwa zu einem Rechtsgelehrten o.ä. sein. Der Wert für Landeskunde bezieht sich auf jeden Fall auf die Heimat, es geht ja vor allem um relevante Rechtskenntnisse.

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    II Landeskunde +4 (In31)

    Das müsste Landeskunde+9 sein, oder?

    Ich habe gerade kein Regelwerk vorliegen und bin mir insofern nicht sicher über die Werte bei Berufsfähigkeiten. Die Werte sollten analog etwa zu einem Rechtsgelehrten o.ä. sein. Der Wert für Landeskunde bezieht sich auf jeden Fall auf die Heimat, es geht ja vor allem um relevante Rechtskenntnisse.

    Dann gibt es ein kleines Problem, welches Du durch Festlegung lösen musst: Bei den Berufen gibt es nur Landeskunde+4, es bezieht sich also auch auf das Ausland (wird an dieser Stelle Landeskunde Heimat gewählt, so erhält die Figur natürlich +9). Entweder es bleibt von der Formulierung her so und rein regeltechnisch könnten auch Ausländer Muhtasib werden (Gastlandsprache Scharidisch usw. ist natürlich Voraussetzung um eine regionale Berufsfertigkeit zu bekommen) oder es wird in Abweichung zu den anderen Berufen Landeskunde+9 Heimat geschrieben.

     

    Da ein Rechtsgelehrter die Version mit +4 zur Verfügung hat, sollte das auch hier der Fall sein. Vielleicht gibt es ja tatsächlich lidralisches, valianisches oder sonstiges Blut z.B. in Meknesch im Amt eines Muhtasib?

     

    Solwac

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    Dann gibt es ein kleines Problem, welches Du durch Festlegung lösen musst: Bei den Berufen gibt es nur Landeskunde+4, es bezieht sich also auch auf das Ausland (wird an dieser Stelle Landeskunde Heimat gewählt, so erhält die Figur natürlich +9). Entweder es bleibt von der Formulierung her so und rein regeltechnisch könnten auch Ausländer Muhtasib werden (Gastlandsprache Scharidisch usw. ist natürlich Voraussetzung um eine regionale Berufsfertigkeit zu bekommen) oder es wird in Abweichung zu den anderen Berufen Landeskunde+9 Heimat geschrieben.

     

    Da ein Rechtsgelehrter die Version mit +4 zur Verfügung hat, sollte das auch hier der Fall sein. Vielleicht gibt es ja tatsächlich lidralisches, valianisches oder sonstiges Blut z.B. in Meknesch im Amt eines Muhtasib?

    Das "Problem" scheint mir hier im Regelwerk bei den Berufsfertigkeiten zu liegen. Ich gehe davon aus, dass sich beim Rechtsgelehrten und beim Verwalter die Landeskunde ebenfalls nur auf die Heimat beziehen kann (anders als beim Kaufmann). Denn dass ein Rechtsgelehrter sich in den Rechtssystemen anderer Länder auskennen sollte, scheint mir auf Midgard bezogen ziemlich unwahrscheinlich. Wenn es sich nicht um einen Fehler der Autoren handelt, ist Landeskunde als Berufsfähigkeit einfach weniger attraktiv als als anderweitig erlernte Fähigkeit. Das ließe sich auch insofern begründen, als durch die beruflich erworbenen Kenntnisse auch nur ein Teil der Landeskunde abgedeckt ist.

     

    Ich fände es zwar logisch, die Landeskunde bei Berufsfertigkeiten auf +8/9 zu setzen, wenn es sich dabei um die der Heimat handelt, aber in den Regeln habe ich nichts entsprechendes finden können. Um eine Bevorzugung des Muhtasibs gegenüber etwa dem Rechtsgelehrten zu vermeiden, würde ich daher bei dem Wert +4 bleiben.

     

    Ausländische Muhtasibs kann ich mir eigentlich nicht vorstellen, auch nicht als Gehilfen. Es geht ja um die Aufrechterhaltung der örtlichen Sitten, Gebräuche und Moralvorstellungen, und welcher scharidische Händler würde sich von einem Ungläubigen etwa über religiöse Gebote, Rechte und Pflichten aufklären lassen?

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    Ich fände es zwar logisch, die Landeskunde bei Berufsfertigkeiten auf +8/9 zu setzen, wenn es sich dabei um die der Heimat handelt, aber in den Regeln habe ich nichts entsprechendes finden können.
    Verstehe ich nicht. Wenn man Landeskunde lernt, dann beginnt man mit +4. Handelt es sich aber um die Landeskunde Heimat, dann beginnt man mit +9 (+8 hat man ja schon ungelernt). Das ist zu Beginn der Fertigkeitsbeschreibung eindeutig beschrieben.

     

    Die Unterscheidung gibt es bei der Erschaffung in anderer Form: Manchmal kann man nur Landeskunde Heimat lernen, manchmal gibt es keine Beschränkungen. So sind die allgemeinen Fertigkeiten auf die Heimat beschränkt, die Lernschemata enthalten beide Fälle (z.B. Ermittler und Händler) und bei den Berufen gibt es nur die unbeschränkte Version.

     

    Solwac

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    Verstehe ich nicht. Wenn man Landeskunde lernt, dann beginnt man mit +4. Handelt es sich aber um die Landeskunde Heimat, dann beginnt man mit +9 (+8 hat man ja schon ungelernt). Das ist zu Beginn der Fertigkeitsbeschreibung eindeutig beschrieben.

     

    Die Unterscheidung gibt es bei der Erschaffung in anderer Form: Manchmal kann man nur Landeskunde Heimat lernen, manchmal gibt es keine Beschränkungen. So sind die allgemeinen Fertigkeiten auf die Heimat beschränkt, die Lernschemata enthalten beide Fälle (z.B. Ermittler und Händler) und bei den Berufen gibt es nur die unbeschränkte Version.

    Ich war darüber gestolpert, dass es bei den Berufsfertigkeiten Landeskunde jeweils nur mit +4 gibt, obwohl sich dabei meines Erachtens die Landeskunde bei Rechtsgelehrten und Verwaltern realistischerweise nur auf die Heimat beziehen kann. Aber vielleicht habe ich das zu restriktiv gesehen. Wenn Rechtsgelehrte, sofern sie als Berufsfähigkeit die Landeskunde ihrer Heimat erwerben, auch den Wert +9 bekommen, sollte das natürlich auch für Mutasibs gelten.

     

    Da nach meiner Vorstellung zum einen nur Schariden Muhtasibs werden können und zum anderen für Muhtasibs nur die Landeskunde von Eschar relevant ist, könnte man also als Berufsfertigkeit auch Landeskunde Heimat +9 setzen. Im Ergebnis würde das dann aber keinen Unterschied machen, oder?

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    Im Ergebnis würde das dann aber keinen Unterschied machen, oder?
    Für scharidische Figuren nicht.

     

    Wenn die Formulierung bei Landeskunde+4 bleibt, dann bleibt es konform mit dem DFR und die Nebenbedingungen geben genügend Informationen. Es dann ähnlich wie beim Klingenmagier, der für Elfen entwickelt wurde, aber auch z.B. für Arracht-NSC sinnvoll verwendet wurde.

     

    Solwac

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