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Hervorgehobene Antworten

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comment_2452027

Hallo,

ich wollte fragen, ob körperlose Elementarwesen, z.B. Hyrrbautis, gegen die Wirkung der Rauchwolke immun sind. Instinktiv würde ich auf jeden Fall bei den Feuerelementarwesen "ja" sagen, da der Rauch ja quasi aus Feuer besteht (magietheoretisch: Feuer als Agens wird auf Luft, das Reagens, gewirkt). Regeltechnisch finde ich aber nur, dass sie gegen Erschaffenszauber mit Ziel "Umgebung" und Reagens "eigenes Element" oder aber Verwandlungszauber mit Wirkungsziel "Körper"/"Umgebung" und Agens "eigenes Element" immun seien. Da Rauchwolke durch den Prozess "Verändern" erzeugt wird, trifft keiner dieser Punkte zu.

Weiterhin wäre auch noch möglich, die Wirkung der Rauchwolke unter "giftähnlicher Effekt" zu verbuchen, womit die Immunität körperloser Elementarwesen gegen Gifte greifen würde. Da explizit auch "Todeshauch" hier genannt wird, läge eine ähnliche Handhabung für Rauchwolke vor (MdS, S. 247). Stimmt ihr mir zu, oder meint ihr, diese Analogie passt nicht?

comment_2452316

Feuerimmunität: Regeltechnisch finde ich es eindeutig, dass die elementare Immunität gegen Zauber nicht greift. Das ist ja (nahezu) eindeutig geregelt, da es sich fast auschließlich auf die Zauberformel (d.h. auf Prozess, Agens und Reagens) beschränkt.

Von der Vorstellung her ist das in meinen Augen auch klar, denn solche Feuerwesen sind nunmal gegen Feuer immun und nicht gegen Schwebeteilchen in der Luft - inwiefern sollte Rauch aus Feuer bestehen (eher umgekeht besteht Feuer aus brennendem Rauch)? Gut, man kann darüber streiten aus was Feuer als Element überhaupt besteht.

 

Giftimmunität oder Immunität als "Nicht-Lebewesen": Fragwürdig finde ich die Analogie zu Giftzaubern. Die Rauchwolke wirkt in meinen Augen nicht wie ein Gift und nur der AP-Verlust erlaubt überhaupt einen PW: Gift - das sehe ich aber eher als Widerstand gegen die Atemnot durch die Rauchteilchen als ein Widerstand gegen eine direkte Giftwirkung im Körper.

Untote und Geister sind als "Nicht-Lebewesen" gegen eine Rauchwolke immun (was aber im Bezug auf Giftwirkung nicht so richtig hilft, da solche Wesen gegen Atemnot und Gift immun sind). Ich würde es also bei einem körperlosen Elementarwesen davon abhängig machen, ob es atmen muss. Da materielose Elementarwesen die Immunität von Geisterwesen besitzen, schließe ich die Notwendigkeit des Atmens eher aus und würde aus diesem Grund sagen, dass sie gegen eine Rauchwolke immun sind.

 

Fazit: Streng nach Regeln (und auch interpretationsmäßig) trifft in meinen Augen die elementare Immunität nicht zu. Das ist ja ziemlich genau geregelt im MdS auf S. 247; der Rauch ist auch keineswegs eine Schadenswirkung durch Feuer (am ehsten noch durch Erde).

Von daher würde ich es regeltechnisch davon abhängig machen, ob es sich bei dem körperlosen Elementarwesen um ein Lebewesen handelt, da "Nicht-Lebewesen" gegen Rauchwolke immun sind (ARK, S. 293). Da materielose (= körperlose) Elementarwesen Immunitäten wie Geister besitzen (MDS, S. 247) können sie in diesem Sinne nicht als Lebewesen zählen und sind regeltechnisch gegen den Zauber immun.

Das trifft auf alle körperlosen Elementarwesen zu, egal welchem Element sie angehören. Ein nicht-körperloses Elementarwesen das "nur" gegen Feuer und Gift immun ist, wäre für mich hingegen voll von allen Auswirkungen der Rauchwolke betroffen.

 

In einer Spielsituation würde ich allerdings sämtliche prinzipiell resistenten Wesen (Geister, Untote und körperlose Elementarwesen) trotz der regeltechnischen Immunität gegen Rauchwolke dennoch von der Sicht-Einschränkung durch den Spruch betroffen sehen, falls sie nicht explizit eine zusätzliche Eigenschaft haben, die sie gegen optische Beinträchtigungen immun macht.

Bearbeitet ( von Dracosophus)
Rechtschreibung

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