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Astragon

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  1. Sagen wir einfach mal das wir hier die Sorte Schwarzmagier haben die zu clever ist um Finstermagier zu werden aber so gierig das sie noch ihre Großmutter für eine Spruchrolle verkaufen würden. Habe so einen sogar in meiner Runde. Der Adelige Finsterling ist Mitglied der Gilde der Purpurkammer (nicht gerade für ihre Skrupel bekannt). Also ist auch nicht anzunehmen das die ihn über seine Aktivitäten in Südrawindra sonderlich genau ausfragen werden. Also ist das für mich nicht wirklich das Problem. Ich bin mir nur am überlegen wie ich das Regeltechnisch machen soll. Man kann ja sagen ok wenn du Lehrersuche anwendest hast du das Risiko doch nicht die Unsterblichkeit zu erreichen (das Hauptziel des Magiers) und brauchst auch mindestens 3000 FP, das wiegt die möglichkeit Hexersprüche und Beschwörungen lernen zu können ein wenig auf. Ein Frage hätte ich noch kann man sich mit Lehrersuche eigentlich auch einen Dämon herbeirufen über den man genauere Informationen erhalten hat oder ist man immer der Wilkühr des SL ausgeliefert? Noch etwas währe... ich glaube im alten Regelwerk steht einmal bei Lehrersuche, das man die Beschwörungen dann lernt wie ein Beschwörer an anderer stelle steht aber glaube ich noch etwas von wegen nicht beschwörer können die als Ausnahmezauber lernen. Kann der Magier also auch Dämonenbeschwören ohne Lehrersuche lernen oder muss er erst den Lehrer suchen und zahlt dann das 5 fache?
  2. Ich stelle mir gerade die Frage was mit einem Magier ist der sich entweder per Lehrersuche oder auf andere weise einen dämonischen Lehrmeister angelt. Prinzipiell müsste dieser ihm ja die selben Zauber wie einem grauen Hexer beibringen können. Dies währe besonder daher interresant das zu einem richtigen Schwarzmagier einfach auch mehr Zauber der schwarzen Magie gehören als die Lernliste der Magier vorsieht. Praktisch würde solch ein vorgehen allerdings den Hexer als Charakterklasse ziemlich entwerten. Ich wüsste gerne ob ihr schon ähnliche Situationen in euren Runden hattet und wie ihr mit sowas umgegangen seid. MFG Astragon
  3. Ich habe in meiner Gruppe einen Schwarzmagier welcher im nächsten Abenteuer wohl die Möglichkeit haben wird sich das im Titel genannte Buch anzueignen. Allerdings habe ich da ein kleines Problem. Wahrscheinlich wird der Spieler (oh Wunder) die Zauber aus dem Buch lernen wollen. Spricht ja eigentlich nichts dagegen, der Meister freut sich schon auf die 5% * Stufe . Nun beim Daimonomikon Band I war das ja noch ganz einfach da ein Magier Beschwörungen als Ausnahmezauber auch lernen kann. Nur laut Arkanum kann ein Magier Dämonische Zaubermacht nicht lernen. Was macht er jetzt mit seinem Zauberbuch? Er muss ja einen Zauber nach dem anderen lernen. Ihm zu sagen er kann mit dem Buch nichts anfangen fände ich nicht so klasse. Schlieslich wurde es ja auch von einem Dunklen Meister (das sind doch Magier oder?) verfasst. Im Moment denke ich darüber nach ihn einfach bei solchen Dingen wie einen grauen Hexer zu behandeln halte das aber auch nicht für die Königslösung. Ich währe für Vorschläge offen und Dankbar Moderation : Ich (Fimolas) habe den Titel korrigiert. Bei Nachfragen bitte eine PN an mich oder benutzt den Strang Diskussionen zu Moderationen
  4. was mir dann aber nicht ganz einleuchten will, warum man z.b. Macht über Menschen nicht auf einen durch Zauberschild geschützen Magier zauber kann (zumindestens ohne vorher den Schild per Zauberduell zu überwinden). Denn wenn eine Feuerkugel um den Schild herum gelenkt werden kann dann müsste die Geistige Kraft eines Zauberers ja auch diese Hintertüre benutzen können.
  5. ich habe gerade die offizielle Antwort dazu gelesen. Ich frage mich allerdings ob es demnach möglich währe die Schutzrune auf Kleidung aufzumalen oder auf einer Rüstung. Ich meine wer will schon von einem Gegner getroffen werden. Wie handhabt ihr das?
  6. Also ich sehe das mit den Seelentieren ja so, dass sie in gewisser weise den Charakter des Charakters wiederspiegeln (tolle Vormulierung ich weis ). Ich würde also schauen, mit welchem Tier hat mein Druide viele dinge Gemeinsam, besitzt also vielleicht eine Affinität zu diesem Tier. Ein bedachter gutmütiger, kräftiger Druide könnte vielleicht einen Bär als Seelentier haben. Der verschlagene, gewitze ist bestimmt ein Fuchs. Der Edle die Weite liebende Druide ist möglicherweise ein Adler.... just my 2 cents
  7. danke für die antwort das wars was ich wissen wollten
  8. Ich nehme an das es bei denen die nicht durch den Thaumagral geleitet werden können extra dabei steht. Mein Kumpel meinte eben, das nur die Zauber die auf den Seiten 234-237 stehen mit Thaumagralen gewirkt werden können. Was unter anderem Vereisen ja ausschliesen würde.
  9. also muss der Zauber nicht auf dem Thaumagral liegen *liste der möglichen Zauber durchgeht* um ihn durchleiten zu können? Der Regeltechnische Vorgang währe also Zauberer (zaubern +20 Magierstab +10) Würfelt EW: Angriff +14 (trifft) Gegner keinen EW Abwehr Zauber würfelt EW: Zaubern +20 (Vereisen) Gegener Würfelt EW phs Resistenz (scheitert) => Gegner Vereist Ich möchte nur wissen ob das so richtig ist weil mein Kumpel mit mir mitlerweile gewettet hat das ich das falsch verstanden habe
  10. Also ich sitze hier gerade mit einem Freund und wir haben das Arkanum vor uns liegen. Nun ergab sich folgender Disput: Zitat Arkanum:" Bei Berührungzaubern genügt es, wenn der zauberer das Opfer mit seinem Thaumagral anstelle seiner Hand berührt." Bedeutet das nun das ein Zauber, der z.B. Vereisen beherscht sich einen Thaumagral zulegen kann (gehen wir von einem Zauberstab aus) dann mit diesem den Gegner berührt und Vereisen zaubern kann? Ergo gegner Würftelt Resistenz und ist bei scheitern vereist.
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