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Silkster

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  1. Hallo zusammen, eigentlich sagt der Titel alles. Die Fechttechnik Abstand wahren erlaubt dem Anwender nach einem Angriff, 1m aus dem Kontrollbereich seines Gegners zu springen. Dieser kann ihn nur dann angreifen, wenn er über eine lange Waffe (Speer, Hellebarde, usw.) verfügt. Alternativ kann er dem Anwender der Technik folgen, aber nicht mehr angreifen, wird aber u. U. selbst noch Ziel eines Zusatzangriffs. Wie verhält sich dies nun, wenn das "Opfer" des Abstand wahrens selbst Fechtkünstler ist und die Technik Ausfallschritt einsetzt? Diese gibt laut Regeltext die gleichen Vorteile, wie der Einsatz einer Spießwaffe und erlaubt noch den Einsatz einer weiteren Fechttechnik oder einer Parade oder eines Zusatzangriffs. Kann der Ausfallschritt als Konter gegen Abstand wahren eingesetzt werden? Meiner Meinung nach: Auf jeden Fall. Was denkt ihr? Grüße, Silk
  2. Das stimmt so nicht ganz. Ein Fian kann durchaus noch aktiv zur Gemeinschaft gehören. Er kann auf einer besonderen Mission sein oder zu Aufklärungszwecken unterwegs sein. Ich würde dem Fian einen Thaumagral zugestehen. für einen druidischen Glaubenskämpfer kommt natürlich nur ein Dweomerstecken in Betracht, den er wie einen Kampfstab führen kann. Ist halt nur ziemlicher Nonsens für einen Fian. Blutswaffen sind deutlich sinnvoller. Grüße, Silkster

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